
SPIEGEL-TV hat am 19.5.2009 eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben. Trotzdem werben Hamburger Journalisten für Decker-Voigts von der Musikhochschule Hamburg unterstützten kaschierten Mordaufruf ! Längst steht fest, dass dieser wegen arglistiger Täuschung sofort entlassen werden muss.
Wie es Decker-Voigt immer wieder gelingt, trotz Führung zahlreicher falscher Titel, die er ohne Studium erworben hat, straffrei zu bleiben und damit sogar die höchstbesoldete Professur zu erreichen, während andere jahrelang habilitieren und es "bis zu 30.000 Habilitierte in ungesicherter Position" gibt,
wie sich Decker-Voigt als langjähriger Promotionsausschussvorsitzender zwei Tage nach Anzeige wegen Titelschwindels in einer hausinternen regelwidrigen Turbopromotion den Doktortitel ergattert, der ihm andernorts wegen fehlender Voraussetzungen verwehrt worden war,
wie es ihm gelang, die Polizei und die Staatsanwaltschaft zu belügen und das Eingreifen der Wissenschaftsbehörde zu verhindern,
wie es ihm gelingt, in endlosen Prozessen die Hamburger Gerichte zu instrumentalisieren, die Öffentlichkeit zu belügen, als Senatsmitglied den Senat seiner Hochschule zu manipulieren und die Medien irrezuführen, so dass jedermann glauben muss, er, der erwiesene mehrfache jahrzehntelange Schwindler, sei ein besonders beneidetes und bemitleidenswertes Opfer,
wie es ihm gelingt, mit Verschleierungstaktik die Hamburger Gerichte hereinzulegen,
wie frech er den Hamburger Journalisten sämtliche Vorwürfe gegen ihn und die Hamburger Behörden auflistet, und wie keiner der Journalisten auf die Idee kommt, nachzufragen, ob die Vorwürfe zutreffen, sondern sie, weil sie so krass sind, von vorneherein als völlig undenkbar abtun, und
wie er unter dem durchsichtigen Deckmantel künstlerischer Freiheit massivste Lügen und Schmähungen verbreitet und
wie er sich dazu der Hamburger Journalisten Insa Gall, Alexandra Ringling, Hendrik Vöhringer, Marcus Bensemann, Thomas Darnstädt, Frank Hornig, Martin U. Müller, Marcel Rosenbach und Hilmar Schmundt bedient - allesamt Handlanger von Decker-Voigts Schwindel, Rufmord, Wissenschaftsfeindlichkeit und Scharlatanerie und damit das krasse Gegenteil von Qualitätsjournalismus - ,
ist in der Geschichte der Wissenschaft sicherlich singulär. Man fühlt sich an den Postboten und Hochstapler „Dr. med. Dr. phil.“ Gert Postel erinnert und stellt Fragen, wie sie der Jurist Alexander Adolph über "Begnadete Verkäufer" zu seinem Film "Die Hochstapler" formuliert:
"Stichwort Psychologie der Massen: Manipulation, ein Publikum, das offenbar auch belogen werden will... dann denkt man mitunter: Das ist der absolute Wahnsinn. Wie haben die das glauben können? Wie hat das funktioniert? Aber es hat funktioniert. Nur wie? Sie sind gute Verkäufer, ok. Aber was ist ihr Trick? Was ist es, was sie besser können?"
Die dringend erforderliche strafrechtliche Verfolgung hat die Hamburger Staatsanwaltschaft mehrfach abgelehnt. Die Anzeige vom 2.4.1987 wegen Titelschwindels hatte keine Wirkung. Decker-Voigt hat die falschen Titel jahrzehntelang profitmaximierend weiterhin geführt und zahlreiche Nutznießer versorgt. Die Hamburger Behörde für Wissenschaft und Forschung antwortet dem Kriminalkommissariat am 23.9.2002: "Wir haben die Personalakte aus der Hochschule angefordert, sie liegt uns bis jetzt jedoch noch nicht vor." Sie räumt jedoch ein, dass Decker-Voigt den Namenszusatz „PhD (Dr. phil.)" tatsächlich zu Unrecht geführt hat. Die weiteren falschen Titel erwähnt sie nicht. Die Staatsanwaltschaft Hamburg teilt am 28.2.2003 mit: "Der Beschuldigte ist geständig." Sie fügt hinzu: "Die Behörde hat an der Verfolgung der Angelegenheit kein Interesse." Seither versuchen Decker-Voigt und seine Nutznießer mit allen Mitteln (Prozessen, Intrigen, Sabotagen, Rufmord, Missbrauch von Medien) von seinem erwiesenen vielfachen Schwindel abzulenken und die Whistleblower in jeder Hinsicht zu schädigen. Aufschlussreich sind Decker-Voigts Bekenntnis: "Ich erinnere nur, daß ich in meinen Krisen … ein Buch nach dem anderen schrieb und veröffentlichte, um mich freizuschreiben" und sein Schwerpunkt: "Narzisstische Persönlichkeitsstörungen" (► Narziss, Narzissmus).
Wie Decker-Voigt (DV) die Öffentlichkeit belügt, sei am Beispiel seiner Instrumentalisierung Hamburger Medien demonstriert:
Decker-Voigts Agitation | LG Hamburg | Hamburger Musikhochschule HfMT u. Hamburger Medien | Gegenwehr | |
2002-2004 | Hetzkampagne auf der Homepage der Kanzlei Treptow | Widerlegung von DVs Lügen im Internet | ||
2005 bis heute | Hetzkampagne auf der eigenen Homepage | Widerlegung von DVs Lügen im Internet | ||
01.02.08 | DVs Einschreiben | |||
18.03.08 | DVs Klage | |||
zahlreiche Schreiben | ||||
15.08.08 | 1. mündl. Verhandlung: Das Gericht hält DVs Klage für aussichtslos | |||
11.09.08 | Klageänderung | |||
DV verfasst unter dem Deckmantel künstlerischer Freiheit seine von Lügen strotzende mordlüsterne Erzählung | zahlreiche Schreiben | |||
21.11.08 | 2. mündl. Verhandlung: Das Gericht lehnt DVs Antrag ab | |||
DV verschickt sein Psychogramm unaufgefordert an zahlreiche Stellen | ||||
14.01.09 | Der Senat der HfMT verfasst für sein Mitglied DeckerVoigt eine sog. „Ehrenerklärung“ und verschickt sie an die Medien | |||
24.01.09 | BILD Hamburg zitiert die verlogene „Ehrenerklärung“ | |||
28.01.09 | Der Kleinstverlag von DVs Psychogramm verbreitet krasse Falschbehauptungen | |||
06.02.09 | Urteil zu DVs Qualifikation, Schwindel und Nutznießern | |||
10.02.09 | Klage gegen die HfMT Hbg. | |||
25.02.09 | BILD Hamburg gibt Unterlassungserklärung ab | |||
02.03.09 | DER SPIEGEL v. 2.3.09, S. 165: "Im Netz der Lügen - Opfer von Internet-Stalking" | |||
19.03.09 | Das ZDF ermöglicht dem Schwindler, seine Lügen aufzutischen. | |||
03.05.09 | Spiegel-TV verkehrt den Sachverhalt ins Gegenteil | |||
11.05.09 | VG Hamburg untersagt der HfMT die „Ehrenerklärung“ | |||
19.05.09 | Spiegel-TV gibt Unterlassungserklärung ab | |||
14.08.09 | DER SPIEGEL verbreitet die Lügen des Schwindlers weiterhin | |||
| 23.03.2010 |
OVG Hamburg: Auch die 3.„Ehrenerklärung" ist nicht erlaubt! |
Seit Decker-Voigt sich in seiner Klägeritits erschöpft hat, nehmen er und seine Nutznießer Zuflucht zu seinem als "Erzählung" kaschierten Mordaufruf, in dem er schamlos seinen Charakter offenbart und übelste Lügen ausmalt, von denen er meint, dass sie gerichtlich nicht belangt werden können, weil er sich der angeblichen künstlerischen Freiheit bedient. Darin stilisiert er sich als Mobbingopfer. Selbst honorig erscheinende Medien glauben ihm, verdrehen die Fakten ins krasse Gegenteil und hofieren den Schwindler als Stalkingopfer.
Stalking definiert Spiegel Wissen als "Umschreibung für eine andauernde Verfolgung oder Belästigung einer Person in unterschiedlichen Erscheinungsformen; seit 2007 nach § 238 StGB je nach Schwere der Tat und der Folgen strafbar mit Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren". Das Landgericht Hamburg hat am 21.11.2008, verkündet am 6.2.2009, jedoch ausdrücklich geurteilt:
"besteht grundsätzlich ein berechtigtes Berichterstattungsinteresse an der Frage nach seiner Qualifikation. (...)
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Es ist ... vertretbar, diese Qualifikation anhand der formellen Ausbildung zu beurteilen und
aufgrund des Ausbildungsweges des Klägers [Decker-Voigt] zu dem Schluss zu kommen, dass seine Qualifikation den Anforderungen nicht gerecht werde."mehr
Wie einseitig und parteiisch sich Spiegel-TV in dem Hamburger Behördenskandal verhält und
trotz der beiden Urteile des Landgerichts Hamburg von 6.2.2009 und trotz des Urteils des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 11.5.2009 die Zuschauer im Sinne von Decker-Voigt mit Falschbehauptungen irreführt, zeigt auszugsweise folgende Dokumentation zur Sendung mit Decker-Voigt. (Ein Interview mit dem ihn unterstützenden Elmar Lampson, der die für den Schwindel teilweise mitverantwortliche Hamburger Hochschule für Musik und Theater vertritt, wurde offenbar wegen des damals laufenden und am 11.5.2009 gewonnenen Verfahrens gegen die Hochschule für Musik und Theater Hamburg nicht gesendet):
13.2.2009, 16:28: Frau Alexandra Ringling von Spiegel-TV ruft an und teilt mit, dass Decker-Voigt mit einem gemeinsamen Interview einverstanden sei. Antwort: Man lasse sich nicht dazu missbrauchen, Titelschwindel und Scharlatanerie aufzuwerten.
20.2.2009, 16:50 – 17:20: Die hochgewachsene und gertenschlanke Frau Ringling und 2 Kameramänner mit ihren klotzigen Kameras auf den Schultern kommen unangemeldet aus Hamburg nach Münster, klingeln, klopfen und poltern unentwegt, so dass Vorbeigehende auf sie aufmerksam werden. Frau Ringling spricht, bittet, keift, schreit und tobt eine halbe Stunde lang. Ein Kameramann begeht Hausfriedensbruch. Pech für Spiegel-TV: Der Gesuchte war gar nicht in Münster, was der Zuschauer nicht erfährt.
21.2.2009, 11:21: Frau Ringling erhält folgende Email: "Sie finden den Sachverhalt auf den Seiten www.kreativtherapien.de/skandal.htm dargestellt. Nahezu alle Sätze lagen zum Teil mehrmals diversen Gerichten vor und wurden dabei auf evtl. missverständliche Stellen überprüft. Es genügt aber auch, wenn Sie die Zuschauer auf die beiden Urteile des LG Hamburg vom 6.2.2009 hinweisen: www.kreativtherapien.de/Entscheidungen.htm "
21.2.2009, 23:54: Frau Ringling schreibt: "Natuerlich wuerde ich auch gerne Ihre Meinung im Film zeigen. Falls Sie mir einen Vertreter Ihrer Meinung nennen koennen bin ich gerne bereit den Beitrag zu verschieben und mich naechste Woche mit demjenigen zu treffen. Haette Ihr Anwalt Interesse an einem Interview?"
23.2.09, 16:27: Schreiben des Anwalts, dem die Axel Springer AG die Unterlassungserklärung abgegeben hat: "Spiegel-TV rief heute bei mir an und teilte mir mit, Sie würden gerne sehen, dass ich an Ihrer Stelle das Interview mit Spiegel-TV führe." Die Behauptung von Frau Ringling ist falsch.
2.3.2009: Ankündigung im SPIEGEL, S. 165: "Im Netz der Lügen - Opfer von Internet-Stalking". Danach: "Der schöne Gigolo und die reichen Frauen - das Netzwerk des Klatten-Erpressers." (Die für den 8.3.2009, 22:30 Uhr, angekündigte Sendung zur Intrige von Decker-Voigt und an seinem Schwindel mitschuldige Hochschule entfällt. Decker-Voigt und seine Hochschule müssen bis zum 3.5.2009 warten.)
4.3.2009, vormittags: Frau Ringling ruft wiederholt bei dem Anwalt an, der in den erfolglosen ca. 40 Verfahren von Decker-Voigt & Co. tätig war. Er empfiehlt ihr, den renommierten Experten für Wissenschaftsrecht, Univ.-Prof. Dr. Leuze, und die Hamburger Wissenschaftsbehörde zu fragen, wie es dazu kommt, dass ein Kaufmannsgehilfe mit falschen Zeugnissen auf diese Weise Karriere machen kann, oder die Staatsanwaltschaft zu interviewen, weshalb solche Taten nicht verfolgt werden. Es handle sich schließlich um eine öffentliche Angelegenheit und nicht um eine persönliche Auseinandersetzung. Frau Ringling lehnt wütend ab; ihr gehe es nur darum, den angeblichen Streit zu zeigen. Daraufhin hat der in den von Decker-Voigt & Co. angezettelten zahlreichen Prozessen erfolgreiche Rechtsanwalt das Telefonat beendet mit dem Hinweis, dass er nicht bereit sei, eine unseriöse Sendung aufzuwerten.
Zur Erinnerung: Die Domain des BKMT war erst im Januar 2008 an den Nachfolger des BKMT-Präsidenten Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. W. Zifreund übergegangen mit der von ihm vorgegebenen Praxis, auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren, die durch die zahlreichen Rufmordkampagnen und Klagen von Decker-Voigt immer wieder notwendig sind. Prof. Zifreund musste laut Vorstandsbeschluss auf Antrag von Mitgliedern Pressemeldungen zum Anlass einer Strafanzeige und Berichterstattung nehmen, um Schaden von den Künstlerischen Therapien abzuwenden, wie dies ja auch im Göttinger Forschungsskandal von Gutachtern erfolgt ist. Die Aufrechterhaltung der Berichterstattung war zwingend, da Decker-Voigt eine Klageflut vom Zaun brach, Solidaritätsaufrufe und Aktionen sowie massive Rufmordkampagnen im Internet und in Printmedien startete. Die von Spiegel-TV unterstellte Falschbehauptung von Stalking, laut Spiegel Wissen "Umschreibung für eine andauernde Verfolgung oder Belästigung einer Person in unterschiedlichen Erscheinungsformen; seit 2007 nach § 238 StGB je nach Schwere der Tat und der Folgen strafbar mit Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren", ist schon deshalb abwegig, weil auf der BKMT-Seite zutreffend der Umgang eines Promotionsausschussvorsitzenden mit akademischen Titeln dargestellt wird, was sowohl Aufgabe einer wissenschaftlichen Gesellschaft, die davon betroffen ist, als auch Aufgabe eines mit Prüfungen und akademischen Graden befassten Universitätsprofessors ist und zu dessen Dienstaufgaben gehört. Es ist Pflicht eines Universitätsprofessors, die Scientific Community über den Vorgang zu unterrichten, dass an einer deutschen Hochschule für Musik und Theater ein Lügen verbreitender Promotionsausschussvorsitzender, der weder über ein angemessenes Schul- bzw. Hochschul-Studium noch über korrekt erworbene akademische Abschlüsse verfügt, von der eigenen Hochschule mit "sehr gut" promoviert wird in einem Fach, das er zudem nie studiert hat und dessen Zulassungsbedingungen er offensichtlich nicht erfüllt, da er dazu auch noch eine ausdrücklich nichtfachliche Erzählung verwendet, die er bereits vor Jahren unter dem falschen Titel "Dr.phil." publiziert hat. Das LG Hamburg hat dementsprechend am 6.2.2009 geurteilt:
"besteht grundsätzlich ein berechtigtes Berichterstattungsinteresse an der Frage nach seiner Qualifikation. (...) Es ist ... vertretbar, diese Qualifikation anhand der formellen Ausbildung zu beurteilen und aufgrund des Ausbildungsweges des Klägers [Decker-Voigt] zu dem Schluss zu kommen, dass seine Qualifikation den Anforderungen nicht gerecht werde."
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Angesichts der Dreistigkeit von Spiegel-TV vom 3.5.2009 und von DER SPIEGEL vom 10.8.2009, die Fakten auf den Kopf zu stellen, ist es nur der Logik eines falschen "Psychologen", "Psychotherapeuten", "M.A.", "Ph.D.", "Dr.phil.", "Dr.Dr.", "Dr.h.c." geschuldet, dass alle, die über Betrug informieren, nun damit rechnen müssen, als neidische Rufmörder, Mobber und Stalker bezeichnet zu werden.
Der Umstand, dass bekannt ist, dass Beleidigung und Stalking als Straftaten sanktioniert sind, ist Spiegel-TV mit eigener Rechtsabteilung sicherlich bewusst, so dass man von einem rechtswidrigen Verstoß von Spiegel-TV ausgehen muss. Es gilt schließlich als ehernes Gesetz der Presseberichterstattung, dass über begangene Straftaten erst nach erfolgter rechtsgültiger Verurteilung berichtet werden soll. Wenn also SPIEGEL TV über eine angeblich "ganz besonders perfide Form von Beleidigung" und über angebliches "Stalking" berichtet, hätte zumindest nachgefragt oder mitgeteilt werden müssen, ob eine Strafanzeige eingereicht oder anhängig ist. Insofern erfolgt nicht nur eine unzulässige Vorverurteilung, sondern dessen Bestrafung ohne ein Gerichtsverfahren. Ein Fernsehsender kann sich nicht mit Nichtwissen herausreden, zumal "Beleidigung" eine allgemein bekannte Straftat bezeichnet und die Einführung von Stalking als Straftbestand von den Medien stark beachtet worden war. Spiegel-TV und DER SPIEGEL haben somit nicht nur in erheblichem Maß journalistische Sorgfaltspflicht verletzt, sondern auch gegen geltendes Recht verstoßen.
Trotzdem argumentiert DER SPIEGEL mit der vom Verwaltungsgericht Hamburg wegen Falschbehauptungen und Schmähungen verbotenen "Ehrenerklärung" des Senats der Musikhochschule Hamburg für ihr Senatsmitglied Decker-Voigt.
Bleibt zu hoffen, dass sich seriöse Medien der Story "Decker-Voigt und die Hamburger Medien" annehmen und den Grund aufdecken, warum die Hamburger Journalisten Insa Gall, Alexandra Ringling, Hendrik Vöhringer, Marcus Bensemann, Thomas Darnstädt, Frank Hornig, Martin U. Müller, Marcel Rosenbach und Hilmar Schmundt derart dreist den Sachverhalt auf den Kopf stellen und sich für einen gerichtlich erwiesenen Täter engagieren, der aufgrund vielfacher arglistiger Täuschung und langjährigen Schwindles sofort entlassen werden muss.
Antworten auf eingegangene Fragen
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Stand: 1.4.11