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Decker-Voigt-Skandal

Um die erschwindelte Würde geht es!

                               Briefkopf

Der bundesweite Handel mit akademischen Doktortiteln beschäftigte in den vergangenen Monaten die Medien. Hier geht es nicht nur um das Fehlverhalten einzelner Privatdozenten, die sich etwas hinzuverdienen wollten: Auch die Hochschulen und Wissenschaftsbehörden müssen sich die Frage gefallen lassen, wie es zu einem solchen Titelhandel kommen konnte. Ein exemplarisches Beispiel für den Umgang mit derartigen Promotionsverfahren liefert die Karriere des Prof. Decker-Voigt von der Hochschule für Musik und Theater Hamburg. Seit ca. zwei Jahrzehnten ist dieser Herr Vorsitzender des dortigen Promotionsausschusses. Doch verfügte er selbst nicht über einen Doktortitel. Er verfügte nur über einen Ph.D., den er sich in einer kalifornischen degree mill gekauft hatte. Die Frage muss erlaubt sein, ob es angesichts solcher Zustände verwundern kann, dass der Titelhandel in Deutschland zu neuen Blüten gelangt. Am Beispiel der Karriere von Prof. Decker-Voigt kann dokumentiert werden, welche Zustände in Hamburg herrschen. Ausgangspunkt für unsere Betrachtungen ist der oben dokumentierte Briefkopf. Stolz führt er gleich mehrere Titel: "Professor", "Ph.D." ("Dr. phil."), "M.A.". So viel sei vorweg genommen: Keiner dieser Titel ist echt, mit Ausnahme des Professors, den er ohne Absolvieren eines berufsqualifizierenden Studiums erhalten hat. Decker-Voigt hat nie ein berufsqualifizierendes Hochschulstudium absolviert. Er führt jetzt einen M.A.-Titel, der weder einem FH-Diplom noch einem Grundschullehrerexamen noch einem Bachelor entspricht. Decker-Voigt hat hausintern einen Doktortitel erhalten, obgleich er dafür keinerlei Voraussetzungen erfüllt hat. Das Sekretariat der Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland schreibt zu diesem Weiterbildungs-M.A. auf Decker-Voigts neuem Türschild (rechts), mit dem er einen berufsqualifizierenden akademischen Abschluss vortäuscht:

Zu Decker-Voigts Ph.D.: "Entscheidend ist nur die Überweisung des für die Urkunde zu zahlenden Geldbetrages."
Zu Decker-Voigtse M.A.:
"Eine Anerkennung dieses Mastergrades im Sinne deutscher berufsqualifizierender Hochschulabschlüsse ist nicht möglich. Eine solche Anerkennung muss bereits an der Tatsache scheitern, dass für den Erwerb des Mastergrades keinerlei vorausgehendes Studium mit Bachelor-Abschluss erforderlich war. Die Anrechnung von Lebenserfahrung ist keine hinreichende Gewähr für eine qualifizierte Ausbildung, sondern wirkt auch nach amerikanischen Maßstäben als disqualifizierend." (aus den Schreiben I und II der Kultusministerkonferenz zu Decker-Voigts wertlosen Titeln M.A. und Ph.D.)

Mit Hilfe zahlreicher Nutznießer wie der Professoren Metzner, Schumacher und Weymann und bis zu 35 Promovierter, die großenteils seine Unterschriftenliste füllen, aber nicht wollen, dass man erfährt, woher sie ihre Titel haben, belügt der entlarvte Schwindler die Hamburger Presse und stellt sich als bemitleidenswertes hochbezahltes Opfer dar. Ausgerechnet dieser Faktenverdreher ruft im Internet zur Wahrhaftigkeit auf.

Auch die links zu ersehenden falschen Titel hat der betrügerische Professor Hans-Helmut Decker-Voigt unter Duldung seiner mitschuldigen Hochschule und Wissenschaftsbehörde Hamburg jahrelang bis zur Anzeige wegen Anstellungsbetrugs und Titelschwindels am 19.8.2002 verwendet, obgleich er wegen Anstellungsbetrugs und Titelmissbrauchs bereits 1987 angezeigt worden war.

Es gilt mehr denn je:

"Liegt eine arglistige Täuschung im Hinblick auf die Ernennung eines Beamten vor, ist nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz das Beamtenverhältnis zwingend sofort und ohne Disziplinarverfahren, aber mit Wirkung für die Vergangenheit zu beenden, indem die Ernennung zurückgenommen wird.“  (Klarstellung des verbandspolitischen Leiters einer Rechtsabteilung vom 31.10.2009)

OLG Hamburg zum Titelschwindel von Decker-Voigt

"Aufgrund der herausgehobenen beruflichen Stellung des Klägers [Decker-Voigt] besteht grundsätzlich ein berechtigtes Berichterstattungsinteresse an der Frage nach seiner Qualifikation. (...) Es ist zumindest vertretbar, diese Qualifikation anhand der formellen Ausbildung zu beurteilen und aufgrund des Ausbildungsweges des Klägers zu dem Schluss zu kommen, dass seine Qualifikation den Anforderungen nicht gerecht werde." (aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009 - Az 324 O 931/07)

"Es ist unstreitig, dass der Kläger die genannten Titel in Deutschland im Rechtsverkehr geführt hat, ohne über eine entsprechende Berechtigung zu verfügen. (...) Decker-Voigt und seine Nutznießer, die er mit Titeln, Stellen, Gutachten usw. versorgt hat. Diese Aussage enthält den Tatsachenkern, dass es Personen gibt, die vom Kläger Titel, Stellen und Gutachteraufträge bekommen haben. Diese Behauptung hat als wahr zu gelten." (aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009 - Az 324 O 211/08)

"Der berufliche Werdegang des Professors der Hochschule für Musik und Theater in Hamburg, ... ist ... sachlich zutreffend dargestellt." "Die Äußerung der Antragsgegnerin, die Vorwürfe des Antragstellers seien als haltlos zurückgewiesen worden, ist als Tatsache unwahr, da der Sachverhalt des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 06.02.2009 (Az 324 O 211/08) zwischen dem Antragsteller und Prof. Decker-Voigt unstreitig ist." (aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 11.5.2009 - Az 17E 342/09)

23.3.2010: Wieder untersagt Gericht der Hochschule für Musik und Theater Hamburg Falschbehauptungen. Diese am Hamburger Behördenskandal mitschuldige Hochschule darf auch ihre 3. sog. "Ehrenerklärung" vom 10.6.2009 für ihr wegen jahrzehntelangen Titelschwindels aufgeflogenes Senatsmitglied Decker-Voigt nicht mehr verbreiten. Sie kann sich nun mit einer 4. Fassung blamieren!

Wie es der geschäftstüchtige Schwindler und Rufmörder Hans-Helmut Decker-Voigt ohne berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bis zum C4-Professor und mit falschen Titeln bis zum Promotionsausschussvorsitzenden und zu 35 Promovierten und zahlreichen Ehrungen gebracht hat, lässt sich aus seiner tabellarischen vita ersehen - sie ist hier näher betrachtet:

bullet 17.3.1945 geb.
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1962 "... als sich der Autor, eigentlich Jahrgang 1945, noch ein Jahr älter machte, um alt genug zu sein für eine Mitgliedschaft" (in: Hans-Helmut Decker-Voigt über sich, die Wahrheit, Allgemeine Zeitung Uelzen vom 2.10.2000). 

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1964 - 1967 Berufsfachschule, Lehrlingslehrgang mit Kaufmannsgehilfenprüfung, am 31.3.1967 mit "befriedigend (3)" bestanden.  

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"Lediglich Decker-Voigt schlug aus der Art. Und das gleich richtig. Bis hin zum Kirchaustritt Ende der 60er Jahre." (in: Hans-Helmut Decker-Voigt über sich, die Wahrheit, Allgemeine Zeitung Uelzen). "Ich trat für einige Jahre aus der Kirche aus" (Decker-Voigt Meine Väter im Himmel“ in: „Hopf, H., 1990 ‚… geboren als Kind des Pfarrers …“ Münster: Lit, S. 177-185)
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1967 - 1969 anstatt im Abendgymnasium das Abitur nachzuholen, Besuch des Hochschulinstituts für Musik in Trossingen - laut seinem Vorgänger Prof. Eschen vom 15.10.2003 ohne Abschluss.

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13.5.1970 Als "Zeugnis" überschriebene Bescheinigung von  Guido Waldmann, Direktor des Hochschulinstituts für Musik in Trossingen, dass Decker-Voigt in Trossingen war. Dort heißt es: Decker-Voigt "hat nach Abschluß einer Ausbildung durch den deutschen Musikverleger-Verband [ ? ] ein zusätzliches Musikstudium am Hochschulinstitut für Musik, Trossingen, im April 1967 begonnen. Als Kernfach seines Studiums hat er die im Hauptfach "Jugend- und Volksmusik" zusammengefassten Disziplinen studiert." Die Bescheinigung enthält keinen Hinweis auf eine abgelegte Prüfung und auch keinen Vermerk, dass Decker-Voigt das Studium abgeschlossen hat.

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1970 - 1971 Musikschulleiter und Lehrbeauftragter an der Pädagogischen Hochschule Lüneburg - ohne Reifezeugnis und ohne die spätere  Hochschulzugangsberechtigung ohne Reifezeugnis sowie ohne einen Hochschulabschluss. "Das erste 'ordentliche' Zeugnis kam viel später" (Prof. Eschen mit Decker-Voigt am 15.10.2003).

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18.12.1971 zwei Jahre nach Verlassen von Trossingen nachträgliches Zeugnis über eine dortige "pädagogische Erweiterungsprüfung" zur 4 Jahre zuvor abgelegten Kaufmannsgehilfenprüfung. Direktor des Hochschulinstituts war Guido Waldmann, Herausgeber von "Musik und Rasse" (Berlin-Lichterfelde 1939), als dessen Assistent sich Decker-Voigt rühmt. Th. Phleps ("Es geht eine helle Flöte..." In: Musik & Bildung 27. 6/1995, S. 64-74): "Alle diese Werke sind aus der Gemeinschaft der HJ, für diese Gemeinschaft geschrieben, von der HJ zum ersten Mal aufgeführt worden". Das schrieb Guido Waldmann (Zeitschrift für Musik 105, 10/1938, 1098). (...)  Waldmann, ab 1.11.1935 in der HJ, ab 1.5.1937 in der NSDAP, Mitgliedsnummer 5853404, nach 1945 zum Professor in Trossingen (...), war vor der Zeit Autor und Herausgeber zahlreicher HJ-Publikationen (...). Auch war er ab Juni/Juli 1935 Schriftleiter von Musik und Volk, danach - 1937-39 - von Musik in Jugend und Volk, den beiden amtlichen Musikzeitschriften der RJF. (...) Waldmann starb übrigens im Februar 1990."

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1971 bzw. 1972 (Decker-Voigt macht unterschiedliche Angaben) bis 1976 hauptamtlicher Hochschuldozent an der Ev. Fachhochschule Rheinland in Düsseldorf (wozu es normalerweise der Promotion bedarf), wo er ohne Absolvierung eines Gymnasiums mit dem am 18.12.1971 ausgestellten Zeugnis über eine Erweiterungsprüfung zur mit "befriedigend (3)" bestandenen Kaufmannsgehilfenprüfung vom 31.3.1967 Studenten mit Abitur unterrichtete.

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25.10.1973 Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung - Prüfung mit der Note 3,3 bestanden, nachdem er seit 1971/72 schon hauptamtlicher Hochschullehrer war und Studenten mit Abitur unterrichtete.

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1977 - 1981 "Medienpädagogische Werkstatt" am Wohnort in Hösseringen.

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seit dem 1.10.1978 "Lehrkraft für das Fach Musiktherapie" mit der Dienstbezeichnung "Professor" an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst Hamburg mit 1.509,18 DM Honorar je Semesterwochenstunde gemäß Gruppe Ib der Honorarordnung.

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28.2.1979 als Professor Diplom-Vorprüfung in Erziehungswissenschaft an der Hochschule Lüneburg abgelegt. Dann das Studium abgebrochen.

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1980 Professor am Lesley College, an dem er unter Ausnutzung des 1978 ohne Hochschulabschluss erhaltenen Professorentitels erst 1983 seinen einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss vortäuschenden postgraduate-(Weiterbildungs-)"M.A." erhielt.

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September 1979 - April 1982 Werkvertrag in Hannover unter Ausnutzung des 1978 ohne Hochschulabschluss erhaltenen Professorentitels.

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1981 Umwandlung der "Medienpäd. Werkstatt Hösseringen" in das "Lesley Institut für Medien- und Ausdruckstherapie (LIMA)", Hochschulinstitut des Lesley College Grad. School in Cambridge/USA, gemeinsame Leitung mit Prof. Knill.

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Am 28.7.1983 war seine Bewerbung zum "Bachelor's Degree Waiver Program at Lesley College with acceptance to the Expressive Therapies Master's degree program" akzeptiert worden.

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Am 31.8.1983, ein einziger Monat später also, erhielt er das Zeugnis über einen "M.A.", zu dem er bereits am 31.1.1983 - also sechs Monate vor seiner Bewerbung - an seinem Heimatort in Hösseringen die "Oral Presentation to Shaun McNiff and Dick Wylie" abgelegt hat. Der Titel "M.A." ist laut Kultusministerkonferenz vom 10.9.2009 kein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Laut Univ.-Prof. Dr. Zifreund (Fellow am Lesley College) hatte Decker-Voigt zum Postgraduate-Studium weder die Aufnahmebedingungen erfüllt noch die Präsenzpflicht eingehalten noch die erforderlichen Leistungen erbracht, da ja seine College-Filiale LIMA an seinem Heimatort alle Kräfte beanspruchte. Prof. Knill hatte seinem Geschäftspartner Decker-Voigt die Möglichkeit geboten, ohne ein üblicherweise 5- bis 6jähriges  Studium einen amerikanischen "Master oft Arts", der weder einen FH-Diplom noch einen Grundschullehrerexamen noch einem B.A. entspricht, zu erwerben. Dem "M.A." hätte ein "B.A." vorausgehen müssen, siehe Urteil v. 6.2.2009.

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1.10.1983 Prüfungsberechtigung im Lehramtsstudium an der Musikhochschule Hamburg, obgleich Decker-Voigt nur über einen Kaufmannsgehilfenbrief und eine Erweiterungsprüfung sowie ein Vordiplom in Pädagogik verfügte und noch nicht einmal der an seinem Wohnort in Hösseringen erworbene nicht berufsqualifizierende Weiterbildungs-M.A. genehmigt worden war.

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20.10.1983 Genehmigungsurkunde zur Führung des "akademischen Grads 'Master of Arts in Expressive Therapy/Lesley College Cambridge/Mass.' (abgekürzt 'M.A.Ex.Ther./Lesley Coll. Cambridge/Mass,')'' durch den Niedersächsischen Minister für Wissenschaft und Kunst, dem Decker-Voigt den als deutscher und amerikanischer Professor und Leiter der Filiale des Lesley College an seinem Wohnort Hösseringen erworbenen Weiterbildungs-M.A. als berufsqualifizierenden Abschluss eines 5- bis 6-jährigen Hochschulstudiums in den USA mit vorausgegangenem B.A. angedreht und es damit arglistig getäuscht hat.

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15.6.1984 - knapp 10 Monate nach dem Weiterbildungs-M.A.-Zeugnis - Zeugnis zum "Ph.D." im nichtstudierten Fach Psychologie an der später wegen exzessiven Titelhandels verbotenen degree mill CPU in Kalifornien. Der Titel ist und war weder in den USA noch in Deutschland jemals anerkannt.

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Kurz darauf, ab 1985 Inhaber der C3-Stelle an der Musikhochschule Hamburg, für die er zwei Jahre später hausberufen wurde.

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11.8.1987 Berufung auf seine seit 1985 durch ihn besetzte C3-Professur an der Musikhochschule Hamburg: Einerliste und Hausberufung.

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2.4.1987 Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Decker-Voigts Berufung (am 26.9.2002 von Decker-Voigt bekannt gegeben).

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26.5.1987 Der Hochschulpräsident Prof. Dr. Rauhe (1978 - 2004) an das Hochschulamt: "Vertraulich! Persönlich! Lieber Herr ... halte ich es aus meiner Fürsorgepflicht für Herrn Decker-Voigt, den Berufungsausschuß und zur Pflege gutnachbarlicher Beziehungen im internationalen Hochschulbereich für erforderlich, einige Fakten zur Klarstellung zu übermitteln, zumal der nötigende Schluß des Briefes an den Herrn Senator weitere Unannehmlichkeiten befürchten läßt."

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30.6.1987 Handschriftlicher Vermerk der Justitiarin der Musikhochschule Hamburg: "1. Das Hochschulamt betrachtet das Schreiben der H M als zufriedenstellend; es passiert also nichts mehr, auch eine schriftliche Mitteilung wird nicht erfolgen. 2. Da sich aus der Anzeige keine konkreten Straftatbestände ergeben haben, wurde das Verfahren nach § 152 StVO eingestellt." Eine schriftliche Mitteilung der Staatsanwaltschaft gibt es offenbar ebenfalls nicht.

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1988 wegen fehlender Voraussetzungen in Köln abgelehnter Promotionsantrag (in der Gerichtsverhandlung am 12.7.2005 bekannt geworden).

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4.9.1990 "als Nichtbewerber" (Rauhe am 22.9.2002) Berufung zum C4-Professor an der Musikhochschule Hamburg: wieder Hausberufung und Einerliste.

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In den folgenden Jahren mit Prof. Knill Ph.D. zusammen Gründungen der „International School for Interdisziplinary studies (ISIS)" in Zürich, der EGS in Leuk/Schweiz und der "Internationalen Hochschule" IHMA in Freiburg. Der von Knill verliehene Titel "M.A." ist laut Sekretariat der Kultusministerkonferenz vom 11.10.2005 weder in der Schweiz noch in Deutschland anerkannt.

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August 2002 Verbot des illegalen Titelhandels der von Decker-Voigt und Rauhe gegründeten sog. Internationalen Hochschule IHMA in Freiburg.

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19.8.2002 "Strafanzeige gegen Herrn Hans-Helmut Decker-Voigt im öffentlichen Interesse wegen falscher Titelführung und Anstellungsbetrugs und schwerwiegender Beschädigung des Berufsstands der Künstlerischen Therapien".

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14.9.2002 Decker-Voigts von der Hamburger Staatsanwaltschaft trotz Vorliegens der BKMT-Anzeige vom 19.8.2002 zugelassene Selbstanzeige.

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16.9.2002 - also zwei Tage danach - regelwidrige Turbopromotion des seit Jahren als Vorsitzender des Promotionsausschusses fungierenden 58jährigen Decker-Voigt für eine ausdrücklich „nicht fachliche“ „Erzählung“ von 1998 durch den Hochschulpräsidenten, der ihn schon 25 Jahre zuvor ohne Hochschulabschluss mit dem Professorentitel ausgestattet hatte.

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23.9.2002 Hochschulamt an das Kriminalkommissariat: "Wie haben die Personalakte aus der Hochschule angefordert, sie liegt uns bis jetzt noch nicht vor." Decker-Voigt habe mitgeteilt, dass er "nach einer Bleibeverhandlung - ein an Hochschulen übliches Verfahren um herausragende Professuren an eine Universität bzw. die Stadt zu binden - eine C- 4 Professur" erlangt habe. Einen Beweis hat er nicht vorgelegt. Decker-Voigt, der bis zu 7 falsche Titel führte und sich permantent Ehrungen besorgt, erwähnt  nie, welche Hochschule ihn ohne berufsqualifizierendes Hochschulstudium haben wollte. Ein abgelehnter Ruf gilt als besondere Auszeichnung, die niemals verschwiegen wird.

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18.11.2002 Schreiben der Kultusministerkonferenz an die Hamburger Behörde für Inneres, dass die "Columbia Pacific University" (CPU) keine anerkannte Hochschule der USA darstellt und der Ph.D. nicht geführt werden darf.

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18.12.2002 Auskunft der Kultusministerkonferenz auf die fernmündliche Rücksprache der Behörde für Inneres, "dass Wege zur Anerkennung in Deutschland des Ph.D. ausgeschlossen sind."

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28.2.2003 Staatsanwaltschaft Hamburg: "Der Beschuldigte ist geständig." "Die Behörde hat an der Verfolgung der Angelegenheit kein Interesse."

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12.3.2003 Staatsanwaltschaft Hamburg: "Die Schuld war als gering anzusehen. Der Beschuldigte erstattete Selbstanzeige, woraus sich sein Interesse ergibt, die Angelegenheit justizförmlich zu bereinigen. Er erklärt, den streitbefangenen Titel nicht mehr zu benutzen, was glaubhaft erscheint, da ihm am 16.09.2002 der Titel eines 'Doktor der Musikwissenschaften' verliehen wurde." - in einer regelwidrigen Turbopromotion zwei Tage nach der Sebstanzeige  und 4 Wochen nach der BKMT-Anzeige als Promotionsausschussvorsitzender ohne Erfüllung der Promotionszulassungsvoraussetzungen; Decker-Voigt hat ja keinerlei berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.

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15.5.2008 Anerkennung von vierzigjähriger Tätigkeit unter Verwendung des falschen "M.A." in treuer Pflichterfüllung im öffentlichen Dienst durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg. - Wieso vierzigjährige Tätigkeit 15.5.1968-15.5.2008 im öffentlichen Dienst - wo doch Decker-Voigt 1968 noch Student im 3. Semester in Trossingen war und erst am 25.10.1973 die Zugangsberechtigung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung erhielt?

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16.6.2010 Sitzung des Senats der Hochschule für Musik und Theater Hamburg. Auszug aus dem Protokoll:
"TOP 8: Auf Antrag von Prof. Decker-Voigt wird der TOP "Nachwahl für den Promotionsausschuss (zum Dr. phil. und Dr. sc. mus.)" einstimmig als neuer TOP 8 in die Tagesordnung aufgenommen. Herr Decker-Voigt schlägt für den von ihm ab 1. Oktober 2010 freigemachten Sitz im Promotionsausschuss
Prof. Weymann vor. Dem stimmt der Senat mit 10 : 0 : 0 Stimmen zu.

TOP 9 Berichte: Herr Decker-Voigt verabschiedet sich vom Senat mit einem launigen Rückblick auf seine Erfahrungen mit Senaten und bedankt sich noch einmal für die stets gewährte Unterstützung."
Wie das Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Hamburg
diese Art von Unterstützung sahen, ist hier nachzulesen.

Im Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009 heißt es:

Für die Äußerung, "'Titelschwindel' sei 'aufgeflogen', sind hinreichende Anknüpfungstatsachen vorhanden." 

"Unstreitig trug der Kläger über einen Zeitraum von mindestens 12 Jahren die amerikanischen Titel Ph.D. und M.A., ohne dazu berechtigt gewesen zu sein."  "Dieses Verhalten darf dann auch als 'Schwindel des Klägers [Decker-Voigt]' bezeichnet werden."

"Der Kläger führte die Bezeichnung "Psychologe", ohne ein Diplom in Psychologie zu haben, was Voraussetzung für die Bezeichnung "Psychologe" ist. Er ist bereits 1987 darauf hingewiesen worden, dass er nicht berechtigt ist, diese Berufsbezeichnung zu führen. Im Psychologie-Kalender 2003 wird der Kläger als "Lehrstuhlinhaber und Direktor Prof. Hans-Helmut Decker-Voigt Ph.D. (Dr. phil. M.A.-Psychologe)" vorgestellt."

 "Schließlich gibt es auch hinreichende Anknüpfungstatsachen für die Aussage, dies sei 'zum eigenen Nutzen auf Kosten von Studierenden, Patienten und nicht zuletzt des Steuerzahlers' erfolgt."

Die folgenden Berichte sind ohne irgendwelche Mitwirkung des BKMT oder eines BKMT-Mitglieds erschienen:

bulletaus der Deutschen Universitätszeitung (DUZ) vom 5.7.2002
bulletaus dem Rheinischen Merkur vom 15.8.2002 
bulletaus der Deutschen Universitätszeitung (DUZ) vom 16.8.2002
bulletaus der Deutschen Universitätszeitung (DUZ) vom 11.10.2002

   

Diesen Berichten ging ein Bericht aus der Deutschen Universitätszeitung (DUZ) vom 26. April 2002 zum verwirrenden Professorentitel des Lüdenscheiders Anästhesieartzes Dr. Spintge voraus.

Ein Lehrstück ironisch-ambivalenter Berichterstattung bieten folgende beiden Artikel. Offensichtlich gelungen kalkuliert, nimmt der Lokalredakteur den Betroffenen mit irreführender Überschrift und schmeichelhaften, wenngleich höchst fragwürdigen Behauptungen zunächst für sich ein, um ihn dann dem entsetzten Leser ungeschminkt vorzuführen.

Hamburger Abendblatt vom 24.9.2002 und Hamburger Abendblatt vom 1.10.2002. Der Artikel, auf den der Lokalredakteur hinweist, erschien am 19.9.2002 in der Berliner Zeitung: "Eine Titel-Geschichte / Wie ein Hamburger Professor seine Karriere auf einen falschen Titel baute."
"Die Sache mit dem falschen Doktorgrad ist unbestreitbar. Decker-Voigt hat ihn schon 1984 an der Columbia Pacific University (CPU) in Kalifornien/USA erworben und darauf auch scheinbar arglos in der Fachliteratur hingewiesen. Die CPU ist als reine Titel-Fabrik berüchtigt. Der dortige Abschluss ist in Deutschland nicht anerkannt, so stellt die Kultusministerkonferenz (KMK) klar. Auch der Sprecher des niedersächsischen Wissenschaftsministeriums, das nach dem Wohnortprinzip - der Hamburger Musikprofessor lebt in der Lüneburger Heide - für die Titelführung zuständig ist, erklärt auf konkrete Nachfrage: "Mit dem (angelsächsisch-deutschen) Namenszusatz 'PhD (Dr. phil.)' erfüllt Decker-Voigt einen Straftatbestand. Ihm muss die Staatsanwaltschaft schon von sich aus nachgehen."

Seit man weiß, dass Decker-Voigt im Februar 2011 zum Meister in der Berliner Freimaurerloge  "Gustav Stresemann" (Mat. Nr. 1028) befördert wird und sein Bürge sein Zahnarzt Norbert O. Schmedtmann aus Ebstorf (Nachbarort von Decker-Voigts Wohnort Hanstedt) ist, den er mit dem gewinnbringenden Professorentitel versorgt hat, und seit man weiß, dass dieser exklusiven Loge nicht nur niederrangige Politiker und zahlreiche Journalisten angehören, sondern dort auch ein Staatsanwalt Bruder ist - laut Verlautbarung des Schwindlers berät ihn ein solcher -, erklärt sich manches.

Behörden und Gerichte bemerken sehr wohl, dass dem Pfarrisäer jedes Mittel recht ist, um von seinen Betrügereien abzulenken und gar noch aus seinem jahrzehntelangen Schwindel Kapital zu schlagen und seine Scharlatanerie profitmaximierend zu vermarkten. Der Eindruck ist nicht von der Hand zu weisen, dass sie ihn schützen, weil die gerichtliche Bestätigung seiner jahrzehntelangen Betrügereien einen Rattenschwanz an Konsequenzen nach sich ziehen würde: Die Mitschuldigen der Hamburger Hochschule für Musik und Theater und der Hamburger Wissenschaftsbehörde wie auch die Hamburger Staatsanwaltschaft müsste zur Rechenschaft gezogen werden; sämtliche von ihm vergebene Titel, darunter inzwischen 35 Doktortitel, sowie sämtliche Gutachten, die er für Stellenbesetzungen geschrieben hat, müssten angefochten werden; so wie er nach Bekanntwerden seines Titelschwindels sofort aus der Findungskommission in Dresden geflogen war, so müsste auch seine Tätigkeit als Gutachter in Akkreditierungsverfahren Folgen haben; zahlreiche zu Professoren berufene und mit dem Professorentitel ausgestattete Mitwisser müssten um ihre Stellen und Titel fürchten; ebenso müssten die Hamburger Medienkonzerne, die sich für ihn verdungen haben, mit Folgen rechnen; dasselbe gilt für die Deutsche Gesellschaft für Musiktherapie, der ein Großteil seiner Nutznießer angehört und sich ihm nur deswegen unterwirft, weil sie verhindern wollen, dass man erfährt, woher sie ihre Titel und Stellen haben (s. Bernius), wie auch für zahlreiche weitere Nutznießer, die aufzuzählen nicht lohnt.

Wer nicht in dieser Weise befangen und abhängig ist, der stimmt mit dem Volk überein: Wo es auf Glaubwürdigkeit ankommt, ist ein solches Verhalten untragbar, wenn nicht gar kriminell, wie es in Decker-Voigts inzwischen gelöschtem Gästebuch heißt:

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Weiterhin gilt somit das im Buch "Musik in der Heilkunde" auf S. 399 zitierte Wort vom "Schlamm".

"In einer aus den Fugen geratenen Welt ist für moralische Nachdenklichkeit kein Raum (...) Aber ausweichen können und dürfen wir ihm [dem Schlamm] nicht." (Stuckenschmidt 1930)

 

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Stand: 1.4.11