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Der BKMT wehrt sich gegen die Schädigung des Berufsstands.

"Aufgrund der herausgehobenen beruflichen Stellung des Klägers [Decker-Voigt] besteht grundsätzlich ein berechtigtes Berichterstattungsinteresse an der Frage nach seiner Qualifikation. (...) Es ist zumindest vertretbar, diese Qualifikation anhand der formellen Ausbildung zu beurteilen und aufgrund des Ausbildungsweges des Klägers zu dem Schluss zu kommen, dass seine Qualifikation den Anforderungen nicht gerecht werde." (aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009)t

"Der berufliche Werdegang des Professors der Hochschule für Musik und Theater in Hamburg, ... ist ... sachlich zutreffend dargestellt." "Die Äußerung der Antragsgegnerin, die Vorwürfe des Antragstellers seien als haltlos zurückgewiesen worden, ist als Tatsache unwahr, da der Sachverhalt des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 06.02.2009 (Az 324 O 211/08) zwischen dem Antragsteller und Prof. Decker-Voigt unstreitig ist." (aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 11.5.2009)

23.3.2010: Wieder untersagt Gericht der Hochschule für Musik und Theater Hamburg Falschbehauptungen. Diese am Hamburger Behördenskandal mitschuldige Hochschule darf auch ihre 3. sog. "Ehrenerklärung" vom 10.6.2009 für ihr wegen jahrzehntelangen Titelschwindels aufgeflogenes Senatsmitglied Decker-Voigt nicht mehr verbreiten. Sie kann sich nun mit einer 4. Fassung blamieren!

Ermittlungsverfahren gegen Hamburger Wissenschaftsbehörde (3104 Js 59 / 10)

Decker-Voigt-Skandal

                               Briefkopf

Der bundesweite Handel mit akademischen Doktortiteln beschäftigte in den vergangenen Wochen die Medien. Hier geht es nicht nur um das Fehlverhalten einzelner Privatdozenten, die sich etwas hinzuverdienen wollten: Auch die Hochschulen und Wissenschaftsbehörden müssen sich die Frage gefallen lassen, wie es zu einem solchen Titelhandel kommen konnte. Ein exemplarisches Beispiel für den Umgang mit derartigen Promotionsverfahren liefert die Karriere des Prof. Decker-Voigt von der Hochschule für Musik und Theater Hamburg. Seit ca. zwei Jahrzehnten ist dieser Herr Vorsitzender des dortigen Promotionsausschusses. Doch verfügte er selbst nicht über einen Doktortitel. Er verfügte nur über einen Ph.D., den er sich in einer kalifornischen degree mill gekauft hatte. Die Frage muss erlaubt sein, ob es angesichts solcher Zustände verwundern kann, dass der Titelhandel in Deutschland zu neuen Blüten gelangt. Am Beispiel der Karriere von Prof. Decker-Voigt kann dokumentiert werden, welche Zustände in Hamburg herrschen. Ausgangspunkt für unsere Betrachtungen ist der oben dokumentierte Briefkopf. Stolz führt er gleich mehrere Titel: "Professor", "Ph.D." ("Dr. phil."), "M.A.". So viel sei vorweg genommen: Keiner dieser Titel ist echt, mit Ausnahme des Professors, den er ohne Absolvieren eines Studiums erhalten hat. Decker-Voigt hat nie ein berufsqualifizierendes Hochschulstudium absolviert. Er führt jetzt einen M.A.-Titel, der weder einem FH-Diplom noch einem Grundschullehrerexamen noch einem Bachelor entspricht. Decker-Voigt hat hausintern einen Doktortitel erhalten, obgleich er dafür keinerlei Voraussetzungen erfüllt hat. Das Sekretariat der Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland schreibt zu diesem Weiterbildungs-M.A. auf Decker-Voigts neuem Türschild (rechts), mit dem er einen berufsqualifizierenden akademischen Abschluss vortäuscht:

"Es ist klar, dass eine Anerkennung dieses Mastergrades im Sinne deutscher berufsqualifizierender Hochschulabschlüsse nicht möglich ist." (Schreiben des Sekretariats der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vom 10.9.2009)

Mit Hilfe zahlreicher Nutznießer wie der Professoren Metzner, Schumacher und Weymann, die nicht wollen, dass man erfährt, woher sie ihre Titel haben, belügt der entlarvte Decker-Voigt die Hamburger Presse und stellt sich als bemitleidenswertes hochbezahltes Opfer dar. Ausgerechnet dieser Faktenverdreher ruft im Internet zur Wahrhaftigkeit auf.

Auch die links zu ersehenden falschen Titel hat der betrügerische Professor Hans-Helmut Decker-Voigt unter Duldung seiner mitschuldigen Hochschule und Wissenschaftsbehörde Hamburg jahrelang bis zur Anzeige wegen Anstellungsbetrugs und Titelschwindels am 19.8.2002 verwendet, obgleich er wegen Anstellungsbetrugs und Titelmissbrauchs bereits 1987 angezeigt worden war. Es gilt mehr denn je:

Liegt eine arglistige Täuschung im Hinblick auf die Ernennung eines Beamten vor, ist nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz das Beamtenverhältnis zwingend sofort und ohne Disziplinarverfahren, aber mit Wirkung für die Vergangenheit zu beenden, indem die Ernennung zurückgenommen wird“
(Klarstellung des verbandspolitischen Leiters einer Rechtsabteilung vom 31.10.2009)

Im Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009 heißt es:

Für die Äußerung, "'Titelschwindel' sei 'aufgeflogen', sind hinreichende Anknüpfungstatsachen vorhanden." "Unstreitig trug der Kläger über einen Zeitraum von mindestens 12 Jahren die amerikanischen Titel Ph.D. und M.A., ohne dazu berechtigt gewesen zu sein." "Dieses Verhalten darf dann auch als 'Schwindel des Klägers [Decker-Voigt]' bezeichnet werden." 

"Schließlich gibt es auch hinreichende Anknüpfungstatsachen für die Aussage, dies sei 'zum eigenen Nutzen auf Kosten von Studierenden, Patienten und nicht zuletzt des Steuerzahlers' erfolgt."   

Die folgenden Berichte sind ohne irgendwelche Mitwirkung des BKMT oder eines BKMT-Mitglieds erschienen:

Bericht aus der Deutschen Universitätszeitung (DUZ) vom 26. April 2002, Dr. Spintge betreffend:
          
Berichte
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 aus der Deutschen Universitätszeitung (DUZ) vom 5.7.2002
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aus dem Rheinischen Merkur vom 15.8.2002
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aus der Deutschen Universitätszeitung (DUZ) vom 16.8.2002
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aus der Deutschen Universitätszeitung (DUZ) vom 11.10.2002

   

Ein Lehrstück ironisch-ambivalenter Berichterstattung bieten folgende beiden Artikel. Offensichtlich gelungen kalkuliert, nimmt der Lokalredakteur den Betroffenen mit irreführender Überschrift und schmeichelhaften, wenngleich höchst fragwürdigen Behauptungen zunächst für sich ein, um ihn dann dem entsetzten Leser ungeschminkt vorzuführen.

Hamburger Abendblatt vom 24.9.2002 und Hamburger Abendblatt vom 1.10.2002. Der Artikel, auf den der Lokalredakteur hinweist, erschien am 19.9.2002 in der Berliner Zeitung: "Eine Titel-Geschichte / Wie ein Hamburger Professor seine Karriere auf einen falschen Titel baute." Darin heißt es:

"Die Sache mit dem falschen Doktorgrad ist unbestreitbar. Decker-Voigt hat ihn schon 1984 an der Columbia Pacific University (CPU) in Kalifornien/USA erworben und darauf auch scheinbar arglos in der Fachliteratur hingewiesen. Die CPU ist als reine Titel-Fabrik berüchtigt. Der dortige Abschluss ist in Deutschland nicht anerkannt, so stellt die Kultusministerkonferenz (KMK) klar. Auch der Sprecher des niedersächsischen Wissenschaftsministeriums, das nach dem Wohnortprinzip - der Hamburger Musikprofessor lebt in der Lüneburger Heide - für die Titelführung zuständig ist, erklärt auf konkrete Nachfrage: "Mit dem (angelsächsisch-deutschen) Namenszusatz 'PhD (Dr. phil.)' erfüllt Decker-Voigt einen Straftatbestand. Ihm muss die Staatsanwaltschaft schon von sich aus nachgehen."

Fortsetzung


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