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Skandal

"Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten können zu erheblichen Repressalien gegenüber den Hinweisgebern führen.
Selbst wenn sich der Betrugsverdacht bestätigt, muss der Whistleblower empirisch fürchten,
schärfer sanktioniert zu werden als derjenige, den er angezeigt hat."
Wer den Plagiator verpfeift, muss mit Undank rechnen (FAZ vom 24.02.2009)
 

Verfolgungsaktionismus


"Dieses Verhalten darf dann auch als "Schwindel des Klägers" bezeichnet werden."

(aus dem am 6.2.2009 verkündeten Urteil zu Decker-Voigts Klage)
Der somit gerichtlich erwiesene Schwindler betreibt Psychoterror und instrumentalisiert Gerichte wegen Petitessen,
hat aber das Urteil vom 6.2.2009 akzeptiert und noch nie gegen den Vorwurf vielfachen Titelschwindels geklagt!
Die Wahrheit ist so krass, dass man sich nicht vorstellen kann, dass dies an einer deutschen Hochschule vorkommt und von den Behörden geduldet wird. Wer sich dazu äußert, wird von Decker-Voigt mit den fantastischsten Falschbehauptungen verfolgt und in allen möglichen Varianten beschimpft. Aufschlussreich ist Decker-Voigts Schwerpunkt: "Narzisstische Persönlichkeitsstörungen" ( Narziss, Narzissmus). Für die sachgemäße Behandlung dieses Themas ist ein Psychologiestudium notwendig. Seine am Schwindel mitschuldige Hochschule für Musik und Theater Hamburg hat nach der Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen ihren unpromovierten Präsidenten Elmar Lampson durch die Staatsanwaltschaft Hamburg (AZ 3202 Js 290/09) Decker-Voigts falsche Berufsbezeichnung "Psychologe" aus ihrer Homepage entfernt, weist den Titelschwindler aber weiterhin als Psychotherapeuten aus.
"Die Bezeichnung Psychotherapeut oder Psychotherapeutin ist in Deutschland seit dem 1. Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz geschützt und darf nur von Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie ärztlichen Psychotherapeuten geführt werden." (http://de.wikipedia.org/wiki/Psychotherapeut].
Decker-Voigt "führte die Bezeichnung "Psychologe", ohne ein Diplom in Psychologie zu haben, was Voraussetzung für die Bezeichnung "Psychologe" ist. Er ist bereits 1987 darauf hingewiesen worden, dass er nicht berechtigt ist, diese Berufsbezeichnung zu führen" (LG Hamburg v. 6.2.2009).
Trotzig lässt Decker-Voigt, der sich "psychologischer Leiter" nennt, profitmaximierend weiterhin mit seinen falschen Titeln werben, z. B. hier als "Ph. D. (Dr. phil.), M.A., Psychologe"  und hier als "Dr., M.A."  und hier als "Ph.D. (Dr. phil.), M.A. Hans-Helmut Decker-Voigt, Psychologe" sowie hier als "Ph. D. (Dr. phil.) M. A." usw.

Zum Vergleich das Urteil vom 24.2.2009, wonach einer Supermarktkassiererin wegen angeblicher Unterschlagung von 1.30 € gekündigt wurde, und das Urteil vom 20.2.2009 zum Plagiat eines Studenten: "Wer erwischt wird, muss mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße rechnen. Diese Geldbuße droht dem Abschreiber zwar nicht, teilte die Uni mit. Der Student werde aber exmatrikuliert." Decker-Voigt dagegen, der weder für den M.A. noch für seine Turbopromotion die Voraussetzungen erfüllt hatte, so dass beide Titel aberkannt werden müssen, bleibt im Gegensatz zu der Supermarktkassiererin straffrei und fliegt im Gegensatz zu dem Studenten nicht von der Hochschule. Bei dem Studenten, der in seiner vermutlich mehrere Dutzend Seiten umfassenden Arbeiten ein zweiseitiges Zitat nicht gekennzeichnet hat, führt dieser Verstoß gegen die Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit zur Exmatrikulation. Bei Decker-Voigt, der sich im Unterschied zu diesem Studenten gar nicht erst den Mühen des Schreibens unterzogen hatte, sondern der Einfachheit halber seinen Ph.D. bei einer inzwischen verbotenen Degree Mill in Kalifornien erworben hatte, wird der ungleich schwerer wiegende Verstoß gegen die Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit mit einer Berufung zum Professor belohnt! Beste Bedingungen also für einen wegen jahrzehntelangen Schwindels aufgeflogenen Promotionsauschussvorsitzenden, zur Verhöhnung der Öffentlichkeit und Justiz nun auch noch einen Verein für Mobbingopfer zu gründen.
Seit Decker-Voigt die Öffentlichkeit nicht länger belügen und seit er aufgrund der Urteile des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009 nicht mehr bestreiten kann, dass sein jahrelanger Schwindel zum eigenen Nutzen auf Kosten von Studierenden, Patienten und nicht zuletzt des Steuerzahlers aufgeflogen ist, inszeniert er sich als bemitleidenswertes Mobbingopfer. Und tatsächlich fallen auf den Schwindel des falschen Psychologen die Hamburger Medien herein. Sie erkennen nicht, dass ihn die Hamburger Hochschule für Musik mit ihrem unpromovierten Präsidenten Elmar Lampson nur deswegen unterstützt, weil hauptsächlich sie es ist, die die Verantwortung für Decker-Voigts langjährigen und vielfachen Schwindel trägt. Nachdem er mit falschen Zeugnissen die höchsten Posten ergaunert hat, wendet er sich mit seinem Psychogramm an die "größtmögliche Öffentlichkeit". Diese kann sich nun davon überzeugen, wie ausgerechnet der, der das Internet für sein Mobbing missbraucht, den Umstand, dass Internetmobbing allgemein zu einem grassierenden Problem geworden ist, für seine Zwecke ausnutzt und sich gar zum Anwalt von wirklichen Internetopfern aufspielt und damit den Bock zum Gärtner macht. Mit hochemotionalisiertem und demagogisch eingesetzten Falschbehauptungen appelliert er an die niedrigsten Instinkte, fantasiert von "Mörder", "Rache" und "Selbstmord" und hofft, dass sich unter den verzweifelten und zu allem fähigen echten Mobbingopfern einer findet, der Decker-Voigts widerliche Tagträume umsetzt. Allen Ernstes lassen sich zur Umsatzsteigerung die Bildzeitung, der NDR, das Fernsehen und zahlreiche weitere einflussreiche Medien instrumentalisieren. Solche schlechten Journalisten wie Insa Gall diskreditieren sich von selbst. Jeder weiß, dass das Gesetz bereits für einen einzigen falschen Titel mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§ 132a StGB). Der Kaufmannsgehilfe Decker-Voigt aber betreibt seine Geschäfte  nicht nur mit einem einzigen falschen Titel, sondern gar mit mehreren falschen Titeln wie "Dr. phil.", "Dr. Dr.", "M.A.", "Ph. D.", "Psychologe", "M.A.-Psychologe" und noch dazu trotz der Anzeigen von 1987, 2002 und 2006. Die von ihm belogenen mitschuldigen Hamburger Behörden gewähren ihm Narrenfreiheit und behaupten auch noch, sämtliche Vorwürfe seien unbegründet, weil  eingehend geprüft und als haltlos zurückgewiesen. Dass dies nicht sein kann, ergibt sich zweifelsfrei aus den Urteilen des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009. Wie lange lassen sich die Bürger, die an einen Rechtsstaat glauben, derart eindeutige Irreführungen noch gefallen, zumal in einem therapeutischen Beruf, in dem das erwiesene Ausmaß an Schwindel untragbar sein muss. Der Schaden ist längst unermesslich und wird immer größer. www.kreativtherapien.de/Rufmordkampagne.htm
Diese Dokumentation zeigt, wie versessen Decker-Voigt & Geschäftsführer Rechtsanwalt Treptow nach evtl. missverständlich auslegbaren und versehentlichen Begriffen fahnden und unentwegt  prozessieren, nachdem die Hamburger Staatsanwaltschaft und Wissenschaftsbehörde Decker-Voigts unberechtigtes Führen von Titeln nicht bestraft. Jedes Schreiben von Decker-Voigt & RA Treptow nötigt zur Stellungnahme. Das Ausmaß ihres Cyber- und sonstigen Mobbings lässt unschwer erkennen, wie viel Zeit und Kraft aufgebracht werden müssen, um auf ihre Aggressionen zu reagieren. Hinzu kommen die seit 2002 andauernden Rufmordkampagnen, mit denen Decker-Voigt seine für den Decker-Voigt-Skandal mitverantwortliche Hochschule für Musik und Theater Hamburg und die Nutznießer seiner "atypischen" Karriere aufhetzt.
Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 5.9.2007 die von Rechtsanwalt und Notar Winfried Treptow, Geschäftsführer des nach Decker-Voigt benannten Archivs, vor dem Landgericht Lüneburg eingereichte Klage "insgesamt abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen." Seine Klagen in eigener Sache zogen sich jahrelang hin, von 2003 in Münster dann über Lüneburg bis nach Celle. Seine Klage in Uelzen hat er nach mündlicher Verhandlung am 17.11.2208 zurückgezogen. Treptow hat die Kosten zu tragen.
Gleichfalls abgewiesen hat das Landgericht II in München am 6.12.2007 die Klage des sich "Musiktherapeut" und neuerdings gar "Dozent" an Decker-Voigts Institut nennenden Trittbrettfahrers Stefan M. Flach, der sich mit voller Adresse und Werbung für seine "Wirkstatt" in Decker-Voigts Streitigkeiten eingemischt und als dessen Sprachrohr das "Hohe Gericht" im Internet bereits Jahre vor dem Gerichtsverfahren winselnd "um Milde" gebeten hatte. Er war nach seiner verlogenen Hetze Vorsitzender eines nicht nur oberflächlich, sondern ausgesprochen flach denkenden kleinen Vereins von Musiktherapeuten geworden. Die Flachheit des Niveaus dieser Sorte von Musiktherapeuten wird dadurch demonstriert, dass sie sich einen Vorsitzenden zulegen, der nicht einmal ein Hochschulstudium absolviert hat. Flachs Rechtsbeistand war - wen wundert's - der die Kanzlei Treptow aus Decker-Voigts Wohnort Uelzen.
Decker-Voigt & Treptow versuchen mit allen Mitteln von Decker-Voigts "atypischer" Karriere abzulenken, so dass auf den Internetseiten zum Decker-Voigt-Skandal laufend aufgeklärt werden muß. Wie ängstlich Decker-Voigt darauf bedacht ist, dass nichts erwähnt wird, was er verheimlichen darf, ist daran zu ersehen, dass er Herrn Treptow den Auftrag erteilt hat, "regelmäßig diese Internet-Darstellungen zu lesen mit einem Zeitaufwand von täglich nicht unter einer Stunde", wie dieser am 22.8.2007 an das Oberlandesgericht Celle schreibt. Wer sucht, der findet oder meint zu finden, wozu kurioseste Deutungen produziert werden. So etwa waren stand auf einer Webseite nicht exakt, dass Decker-Voigt auf die merkwürdig zuvorkommende Rechtsberatung des Gerichts hin 8 Punkte, die er zu bestrafen beantragt hatte, vor der Gerichtsentscheidung zurückgezogen hatte. Auch wurde neben dem Wort "Beschluss" das Wort "Urteil" gebraucht, obgleich es nur Beschluss bzw. Verfügung hätte heißen dürfen. Welcher juristische Laie kennt schon den Unterschied. Decker-Voigt & Treptow haben wieder stante pede geklagt - mit dem fragwürdigen Erfolg, dass die zutiefst blamablen Entscheidungen zu Decker-Voigt ab dem 31.8.2007 wieder verbreitet werden dürfen und wenigstens 30 Tage lang sogar verbreitet werden müssen. Am 6.2.2009 hat das Landgericht Hamburg seine Klage vom 18.3.2008 komplett abgewiesen.
Hier das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009 zu Decker-Voigts Klage, die folgende Äußerung betrifft: "Es besteht kein Zweifel, dass Decker-Voigts Karriere die akademischen Konventionalregeln in höchstem Grade verhöhnt. Er spielt den Beleidigten, konstruiert Verschwörungstheorien und Räuberpistolen, vernebelt und lenkt ab, organisiert Solidaritätsbekundungen, tischt unverfroren Lügen auf und diffamiert. Dementsprechend hat das von ihm angerufene Landgericht Hamburg eine stattliche Reihe von Aussagen nicht untersagt, die jeden anderen zu abgrundtiefer Scham erblassen ließen. Nicht so Decker-Voigt und seine Nutznießer, die er mit Titeln, Stellen, Gutachten usw. versorgt hat." Das Gericht hat Decker-Voigts Klage abgewiesen.
Hier zum weiteren Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009 zu Decker-Voigts Klage zu dem Satz: "Die von einem Wissenschaftsjournalisten im Jahre 2002 aufgedeckten Fakten lassen sich längst nicht mehr leugnen. Jahrelanger Schwindel zum eigenen Nutzen auf Kosten von Studierenden, Patienten und nicht zuletzt des Steuerzahlers ist aufgeflogen." Auch hierzu hat das Gericht Decker-Voigts Klage abgewiesen
Die folgende Zusammenstellung informiert nicht über den Privatmann Herrn Rechtsanwalt und Notar Winfried Treptow. Vielmehr geht es darum, zu belegen, dass Herr Treptow genau das tut, was er auf der Homepage seines Archivs jahrelang angekündigt hat. Dort unterstellt er "Verfolgungssehnsucht". Tatsächlich betreibt er sie selbst, und zwar in exzessiver Weise und unter Ausnutzung von Rechtschutzversicherungen mit den nach seinem Verständnis „gebotenen rechtlichen Mitteln (Strafanzeigen und Zivilklagen)“, wie es auf den inzwischen gelöschten Internetseiten von Rechtsanwalt Treptow heißt:

http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/kamp2.htm am 15.10.2002, und

http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/kampagne8.htm am 3.9.2003

Die folgende Zusammenstellung zeigt, wie völlig unangemessen sich RA Treptow unter Hinweis auf die damaligen Rechtsanwälte seiner Kanzlei "RAeTreptowpp" eingemischt und um sich geschlagen hat. Trotz seiner Angaben auf diesen Webseiten und trotz des durch sie verursachten Schadens wurde gegen Herrn Treptow und auch gegen die anderen, die auf seiner Homepage geschrieben haben, nichts unternommen, da es nie Absicht war, Herrn Treptow und jene anderen zu belangen, sondern es einzig und allein darum geht, zu demonstrieren, was das von Decker-Voigt angerufene Landgericht Hamburg auch am 24.8.2007 zu sagen nicht verboten hat und gar erneut veröffentlicht werden muß: Decker-Voigt "spiele den Beleidigten, konstruiere Verschwörungstheorien und Räuberpistolen, er vernebele und lenke ab, organisiere Solidaritätsbekundungen, tische unverfroren Lügen auf und diffamiere."

Wie nachhaltig wirksam die auf der Homepage von "RAeTreptowpp" verbreiteten Irreführungen sind, zeigte sich wieder in der Verhandlung des LG Hamburg am 24.8.2007, als ein Zuhörer dazwischenrief, ein Musikhochschul-Professor brauche keinen Studienabschluss. Genau dies behauptet Prof. Eschen, der Vorgänger in Decker-Voigts Amt, "mit Einverständnis von Decker-Voigt" auf RA Treptows Homepage. Beide unterschlagen, dass dies nur für den künstlerischen, nicht aber für den wissenschaftlichen Bereich gilt. Für den künstlerischen Bereich gibt es  kein Promotionsrecht. Decker-Voigt leitet aber einen wissenschaftlichen Studiengang und ist gar Promotionsausschussvorsitzender - trotz seiner Titelschwindel. 

      http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/index.htm
     
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/index2.htm
     
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/kamp.htm 
     
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/kamp2.htm
     
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/kamp3.htm
     
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/kamp4.htm
     
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/kamp5.htm  
      
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/kamp6.htm
     
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/kamp7.htm
      
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/kamp8.htm
      
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE
/HAB%2024.09.2002.htm
      http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/LBrief1.htm  
      
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/LBrief2.htm  
      
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/LBrief3.htm 
      
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/Pressemitteilung%2017.10.2002.htm  
      
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/Stellungnahme-BIM1.htm  
      
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/Stellungnahme-BIM2.htm  
      
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/Stellungnahme%20der%20Dozentenschaft%2004.10.2002.htm
      http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/Rosenthal1.htm  
      
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/KasselerKonferenz.htm  
      http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/Rundschreiben1.htm    
      
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/Knill1.htm
     
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/Knill2.htm
     
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/OBrief1.htm  
    
 http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/OBrief2.htm  
     
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/Attacke1.htm  
      http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/BVM1.htm    
     
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/ungarn1.htm  
      
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/Wirkstatt1.htm  
     
http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/Wirkstatt2.htm  
      http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/Eschenbrief1.htm 
      http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE/Eschenbrief2.htm   

In seinen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Münster vom 15.4.2005 und vom 6.5.2005 räumt Herr RA Treptow ein, „in gleicher Sache mehrere Strafanzeigen/Strafanträge (03.03.2003, 10.4.2003, 23.03.2004, 25.06.2004, 31.01.2005, 07.03.2005 und 07.04.2005) … erhoben“ zu haben. Tatsächlich hat er erheblich mehr Strafanzeigen/Strafanträge/Klagen erhoben, noch dazu bei verschiedenen Gerichten: Bonn, Celle, Hamburg, Hannover, Lüneburg, München und Münster.
Das Ausmaß an Verfolgungsaktionismus lässt sich aus folgender Chronologie der wichtigsten und durchaus nicht komplett bekanntgewordenen Schreiben (inkl. der daraufhin erfolgten Reaktionen der Angeschriebenen) ersehen. Vorausgegangen waren:
  • Seit Juli 2002 sind Zeitungsberichte über Decker-Voigts unberechtigten Führens von Titeln und mutmaßlichen Anstellungsbetrug erschienen.

  • 8.8.2002 Prof. P.J. Knill, der sich fälschlicherweise "Emeritus" nennt, schreibt an "Prof. Dr. Dr.h.c. Hermann Rauhe" (mit dem von Knill verliehenen Ehrendoktor, den Rauhe weder in der Schweiz noch in Deutschland führen darf): "Es war mir und uns an der European Graduate School (EGS) mehr als arg, dass wir Hans-Helmut Decker-Voigt diese unsägliche Veröffentlichung in der DT.Uni-Ztg. in seine kargen Ferien schicken mussten, die ja auch Dich als Präsident der HH-Hochschule tangieren dürfte. Es macht Dir, Hans-Helmut und mir/uns hier die Schmäh nicht leichter, als sie aus der Ecke von Karl Hörmann und Walter Zifreund kommt. (...) Es ist leider eine der grossen Schattenseiten gewisser Persönlichkeitsstrukturen, dass Erfolge dieser Qualität blanken Neid und wie wir sehen noch mehr auslöst." Obgleich nichts davon zutrifft, verfallen seither alle, die Decker-Voigts Rufmordkampagnen aufsitzen, diesen Unterstellungen und Beschimpfungen.   

  • Am 19.8.2002 sah sich der BKMT-Vorstand aufgrund von Mitgliederanträgen gemäß § 258 StGB gezwungen, eine Anzeige wegen unberechtigten Führens von Titeln, Anstellungsbetrugs und schwerwiegender Schädigung des Berufsstands der künstlerischen Therapien zu erstatten.

  • September 2002: Auf dem Internetportal der Kanzlei von Rechtsanwalt Winfried Treptow betriebene und unterzeichnete Hetzkampagne im Internet gegen die Univ.-Profs. Drs. Hörmann und Zifreund.

  • Am 14.9.2002 durfte Decker-Voigt Selbstanzeige erstatten - trotz Vorliegens der Anzeige des BKMT.

  • Am 16.9.2002 regelwidrige Turbopromotion mit einer ausdrücklich nicht fachlichen Erzählung von 1998, auf deren Klappentext Decker-Voigt als „Dr. phil.“ vorgestellt wird.

    Obgleich sich herausgestellt hat, dass Decker-Voigt Hochschuldozent und Professor wurde, ohne ein Gymnasium bzw. Abendgymnasium und eine Hochschule absolviert zu haben, gelingt es ihm, trotz eingestandenen Missbrauchs von Titeln straffrei davonzukommen und seine Vertrauten und das Gericht im Glauben zu belassen, er habe Abitur. Aufgrund eines Vergleichs darf über entscheidende Fakten nicht berichtet werden.

  • 26.9.2002 RA Treptow an Univ.-Prof. Dr. Zifreund, Dipl.-Psych, Dipl.-Kunsttherapeut, BKMT-Vorsitzender

  • 26.9.2002 Abmahnung des RA Treptow durch den Anwalt des BKMT

  • 1.10.2002 Abmahnung des RA Treptow durch den Anwalt des BKMT

  • 4.10.2002 Abmahnung des RA Treptow durch den Anwalt des BKMT

  • 5.10.2002 Veröffentlichung von in der Allgemeinen Zeitung in Uelzen erschienenen Leserbriefen vom 28.9.2002 und vom 5.10.2002 auf der Homepage des RA Treptow

  • 7.10.2002 Veröffentlichung der Unterschriftenkampagne auf dem Kongreß in Salzburg vom 4.-6.10.2002 gegen die Univ.-Profs. Drs. Hörmann und Zifreund auf der Homepage des RA Treptow

  • 7.10.2002 an Univ.-Prof. Dr. Dr. Hörmann  GW ke

  • 7.10.2002 an Univ.-Prof. Dr. Dr. Hörmann  WT ke

  • 9.10.2002 Strafanzeige 50 Js 159/03 gegen einen Journalisten

  • 11.11.2002 an Univ.-Prof. Dr. Dr. Hörmann

  • 15.10.2002 "Offener Brief" von Decker-Voigt vom 1.10.2002 mit zahlreichen Unt4rstellungen auf der Homepage des RA Treptow

  • 15.10.2002 Treptows „Erklärungen“ im Internet auf seiner eigenen Homepage mit Ausstellung der Ergebnisse von zahlreichen Unterschriftenaktionen und Briefen

  • 21.10.-3.12.2002 Veröffentlichung zahlreicher Briefe und Unterschriftkampagnen auf der Homepage des RA Treptow

  • 19.12.2002 Von RA Treptow unterzeichnete "Erklärung" auf seiner Homepage

  • 19.12.2002 an die Stadt Hamburg

  • 3.1.2003 Antrag beim Landgericht Hamburg 1791/02WT06 rm/hu 324 O 2/03: Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts von „zumindest 500.000.,- Euro“.

  • 6.1.2003 an das Landgericht Hamburg

  • 9.1.2003 an das Landgericht Hamburg: Antragsänderung 1791/02WT06 hu 324 O 2/03

  • 9.1.2003 LG Hamburg 324 O 2/03

  • 9.1.2003 an Univ.-Prof. Dr. Dr. Hörmann 1358/02WT06 pl

  • 9.1.2003 an den Rechtsanwalt des BKMT 1791/02WT06 pl

  • 10.1.2003 an das Landgericht Hamburg 1791/02WT06 rm 324 O 2/03

  • 10.1.2003 Treptows Anruf bei einer Mitarbeiterin, die er als Ehefrau ausgibt

  • 10.1.2003 Abmahnung per Email

  • 10.1.2003 an das Landgericht Hamburg

  • 13.1.2003 an das Landgericht Hamburg

  • 15.1.2003 an das Landgericht Hamburg 1791/02WT06 hu 324 O 2/03: „Gegenstandswert zumindest 1.000.000.,- Euro. Wir beantragen, … die weitergehenden Gerichtskosten aufzugeben.“ – Das Landgericht Hamburg ist laut Schreiben vom 3.4.2003 dem Antrag nicht gefolgt. Sonst hätte Decker-Voigt, der fast vollständig verloren hat und den Großteil der Kosten zu tragen hatte, eine ruinöse Rechnung erhalten. Der BKMT hat auf Widerspruch verzichtet, wie zuvor angekündigt: "Personen, die mit beispielloser Skrupellosigkeit den aus der Presse aufgegriffenen Fragen des um die künstlerischen Therapien besorgten Berufs- und Dachverbands BKMT ausweichen und polarisieren, möchte man nicht einmal vor Gericht begegnen."

  • 23.1.2003 an die Staatsanwaltschaft Hamburg

  • 27.1.2003 an das Landgericht Hamburg 324 O 2/03

  • 27.1.2003 an das Landgericht Hamburg 324 O 2/03

  • 29.1.2003 Beschluss des LG Hamburg 324 O 2/03

  • 13.2.2003 an das Landgericht Hamburg

  • 19.2.2003 Strafanzeige und Antrag auf immateriellen Schadensersatz wegen angeblicher Verletzung des Persönlichkeitsrechts beim Amtsgericht Hannover 1936/03WT06 / hs

  • 3.3.2003 an das Landgericht Hamburg

  • 3.3.2003 Strafanzeige und Strafantrag von RA Treptow in eigener Sache an die Staatsanwaltschaft Hamburg 1415/02GW06 rm. Es folgen Verfahren in Münster, Lüneburg und Celle, wo sein Antrag am 5.9.2007 endgültig abgewiesen  wird. "Revision ist nicht zugelassen."

  • 4.3.2003 LG Hamburg 324 O 2/03

  • 12.3.2003 Staatsanwaltschaft Hamburg 3004 Js 511/02

  • 13.2.2003 Staatsanwaltschaft Bonn 16 Js 1701/02

  • 14.2.2002 Veröffentlichung eines weiteren Briefs auf der Homepage des RA Treptow

  • 4.3.2003 LG Hamburg 324 O 2/03

  • 13.3.2003 an die Staatsanwaltschaft Hamburg: Rücknahme der Strafanzeige 50 Js 159/03

  • 21.3.2003 Staatsanwaltschaft Hamburg 2113 Js 206/03

  • 25.3.2003 an das Landgericht Hamburg

  • 3.4.2003 LG Hamburg 324 O 2/03

  • 4.4.2003 Polizei Hamburg

  • 8.4.2003 "Erklärung" des RA Treptow auf seiner Homepage

  • 10.4.2003 Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Münster

  • 22.4.2003 Polizeipräsidium Münster 1371/02WT07 rm   2113 Js 206/03

  • 13.5.2003 LG Hamburg 324 O 2/03

  • 13.5.2003 Staatsanwaltschaft Bonn 50 Js 159/03: Ankündigung des Antrags, Decker-Voigt „aufzuerlegen, die dem Beschuldigten erwachsenen Auslagen zu tragen“.

  • 21.5.2003 an die Staatsanwaltschaft Hamburg 1371/02WT07 hu   3004 Js 511/02

  • 21.5.2003 an die Staatsanwaltschaft Hamburg 1371/02WT07 ke   3004 Js 511/02

  • 21.5.2003 an die Staatsanwaltschaft Bonn 1371/02WT07 rm  50 Js 159/03

  • 21.5.2003 an die Staatsanwaltschaft Bonn 1371/02WT07 ke  50 Js 159/03

  • 22.5.2003 an die Staatsanwaltschaft Hamburg 3004 Js 511/02

  • 22.5.2003 an die Staatsanwaltschaft Bonn 1371/02WT07 rm  50 Js 159/03

  • 26.5.2003 an die Staatsanwaltschaft Hamburg  1371/02WT07 ke  3004 Js 511/02

  • 26.5.2003 an die Staatsanwaltschaft Bonn 1371/02WT07 hu  50 Js 159/03

  • 27.5.2003 an die Staatsanwaltschaft Hamburg

  • 27.5.2003 an das Amtsgericht Bonn 1371/02WT07 rm  76 Gs 41/03

  • 2.6.2003 an die Staatsanwaltschaft Hamburg

  • 2.6.2003 an die Staatsanwaltschaft Bonn 1371/02WT07 ke  50 Js 159/03

  • 16.6.2003 an die Staatsanwaltschaft Hamburg

  • 16.6.2003 an das Landgericht Bonn 1371/02WT07 ke

  • 2.7.2003 Anzeige beim Amtsgericht Münster 23 Js 1255/03

  • 7.7.2003 die Staatsanwaltschaft Münster an Prof. Hörmann 23 Js 1255/03

  • 6.8.2003 an die Staatsanwaltschaft Münster 1415/02GW06 rm  23 Js 1255/03

  • 12.8.2003 an die Staatsanwaltschaft Münster 1415/02GW06 rm  23 Js 1255/03

  • 3.9.2003 "Erklärung" des RA Treptow auf seiner Homepage

  • 16.9.2003 Antrag an die Staatsanwaltschaft Münster 1415/02EW06 sch 23 Js 1255/03 mit übelsten Beleidigungen, mit denen er sich selbst disqualifiziert hat.

  • 24.9.2003 Erledigung von 23 Js 1255/03

  • 10.10.2003 Strafbefehl 51 Cs 23 Js 1255/03 Ah 705/03

  • 24.10.2003 an die Staatsanwaltschaft Münster 23 Js 1255/03

  • 10.12.2003 Strafanzeige und Strafantrag an die Staatsanwaltschaft Münster Treptow/Hörmann II GW - ke

  • 15.10.2003 "Offener Brief" von Decker-Voigts mitverantwortlichem Vorgänger auf der Homepage des RA Treptow

  • 18.12.2003 Anzeige beim Amtsgericht Münster 23 Js 2533/03

  • 30.12.2003 Ein weiterer "Offener Brief" eines Mitarbeiters von Decker-Voigt auf der Homepage von RATreptow

  • 7.1.2004 Mahnbescheid des Amtsgerichts Hannover zur Zahlung von 3.286,94 € an RA Treptow wegen angeblichen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • 29.1.2004 Prof. Dr. Peter Petersen, als Emeritus bei Decker-Voigt untergekommen, schreibt einen intriganten Brief an den Rektor der Universität Münster. Dieser Organisator der gescheiterten  Unterschriftenkampagne auf der Tagung am 5.10.2002 in Salzburg musste gezwungen werden, seine unerlaubte Verwendung des geschützten MTT-Emblems zu unterlassen; die Rechtskosten hat er laut Anwaltsschreiben vom 19.9.2002 endlich bezahlt.

  • 12.2.2004 Staatsanwaltschaft Münster 23 Js 2533/03

  • 23.3.2004 Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Münster

  • 26.3.2004 Anzeige beim Amtsgericht Münster 62 Js 609/04

  • 30.3.2004 Erledigung von 23 Js 609/04

  • 15.4.2004 Anzeige beim Amtsgericht Münster gegen den BKMT mit angeblich „vertraulichen Informationen“  GW-hs

  • 16.4.2004 an Univ.-Prof. Dr. Dr. Hörmann  Treptow/Hörmann 1936/03GW06 rm

  • 20.4.2004 Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Münster  zur Treptow-Anzeige 23 Js 2533/03

  • 28.4.2004 Anklage des Amtsgerichts Münster 36 Ds Js 2533/03 -453/04

  • 4.5.2004 Erledigung von 23 Js 2533/03

  • 25.5.2004 Amtsgericht Münster zur Anzeige des BKMT VR 3197

  • 25.6.2004 Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Münster

  • 30.6.2004 Anzeige beim Amtsgericht Münster 62 Js 2252/04

  • 6.7.2004 Klageandrohung 814/04WT06 ke

  • 9.7.2004 Ladung des Amtsgerichts Münster 36 Ds Js 2533/03 -453/04

  • 5.8.2004 Vorläufige Einstellung 62 Js 2252/04

  • 23.8.2004 Beschluss des Amtsgerichts Münster 36 Ds Js 2533/03 -453/04, RA Treptow als Nebenkläger zuzulassen

  • 28.9.2004 Amtsgericht Münster 36 Ds Js 2533/03 -453/04

  • 8.12.2004 Amtsgericht Münster 36 Ds Js 2533/03 -453/04

  • 5.10.2004 Decker-Voigts Nichtwahrnahme des von ihm angestrengten Gerichtstermins in Münster

  • 21.12.2004 Klageandrohung wegen der zitierten Äußerung Treptows vom 3.9.2003 (http://home.t-online.de/home/RAeTreptowpp.29525UE /kamp8.htm), dass für ihn „Formulierungen zu einem größeren Teil sprachlich und logisch unverständlich bzw. nicht nachvollziehbar“ sind.  Treptow/Hörmann 1415/02BA06 pl

  • 26.1.2005 Vorladung beim Polizeipräsidium Münster wegen Beleidigung. 

  • 31.1.2005 Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Münster Treptow/Hörmann 1415/02BA pl

  • 4.2.2005 Gerichtstermin in Münster ohne den gerichtlich bestellten Zeugen Decker-Voigt

  • 11.2.2005 Treptow-Anzeige beim Amtsgericht Münster 62 Js 1509/05

  • 17.2. 2005 Staatsanwaltschaft Münster 62 Js 1509/05 / 62 Js 2252/04

  • 17.2. 2005 Staatsanwaltschaft Münster 62 Js 1509/05 /23 Js 2533/03

  • 7.3.2005 Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Münster Treptow/Hörmann 159/05 WT06 he

  • 8.3.2005 Vorladung beim Polizeipräsidium Münster wegen angeblicher Beleidigung 

  • 14.3.2005 Anzeige beim Amtsgericht Münster 62 Js 2573/05

  • 15.3.2005 Polizeipräsidium Münster

  • 16.3.2005 Staatsanwaltschaft Münster zur Treptow-Anzeige 23 Js 2533/03

  • 31.3.2005 Staatsanwaltschaft Münster Ermittlungsverfahren 62 Js 1509/05

  • 4.4.2005 Amtsgericht Münster

  • 5.4.2005 Polizeipräsidium Münster zur Treptow-Anzeige 62 Js 1509/05

  • 7.4.2005 Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Münster

  • 15.4.2005 Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Münster

  • 20.4.2005 Staatsanwaltschaft Münster

  • 2.5.2005 Amtsgericht Münster 36 CS 23 Js 1255/03

  • 6.5.2005 Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Münster mit falschen Titeln: „Prof. Dr. Dr. Hans-Helmut Decker-Voigt“ und „Professor Dr. Hans-Helmut Decker-Voigt, M.A.

  • 11.5.2005 Schreiben des Polizeipräsidiums zur Vorladung

  • 23.5.2005 Staatsanwaltschaft Münster zur Treptow-Anzeige 62 Js 1509/05

  • 12.7.2005 Beschluss des Amtsgerichts Münster, 36 CS 23 Js 1255/03 auf Kosten der Landeskasse einzustellen

  • 12.7.2005 Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Münster

  • 22.7.2005 Schreiben an das Amtsgericht Münster: Seine Beschimpfung der Richterin endet der Geschäftsführer RA Treptow: „Mit vorzüglicher Hochachtung verbleibt für heute Ihr „Lügner“ gez. Treptow Rechtsanwalt und Notar

  • 31.8.2005 Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Münster mit Ablehnung der Richterin als befangen  VI

  • 31.8.2005 Weitere Strafanzeige und weiterer Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Münster mit Ablehnung der Richterin als befangen III

  • 1.9.2005 Anzeige beim LG Hamburg 1791/02WT06 ke

  • 23.9.2005 Schreiben an die Staatsanwaltschaft Münster IV a

  • 23.9.2005 Schreiben an die Staatsanwaltschaft Münster V

  • 26.9.2005 Schreiben an die Staatsanwaltschaft Münster VI

  • 26.9.2005 Schreiben an die Staatsanwaltschaft Münster VII

  • 29.9.2005 Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Münster IV 505/05Ba01 he

  • 19.10.2005 Schreiben des Polizeipräsidiums zu Vorladung wegen angeblicher Beleidigung 62 Js 10469/05

  • 24.10.2005 Treptows Schreiben an die Staatsanwaltschaft Münster: Beschwerde 62 Js 1509/05

  • 10.11.2005 Staatsanwaltschaft Münster: Wiederaufnahme aufgrund der Beschwerde von RA Treptow 62 Js 1509/05

  • 23.11.2005 Schreiben des Polizeipräsidiums zur Vorladung wegen angeblicher Beleidigung am Tag der Gerichtsverhandlung in Münster

  • 23.11.2005 Schreiben der Prozessbevollmächtigten von RA Treptow an die Staatsanwaltschaft Münster: „Mein Mandant war früher langjähriges Mitglied einer Sozietät Treptow/Wahler/Westerfeld. Er hat gerüchteweise gehört, dass seine früheren Kollegen - die Sozietätsauseinandersetzung endete streitig - gerne frühere gemeinsame Mandanten auf diese Internetseite verweisen.“ Herr RA Treptow hat seither eine neue Adresse.

  • 20.12.2005 Staatsanwaltschaft Münster   62 Js 1509/05

  • 28.12.2005 Staatsanwaltschaft Münster   62 Js 1509/05

  • 27.1.2006 Schreiben des Amtsgerichts Münster wegen Decker-Voigt & Treptow 36 ds 62 Js 1509/05 – 1/06

  • 20.2.2006 Amtsgericht Münster

  • 7.3.2006 Weitere Strafanzeige und weiterer Strafantrag 356/05WT01 ke

  • 9.3.2006 Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg 356/05WT01 ke

  • 9.3.2006 Treptow-Drohung 356/05WT01 ke

  • 16.3.2006 an Staatsanwaltschaft Hamburg Beschwerde

  • 27.3.2006 Treptow ./. Stadt Münster  Al 197/06WT01 he. RA Treptow droht der Stadt Münster per Fax wegen der Domain www.musiktherapie-info.de. Das Presseamt weist die Drohung am selben Tag postwendend zurück, da die Stadt Münster für diese Domain nicht zuständig ist.

  • 27.3.2006 Treptow & Co. 133/06 Ch01 he

  • 27.3.2006 Treptow & Co. 134/06 Ch01 he

  • 27.3.2006 Treptow & Co. 192/06 Ch01 he

  • 27.3.2006 Treptow & Co./Decker-Voigt 194/06 Ch01 he

  • 27.3.2006 Treptow & Co./Decker-Voigt IV 196/06 Ch01 he

  • 27.3.2006 Treptow & Co. Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg 134/06 Ch01 he. Die Prozessbevollmächtigte von RA Treptow schreibt: „Diese Anklage ist von einer Richterin Schmidt in einem Gerichtstermin vom 12. Juli 2005 eingestellt worden, ohne meinen Mandanten [RA Treptow] angehört zu haben.“ Der Richterin gebührt Respekt. Der Richter in Lüneburg sah Treptows Klage ähnlich, ließ ihm aber ein kleines Trostpflaster (7 %). Dies nahm ihm allerdings das OLG Celle. Dieses hat am 5.9.2007 seine Klage "insgesamt abgewiesen" und ihm die gesamten Rechtskosten auferlegt. Weiters heißt es in diesem Schreiben: „Die Internetdarstellungen sind auch im Bekanntenkreis von Rechtsanwalt und Notar Winfried Treptow leider bekannt geworden. Sie werden dort eingesehen. Man interessiert sich dafür.“ Schön wär's. Trotz der inzwischen erfolgten Aufklärung hält man Decker-Voigt in Uelzen offenbar immer noch für einen Psychologen, wie die vehementen Proteste gegen ihn in der dort erscheinenden Allgemeinen Zeitung vom 3.-11. Juli 2007 zeigen. So schreibt eine entrüstete Leserin am 3.7.2007: „Immerhin haben Sie es geschafft Psychologe zu werden.“ Vielleicht taugt der von RA Treptow am 11.4.2008 in Uelzen angestrengte Prozess dazu, endlich auch dort die unabdingbar notwendige Richtigstellung bekanntzumachen.

  • 18.4.2006 Staatsanwaltschaft Lüneburg 62 Js 3337/06

  • 19.4.2006 Treptow/Decker-Voigt Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg 232/06 WT07 hs

  • 25.4.2006 Treptow & Co./Decker-Voigt 134/06 Ch01 ke

  • 28.4.2006 Staatsanwaltschaft Münster   62 Js 3337/06

  • 28.4.2006 Staatsanwaltschaft Münster

  • 8.5.2006 Staatsanwaltschaft Lüneburg    5102 Js 10510/06

  • 9.5.2006 Treptow/Decker-Voigt an Landgericht Lüneburg

  • 9.5.2006 weiteres Schreiben Treptow/Decker-Voigt

  • 9.5.2006 LG Hamburg 324 O 2/03

  • 9.5.2006 Klage beim Landgericht Lüneburg 356/05WT01 ke

  • 10.5.2006 Anzeige beim Landgericht Hamburg   1791/02WT06 ke

  • 11.5.2006 Landgericht Lüneburg Decker-Voigt IV   3 O 151/06

  • 13.6.2006 Beschluss des von Decker-Voigt angerufenen Landgerichts Hamburg: Decker-Voigt hat 3/4 verloren: Es ist erlaubt zu sagen, Decker-Voigt habe "kein reguläres Abitur". 324 O 2/03

  • 15.6.2006 Landgericht Lüneburg  3 O 151/06

  • 21.6.2005 Landgericht Hamburg  324 O 2/03

  • 21.6.2006 Treptow an Landgericht Lüneburg: Ablehnung der Mediation 3 O 151/06

  • 7.7.2006 Landgericht Lüneburg Ladung  3 O 151/06

  • 12.7.2006 Treptow an Landgericht Lüneburg  3 O 151/06

  • 14.7.2006 Decker-Voigts entlarvendes Schreiben an das Landgericht Lüneburg: "bin noch in meinen Ämtern".

  • 19.7.2006 Landgericht Lüneburg an die Rechtsanwälte in Münster 3 O 151/06

  • 20.7.2006 Landgericht Lüneburg an die Rechtsanwälte in Münster  3 O 151/06

  • 25.7.2006 Landgericht Lüneburg  3 O 151/06

  • 26.7.2006 Landgericht Lüneburg  3 O 151/06

  • 27.7.2006 Staatsanwaltschaft Münster 62 Js 3337/06

  • 1.8.2006 Treptow 1791/02WT06 kl

  • 9.8.2006 Anzeige Treptow an das Amtsgericht Lüneburg  03-9941251-0-4

  • 10.8.2006 Treptow ./. Stadt Münster  Al 197/06WT01 he. Betreffs „Internetausdruck unter www.musiktherapie-info.de“ droht RA Treptow wieder der Stadt Münster. Hier ein Beispiel für den Stil solcher Schreiben - der Interpunktionsfehler ist belassen:  „Es kann doch nicht wahr sein, dass Sie eine Plattform zur Verfügung stellen und über diese Plattform beispielsweise Kinderpornographie weltweit verbreitet wird. Ganz so schlimm ist es zwar vorliegend nicht... Wenn Sie dem nicht Einhalt gebieten, sind wir ggf. gehalten zu überprüfen, ob auch beispielsweise gegen Ihren Oberbürgermeister, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts der Verleumdung eingeleitet werden muß.“ Um der Stadt das lästige Problem mit RA Treptow zu ersparen, hat sich der BKMT daraufhin die Seite www.bkmt.de/skandal.htm zugelegt.

  • 14.8.2006 Treptow/Hörmann 01573/03

  • 28.8.2006 Landgericht Lüneburg  3 O 151/06

  •  1.9.2006 Amtsgericht Lüneburg Treptow gegen Hörmann  39 C 423/06

  •  5.9.2006 Amtsgericht Lüneburg Treptow gegen Hörmann  39 C 423/06

  • 27.9.2006 Beschluss des Amtsgerichts Münster, 36 Ds 62 Js 1509/05 -1/06 das Verfahren auf Kosten der Landeskasse einzustellen

  •  8.9.2006 Treptow an das Landgericht Hamburg  324 O 2/03

  • 11.9.2006 Klage beim Landgericht Hamburg  133/06WT01 ke/kl

  • 13.9.2006 Treptow an das Landgericht Lüneburg  3 O 151/06

  • 22.9.2006 Wieder ein Einschreiben des RA Treptows im Auftrag von Decker-Voigt wegen des versehentlich gebrauchten und sofort korrigierten Worts "Urteil", obgleich auf derselben Webseite mehrfach das zutreffende Wort "Beschluss" stand.

  • 29.9.2006 Landgericht Hamburg 324 O 665/06

  • 29.9.2006: Das Amtsgericht Münster hat nun auch das am 3.3.2003 von RA Treptow beantragte Verfahren eingestellt. Damit sind Decker-Voigt und seine Anwälte Treptow & Co. vor dem Amtsgericht Münster mit allen Anträgen gescheitert.

  • 12.10.2006 Treptow an das Landgericht Hamburg  324 O 665/06

  • 17.10.2006 Treptow-Einschreiben im Auftrag des Decker-Voigt-Sprachrohrs Flach 598/06WT06 ke/he/kl an mehrere Personen

  • 31.10.2006 Sitzungsprotokoll des Landgerichts Lüneburg  3 O 151/06

  • 2.11.2006 Treptows Klageänderung beim Landgericht Hamburg  324 O 665/06

  • 8.11.2006: Mitteilung der Staatsanwaltschaft Münster, dass das vom Anzeigenerstatter Treptow beantragte Ermittlungsverfahren 62 Js 3337/06 A eingestellt worden ist.

  • 10.11.2006 Landgericht Hamburg 324 O 665/06: Verhandlungstermin

  • 10.11.2006 Landgericht Hamburg 324 O 665/06: Vergleich

  • 13.11.2006 Landgericht Hamburg 324 O 665/06: Kostenfestsetzungsbeschluss

  • 14.11.2006 Treptow & Co. widerrufen den Vergleich des Landgerichts Hamburg 324 O 665/06

  • 14.11.2006 Treptow & Co. beantragen beim Landgericht Lüneburg, das Verfahren an das Landgericht Hamburg zu überweisen     3 O 151/06

  • 17.11.2006 Landgericht Lüneburg: Ablehnung von Treptows Antrag, das Verfahren an das Landgericht Hamburg zu überweisen     3 O 151/06

  • 4.12.2006 Treptow & Co. an das Landgericht Lüneburg  3 O 151/06

  • 5.12.2006 Landgericht Lüneburg     3 O 151/06

  • 11.12.2006 Aufhebung des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Landgerichts Hamburg vom 4.10.2006  324 O 2/03

  • 13.12.2006 Treptows Klageänderung in eigener Sache an das Landgericht Lüneburg  2 O 294/06

  • 13.12.2006 Decker-Voigts Anzeige beim Landgericht Hamburg, wo er angegeben hat, er habe Abitur.  324 O 2/03

  • 18.12.2006 RA Winfried Treptow schreibt: "Grundsätzlich ist kein deutscher Bürger gehindert, vor der Polizei in einem gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren die Unwahrheit zu sagen, wenn er damit nicht gleichzeitig eine weitere Straftat (z. B. falsche Anschuldigung eines Dritten) begeht." Dieser Satz kann so verstanden werden, dass Unwahrheit als legitimes Mittel verwendet wird. Anders ist nicht zu erklären, warum dies eigens betont wird.

  • 20.12.2006 Treptows Nachkarten an das Landgericht Lüneburg  3 O 151/06

  • 21.12.2006 Treptows Rechnung über 2,62 €

  • 21.12.2006 Treptows Schreiben an das Landgericht Lüneburg 356/05WT01  3 O 151/06

  • 29.12.2006 Urteil des Landgerichts Lüneburg 3 O 151/06 - 356/05WT01, wonach Decker-Voigt fast vollständig verloren hat; von dem Streitwert 52.000,- € entfallen auf ihn 50.000,- €: „Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.“ Er darf dem Gericht dankbar sein, dass es den von Treptow beantragten Streitwert von 100.000,- € spürbar herabgesetzt hat.

  • 3.1.2007 Beschluss des Landgerichts Hamburg, die von Treptow für sich beantragten Kosten abzulehnen. 

  • 24.1.2007 Decker-Voigts neue Klage vor dem LG Hamburg zwecks Widerruf von "gerichtlich/justitiell" und "zu sagen erlaubt"zu sagen nicht verboten" sowie zu seinem illegal geführten "M.A."  - 324 O 77/07 -

  • 5.2.2007 Klage beim Landgericht München  14P O 624/07: beantragter Streitwert 70.000,- €

  • 8.2.2007 Beschluss des Landgerichts Lüneburg (3 O 151/06), die Beschwerde von RA Treptow bzw. Decker-Voigt abzulehnen: "In dem Rechtsstreit ... wird der Beschwerde des Klägers vom 1. Februar 2007 gegen den im Tenor des Urteils vom 29. Dezember 2006 enthaltenen Streitwertbeschluss nicht abgeholfen."

  •  ... zahlreiche neue Schreiben ... darunter ein Vergleich in Hamburg mit der Einigung, nicht darüber zu berichten:

  •  9.1.2007 Stefan Flachs Klageantrag in München

  • 1.2.2007 RA Treptows/Decker-Voigts Berufungsantrag beim Oberlandesgericht Celle (13 U 30/07)

  •  5.2.2007 Einschreiben des LG München II mit dem Klageantrag von Decker-Voigts um Milde winselndem Sprachrohr Stefan Flach

  • 15.2.2007 RA Treptows Eingabe beim Landgericht Lüneburg

  • 24.1.2007 Klage von Decker-Voigt vor dem LG Hamburg wegen des versehentlich gebrauchten Worts "Urteils", obgleich auf derselben Webseite mehrfach das zutreffende Wort "Beschluss" stand.

  • 22.2.2007 Schreiben des RA Treptow wegen des Berufungsantrags von Decker-Voigt an das OLG Celle

  • 27.2.2007 Mitteilung des Landgerichts Lüneburg, dass die Akten der zuständigen Kammer vorliegen, weil der Beklagte sein Einverständnis zur Durchführung des Mediationsverfahrens mit RA Treptow nicht erklärt hat.

  • 2.3.2007 Auf Betreiben von RA Treptow in eigener Sache Ladung des Landgerichts Lüneburg zum 22.3.2007 mit der Anordnung des persönlichen Erscheinens

  • 9.3.2007 Bitte des RA Treptow an den Rechtsanwalt des Beklagten, "sich kollegialiter noch nicht beim OLG Celle zu legitimieren", wo Decker-Voigt Berufung gegen die Entscheidung des LG Lüneburg eingelegt hat.

  • 28.3.2007 Weiterer Antrag des RA Treptow an das LG Lüneburg, wo er am 26.3.2007 unentschuldigt ferngeblieben war.

  • 29.3.2007 An Intriganz und Niedertracht schwerlich zu überbietender Brief von Stefan M. Flach an die Rektorin der Universität Münster: "persönlich", "vertraulich" usw.

  • 20.4.2007 Beschluss des Landgerichts Lüneburg zur Festsetzung des Streitwerts und zur Erwägung, Decker-Voigts Berufung zurückzuweisen.

  • 23.4.2007 Ladung des Landgerichts München II zur Verhandlung am 16.8.2007

  • 26.4.2007 Urteil des Landgerichts Lüneburg (2 O 294/06): Herr Rechtsanwalt und Notar Winfried Treptow, Uelzen, hat in dem von ihm angestrengten Verfahren in eigener Sache zunächst mit 7 % gewonnen: "Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger [Herr RA Treptow] 93%." Obgleich somit tatsächlich der Beklagte nahezu komplett gewonnen hatte, erklärte sich dieser außergerichtlich bereit, auf die sechs Äußerungen künftig zu verzichten, weil schließlich allein die "atypische" Karriere von Decker-Voigt und nicht das Verhalten von Herrn Treptow interessiert. Trotzdem erhob Herr Treptow Berufung gegen das Urteil des LG Lüneburg vor dem OLG Celle und erweiterte seine Klage. Das Oberlandesgericht Celle hat jedoch am 5.9.2007 das "Urteil des Landgerichts Lüneburg dahin geändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen wird." Herr Treptow  musste die gesamten Kosten des Verfahrens tragen, auch diejenigen der Klageerweiterung, weil der Beklagte den Anspruch unaufgefordert und freiwillig bereits außergerichtlich anerkannt hatte und deswegen der Prozess vollkommen überflüssig war.
    Herr Treptow hat also aufgrund seiner Anschlussberufung in Celle formal nicht komplett verloren, wie er mit Einschreiben vom 31.3.2008 richtiggestellt haben will. Insgesamt jedoch und somit komplett - die beiden Wörter sind gleichbedeutend - hat das Oberlandesgericht Celle in seinem Teilanerkenntnis- und Schlussurteil entschieden, Herr Treptow hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen. "Die Revision wird nicht zugelassen."

  • 18.5.2007 Aufgrund des Signals vom Oberlandesgericht Celle zieht Decker-Voigt die Berufung zurück (13 U 30/07).

  • 25.5.2007 Ladung des LG Hamburg zum 24.8.2007

  •  7.6.2007 Klagantrag von Decker-Voigt  wegen des versehentlich gebrauchten Worts "Urteil", obgleich auf derselben Webseite mehrfach das zutreffende Wort "Beschluss" stand.

  • 19.6.2007 Beschluss des Landgerichts Hamburg, wo Decker-Voigt angegeben hatte, er habe Abitur: Der Antrag von Decker-Voigt wird zurückgewiesen. Die Kosten des Vollstreckungsverfahrens hat Decker-Voigt zu tragen.

  • 13.7.2007 Decker-Voigts Beschwerde beim LG Hamburg

  • 17.7.2007 Nochmals Decker-Voigts Beschwerde beim LG Hamburg

  • 18.7.2007 Mit Einschreiben verlangt Decker-Voigt "bis längstens 23.07.2007, 12.00 Uhr mittags (Geldeingang)" 6.085,04 €

  • 21.7.2008 LG Hamburg über Weitergabe der Beschwerde an das OLG Hamburg

  • 23.7.2007 Schreiben von RAe Treptow im Auftrag  von Decker-Voigts um Milde winselndem Sprachrohr Stefan Flach an das LG München II

  • 24.7.2007 Erwiderung an das OLG Hamburg

  • 29.7.2008 LG Hamburg zum Kostenfestsetzungsverfahren

  •  9.8.2007 Weitere Begründung zum Klagantrag des RA Treptows im Auftrag von Decker-Voigt wegen des versehentlich gebrauchten Worts "Urteils", obgleich auf derselben Webseite mehrfach das zutreffende Wort "Beschluss" stand.

  • 13.8.2007 RA Treptows Antrag an das OLG Celle auf Anschlussberufung

  •  16.8.2007 Eingang des Beschlusses des Amtsgerichts Münster, dass das von RA Treptow angestrengte Verfahren 36 Ds 62 Js 1509/05 -1/06 gem. § 153 Abs. 2 StPO auf Kosten der Landeskasse eingestellt wird.

  • 16.8.2007 Protokoll des LG München II

  • 17.8.2007 Weiteres mehrseitiges Schreiben von RA Treptow in eigener Sache an das OLG Celle

  • 30.8.2007 Schreiben des OLG Hamburg

  • 30.8.1007 RA Treptow in eigener Sache an das OLG Celle mit Beifügung dieses Webseite mit damaligem Stand

  •  5.9.2007 Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle, wonach das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 26.4.2007 dahin geändert wird, dass RA Treptows Klage insgesamt abgewiesen wird. 

  •  5.9.2007 Decker-Voigts Antrag an das LG Hamburg auf einen Vergleich

  •  6.9.2007 Eingang eines Schreibens von Decker-Voigt ohne Datum beim OLG Hamburg. Er hatte 2003 behauptet, er habe Abitur.  

  • 10.9.2007 Antrag von RAe Treptow im Auftrag  von Decker-Voigts um Milde winselndem Sprachrohr Stefan Flach an das LG München II

  • 11.9.2007 Beschluss des LG München zur Verkündung einer Entscheidung für den 6.12.2007

  •  5.10.2007 Beschluss des LG Hamburg zur Verkündung einer Entscheidung

  •  5.10.2007 Antrag von RAe Treptow im Auftrag  von Decker-Voigts um Milde winselndem Sprachrohr Stefan Flach an das LG München II um Terminverlängerung

  •  8.10.2007 Decker-Voigts neue Klage vor dem LG Hamburg wegen "gerichtlich/justitiell" bestätigter Titelschwindel und zum Satz: "Jahrelanger Schwindel des Klägers zum eigenen Nutzen auf Kosten von Studierenden, Patienten und nicht zuletzt des Steuerzahlersw sei aufgeflogen." sowie zu seiner zwei Jahre nach hauptamtlicher Dozententätigkeit abgelegten "Mikätzchen"-Prüfung zur Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung und zur Urkunde über seine regelwidrige Turbopromotion zwei Tage nach Selbstanzeige am 14.9.2002

  • 10.10.2007 Beschluss des LG München II auf Antrag des Klägers Flach auf nochmalige Verlängerung der Schriftsatzfrist wird zurückgewiesen.

  • 15.10.2007 Decker-Voigt an das OLG Hamburg. 2003 hatte er behauptet, er habe Abitur. 

  • 17.10.2007 Decker-Voigt-Anwalt Treptow droht Klage an im Auftrag des "winselnden Sprachrohrs von Decker-Voigt" Stefan Flach

  •  2.11.2007 Schreiben von RAe Treptow im Auftrag  von Decker-Voigts um Milde winselndem Sprachrohr Stefan Flach an das LG München II

  •  9.11.2007 Schreibens von Decker-Voigt an das OLG Hamburg. 2003 hatte er behauptet, er habe Abitur. 

  • 29.11.2007 Ladung des LG Hamburg für den 28.3.2008

  • 30.11.2007 Beschluss des LG Hamburg zu einem Vergleich

  •  6.12.2007 Beschluss des Landgerichts II in München: Die Klage des ohne Hochschulstudium sich "Musiktherapeut" und "Dozent für Berufsrecht"  nennenden "um Milde winselnden Sprachrohrs von Decker-Voigt" Stefan Flach,  der nach seiner verlogenen Hetze Vorsitzender jenes flachdenkenden Berufsverbands für Musiktherapeuten wurde, wird abgewiesen.

    Das Landgericht München sah denn auch keinerlei Anlaß, die folgenden Behauptungen aus Stefan Flachs Klageantrag vom 9.1.2007 zu verbieten:

    "1. Der Kläger organisiere ohne das mindeste Unrechtsbewußtsein und unter Verkehrung der Werte unserer Gesellschaft wie schon 2002 wieder Solidaritätsbekundungen und Diffamierungen.

    2. Beim Kläger dränge sich der Vergleich mit Trickbetrügern, die lediglich vorgeben, für eine gute Sache zu sammeln, auf.

    3. Dem heuchlerischen Aufruf des Klägers folgten nur gänzlich Uninformierte und vor allem zu Dank verpflichtete Inhaber von Zeugnissen und Urkunden, die Decker-Voigt in Jahrzehnten ausgestellt habe sowie von seinem hochproblematischen Marketing profitierende Kollegen, Lehrbeauftragte, Absolventen, Stipendiaten, Vereinskameraden und sonstige Nutznießer.

    4. Tatsächlich wolle der Kläger nichts andere als den angeblichen Initiator der Presseberichte über Decker-Voigts atypische Karriere mit verlogenen Kampagnen diffamieren.

    5. Der Kläger habe hinterhältige Aktionen gestartet. Inzwischen seien fast hundert falsch Informierte dem verlogenen Aufruf des Klägers gefolgt.

    6. Die mit nahezu krimineller Energie verbreiteten Hetzaufrufe des Klägers seien unschwer als Amoklauf zu durchschauen.

    7. Der Kläger sei sich seines schändlichen Treibens und seiner Unfähigkeit (zum Beispiel sich in einem Vorlesungsverzeichnis zurechtzufinden) sowie seiner Falschbehauptungen vollauf bewusst und organisiere ein unschwer zu durchschauendes Affentheater. Er sei als Entlarvter, Nutznießer, Diffamierer und winselnde Person ("Hohes Gericht, ich bitte um Milde") einzustufen.

    8. Der Kläger halte Herrn Decker-Voigt und dem Frühpensionär Eschen als Opportunist die Stange, und zwar nicht aus Würde, sondern aus Angst ums Geschäft.

    9. Der Kläger zeichne sich durch eine verlogene Hetze aus.

    10. Der vom Kläger ungeniert verwendete Jargon sei mit Schriften von Agitatoren vor einigen Jahrzehnten vergleichbar.

    11. Der Kläger zeichne sich durch heuchlerisches Getue aus und unterliege Filz und moralischer Verrottung im Decker-Voigt-Clan.

    12. Der Kläger habe sich einer Urkundenfälschung schuldig gemacht.

    13. Der Kläger habe sich für Decker-Voigts atypisches Verhalten zum Affen gemacht, das sei sein wahres Motiv.

    14. Der Kläger sei ein winselndes Sprachrohr Decker-Voigts. Er sei ein Decker-Voigt-Höriger. Er zeichne sich durch einen desolaten Zustand aus."

  • 10.12.2007 Antrag aud Abweisung von Decker-Voigts Klage  - 324 = 931/07 -

  • 27.12.2007 Einschreiben der RAe Treptow  im Auftrag  von Decker-Voigts um Milde winselndem Sprachrohr Stefan Flach

  • 28.12.2007 Widerrufsklage von Stefan Flach/RAe Treptow  zu den folgenden 6 Punkten:

     1. Unser Mandant sei ein wimmerndes und winselndes Sprachrohr von Prof. Dr. Decker-Voigt.

     2. Unser Mandant betreibe ohne Hochschulabschluss eine Praxis für Therapie und Rehabilitation in 86977 Burggen.

     3. Unser Mandant erdreiste sich, mit vertraulichen Briefen Universität und Ministerium zu belehren.

     4. Prof. Dr. Decker-Voigt würde sein winselndes Sprachrohr (gemeint ist unser Mandant) mühelos entschädigen können. Für unseren Mandanten würde sich in dem Netzwerk von Prof. Dr. Decker-Voigts atypischer Karriere ein lukratives Pöstchen finden.

     5. Unser Mandant nenne sich ohne Hochschulschulstudium Musiktherapeut und Dozent für Berufsrecht.

     6. Unser Mandant sei nach seiner verlogenen Hetze Vorsitzender jenes flachdenkenden Berufsverbandes für Musiktherapeuten geworden."

  •  4.1.2008 Berufung von Decker-Voigts um Milde winselndem Sprachrohr Stefan Flach beim OLG München

  • 10.1.2008 Antrag von Treptow/Flach auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht Weilheim i. OB.

  • 10.1.2008 Ablehnung des vom LG Hamburg gewünschten Vergleichs

  • 14.1.2008 Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB zum Antrag von Decker-Voigts um Milde winselndem Sprachrohr Stefan Flach und seinem Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt Treptow u. Koll. mit Auszug aus der Begründung der Zurückweisung ihres Antrags auf Unterlassung:

    "I. Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 10.01.2008 wird zurückgewiesen.

    II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

    Mit dem Antrag begehrt der Antragsteller den Erlaß einer einstweiligen Verfügung dergestalt, dass dem Antragsgegner es aufgegeben wird, unter Anordnung von Ordnungsgeld und ersatzweiser Ordnungshaft es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, der Antragsteller sei ein wimmerndes und winselndes Sprachrohr von Prof. Dr. Decker-Voigt."

  • 22.1.2008 Decker-Voigts Schreiben an das LG Hamburg wegen seines Titelschwindels

  • 25.1.2008 Beschwerde von Decker-Voigts um Milde winselnden Sprachrohr Flach

  • 28.1.2008 Stefan Flach legt durch Rechtsanwalt Treptow u. Koll. Beschwerde ein.

  • 29.1.2008 Beschluss des Amtsgerichts Weilheim, der Beschwerde nicht abzuhelfen und die Sache an das Landgericht München II abzugeben.

  •  1.2.2008 Einschreiben von Decker-Voigt. Er droht wieder mit Klage. Er wird aufgefordert, bis zum 11.2.2008 die Listen seiner Nutznießer vorzulegen. Der Aufforderung ist er nicht nachgekommen, da die Listen wohl zu riesig sind.

  •  6.2.2008 Umfangreiches Schreiben der RAe Treptow  an das OLG München in Sachen Flach

  •  7.2.2007 Verfügung des OLG München

  • 12.2.2008 Beschluss des LG München II: Ablehnung des Antrags von Decker-Voigts um Milde winselnden Sprachrohr Flach

  • 13.2.2008 Schreiben des LG Hamburg zur Umladung

  • 19.2.2008 Decker-Voigts Schreiben an das LG Hamburg

  • 25.2.2008 Decker-Voigts Schreiben an das LG Hamburg

  • 27.2.2008 Beschluss des Landgerichts München II: Die Beschwerde "wird kostenpflichtig zurückgewiesen". Rechtsmittel gegen diese Entscheidung gibt es nicht.

  • 3.3.2008 Schreiben Treptow  an OLG München

  • 5.3.2008 Beschluss des OLG München: "Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 6.12.2007 zurückzuweisen".

  • 18.3.2008 Decker-Voigts Klage vor dem LG Hamburg wegen Unterlassung/Widerruf zur Feststellung: "Es besteht kein Zweifel, dass Decker-Voigts Karriere die akademischen Konventionalregeln in höchstem Grade verhöhnt. Er spielt den Beleidigten, konstruiert Verschwörungstheorien und Räuberpistolen, vernebelt und lenkt ab, organisiert Solidaritätsbekundungen, tischt unverfroren Lügen auf und diffamiert. Dementsprechend hat das von ihm angerufene Landgericht Hamburg eine stattliche Reihe von Aussagen nicht untersagt, die jeden anderen zu abgrundtiefer Scham erblassen ließen. Nicht so Decker-Voigt und seine Nutznießer, die er mit Titeln, Stellen, Gutachten usw. versorgt."

  • 20.3.2008 Schreiben Treptow  an OLG München

  • 20.3.2008 Decker-Voigts Bestrafungsantrag beim LG Hamburg wegen des Satzes "Wie jedem Narren seine Kapp', so Herrn Decker-Voigt sein Abitur." 324 O 2/03

  • 31.3.2008 Einschreiben von RA Treptow in eigener Sache mit Verlangen nach Widerruf. Dem wird hiermit entsprochen.
    - Auf dieser Webseite stand, dass Herr RA Treptow am 5.9.2007 komplett verloren hat. Diese Aussage bedarf der Differenzierung. Obgleich in Lüneburg tatsächlich der Beklagte mit 93 % nahezu komplett gewonnen hatte, erklärte sich dieser außergerichtlich bereit, auf die sechs Äußerungen, deretwegen Herr Treptow Schadenersatz begehrt hatte, künftig zu verzichten, weil schließlich allein die "atypische" Karriere von Decker-Voigt und nicht das Verhalten von Herrn Treptow interessiert. Trotzdem erhob Herr Treptow Berufung gegen das Urteil des LG Lüneburg vor dem OLG Celle und erweiterte seine Klage. Das Oberlandesgericht Celle hat jedoch am 5.9.2007 das "Urteil des Landgerichts Lüneburg dahin geändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen

  • wird." Herr Treptow  musste die gesamten Kosten des Verfahrens tragen, auch diejenigen der Klageerweiterung, weil der Beklagte den Anspruch unaufgefordert und freiwillig bereits außergerichtlich anerkannt hatte und deswegen der Prozess vollkommen überflüssig war.
    Herr Treptow hat also aufgrund seiner Anschlussberufung in Celle formal nicht komplett verloren. Insgesamt jedoch hat das Oberlandesgericht Celle in seinem Teilanerkenntnis- und Schlussurteil entschieden, Herr Treptow hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen. "Die Revision wird nicht zugelassen."
    - Auch stand hier, dass Herr RA Treptow "unter Einbeziehung von Unwahrheit als legitimes Mittel" prozessiert. Dies wird widerrufen; denn es ist nicht richtig, dass aus Sicht von RA Treptow Unwahrheit ein legitimes Mittel sei. Der betreffende Satz war so formuliert, dass er leider missverstanden werden konnte. An einem Streit mit Herrn Treptow bestand und besteht keinerlei Interesse. Vielmehr müssen immer wieder erneut Decker-Voigts Behauptungen zu seiner "atypischen" Karriere kommentiert werden, um die künstlerischen Therapien vor Schaden zu bewahren.
    Wie die Wahrheit im Verständnis von Decker-Voigt & Treptow z. B. aussieht, ergibt sich aus deren Ankündigung auf der Homepage der Kanzlei des RA Treptow vom 15.2.2002: "Wer Fragen unterhalb der Gürtellinie aufwirft dahingehend, ob Prof. Dr. Decker-Voigt überhaupt ein Gymnasium absolviert und das Abitur abgelegt habe, der darf nicht annehmen, dass man sich ernsthaft mit ihm auseinandersetzt... Nach Auskunft von Herrn Prof. Dr. Decker-Voigt werden ab sofort die unzutreffenden Veröffentlichungen -egal in welchen Medien- mit den gebotenen rechtlichen Mitteln (Strafanzeigen und Zivilklagen) beantwortet werden."

     

    In ihrem aufgesetzten Heiligenschein fahnden sie nach Stellen, wo ihre Auffassung von Wahrheit nicht geteilt wird. Jede noch so kleine evtl. unrichtige Andeutung wird sofort mit juristischen Mitteln bekämpft. Für Decker-Voigt aber nehmen sie das vermeintliche Recht in Anspruch, verschont zu werden, obgleich dieser seine "atypische" Karriere zugegeben hat. Die Titel "Ph.D.", "Dr. phil.", "Dr. Dr.",  "Psychologe", "M.A." (Magister Artium) standen ihm nicht zu. "Der Beschuldigte ist geständig", schrieb die Hamburger Staatsanwaltschaft. Decker-Voigts & Treptows verschrobener Wahrheitskult will somit nichts anderes als möglichst umfassend  belästigen und schaden, was jedoch auf das Gespann selbst zurückfällt.

  • 2.4.2008 Erwiderung auf Decker-Voigts Schreiben zu seinem Titelschwindel

  • 4.4.2008 Decker-Voigts fehlerhaftes Schreiben an das LG Hamburg

  • 4.4.2008 Mündliche Verhandlung in Hamburg

  • 11.4.2008 Ladung des LG Hamburg 324 O 211/08

  • 17.4.2008 Erwiderung auf Decker-Voigts Bestrafungsantrag wegen des Satzes "Wie jedem Narren seine Kapp', so Herrn Decker-Voigt sein Abitur." 324 O 2/03

  • 19.4.2008 Eingang des Beschlusses des OLG München vom 9.4.2008:  Die Berufung gegen das Endurteil des LG München II vom 6.12.2007 wird abgewiesen. Decker-Voigts um Milde winselndes Sprachrohr Stefan Flach, das von Decker-Voigts Kanzlei vertreten wurde, hat auch hier komplett verloren.      

weitere Verfahren und ungezählte Gerichts- und unsinnige Anwaltsschreiben, die Unmengen kostbarer Zeit und Arbeitskraft verlangen.

  • 19.4.2008 Eingang der neuen Klage von RA Treptow beim Amtsgericht Uelzen vom 11.4.2008  trotz des vor dem 7.4.2008 lediglich zur Vermeidung von wieder unnötigem Rechtsstreit veröffentlichten Widerrufs. Nach den Gerichten in Münster, Celle, Hamburg, Hannover, Lüneburg, Weilheim i.OB., München erscheint nun Uelzen im Verfolgungstourismus. Es sei daher klargestellt:
    - Der von RA Winfried Treptow geschriebene Satz lautet: "Grundsätzlich ist kein deutscher Bürger gehindert, vor der Polizei in einem gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren die Unwahrheit zu sagen, wenn er damit nicht gleichzeitig eine weitere Straftat (z. B. falsche Anschuldigung eines Dritten) begeht." Dieser Satz kann so verstanden werden, dass in die absurden Prozesse Unwahrheit als legitimes Mittel einbezogen wird. Da an einer Auseinandersetzung mit Herrn Treptow kein Interesse besteht, wurde er der Satz gelöscht und wunschgemäß widerrufen.
    - Im Urteil des OLG Celle heißt es: "Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landegerichts Lüneburg vom 26. April 2007 dahingehend geändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen wird." Das kann nur heißen, dass RA Treptow seine Klage in Lüneburg komplett verloren hat; die Worte "insgesamt" und "komplett" sind nun mal synonym. Von seiner Anschlussberufung war nicht die Rede. Es besteht keinerlei Verpflichtung, über sie zu berichten. Sie erwies sich als überflüssig und irrelevant, wie sich aus dem Urteil ergibt: "Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen."

  • 24.4.2008 Decker-Voigts Behauptung ans LG Hamburg: "Da der Kläger Psychologie als Fach studiert hatte an der damaligen Pädagogischen Hochschule Lüneburg (bis incl. Vordiplom) und Psychologie als zweites Fach im Rahmen des Master-Programms am Lesley-College in Cambridge, hat der Kläger die Bezeichnung "M.A.-Psychologe" bis zur Psychotherapeutengesetzeinführung geführt in der Annahme, dass seine hochschulischen Qualifikationen in Psychologie zweifelsfrei höherwertiger seien als die Erlaubnis an Heilpraktikerschulen, den Begriff "Psychologe" bei Abschlüssen zu nutzen." - Die Bezeichnung "Psychologe" ist seit 1985 geschützt. Einen Studiengang Psychologie hat es an der PH Lüneburg nie gegeben. Laut  Urkunde und transcript des Lesley College hat Decker-Voigt nicht Psychologie studiert. Am 13.2.2003 hatte ihn die Rechtsabteilung des  Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen aufgefordert, die Bezeichnung "Psychologe" und "Psychotherapeut" zu unterlassen. Mehr dazu unter www.kreativtherapien.de/falscher_psychologe.htm

  • 30.4.2008 Decker-Voigt nochmals ans LG Hamburg wegen des Satzes "Wie jedem Narren seine Kapp', so Herrn Decker-Voigt sein Abitur." 324 O 2/03

  • 8.5.2008 Aufforderung des katholischen Theologen Prof. Dr. G. Ruppert zur Unterlassung und zum Widerruf seiner von Decker-Voigt behaupteten Lügen

  • 9.5.2008 Erwiderung auf Decker-Voigts Bestrafungsantrag wegen des Satzes "Wie jedem Narren seine Kapp', so Herrn Decker-Voigt sein Abitur." 324 O 2/03

  • 13.5.2008 Entgegnung auf Decker-Voigts Schreiben

  • 16.5.2008 Urteil des LG Hamburg, demzufolge Decker-Voigt prozentual am meisten verloren hat. Das Gericht verlangt eine Richtigstellung, die nichts anderes besagt, als was mit dem Urteil vom 21.11.2008 endgültig erwiesen ist.

  • 16.5.2008 Erwiderung auf Decker-Voigts Schreiben vom 24.4.2008 zu seinem Titelschwindel - 324 O 931/07 -

  • 16.5.2008 Decker-Voigt wiederum ans LG Hamburg wegen des Satzes "Wie jedem Narren seine Kapp', so Herrn Decker-Voigt sein Abitur." 324 O 2/03

  • 27.5.2008 Decker-Voigt ans LG Hamburg wegen "gerichtlich/justitiell" und zu seinem jahrelangen Schwindel - 324 O 931/07 -

  • 27.5.2008 Treptow-Schreiben an das Amtsgericht Uelzen zum "Metusalemeffekt" [!] des Internets mit zwei "Klaganträgen" auf Widerruf und Unterlassung "bei Meidung einer für den Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Geld- oder Haftstrafe".

  • 28.5.2008 Decker-Voigt hartnäckig ans LG Hamburg wegen des Satzes "Wie jedem Narren seine Kapp', so Herrn Decker-Voigt sein Abitur." 324 O 2/03

  • 5.6.2008 Erwiderung auf Decker-Voigts Schreiben ans LG Hamburg wegen "gerichtlich/justitiell" und zu seinem jahrelangen Schwindel - 324 O 931/07 -

  • 23.6.2008 Antwortschreiben an das Amtsgericht Uelzen.

  • 24.6.2008 Schreiben des Amtsgerichts Uelzen

  • 27.6.2008 Treptows Schreiben an das Amtsgericht Uelzen

  • 5.7.2008 Decker-Voigt an das OLG Hamburg

  • 7.7.2008 Erwiderung auf Decker-Voigts Schreiben ans LG Hamburg wegen "gerichtlich/justitiell", das er gar doppelt bestraft haben wollte, und zu seinem jahrelangen Schwindel - 324 O 931/07 -

  • 17.7.2008 Beschluss des LG Hambug über Beschwerde

  • 28.7.2008 Antwortschreiben an das Amtsgericht Uelzen

  • 7.8.2008 Decker-Voigt versucht sich vergeblich herauszureden.

  • 7.8.2008 Nachweis von Decker-Voigts Lügen - 324 O 931/07 -

  • 11.8.2008 Treptow schickt einen Entwurf an das Amtsgericht Uelzen

  • 12.8.2008 Hinweis an das LG Hamburg, dass Decker-Voigt unzulässigerweise dieselbe Klage in zwei verschiedenen Verfahren eingereicht hat.

  • 13.8.2008 Antrag auf Herbeiziehung der Akte des anderen Verfahrens als Nachweis, dass Decker-Voigt unzulässigerweise dieselbe Klage in zwei verschiedenen Verfahren eingereicht hat.

  • 15.8.2006 Wieder mündliche Verhandlung in Hamburg - 324 O 931/07 -

  • 28.8.2008 Decker-Voigt leugnet die doppelte Rechtsanhängigkeit

  • 29.8.2008 Das Amtsgericht Uelzen bestimmt einen Termin zur mündlichen Verhandlung.

  • 9.9.2008 Treptow beantragt Parteivernehmung des Beklagten

  • 11.9.2008 Decker-Voigt an das OLG Hamburg

  • 19.9.2008 Antrag, Treptows Klage abzuweisen.

  • 22.9.2008 Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Decker-Voigt fälschlicherweise behauptet, die seit März 2003 im Internet veröffentlichen Passagen seien ihm erst Anfang 2007 bekanntgeworden.

  • 26.9.2008 Entgegnung auf Treptows Unterstellung vom 9.9.2008

  • 29.9.2008 Decker-Voigt räumt ein, dass entgegen seiner anfänglichen Behauptung die Internetveröffentlichung über ihn ihm nicht erst seit Anfang 2007, sondern schon "seit längerem" bekannt seien.

  •  2.10.2008 Erwiderung auf Decker-Voigts Verdrehungen vom 11.9.2008

  • 7.10.2008 Anfrage, ob Treptow seinen "Entwurf" vom 11.8.2008 zum Vortrag macht.

  • 10.10.2008 Beschluss des LG Hamburg, dass der Einwand entgegenstehender Rechtshängigkeit entgegenstehen und die Klage insoweit bereits unzulässig sein dürfte. Da in dem Verfahren 324 O 77/07 dieselbe Äußerung streitgegenständlich ist, kann sie nicht erneut in einem weiteren Verfahren anhängig gemacht werden. darüber hinaus weist die Kammer darauf hin, dass dem unter Ziffer Ib) beantragten Widerruf bereits das fortbestehende Berichtigungsinteresse fehlen dürfte. 

  • 15.10.2008 Treptow an das Amtsgericht Uelzen mit Klageantrag und Hilfsantrag

  • 28.10.2008 Mündliche Verhandlung in Uelzen und Protokoll: "Das Gericht weist darauf hin, dass voraussichtlich die Klage abgewiesen wird."

  • 28.10.2008 Hinweis an das LG Hamburg zu Decker-Voigts mehrfachem langjährigem Titelschwindel: "Mit bewusstem Wegschauen der Wissenschaftsbehörde wird hier eine wissenschaftliche Karriere, die gottlob wohl einzigartig sein dürfte, geduldet."

  • 29.10.2008 Beschluss des Landgerichts Hamburg 324 O 2/03, Decker-Voigts Antrag vom 20.3.2008 zurückzuweisen.

  • 4.11.2008 Decker-Voigt bestreitet vergebens entgegenstehende Rechtshängigkeit

  •  4.11.2008 Decker-Voigt an das OLG Hamburg mit Falschbehauptungen

  • 6.11.2008 Ladung zum 21.11.2008 nach Hamburg

  • 13.11.2008 Decker-Voigt nimmt zur Kenntnis, dass mit der Veröffentlichung seiner Zeugnisse seine Hochschule für Musik und Theater Hamburg und die "Hamburger Verhältnisse" insbesondere entlarvt wurden

  • 14.11.2008 Decker-Voigts "sofortige Beschwerde"

  • 14.11.2008 OLG Ladung

  • 17.11.2008 Treptow nimmt die Klage zurück.

  • 17.11.2008 Das LG Hamburg wird darauf hingewiesen, dass Decker-Voigt seine gültigen Zeugnisse (und zwar nur diese) selbst vorgelegt habe und insbesondere die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung als Beweis für sein Abitur, was ihm das Gericht allen Ernstes geglaubt hat. In seinem verlogenen Psychogramm verspottet er das Gericht.

  • 17.11.2008 Erwiderung auf Decker-Voigts Falschbehauptungen vom 4.11.2008

  • 18.11.2008 Beschluss des Amtsgerichts Uelzen, binnen zwei Wochen mitzuteilen, ob der Beklagte in die Rücknahme der Klage einwilligt.

  • 19.11.2008 Decker-Voigts Verschiebungsantrag

  • 21.11.2008 Mündliche Verhandlung vor dem LG Hamburg: Das LG Hamburg fällt zwei Urteile und kündigt ihre Bekanntgabe für den 6.2.2009 an.

  • 24.11.2008 Decker-Voigts Begründung zur Beschwerde über die Abweisung seiner Strafantrags zum Satz: "Wie jedem Narren seine Kapp', so Herrn Decker-Voigt sein Abitur."

  • 27.11.2008 OLG Hamburg Umladung

  • 28.11.2008 Beschluss des Amtsgerichts Uelzen der Verlegung des Termins wegen Nichtablauf der Frist auf den 22.12.2008

  • 3.12.2008 Mitteilung des Einverständnisses zur Klagerücknahme an das Amtsgericht Uelzen.

  • 3.12.2008 Decker-Voigt ans LG Hamburg wegen angeblich "unverfrorener Lügen" 324 O 211/08

  • 4.12.2006 Antrag an das Amtsgericht Uelzen, dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

  • 18.12.2008 Beschluss des Amtsgerichts Uelzen: "Dem Kläger werden wegen der Klagerücknahme die Kosten des Rechtsstreits auferlegt."

  • 19.12.2008 Entgegnung auf Decker-Voigts Schreiben vom 3.12.2008

  • 6.1.2009 Decker-Voigts Schreiben an das LG Hamburg, in dem er Meinungsfreiheit kritisiert. 324 O 211/08

  • 6.1.2009 Stellungnahme zum gerichtlichen Hinweis in der Ladung des OLG Hamburg

  • 8.1.2009 Antrag, Decker-Voigts Beschwerde gegen die Abweisung seines Strafantrags vom 14.11.2008 zu verwerfen.

  • 15.1.2009 Erwiderung auf Decker-Voigts Eingabe - 324 O 931/07

  • 20.1.2009 Urteil des OLG Hamburg zu den 18 % im Urteil des LG Hamburg vom 16.5.2008 - 324 O 77/07, in dem Decker-Voigt von allen Parteien wieder am meisten verloren hat. Das OLG hat Decker-Voigts  Vertauschung von Doppelpunkt und Punkt nicht erkannt. Die seit dem 30.5.2008 veröffentlichte "Richtigstellung" soll mit ihrem Schlusssatz veröffentlicht werden, wonach Decker-Voigt den von ihm jahrzehntelang rechtswidrig geführte "M.A." nur mit dem Zusatz geführt werden darf, der darauf hinweist, dass der "M.A."-Titel kein "Magister Artium" ist, sondern von einem zu jener Zeit völlig unbedeutenden Studentinnen-College stammt, das nicht einmal Promotionsrecht hatte.

  • 26.1.2009 Erwiderung mit Hinweis auf Decker-Voigt Verhöhnung der Hamburger Justiz - 324 O 211/08

  • 6.2.2009 Urteil des LG Hamburg 324 O 931/07: "Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 5/7 und der Beklagte zu 2/7"

  • 6.2.2009 Urteil des LG Hamburg 324 O 211/08: "Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last."

  • 9.3.2009 Decker-Voigt, unbelehrbar in seiner notorischen Klägeritis verfangen, stellt weiterhin Strafantrag und belügt das Gericht schon wieder. 

------- Noch sind nicht alle Schreiben aus den mehrere Regale füllenden Aktenordnern erfasst. Demnächst wird versucht, auch diese zu erfassen, um Decker-Voigts seit sieben Jahren andauerndes grauenhaftes Mobbing zu demonstrieren -------

"Was lange währt, wird endlich ..." sollte man angesichts der desaströsen Niederlagen von Decker-Voigt & Co. meinen. Doch weit gefehlt. Weiterhin bemüht er die Gerichte setzt seine exzessive Hetz- und Rufmordkampagne in nicht dagewesenen Dimensionen fort. In seiner perfiden Hinterhältigkeit und Bösartigkeit verfasst er nach dem Urteil vom 21.11.2008, das seinen Schwindel bestätigt, unter dem durchsichtigen Deckmantel angeblicher künstlerischer Freiheit ein schamlos verlogenes Psychogramm in der Art seiner "Erzählungen", wie er sie seit seinem Bekenntnis von 1990 in seinen Krisen schreibt, und schickt es unaufgefordert herum und instrumentalisiert damit den Senat seiner Hochschule, dem er angehört, am 14.1.2009 dazu, eine durch und durch verlogene Rufmorderklärung an die Presseagenturen zu verschicken, um damit einerseits sein übles Psychogramm profitmaximierend zu vermarkten und andererseits seine Hochschule in ihre Schande rennen zu lassen, mit der sie sich vergebens gegen ihre entscheidende Verantwortung an Decker-Voigts langjährigem und vielfachen Titelschwindel stemmt. Das VG Hamburg hat ihr am 11.5.2009 die Verbreitung der krassen Falschbehauptungen und Schmähungen verboten. Sie weiß sehr wohl, dass das Gesetz für die Führung allein schon eines einzigen falschen Titels bis zu einem Jahr Gefängnis vorsieht. So gelangt Decker-Voigts Mobbing und Verfolgungstourismus durch deutsche Gerichte u.a. zunächst zu folgenden Ergebnissen:

  • Am 29.10.2008 Beschluss des Landgerichts Hamburg 324 O 2/03, Decker-Voigts Antrag vom 20.3.2008 zurückzuweisen.

  • Am 17.11.2008 beantragt Rechtsanwalt und Notar Winfried Treptow, Geschäftsführer des nach Decker-Voigt benannten Archivs, beim Amtsgericht Uelzen seine Klage 16 C 9048/08 zurückzunehmen. Dem Antrag wird zugestimmt, da weder an Herrn Treptow noch an einem weiteren für ihn negativen Urteil Interesse besteht. Beschluss des Amtsgerichts Uelzen vom 18.12.2008: "Dem Kläger werden wegen der Klagerücknahme die Kosten des Rechtsstreits auferlegt."

  • Hier das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009 zu den Äußerungen in Decker-Voigts Klage vom 18.3.2008: "Es besteht kein Zweifel, dass Decker-Voigts Karriere die akademischen Konventionalregeln in höchstem Grade verhöhnt. Er spielt den Beleidigten, konstruiert Verschwörungstheorien und Räuberpistolen, vernebelt und lenkt ab, organisiert Solidaritätsbekundungen, tischt unverfroren Lügen auf und diffamiert. Dementsprechend hat das von ihm angerufene Landgericht Hamburg eine stattliche Reihe von Aussagen nicht untersagt, die jeden anderen zu abgrundtiefer Scham erblassen ließen. Nicht so Decker-Voigt und seine Nutznießer, die er mit Titeln, Stellen, Gutachten usw. versorgt." Decker-Voigt hat die Kosten zu tragen. 

Die von RA Treptow beantragten Verfahren tragen folgende Aktenzeichen - die Liste ist unvollständig:

324 O 2/03 mit mehreren weiteren Anzeigen

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3004 Js 511/02

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16 Js 1701/02

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50 Js 159/03

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2113 Js 206/03

76 Gs 41/03 ·      

23 Js 2533/03

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62 Js 609/04

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36 Ds Js 2533/03 -453/04

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Js 2252/04

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62 Js 1509/05

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62 Js 2573/05

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36 CS 23 Js 1255/03

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62 Js 10469/05

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36 Ds 62 Js 1509/05 -1/06

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62 Js 3337/06

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3 O 151/06

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324 O 2/03

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39 C 423/06

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324 O 665/06 mit Klageänderung

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2 O 294/06 mit Klageänderung

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14P O 624/07 mit Klageänderung

324 O 77/07

13 U 30/07

13 U 110/07·      

13 W 11/07

324 O 931/07

16 C 9048/08

324 O 211/08

zahlreiche weitere Verfahren·      

auch weitere Anzeigen zu 324 O 2/03 bez. Decker-Voigts "Abitur"

Hinzu kommen eine Anzeige beim Amtsgericht Hannover, eine Anzeige gegen den BKMT und zwei Anzeigen bei der Stadt Münster im März und August 2006 sowie eine anonyme Anzeige beim Landesrechnungshof am 21.4.2004. Sämtliche Anzeigen erweisen sich als unbegründet und werden jeweils abgewiesen. Besonders perfide Anzeigen beim Ministerium in Düsseldorf im August 2006 und bei der Universität Münster am 29.3.2007 stammen von Decker-Voigts um Milde winselndem Sprachrohr Stefan M. Flach: "vertraulich" und "aus Sorge".

·      Trotz nahezu durchgängigen Scheiterns wird seit Jahresbeginn 2006 auf einer eigens angeschafften, zunächst auf Norbert Schultz, seit dem 15.11.2006 auf Decker-Voigt eingetragenen Domain eine weitere Kampagne übelster Art veranstaltet.

Mit einer "atypischen" Vielzahl an Anzeigen und Klagen versuchen Decker-Voigt & Co. zu verhindern, dass die Öffentlichkeit von Decker-Voigts mehr als "atypischer" Karriere erfährt. Indem permanent seit Jahren bei verschiedenen Gerichten und diversen anderen Adressaten Anzeigen eingehen, ist eine ständige Auseinandersetzung mit RA Treptows sonderbaren Schreiben notwendig. Er scheut nicht davor zurück, maßlos übertriebene Streitwerte - bis zu 1.000.000,- € - zu fordern. Es verwundert daher nicht, dass Treptows langjährige Rechtsanwaltskollegen, die für ihn mehrfach tätig geworden waren, seine weitere Unterstützung abgelehnt haben: „Die Sozietätsauseinandersetzung endete streitig“ (RAe Treptow am 23.11.2005 an die Staatsanwaltschaft Münster). Herr Treptow hat seither eine neue Adresse.

Da offenbar die Rechtschutzversicherung  "Bruderhilfe - Versicherer im Raum der Kirchen" Decker-Voigt unterstützt, treiben Decker-Voigt & Treptow ihren Verfolgsaktionismus schamlos weiter und versuchen hartnäckig zu schaden.

Wie Decker-Voigt & RA Treptow die Streitwerte für absolut lächerliche Vorwände bis zu 1.000.000 € hochtreiben, macht ein Vergleich mit den Schmerzensgeldansprüchen für gravierendste körperliche Dauerschäden überdeutlich - hier Auszüge aus Gerichtsurteilen:

45 000 €: Schädelhirntrauma 3. Grades; stumpfes Thoraxtrauma beidseits; Femurschaftfraktur links; Weichteilverletzungen im Bereich des linken Ellenbogens; motorische Aphasie und Atarexie rechts. 3 1/2 Wochen Koma, drei stationäre Aufenthalte von ca. 8 Monaten. Dauerschäden: Mäßige Hemipares rechts; rechtsbetonte Koordinationsstörung; Spitzfuß rechts mit leichter Beinverkürzung rechts; Sprachstörung mit verlangsamter Sprechfähigkeit; cerebraler Krampfanfall; mentale Retardierung. (OLG Saarbrücken)

45 000 €: Schädelhirntrauma, schwere Mittelgesichts- und Kieferfrakturen (Jochbein-, Unterkiefer- und Oberkieferfraktur) mit Verlust von fünf Zähnen; Hüftpfannen- und Beckenfraktur links; Nervenplexusschädigung am linken Bein; Schnittwunden am Kinn, an der Unterlippe und an linker Knieaußenseite. Mehrere Monate stationäre Behandlung. MdE: 60 %. (OLG Schleswig)

47 500 €: Amputation des linken Oberschenkels und Schädigung beider Nieren. Es wurde von 42500 € für Oberschenkelamputation und von 5000 € für Nierenschädigung ausgegangen. (OLG Celle)

50 000 € Zahlreiche brutale körperliche Misshandlungen und Vergewaltigungen. Besondere Berücksichtigung findet bei der Höhe des Schmerzensgeldes die überaus grausame, sadistische und menschenverachtende Verhaltensweise des Beklagten. (LG Frankfurt)

50 000 €: Verschluss der inneren Halsschlagader als Folge eines Schlages mit anschließendem Schlaganfall, der zu einer spastischen Halbseitenlähmung links und einem hirnorganischen Psychosyndrom führte. 9 Monate Krankenhausaufenthalt. Kläger kann sich infolge der Lähmung nur noch im Rollstuhl oder mit Gehhilfen bewegen und bedarf ständiger Hilfe Dritter. MdE: 100 %. (OLG Bremen)

50 000 €: Ausgedehnte Verbrennungen 3. Grades auf 60 - 65 % der gesamten Körperoberfläche. 24 Operationen unter Vollnarkose. Dauerschäden: Gesamter Körperstamm und die Arme mit Keloidnarben bedeckt; Beweglichkeit der Hüft-, Knie- und Schultergelenke eingeschränkt; Gangbild unbeholfen. (OLG Köln)

50 000 €: HWS-Syndrom mit schwerwiegendem beidseitigen Tinnitus; Schädelprellung; Schulterprellung; Großzehstauchung links. Dauerschaden: Schwerer Tinnitus. (LG Hamburg)

50 000 €: Erblindung auf beiden Augen. (OLG Hamm)

50 000 €: Hypoxische Hirnschädigung mit Beeinträchtigung der feinmotorischen Fähigkeiten und erheblichen kognitiven Störungen. Lebensbedrohlicher Zustand, der monatelang intensiv-medizinisch und neurologisch behandelt werden musste. Dauerschaden: Hypoxische Hirnschädigung. Keine Weiterbeschäftigung im erlernten und ausgeübten Arztberuf mehr möglich. (OLG Düsseldorf)

50 000 €: Offener Schädelbruch mit zahlreichen Kopfwunden; offene Nasenbeintrümmerfraktur; Platzwunden in der Mundschleimhaut; Prellung mit Unterblutung des rechten Auges und erhebliche Sehbehinderung; Teilverlust mehrerer Zähne; Bruch der 4. Rippe rechts. Bleibende Schäden an Auge, Nase, im Gesicht und an den Zähnen. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. Der Geschädigte war ohne jeglichen Anlass Opfer eines versuchten Mordes; Lebensgefahr. Die Verletzungen haben gravierende Folgen für den Geschädigten. (LG Leipzig)

2 400 €, zehn Monate Bewährungsstrafe und Führerscheinentzug für ein halbes Jahr erhielt ein 57jähriger Raser und Verursacher des Unfalls, bei dem die 22jährige Frau des Olympiasiegers Matthias Steiner umkam (Amtsgericht Heidelberg 3.12.2008).

Für wie immens wichtig sich einer hält und sich nicht schämt, für fast durchweg korrekt dargestellte Sachverhalte und gelegentliche, leicht erkennbare Flüchtigkeitsfehler derart irrsinnige Schmerzensgeldforderungen zu stellen, obgleich er ohne Besuch eines Gymnasiums und ohne irgendeinen Hochschulabschluss Professor wurde und seine "atypische" Karriere nach aufgeflogenem unberechtigtem Führen von Titeln gar noch mit einer regelwidrigen Turbopromotion gekrönt hat, was jeder Abiturient und Hochschulabsolvent als Verhöhnung ehrlicher Arbeit empfinden muss, verdeutlichen auch die Verurteilung eines besonders brutalen Verbrechertrios zu insgesamt 13 000 € Schmerzensgeld und der ursprüngliche Freispruch eines Lastwagenfahrer, der wegen überhöhter Geschwindigkeit 3 Menschen getötet hat und im Revisionsprozess zu 1 500 € verurteilt wurde:

   

H. Broder vergleicht in seinem Buch "Kritik der reinen Toleranz" (2008, S. 37 f.) Gerichtsurteile. Aus der Fülle seiner Belege seien zwei zitiert.

Zunächst ein Urteil aus Dortmund, wo ein seit 2001 "geduldeter" Iraker, der "keinen Führerschein, dafür aber einen 5er BMW hat, mit dem er bereits dreimal von der Polizei erwischt, aber nur einmal wegen Fahrens ohne Führerschein zu 300 Euro Strafe verurteilt wurde. Nachdem er einen Motorradfahrer beim Abbiegen totgefahren hatte, kam er wegen Fahrlässigkeit vor das Dortmunder Amtsgericht. Das Urteil: Neun Monate Haft auf Bewährung, außerdem darf er zwei Jahre lang nicht den Führerschein machen, eine Auflage, die ihn besonders schmerzen dürfte."

Zum Kontrast ein Urteil der Hamburger "Kammer des Schreckens": "Zwei Hamburger Müllmänner sind der «Vorteilsannahme» (Bestechlichkeit) und Geldwäsche angeklagt, weil sie bei einer Sperrmüllaktion auch den Tomatenabfall eines türkischen Gemüsehändlers mitgenommen hatten, der ihnen die Gefälligkeit mit 50 Euro für die Kaffeekasse dankte. Das Urteil: 5000 Euro Strafe für den einen Müllmann, ersatzweise 100 Tage Haft, 2800 Euro für den anderen, ersatzweise 70 Tage Haft. Hätten sie mit ihrem Müllwagen jemand totgefahren, wären sie wahrscheinlich billiger davongekommen."

Die Narrenfreiheit, die die Hamburger Behörden Decker-Voigt seit Jahrzehnten gewähren, obgleich er 2003 seine Schuld eingestehen musste, und nicht zuletzt die bekannte und von der obersten Instanz in Karlsruhe immer wieder zurückgewiesene Hamburger Rechtsprechung ermuntern ihn & Co. zu ihren lächerlichen Prozessen, obgleich sie - wen wundert's? mit Ausnahme teilweise in Hamburg - bei allen anderen Gerichten in Deutschland jeweils komplett verloren haben.

Die vielen Appelle, sich von den Ablenkungsmanövern und Schikanen durch Decker-Voigt & Co. nicht schrecken zu lassen, sind eine wichtige Bestätigung, im Interesse von Studierenden, Patienten und des Steuerzahlers aufzuklären.

"Was lange währt, wird endlich ..."

  • Am 9.4.2008 Beschluss des OLG München: Flachs Berufung gegen das Endurteil des LG München II vom 6.12.2007 wird abgewiesen. Decker-Voigts um Milde winselndes Sprachrohr, das von Decker-Voigts Kanzlei vertreten wurde, hat auch hier komplett verloren.

  • Am 5.9.2008: Urteil des OLG Celle: Treptows Klage wird "insgesamt abgewiesen Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreit zu zahlen. Revision wird nicht zugelassen."

  • Am 29.10.2008 Beschluss des Landgerichts Hamburg 324 O 2/03, Decker-Voigts Antrag vom 20.3.2008 zurückzuweisen.

  • Am 17.11.2008: Treptow beantragt beim Amtsgericht Uelzen seine Klage 16 C 9048/08 in eigener Sache zurückzunehmen. Dem Antrag wird zugestimmt, da weder an Herrn Treptow noch an einem weiteren für ihn negativen Urteil Interesse besteht. Beschluss des Amtsgerichts Uelzen vom 18.12.2008: "Dem Kläger werden wegen Klagerücknahme die Kosten des Rechtsstreits auferlegt (3 269 III ZPO)."  

  • Am 6.2.2009 Verkündung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 28.11.2008 zu Decker-Voigts Klage, die die folgende Äußerung betrifft: "Es besteht kein Zweifel, dass Decker-Voigts Karriere die akademischen Konventionalregeln in höchstem Grade verhöhnt. Er spielt den Beleidigten, konstruiert Verschwörungstheorien und Räuberpistolen, vernebelt und lenkt ab, organisiert Solidaritätsbekundungen, tischt unverfroren Lügen auf und diffamiert. Dementsprechend hat das von ihm angerufene Landgericht Hamburg eine stattliche Reihe von Aussagen nicht untersagt, die jeden anderen zu abgrundtiefer Scham erblassen ließen. Nicht so Decker-Voigt und seine Nutznießer, die er mit Titeln, Stellen, Gutachten usw. versorgt." Decker-Voigt hat die Kosten zu tragen. 

  • Hier zum weiteren am 6.2.2009 verkündeten Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28.11.2008 zu Decker-Voigts Klage zu dem Satz: "Die von einem Wissenschaftsjournalisten im Jahre 2002 aufgedeckten Fakten lassen sich längst nicht mehr leugnen. Jahrelanger Schwindel zum eigenen Nutzen auf Kosten von Studierenden, Patienten und nicht zuletzt des Steuerzahlers ist aufgeflogen." Auch hierzu hat das Gericht Decker-Voigts Klage abgewiesen.

Trotzdem betreiben Decker-Voigt, die für seine Betrügereien mitverantwortliche Hochschule für Musik und Theater Hamburg sowie die Nutznießer seiner "atypischen" Karriere ihre verlogenen Rufmordkampagnen und ihr widerliches Mobbing kaltschnäuzig weiter.

  • 14.1.2009: Nach den in der mündlichen Verhandlung vom 21.11.2008 erfahrenen Urteilen veranlasst Decker-Voigt als Senatsmitglied seiner Hochschule diese vor der Verkündung der beiden Urteile zu einer verlogenen "Ehrenerklärung", die diese am 20.1.2009 an die Medien im In- und Ausland verschickt und auf ihrer Homepage ausstellt. Als Folge der verlogenen Medienkampagne zahlreiche anonyme Drohungen, unter falschem Namen aufgegebene Bestellungen und veranlasste Rechnungen sowie Decker-Voigts Unterstützung durch das Rotlichtmilieu.

  • 25.2.2009: BILD Hamburg hat die verlangte Unterlassungserklärung abgegeben.

  • 11.5.2009: Das Verwaltungsgericht Hamburg untersagt der Hochschule für Musik und Theater Hamburg im Wege der einstweiligen Anordnung ihre aus Falschbehauptungen und Schmähungen bestehende sog. "Ehrenerklärung" für Decker-Voigt am 11.5.2009. mehr

  • 19.5.2009: SPIEGEL-TV hat eine Unterlassungserklärung abgegeben.   mehr


     "Halt ihm die andere Wange hin"

    Halt ihm die andere Wange hin Dir schlägt dein Bruder in dein Gesicht.  Was tust du dann? Du weißt, was die Bibel sagt. Halt ihm die andere Wange hin! Das sagt die Bibel. Und wahrlich, wenn du es tust, dann ist es gut. Dann haut dir dein Bruder eine zweite herunter, von der anderen Seite, und wenn du benommen bist davon, dann lachen die andern aus ganzem Herzen.
    Dein Bruder aber, der führt ihr Gelächter wie eine Geiß.

    Bis hierher ist alles gut. Jetzt aber kannst du zweierlei Wege gehen.

    Einmal kannst du erröten, wenn alle Augen der andern dich verspotten, und wenn ihr Gelächter zusammenschlägt über dir. Wenn das geschieht, dann war alles umsonst. Dann winde dich nur in deiner Verlegenheit! Dann warst du noch nicht tapfer und klug genug für dieses Bravourstück Christi.

    Der andere Weg ist der: Du hast gemerkt, ganz heimlich, dass der zweite Schlag schon schwächer war als der erste. Und wenn er es nicht war, dann rede dir's ein. Jedenfalls halt ihm wieder die erste hin, die erste Wange, und wenn du nur richtig lächelst dabei, ganz ohne Zorn, ganz gütig, dann wird der folgende Schlag, der Schlag auf die erste Wange, wieder ein wenig unsicherer sein.

    Nur wenn das nicht ist, wenn der dritte Schlag schon wieder besser sitzt als der zweite und erste und wenn die Zuschauer herzhafter lachen als früher und wenn dein Bruder dich weiter schlagen wird wie ein Hündlein, dann leg ihn hin, deinen Bruder, mit einem Schlag auf das Kinn.

    Dann warst du nicht in der rechten Arena für dieses Bravourstück Christi. Und lächeln musst du, wenn du den Kinnhaken gibst, ganz gütig lächeln musst du dabei, ganz ohne Zorn. Nachher kannst du ihm aufhelfen, deinem Bruder.

    In mancher Arena muss der Christ ein Stierkämpfer sein, muss zeigen, dass er auch das kann. Sonst wird er von keinem verstanden bei seinem Bravourstück. Damit es die andern verstehen: dazu tut er's aber.

    Walter Toman

    Der Text zeigt die Notwendigkeit, nach 7 Jahren den Verzicht auf Klage nun endlich aufzugeben.


"Wir lassen uns das Singen nicht verbieten ..."

Impressum

Die Wahrheit lässt sich auch mit Hilfe der Justiz nicht leugnen.

Das hat schon der Fall Galilei gezeigt

und gilt auch für die Hamburger Behörden, die Decker-Voigts vielfachen Schwindel decken.

 

Galileo

Galileo Galilei
(1564 - 1642)

Seine Entdeckung "Die Erde kreist um die Sonne" führte zur Verurteilung im Jahre 1632.

Nachdem er seine Lehre widerrufen und ihr abgeschworen hatte, wurde er zwar nicht auf dem Scheiterhaufen verbrannt, blieb aber verurteilt und in Arrest.

"Wer die Wahrheit nicht kennt, ist nur ein Dummkopf.
Wer sie aber kennt und sie eine Lüge nennt, ist ein Verbrecher."

Galileo Galilei

 
 
Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.

Johann Wolfgang von Goethe

 

 

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Stand: 1.3.10