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Skandal
"Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten können zu erheblichen Repressalien gegenüber den Hinweisgebern führen.
Selbst wenn sich der Betrugsverdacht bestätigt, muss der
Whistleblower empirisch fürchten,
schärfer sanktioniert zu werden als derjenige, den er angezeigt hat."
Wer den Plagiator verpfeift, muss mit Undank rechnen (FAZ vom 24.02.2009)

Zu Decker-Voigts neuen Lügen

Decker-Voigt und seine Nutznießer versuchen mit allen Mitteln, die Glaubwürdigkeit der von ihnen Verfolgten zu untergraben und den erwiesenen Schwindel und seine Folgen zu bagatellisieren, weil niemand die Wahrheit über ihre Titel und Posten erfahren soll, die ihnen entzogen werden müssten. Decker-Voigt und seine Sprachrohre brauchen einen Sündenbock, auf dem sie mit Hilfe der Hamburger Medien herumhacken. Über ihre Rufmordkampagnen und Falschbehauptungen muss ständig mit neuen Fakten, die großenteils bei den ca. 40 von Decker-Voigt & Co. wegen Versehen und Vorwänden angestrengten Gerichtsverfahren ans Licht kamen, aufgeklärt werden. 
Obgleich das Landgericht Hamburg am 6.2.2009 Decker-Voigts Klage abgewiesen hat und damit weiterhin gesagt werden darf, "Decker-Voigt tischt unverfroren Lügen auf und diffamiert" (mehr), und obgleich das Landgericht Hamburg in seinem weiteren Urteil vom 6.2.2009 auch Decker-Voigts Klage zu dem Satz, "jahrelanger Schwindel zum eigenen Nutzen auf Kosten von Studierenden, Patienten und nicht zuletzt des Steuerzahlers ist aufgeflogen", abgewiesen hat (mehr),  verbreitet er nun weitere Falschbehauptungen, um das Bild der wissenschaftlichen Vita von Univ.-Prof. Dr. Dr. K. Hörmann zu verzerren, so dass auch wieder über diese Falschbehauptungen aufgeklärt werden muss.
Seit der Ablehnung des Promotionsantrags von Decker-Voigt, seit 1988 also, wird von Hamburg aus mit den übelsten Mitteln intrigiert (siehe dazu das Schreiben von Frohne-Hagemann an das Ministerium von Nordrhein-Westfalen). In diesem Zusammenhang sind die den Sachverhalt verfälschenden Berichte zu sehen. Der Bericht ist vom Tagesspiegel längst gelöscht, wird jedoch von Decker-Voigt unter Verwendung narzisstischer Grandiositätsfantasien verbreitet, um von seinem erwiesenen jahrzehntelangen mehrfachen Schwindel abzulenken und einen Sündenbock aufzubauen.  
1. Zum längst gelöschten "Tagesspiegel": Zu jener Zeit musste Univ.-Prof. Dr. Dr. K. Hörmann seit Jahren keine einzige Stunde mehr in Köln abhalten, tat dies aber aufgrund des Interesses von Studierenden trotzdem noch mit einem freiwilligen Wahlangebot. Die akzeptierte Bitte der Teilnehmer, ausnahmsweise einen Termin zu verschieben, gelangte an einen Journalisten. Was dieser dann herausfand, stimmte: Er und seine Studenten hatten frei, so dass nur solche anzutreffen waren, die ihn noch nie gesehen hatten. Von seiner Lehrtätigkeit in Münster erwähnte der Journalist nichts. Die Konsequenz: Kein Interview geben, insbesondere nicht, wenn der für seine "mangelhafte Recherche" "hoffnungslose Fall" Klaus Bednarz dahintersteckt (siehe FOCUS 38/2000). Wie schon erwähnt, fanden in Köln nur noch 2 freiwillig erbrachte Semesterwochenstunden statt. Alle anderen Lehrveranstaltungen fanden in Münster statt, wo sich der dortige Rektor gegen die Einrichtung des Weiterbildungsstudiums Musiktherapie zunächst sträubte, dann aber doch gerne zustimmte. Widerstände lassen sich brechen: I, II, III, IV. Decker-Voigts vielfacher Schwindel hält sich dagegen hartnäckig, wovon seine Nutznießer profitieren.
2. Zu den Crossener Mitteilungen: Tatsächlich hatte Decker-Voigt über Dr. Christoph Schwabe Verdächtigungen angestellt, die hier nicht ausgebreitet werden sollen. Herr Dr. Schwabe war bereits vor der Wiedervereinigung nach Köln eingeladen und fürstlich bezahlt worden, auch wenn er nicht gleich mit einem Auto beschenkt wurde. Doch erhielt er dort anderweitige wertvolle Unterstützung. Man möge Herrn Dr. Schwabe fragen, ob er weiß, warum 1990 wie schon 1987 kein weiterer Bewerber auf die Berufungsliste, obwohl sich Decker-Voigt nicht einmal beworben hatte, kam und es wieder bei der schon 1987 angefochtenen Einerliste blieb? In seiner eidesstattlichen Versicherung vom 2.1.2003 behauptet Decker-Voigt,  auf seine Stelle habe sich Univ.-Prof. Dr. Dr. K. Hörmann beworben. Auch diese Behauptung ist falsch! Er hat sich niemals in Hamburg beworben, weder mündlich noch schriftlich und auch nicht zunächst.
3. Dass sich ein Herr Smejsters in einer Rezension dafür rächt, dass seine Arbeiten nachgewiesenermaßen mehr als problematisch sind, darf er ruhig tun (siehe www.kreativtherapien.de/decker-voigt-clan.htm). Es macht sie deswegen nicht besser.
4. Zu den Bamberger G'schichten: Sie vermitteln einen Eindruck davon, wie ein katholischer Theologe seine Machtstellung als Rektor dazu nutzt, seiner acht Jahre ohne Promotion beschäftigten Assistentin am eigenen Lehrstuhl zur Akademischen Rätin auf Lebenszeit zu verhelfen. Es ist ihm nicht gelungen, diese  G'schichten zu verbieten. Decker-Voigt lügt mit seiner Behauptung der "jahrelangen üblen Nachrede und Verleumdung des Bamberger Rektors". Der Bamberger Rektor hat Decker-Voigts Behauptung nicht bestätigt. Wieder zeigt sich, wie Decker-Voigt spioniert, diffamiert und intrigiert und unverfroren Lügen auftischt.
5. Lüdenscheider Nachrichten von 1993: Der dem Geschmähten bisher unbekannte Artikel aus diesem Lokalblatt stellt den Sachverhalt völlig falsch dar. Im Verfahren gegen den Anästhesiearzt Dr. med. Ralph Spintge vom Sportkrankenhaus in Lüdenscheid wegen missbräuchlicher Führung von nicht erworbenen akademischen Graden war Univ.-Prof. Dr. Dr. K. Hörmann lediglich als Zeuge geladen wie viele andere auch. Für Neid, Eifersucht, Missgunst, Ehrgeiz und Konkurrenz mit diesem Anästhesiearzt gab es keinen Anlass. Spintges Habilitationsantrag wurde wegen Unwissenschaftlichkeit des eingereichten Manuskripts abgelehnt. Allein die Mitteilung, dass sein ebenfalls als Zeuge geladener Vorgesetzter "länger als eine Stunde referieren" musste und offensichtlich Schauergeschichten ausbreitete, die mit den unrechtmäßig geführten beiden Doktortiteln absolut nichts zu tun hatten, deutet darauf hin, wie knapp Dr. med. Spintge (I, II, III, IV) einer Verurteilung entging. - Zeitgleich hatte auch Decker-Voigt als C3-Professor seit 1985 um Unterstützung bei seinem Promotionsvorhaben gebeten. Seine dubiosen, unbenoteten amerikanischen Zeugnisse waren jedoch vom Promotionsausschuss nicht anerkannt worden. "Gleich und gleich gesellt sich gern."
Schluss: Für jahrzehntelangen vielfachen Schwindel in strafrechtlich relevanten Dimensionen gibt es Gesetze. Die Hamburger Behörden wenden sie bei Decker-Voigt nicht an. Möglicherweise begehen sie Rechtsbeugung, was sie endlich klären müssten. So sehr Decker-Voigt, seine mitverantwortliche Hochschule und seine zahlreichen Nutznießer den Schwindel leugnen und bagatellisieren und sich auch noch abstrampeln, den Stiel umzudrehen und einem Whistleblower irgend etwas anzuhängen, so sehr fallen ihre Rufmordkampagnen in sich zusammen und  blamieren sie sich allesamt damit. Trotz riesiger Medienmacht und gewaltiger finanzieller Mittel lassen sich nur wenige  verdummen. Sie zählen nicht. Der Decker-Voigt-Skandal schreit nur immer noch mehr nach Gerechtigkeit! Die Erklärung der Hamburger Hochschule für Musik und Theater ist somit der untaugliche Versuch, von ihrem eigenen Versagen abzulenken. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat sie denn auch am 11.5.2009 verboten. Näheres ist nachzulesen unter www.kreativtherapien.de/Rufmordkampagne.htm
Zum Vergleich das inzwischen gekippte Urteil vom 24.2.2009, wonach einer Supermarktkassiererin wegen angeblicher Unterschlagung von 1.30 € gekündigt wurde, und das Urteil vom 20.2.2009 zum Plagiat eines Studenten: "Wer erwischt wird, muss mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße rechnen. Diese Geldbuße droht dem Abschreiber zwar nicht, teilte die Uni mit. Der Student werde aber exmatrikuliert." Decker-Voigt dagegen, der weder für den "M.A." noch für seine Turbopromotion die Voraussetzungen erfüllt hatte, so dass beide Titel aberkannt werden müssen, bleibt im Gegensatz zu der Supermarktkassiererin straffrei und fliegt im Gegensatz zu dem Studenten nicht von der Hochschule. Bei dem Studenten, der in seiner vermutlich mehrere Dutzend Seiten umfassenden Arbeiten ein zweiseitiges Zitat nicht gekennzeichnet hat, führt dieser Verstoß gegen die Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit zur Exmatrikulation. Bei Decker-Voigt, der sich im Unterschied zu diesem Studenten gar nicht erst den Mühen des Schreibens unterzogen hatte, sondern der Einfachheit halber seinen Ph.D. bei einer inzwischen verbotenen Degree Mill in Kalifornien erworben hatte und mit einem amerikanischen nichtakademischen "M.A." einen "Magister Artium" und nun einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss vortäuscht, obgleich er nie studiert hat, wird der ungleich schwerer wiegende Verstoß gegen die Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit mit einer Berufung zum Professor belohnt! Beste Bedingungen also für einen wegen jahrzehntelangen Schwindels aufgeflogenen Promotionsauschussvorsitzenden, zur Verhöhnung der Öffentlichkeit und Justiz nun auch noch profitmaximierend Patienten irrezuführen. Noch jeder interviewte Beobachter hat gemeint, für den schon 1987 entlarvten und aufgrund von denkbar dreisten Lügen 2002 wieder straffrei davongekommenen Decker-Voigt müsse gelten:

„Liegt eine arglistige Täuschung im Hinblick auf die Ernennung eines Beamten vor, ist nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz das Beamtenverhältnis zwingend sofort und ohne Disziplinarverfahren, aber mit Wirkung für die Vergangenheit zu beenden, indem die Ernennung zurückgenommen wird“  (Klarstellung des verbandspolitischen Leiters einer Rechtsabteilung vom 31.10.2009)

Weitere Lügen des Schwindlers Decker-Voigt

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Stand: 1.3.10