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Skandal

Kirchturmpolitik

In seiner Komplimentierung zum "Dr.h.c." am 2.6.1998 in der Hochschule für Musik und Theater Hamburg verwendet Decker-Voigt zur Erklärung des Hangs des damals schon im vorzeitigen Ruhestand befindlichen Prof. Johannes Th. Eschen zur psychoanalytischen Traumarbeit die schmeichelhaften Attribute wie "aus lutherischer Dynastie stammend":
"aus lutherischer Dynastie stammend": Hierzu die Definition im Brockhaus, 6. Band, 1988, S. 68: "Dynastie, Bez. für Herrscherhaus, Herrscherfamilie, Herrschergeschlecht; eine fürstlich hochadlige Familie, in der sich in einem Staat im Ggs. zur Wahlmonarchie die Krone vererbt oder von der dieser Anspruch rechtlich zumindest erhoben werden kann." Auch in seiner "Nabelschau" in der Allgemeinen Zeitung Uelzen vom 2.10.2000 sagt Decker-Voigt über sich: "Sagt er, der in einer Pastoren-Dynastie groß geworden ist."
Als "Pastorenkinder" führt er die C4- und C3-Professoren des Hamburger Instituts für Musiktherapie auf:
Aufzählung
sich selbst,
Aufzählung
seinen unpromovierten Vorgänger J. Th. Eschen,
Aufzählung
den Instrumentallehrer E. Weymann, der nach 12 Jahren C3-Professor von Decker-Voigt kurz nach dessen
regelwidriger Turbopromotion promoviert wurde.
Laut seiner Publikation „Meine Väter im Himmel“ gehört er einer riesigen und uralten Pastorendynastie an, in der die in Pastorenfamilien üblichen Privilegien galten.  In seiner "Nabelschau" in der Allgemeinen Zeitung Uelzen vom 2.10.2000 heißt es: "Sagt er, der in einer Pastoren-Dynastie groß geworden ist. Um die Jahrhundertwende waren Kirchenkreistage meist bessere Familientreffen. Seine Vorfahren saßen in Uelzen, Suderburg, Nettelkamp, Bevensen und Winsen/Luhe auf Pfarrstellen. Ein Mädchenpensionat für Pastorentöchter in Nettelkamp gehörte ebenfalls dazu."
Hier ein Auszug aus „Meine Väter im Himmel“ in dem Buch „… geboren als Kind des Pfarrers…“ (hrsgg. v. H. Hopf, Lit-Verlag, Münster, 1990, S. 180):
„Eine Schnittfläche zwischen persönlichem Geborgenheitsgefühl und narzißtisch begründeter Allmachtsphantasie im damaligen Kind war über diese aktuelle Pfarrhauskindheit hinaus die Größe und das Alter der Familie. (…) So wurde mir (…) gesagt: „Zwischen Celle und Harburg kannst Du in das Pfarrhaus jeweils gehen, wenn Du was brauchst – mit den meisten sind wird verwandt…“.
„Der Kirchturm, dieses Symbol des männlichen Prinzips“, der „Sicherheit, Geborgenheit“ gab, war der von 1978 – 2004 amtierende Hochschulpräsident, der es bereits 1987 wie auch wieder 2002 verstanden hat, die Verfahren gegen Decker-Voigt abzuwiegeln. Dieser 26 Jahre lang schützende Kirchturm - u. a. "Präsidiumsmitglied des Dt. evang. Kirchentages" - verlieh Decker-Voigt bereits 1978 den Professorentitel, obgleich er fünf Jahre zuvor erst die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung erhalten und danach keinerlei Studium absolviert hatte. Mit diesem Titel stellte sich Decker-Voigt drei Jahre später bei einem kleinen regional anerkannten amerikanischen College, einem ehemaligen Kindergärtnerinnenseminar, das erst 2005 männliche Studierende aufnahm, vor und erreichte, dass an seinem damaligen Wohnort Hösseringen eine Filiale errichtet wurde, deren Direktor er wurde und in dieser Eigenschaft ohne ordnungsgemäßes Hochschulstudium zwei Jahre später den "Master of Arts" erwerben durfte, den laut Erlass des zuständigen Ministeriums nur mit dem Zusatz „M.A.Ex.Ther./Lesley Coll. Cambridge/Mass.“ führen darf, woran er sich trotz der Anzeigen von 1987, 2002 und 2006 nicht hielt. Rauhe verpasste Decker-Voigt 2002 noch eine höchst fragwürdige Turbo-Promotion und ging dann -  ein Jahr vor Ablauf seiner Amtszeit - in Ruhestand. Weiterhin gehört er als Wiss. Beirat der von Decker-Voigt gegründeten Karajan-Akademie an, womit er nur eine der Funktionen „in 160 Vorständen, Räten, Kollegien“ bekleidet, wie es in der von Decker-Voigt verfassten Laudatio zur Verleihung des Ehrendoktors durch die in der Schweiz zusammen mit Decker-Voigt & Knill (dem anderen "Kirchturm") gegründete Privathochschule EGS, eine "Institution ohne Hochschulstatus", heißt. Zur "Kirchturm"-Politik gehörte die gegenseitige Verleihung des "Dr.h.c.".
Und wenn dann noch dieses "Symbol des männlichen Prinzips“ - um in Decker-Voigts psychoanalytischem Jargon zu bleiben - für den Geldsegen durch das mit den Titeln "Dr. h.c." und (Honorar-)"Prof." ausgestattete Bauunternehmerehepaar Greve sorgt, das mit seinem gewaltigen Reichtum (wer fragt schon, woher er kommt) missionierende Stiftungsprofessuren und Buchübersetzungen usw. finanziert, ist das Interesse an Klärung von Fragen, die bereits 1987 Insider, die verständlicherweise anonym handeln mussten, bewegten, aber von mächtigen "Türmen" auch damals schon erledigt worden waren, dementsprechend gering.
Offensichtlich trifft auf Decker-Voigt nicht nur hinsichtlich seines Hochschulpräsidenten, der ihn ohne Hochschulzeugnisse zum Professor gemacht und ihn immer weiter befördert hat, zu, was im letzten Satz der "Laudatio" zu dem von der Trinität Decker-Voigt, Knill & Rauhe gegründeten Privathochschule EHB verliehenen Ehrendoktor in Philosophie steht:  "Wir haben uns alle daran gewöhnt, ihn zu brauchen, ihn zu nutzen, ihn zu instrumentalisieren, ihn als Bürgen zu bitten – auch die EHB. Und wir alle in Hamburg. Besonders ich, wenn es um Musiktherapie und Musikmedizin ging." Laut Decker-Voigt "wird ihm dieser erste Ehrendoctor honoris causa der EHB auch verliehen – eben unzufällig in einer Kirche, die zeitweise eben diese Philosophie possessierte, "be-sass"." "Philosophie – das Fach, das den Theologen der katholischen Kirche in der Zeit der Inquisition als Geheimfach galt und das aus Machtgründen den Insidern vorbehalten blieb. Wissen war Macht und die war einzelnen Macht-Habenden vorbehalten. Aus Machthabenden werden oft und rasch Macht-Haber. Es gibt die bekannten davon und es gibt sie in der vornehm-verdeckten akademischen Elfenbein-Turm-Rolle auf dem Schachbrett der akademischen Fächer. Sie haben die Weisheiten mit Löffeln gefressen, verweigern aber ihre geistige Peristaltik vor der Öffentlichkeit." Die Geheimhaltung seiner Peristaltik braucht man Decker-Voigt gewiss nicht attestieren; wahrscheinlich hat er "die Weisheiten" ja auch nicht "mit Löffeln gefressen", wie die weitere Lektüre der "Laudatio" ergibt, sondern ... Hierzu eine Kostprobe aus "Seine Papazität" vom September 2001 - siehe Zitate, 6.
 
Zum Dank für seine außergewöhnliche Fürsorglichkeit wurde Prof. Dr. Hermann Rauhe für Decker-Voigt, mit dem zusammen er die inzwischen verbotene "Hochschule" in Freiburg und die "Hochschule" in der Schweiz, deren Titel weder in der Schweiz noch in Deutschland anerkannt sind, gegründet hat, mit dem "Dr. h.c." belohnt, den er weder dort noch hierzulande führen darf.
Rauhe hatte in Decker-Voigts hauseigener Promotion zwei Tage nach dessen Anzeige kurzfristig den Vorsitz übernommen und den langjährigen Promotionsausschussvorsitzenden und bereits aufgeflogenen Betrüger Decker-Voigt 2002 mit einer laut Vorwort "nicht fachlichen"  "Erzählung" von 1998 promoviert.
Allein schon diese Punkte reichen aus, um solches Gebaren, an dessen Aufklärung die Hamburger Behörden kein Interesse haben, als Decker-Voigt- und Behördenskandal zu bezeichnen, was die vom Verwaltungsgericht Hamburg am 11.5.2009 untersagte, durch und durch verlogene und von Falschbehauptungen und Schmähungen strotzende "Ehrenerklärung" der Hochschule für Musik und Hamburg verständlich werden lässt.
Und nur so ist zu erklären, dass Rauhe als Vorsitzender die von seinem Verein trotz besseren Wissens verbreiteten Lügen gleicherweise wie I, II, III, IV, V, VI und Bernius weiterhin aufrechterhält. Auch wenn verständlich sein mag, dass sich diverse Mitschuldige und Nutznießer aus Eigeninteresse für einen erwiesenen Schwindler einsetzen, erstaunt doch das Engagement des Rotlichtmilieus, das ansonsten nur seine Kunden in Schutz nimmt, wenngleich der Schreiber - wie auch in Decker-Voigts Gästebuch üblich - nicht bekannt ist, was letztlich keine Rolle spielt.
Vorsorglich sei hiermit auf keinen Fall gesagt, Decker-Voigt sei Kunde. Das würde sich auch nicht aus seinem Hang zu Schlüpfrigkeiten in seinen "Erzählungen" ergeben. Die Vorsicht ist jedoch erforderlich, da die Hamburger Gerichte ihre Unabhängigkeit demonstrieren, indem sie Decker-Voigts Lüge, er habe Abitur bzw. er habe kein Gymnasium besuchen können, obgleich er die Möglichkeit hatte, das Abendgymnasium zu besuchen, blindlings geglaubt haben und die für das Volk verbindlichen Rechtschreibregeln, wonach ein Doppelpunkt eine andere Funktion hat als ein Punkt, schlichtweg außer Kraft setzen. Solange die Hamburger Gerichte Decker-Voigts Verschleierungstaktik nicht durchschauen (wollen), sei ihnen rein formal nicht widersprochen. mehr 
 
Von 1978-2004 war Prof. Dr. Hermann Rauhe Präsident der Musikhochschule Hamburg. Sein Nachfolger ist Elmar Lampson.
Für Rauhe gilt: Wo viel Licht, da ist auch Schatten. Von Decker-Voigt ließ er sich vom Beginn bis zum Ende seiner Präsidentschaft instrumentalisieren, wie dieser anlässlich der Verleihung des weder in der Schweiz noch in Deutschland führbaren "Dr. h.c." durch ihre gemeinsam gegründete, nicht anerkannten Hochschule im Kanton Wallis betonte:
  "Wir haben uns alle daran gewöhnt, ihn zu brauchen, ihn zu nutzen, ihn zu instrumentalisieren, ihn als Bürgen zu bitten – auch die EHB. Und wir alle in Hamburg. Besonders ich..."
1978 bereits verlieh er an Decker-Voigt aus unerfindlichen Gründen den Professorentitel, mit dem sich dieser drei Jahre später bei einem kleinen unbedeutenden amerikanischen College, einem ehemaligen Kindergärtnerinnenseminar, das erst 2005 männliche Studierende aufnahm, vorstellte und erreichte, dass an seinem damaligen Wohnort Hösseringen eine Filiale errichtet wurde, deren Direktor er wurde und in dieser Eigenschaft ohne ordnungsgemäßes Hochschulstudium zwei Jahre später den "Master of Arts" erwerben durfte, den laut Erlass des zuständigen Ministeriums nur mit dem Zusatz „M.A.Ex.Ther./Lesley Coll. Cambridge/Mass.“ führen darf, woran er sich trotz der Anzeigen von 1987, 2002 und 2006 nicht hielt.
Decker-Voigt nennt seinen Präsidenten anlässlich des an ihn in Leuk/Schweiz verliehenen Titel "Dr. h.c."  den ""deutschen Hermann der Musik" - in Anlehnung an Hermann den Etrusker". Der Titel darf in Deutschland nicht geführt werden, weil diese Institution laut Mitteilung des Sekretariats der Ständigen Kultusministerkonferenz (www.anabin.de) keine anerkannte Hochschule ist. Die im Schweizer Kanton Wallis residierende "Hochschule" haben Rauhe und Decker-Voigt zusammen mit jenem amerikanischen, aus der Schweiz stammenden Geschäftspartner Prof. Knill gegründet, der seinerseits von der Musikhochschule Hamburg den Ehrendoktor erhalten hat. Die Ausstellung illegaler Titel durch die ebenfalls von diesem Trio in Freiburg gegründete sog. "Internationale Hochschule …" hat das Wissenschaftsministerium von Baden-Württemberg 2002 verboten.
Für den Ehrentitel, den Hermann Rauhe in Deutschland nicht führen darf, revanchierte sich dieser bei Decker-Voigt, der eine aufschlußreich schmeichelhafte Laudatio gehalten hatte, dadurch, dass er die "atypische" Karriere des seit mehr als zehn Jahren als Promotionsausschußvorsitzenden tätigen Decker-Voigt zwei Tage nach dessen Selbstanzeige bzw. vier Wochen nach der Anzeige von Decker-Voigt 'im öffentlichen Interesse wegen falscher Titelführung, Anstellungsbetrugs und schwerwiegender Schädigung des Berufsstandes der Künstlerischen Therapien' in einer regelwidrigen Turbopromotion krönte. Danach ging Rauhe endlich in die verdiente Pension. Der renommierte Prof. Dr. jur. Dieter Leuze hat den von Rauhe kurzfristig übernommenen Vorsitz des Promotionsausschusses und die hausinterne Promovierung des jeweils per Einerliste zum C3- und dann zum C4-Professor aufgestiegenen Decker-Voigt in der Deutschen Hochschulzeitung als "eklatanten Verstoß gegen die akademischen Konventionalregeln" angeprangert.
Die erst 2002 aufgrund von Decker-Voigts Plaudern bekanntgewordene, umfassend substantiierte Anzeige aus dem Jahre 1987 anlässlich der dubiosen Hausberufung von Decker-Voigt haben schon damals Decker-Voigt und Rauhe unbeschadet überstanden. Rauhe hatte am 26.5.1987 an die Behörde für Wissenschaft und Forschung mit dem Vermerk "Vertraulich!" und "Persönlich!" bezüglich der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 2.4.1987 gegen ihn und Herrn Decker-Voigt geschrieben: "... halte ich es aus meiner Fürsorgepflicht für Herrn Decker-Voigt, den Berufungsausschuss und zur Pflege der gutnachbarlichen Beziehungen im internationalen Hochschulbereich für erforderlich, einige Fakten zur Klarstellung zu übermitteln, zumal der nötige Schluss des Briefes an den Herrn Senator weitere Unannehmlichkeiten befürchten läßt." Der Brief endet mit der Bitte "um ein gemeinsames Gespräch."
Das Ergebnis ist bekannt: Die Hamburger Wissenschaftsbehörde und die Staatsanwaltschaft Hamburg unternehmen nichts gegen Decker-Voigts Führung des "Ph.D." noch gegen seine Führung des "M.A." (Magister Artium) noch gegen seine Führung der Bezeichnung "Psychologe". Sie haben offensichtlich auch kein Interesse an seiner eidesstattlichen Versicherung. Auf Decker-Voigt wurden die betreffenden Gesetze in keinem Fall angewandt. Jeder andere dagegen muss mit der vollen Wucht der betreffenden Paragraphen rechnen:
  • Eidesstattliche Versicherung, wenn diese festgestellt worden wäre: Gemäß § 156 StGB wird die Abgabe einer falschen (unrichtigen oder unvollständigen) eidesstattlichen Versicherung mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
  • Ph.D.: Das unbefugte Führen von Titeln, akademischen Graden und Berufsbezeichnungen ist gem. § 132a Absatz 1 Strafgesetzbuch mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe strafbar.
  • M.A.: Das unbefugte Führen von Titeln, akademischen Graden und Berufsbezeichnungen ist gem. § 132a Absatz 1 Strafgesetzbuch mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe strafbar.
  • Psychologe:  Gleiches gilt gemäß Absatz 2 des § 132a StGB für das unbefugte Führen von Berufsbezeichnungen, die den geschützten Titeln usw. zum Verwechseln ähnlich sind.
  • Abitur: Auch für das Vortäuschen von Abitur wurde Decker-Voigt nicht bestraft. Stattdessen ließ er die Frage, ob er überhaupt Abitur habe, entrüstet als "unter der Gürtellinie" abtun. Das Gericht hat die Behauptung nicht überprüft. Da man einem Gericht nicht widersprechen soll, denn es spricht ja im Namen des Volkes, auch wenn das Volk völlig anderer Ansicht ist und diese auch zweifelsfrei beweist, sei dem Gericht ausdrücklich nicht widersprochen, zumal dies Decker-Voigt selber tut und es in seinem Psychogramm von 2008 sogar verspottet. Gegen eine Staatsanwaltschaft und gegen ein Oberlandesgericht ist nun mal kein Kraut gewachsen. Wie jedem Narr seine Kapp, so Decker-Voigt sein Abitur. Trotzdem gilt: Die Wahrheit lässt sich letztlich nicht unterdrücken. Das hat bereits der Fall Galilei gezeigt.
Aufgrund der Vorzugsbehandlung durch die Hamburger Behörden und mit Hilfe des reichen Hamburger Bauunternehmerehepaars Greve und der Karajan-Stiftung, der ihn sein langjähriger Hochschulpräsident empfohlen hat, betreibt Decker-Voigt seine Geschäfte und Machenschaften  nahezu ungestört weiter. Seine Nutznießer danken es ihm.  Dem dringenden Wunsch der anderen gemäß wird jedoch im Interesse des Berufsstandes der Künstlerischen Therapien darüber aufgeklärt. Bei jedem Prozess kommen zudem neue, bisher nicht bekannte Sachverhalte zum Vorschein. Da kein Ende des Verfolgungstourismus durch deutsche Gerichte absehbar ist, darf man noch auf manche Neuigkeit aus der von Hermann Rauhe protegierten, durch und durch "atypischen" Karriere Decker-Voigts gespannt sein.

Vom Wahrsagen lässt sich wohl leben, aber nicht vom Wahrheit sagen.
Georg Christoph Lichtenberg
  Decker-Voigt-Skandal

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Stand: 1.3.10