In einer als "Erzählung" verpackten, von Falschbehauptungen strotzenden Art von Dokumentation ruft der entlarvte jahrzehntelange Vielfachschwindler Decker-Voigt zum sozialen Mord auf. Treudoof folgt ihm der Senat seiner mitschuldigen Hochschule für Musik und Theater Hamburg. Im falschen Glauben an die Seriosität einer staatlichen Instanz verzichtet die durch sie instrumentalisierte Presse auf die journalistische Sorgfaltspflicht und fällt auf den mitleidsfordernden Jammerlappen des sich wie seit Jahrzehnten wieder als Opfer inszenierenden Schwindlers herein.
Aufschlussreich ist Decker-Voigts Bekenntnis: "Ich erinnere nur, daß ich in meinen Krisen … ein Buch nach dem anderen schrieb und veröffentlichte, um mich freizuschreiben." Und ebenso aufschlussreich ist sein Schwerpunkt: "Narzisstische Persönlichkeitsstörungen" (► Lebenslüge und Psychopathie).
Nachdem Decker-Voigt nach siebenjähriger Klägeritits vor diversen Gerichten gescheitert ist, missbrauchen er und seine mitschuldige Hochschule für ihre Agitation und zur Leugnung der Fakten die Hamburger Medien und Vereine, in denen er Mitglied ist (s. Bernius, Spiegel-TV und DER SPIEGEL). Doch ging Decker-Voigts Mobbing und Medienkampagne mit Hilfe der Bildzeitung und des Fernsehens daneben. Die Axel Springer AG hat am 25.2.2009 rechtsverbindlich die Erklärung abgegeben, die in BILD Hamburg verbreitete Falschbehauptung zu unterlassen. Wie Volker Bernius sind auch Alexandra Ringling,Hendrik Vöhringer, Insa Gall, Marcus Bensemann, Thomas Darnstädt, Frank Hornig, Martin U. Müller, Marcel Rosenbach, Hilmar Schmundt und Johannes Heimrath Fälle für die Medienaufsicht. Tatsache ist, dass Decker-Voigt es Univ.-Prof. Dr. Dr. Karl Hörmann zu verdanken hat, dass die Öffentlichkeit nicht schon 1988, als der Promotionsausschuss die von Decker-Voigt vorgelegten amerikanischen Zeugnisse als ungültig abwies, von dem vielfachen Titelschwindel erfahren hat.
Decker-Voigt lässt auf der Homepage des nach ihm benannten Archivs vom Geschäftsführer, Rechtsanwalt Winfried Treptow, überholte Berichte verbreiten und unterschlägt die späteren Urteile des LG Hamburg und des VG Hamburg. Indem er so tut, als seien die durch diese Urteile überholten Berichte noch aktuell, beweist er, wie recht das LG Hamburg hat, als es Decker-Voigts Klage am 21.11.2008 abwies und die Verbreitung der Feststellung zuließ, dass Decker-Voigt "unverfroren Lügen auftischt und diffamiert".
Gegen Decker-Voigts Hochschule ist erstmals nach den von Decker-Voigt & Co. losgetretenen ca. 40 Verfahren Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 11.5.2009 die von Falschbehauptungen und Schmähungen strotzende sog. "Ehrenerklärung" für Decker-Voigt verboten. Trotz bzw. gerade wegen der Urteile des LG Hamburg vom 21.11.2008 zu seiner mangelhaften Qualifikation, zu seinem Schwindel und zu seinen Nutznießern greift er nun zu den verruchtesten Mitteln, indem er unter dem Deckmantel künstlerischer Freiheit sich zum Opfer stilisiert und in seinem mordrünstigen Psychogramm, das seinen Charakter endgültig entlarvt, hemmungslos die übelsten Lügen und Verdächtigungen ausbreitet. Ist es wirklich nur Einfalt der Hamburger Medienkonzerne, dass sie auf diesen Schwindel des selbsternannten Opferpsychologen reinfallen? Oder steckt mehr dahinter? Zwar haben wir nicht die Verhältnisse, wo Journalisten, die die herrschenden Zustände beschreiben, und mutige Menschenrechtler kaltblütig ermordet werden, doch muss Decker-Voigts Racheschrift als unverhohlener Aufruf zum Mord verstanden werden. Wenngleich er angeblich künstlerisch seiner verseuchten Fantasie freien Lauf lässt und den Leser anhand von verlogenen Unterstellungen in der Manier von Reality Shows auf Rache einstimmt, so beweist doch seine von Welt online aufgegriffene Aussage, dass er unzweifelhaft zum sozialen Mord aufhetzt. Diesen Zweck verfolgt auch seine eigens dafür gekaufte Domain mit Aufruf zum Rufmord wegen eines wissenschaftlichen Buchs, wie es der Wahrheitsverdreher angesichts seiner mangelhaften Qualifikation niemals zu schreiben in der Lage wäre und gegen das er vergebens in Lüneburg und dann in Celle, wo er zurückziehen musste, geklagt hat. Decker-Voigts zahlreiche Nutznießer wissen, dass Decker-Voigt aus Rache mit allen Mitteln seinen vermeintlichen und zu Unrecht verdächtigten Initiator der Presseberichte über Decker-Voigts "atypische" Karriere verfolgt, und wirken tatkräftig mit, wofür sie belohnt werden, wie am Beispiel seines um Milde winselnden Sprachrohrs offenkundig ist. Dass sich aber die Hamburger Medienkonzerne dazu hergeben und DER SPIEGEL gar trotz Kenntnis der Urteile des LG Hamburg und des VG Hamburg noch für diesen belletristisch verbrämten Mordaufruf wirbt, lässt einerseits erahnen, mit welcher Raffinesse und Energie sich Decker-Voigt seine "atypische" Karriere und sein aus Nutznießern und Opportunisten bestehendes Netzwerk aufgebaut hat, zeigt aber andererseits auch die Verkommenheit der betreffenden Hamburger Medien und ihr perfider Umgang mit der Wahrheit. In seinem erwähnten Mordaufruf verbreitet der Wahrheitsverdreher u. a. folgende Lügen:
Decker-Voigts Familie werde ihre Fürsorge vorgeworfen. Selbstverständlich wurde noch nie Decker-Voigts Familie ihre Fürsorge vorgeworfen.
Auch gibt es keinen Irrtum, der die Befreiung der Gesellschaft von Decker-Voigt diktiert. Abgesehen von kleinen Grüppchen kennt ihn die Gesellschaft nicht.
Der sich fälschlicherweise als Psychologe ausgebende Titelschwindler hat mit seiner Vulgärpsychologie vom angeblichen „Neid“ sogar den Hamburger Oberstaatsanwalt übertölpelt, am 28.2.2003 das Verfahren wegen Decker-Voigts Anstellungsbetrugs und Führens falscher Titel einzustellen, obgleich der Whistleblower keinerlei Anlass zu Neid hat und im Gegensatz zu Decker-Voigts Wunschdenken auch in keiner Weise krank ist. Wie können Behörden und Decker-Voigts Nutznießer auf eine derart leicht zu durchschaubare Schutzbehauptung hereinfallen und ihn straffrei sein Unwesen treiben lassen?
„Fragezeichen sind nicht strafbar.“ - Nur die echten Fragen sind nicht strafbar, die rhetorischen dagegen sehr wohl. Decker-Voigt weiß das aufgrund seiner einstweiligen Verfügung v. 29.1.2003, in der die echte Frage nach seinem Abitur als rhetorische Frage und damit als Tatsachenbehauptung, er habe kein Abitur, verdreht hat. Er hat das Gericht und die Öffentlichkeit schamlos belogen. Tatsächlich hat er kein Abitur. Die echte Frage war vollauf berechtigt.
„Gegen Verletzungen der Persönlichkeitsrechte von Prominenten könne man fast nichts tun; Prominente bekommen niemals ganze hundert Prozent. Gerichte sprechen nicht mehr Recht mit hundert Prozent.“ Auch hier lügt Decker-Voigt. Zum einen ist er nicht prominent, zum anderen hat er selbst mehrfach zu 100 % verloren.
Selbstverständlich werden keine „Schmähungen im Internet“ über ihn verbreitet, sondern ausschließlich Fakten, die korrekt sind und gegen die er deswegen noch nie gerichtlich vorgegangen ist.
Niemand versucht die Vernichtung seiner bürgerlichen Existenz, wie er mitleidsheischend und seine vielfachen Betrügereien entschuldigend unterstellt. Ein Kaufmannsgehilfe eignet sich jedoch nicht zum Promotionsausschussvorsitzenden.
Auch seine Behauptung, „konnte glaubhaft als ‚falsches Zeugnis wider mich‘ nachgewiesen werden“, ist falsch.
Falsch ist auch, dass der von ihm seit sieben Jahren mit ca. 40 Prozessen verfolgte Herausgeber der von Decker-Voigt gefürchteten Zeitschrift MTK nicht mehr in einem öffentlichen Amt sei, das seine Präsenz verlangt, und seine Arbeitsverhältnisse zerrüttet seien.
Die wiederholte Behauptung, der von Decker-Voigt verfolgte Musiker sitze „täglich am Keyboard des PC“, ist genauso falsch. Decker-Voigt hat bekanntlich kein Musikhochschulstudium absolviert.
Zu bezweifeln ist auch Decker-Voigts Behauptung, seine 1973 in Bonn erhaltene Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung berechtige zu mehr als das Abitur. Die Möglichkeit einer Sonderprüfung in Form einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung wurde in Nordrhein-Westfalen 1960 eingeführt. Decker-Voigt hat sie mit gerade noch befriedigender Note bestanden. Anstatt das Abitur etwa im Abendgymnasium nachzuholen und dann zu studieren, zumal er seit seinem 16. Lebensjahr keineswegs krank war, besorgte er sich den amerikanischen "M.A." auf höchst fragwürdige Art. Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 6.2.2009 zum Tatbestand geschrieben:
"Er absolvierte in den 1980er Jahren ein Studium an dem Lesley College in den USA. Gleichzeitig war er Leiter des "Lesley Instituts für Medien und Ausdruckstherapie" in Uelzen. Parallel dazu hatte er einen Werk- und Forschungsauftrag an der Medizinischen Hochschule in Hannover. Die Abschlussarbeit dieses Werkauftrags bildete zugleich seine Abschlussarbeit des Studiums am Lesley College in den USA, das er mit einem M.A. abschloss, ohne über einen Bachelor-Abschluss zu verfügen, welcher grundsätzlich Voraussetzung für den Erwerb eines M.A.-Titels ist."
Gegen besseres Wissen beschuldigt Decker-Voigt zwei Universitätsprofessoren, die ihn in der Frist bis zur Verjährung seines Anstellungsbetrugs hätten anzeigen und auf jeden Fall den 2002 angezeigten Titelschwindel und Anstellungsbetrug hätten beweisen können, diverse Presseberichte initiiert zu haben. Von der weitaus präziseren Anzeige von 1987 erfuhren sie erst aus Decker-Voigts Prozessakten. Die eidesstattlichen Erklärungen stehen seit Jahren im Internet.
Decker-Voigt kann keinerlei Beleg für seine "Meinung, dass Sonderlinge vernichtet, ausgegrenzt werden müssen“, vorlegen, tischt unverfroren aber auch diese Lüge auf, um sich als bemitleidenswertes Opfer zu inszenieren.Falsch ist auch die Behauptung, die Prozentzahl, mit der Decker-Voigt verloren hat, sei nicht genannt. Im Gegenteil. Deutlich wird seit jeher darauf hingewiesen, dass Decker-Voigt bereits in seinem ersten Verfahren 70 % zu 30 % verloren hat und er mehrfach zu Dank verpflichtet ist, zum einen dem Gericht, das den von Decker-Voigt beantragten Streitwert von 1.000.000 € auf 150.000 € herabgesetzt hat, und zum anderen dem von ihm Verfolgten, weil dieser um des Friedens willen auf einen Prozess um die von 11 Punkten übriggebliebenen 3 Punkte verzichtet hat. Decker-Voigts Falschbehauptung, er habe Abitur, wäre ebenso leicht zu widerlegen gewesen wie der Nachweis zu erbringen war, dass er tatsächlich keine amtliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde hatte und dass seine Aussage, dass er seine hauptamtliche Fachhochschulstelle trotz Ahnungslosigkeit von Sozialwesen angetreten hat, vollkommen korrekt zitiert war. Tatsächlich hatte er die erwähnte Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung erst zwei Jahre später erhalten, bis dahin aber Studenten unterrichtet, die Abitur hatten.
Seine Behauptung, „Nebenbei habe ich manche Klagen ganz gewonnen.“, ist ebenso falsch.
Sein Geschwätz von der „ecclesiogenen Neurose“ zeigt wie so oft seine Unbildung und Unbelehrbarkeit. Wegen der Ironie über seine hochstaplerische Marotte, griechische Begriffe zu latinisieren, hat er in Lüneburg prozessiert und verloren. Auf Anraten des Oberlandesgerichts Celle hat er seinen Berufungsantrag zurückgenommen.
Auch die Behauptung zu dem von ihm auf seiner eigens zu Hetzzwecken gekauften Domain bekämpften Buch "Musik in der Heilkunde", es sei in Kleinstauflage im Selbstverlag erschienen, ist falsch. Das von ihm so sehr gefürchtete Buch erschien in einem führenden Psychologie-Verlag und wurde von einem fraglos höchstqualifizierten Experten als exzellent rezensiert. Auch die vorigen Bücher waren nicht in Kleinstauflage erschienen.
Decker-Voigts Behauptung, ein Gericht habe den Autor "gezwungen, die beleidigendsten Stellen einzuschwärzen“, ist ebenso falsch. Es hat nie beleidigende Stellen gegeben. Somit musste auch keine einzige Stelle eingeschwärzt werden.
Unverblümt ruft Decker-Voigt im Gästebuch seiner Rufmord-Domain seit Jahren dazu auf, das von ihm gefürchtete Buch nicht zu lesen, weshalb mit Heinrich Heine gewarnt werden muss: "Dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man auch Menschen."
Gegen besseren Wissens verbreitet er über den Autor des ihm verhassten Buchs die Lüge, dessen früherer Dienstherr habe sich öffentlich von ihm getrennt. Decker-Voigt weiß genau, dass sich niemals ein Dienstherr von dem Autor des Buches getrennt hat, weder öffentlich noch nicht öffentlich.
In seinem selbstverliebten Hass versteigt er sich gar zu seinem Wunschdenken, der Autor dieses Buchs sei „geisteskrank“. Braucht es noch irgendeines Beweises für Decker-Voigts Charakter?
Die Notwendigkeit, sich gegen Decker-Voigts exzessive Klägeritits zu verteidigen, deklariert Decker-Voigt als einen von vielen Kämpfen, die der Buchautor angeblich vor Gericht gegen viele Kollegen seit Jahrzehnten initiiere. Decker-Voigt weiß genau, dass der Autor des Buchs, zu dem der Wahrheitsverdreher mangels Schul- und Hochschulbildung niemals in der Lage wäre, überhaupt noch nie gegen einen Kollegen Kämpfe vor Gericht initiiert hat.
Auch behauptet er, er habe seine Anwälte gebeten, nicht mehr zu klagen. Warum reicht sein Anwalt dann am 31.12.2008 einen weiteren Antrag gegen seinen vom Landgericht Hamburg abgelehnten Strafantrag ein? Am 9.3.2009 stellt er einen weiteren Strafantrag und lügt schon wieder.
Wiederum falsch behauptet er: „Sie [Decker-Voigts Rechtsanwälte] selbst klagen inzwischen in eigener Sache gegen meinen Verfolger, weil sie ebenfalls verhöhnt und beleidigt werden.“ Keiner seiner Anwälte wurde verhöhnt, geschweige denn beleidigt. Außerdem hat nur ein einziger seiner Anwälte geklagt. Diesen stellt Decker-Voigt als Deppen dar: "‚Ich bin zwar nur ein Feld-, Wald- und Wiesenanwalt und kein Fachanwalt für Persönlichkeitsrecht, aber in Ihrer Sache freue ich mich, Ihnen eine happige Schadenersatzsumme in Bälde erstreiten zu können.‘ So warf er sich voller Zuversicht auf sicheren Erfolg in die Schlacht und wollte nicht einmal ein Honorar sehen. ‚Die Schadensumme wird immens‘, sagte mein Anwalt siegreich.“ Dieser Anwalt, Winfried Treptow, Uelzen, hat sämtliche von Anfang 2003 bis Ende 2008 in eigener Sache geführten Prozesse jeweils komplett verloren. Seinen letzten Antrag hat er nach der Verhandlung in Uelzen am 17.11.2008 zurückgenommen und musste allein die Kosten bezahlen.
In seiner für ihn charakteristischen Fantasie versteigt sich Decker-Voigt zu der Behauptung, der Autor des von ihm gefürchteten Buchs habe ihn in den früheren Artikeln in den Himmel gehoben, idealisiert und ihn als den Besten dargestellt. Davon ist kein Wort wahr. Decker-Voigt war noch nie der Beste, im Gegenteil!
Wer seine Memoiren schreibt, hat etwas zu verbergen... (Kurt Tucholsky)
In seinem von Lügen, mangelnder Schulbildung, niederen Trieben und Mobbing strotzenden Psychogramm projiziert der sich mit falschen Titeln vermarktende „M.A., Dr. phil., Dr. Dr., Ph.D., Psychologe, MA-Psychologe“ seine mehr als bedenkliche Mentalität auf andere, die an ihm persönlich und an seiner dubiosen Karriere keinerlei Interesse hatten, bis sie sich aufgrund seiner Verdächtigungen, Unterstellungen und exzessiven Rufmordkampagnen genötigt sahen, seinen Verleumdungen zu widersprechen und anhand der notwendig gewordenen Recherchen das „Atypische“ seiner Karriere und akademischen „Würde“ zu entlarven. Nachdem er und seine Nutznießer in ca. 40 Prozessen fast durchweg zu hundert Prozent verloren haben, bereut er, unablässig vor Gericht gezogen zu sein, beschuldigt die Gerichte und stellt seinen ihm blindlings ergebenen Anwalt, der 1.000.000 € Streitwert gefordert hatte, als Deppen dar. Dabei war es der Mobber, der das Friedensangebot des von ihm zu Unrecht Beschuldigten ausschlug; dieser hatte trotz allerbester Aussichten, auch gegen die vom Gericht eingeräumten drei von ursprünglich elf unterstellten Punkten zu gewinnen, auf einen Widerspruch verzichtet, was Decker-Voigt trotz ausdrücklicher Erklärung, dass nur um des Friedens willen auf einen Streit um diese unwichtigsten Punkte verzichtet werde, zu weiteren Prozessen missbrauchte. Es hat sieben Jahre gedauert, bis er einsah, dass sich die Wahrheit letztlich nicht verbiegen und ihre Verbreitung nicht verbieten lässt. Die Einsicht war jedoch nur von kurzer Dauer. Seine Rufmordkampagne setzt er unvermindert fort und spannt nun auch wieder seine mitschuldige Hochschule und die Presse dafür ein.
Warum der 26 Jahre lang als Präsident der Hamburger Musikhochschule amtierende Hermann Rauhe gleich zu Beginn seiner Amtszeit (1978 – 2004) einen Kaufmannsgehilfen zum Professor machte, obgleich dieser keinerlei Hochschulabschluss vorzuweisen hatte, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Aufgrund seiner notorischen Klägeritits musste Decker-Voigt immerhin ein Zeugnis vorlegen, das einen äußerst erhellenden Eindruck davon gibt, wie er es geschafft hat, dass ihm fünf Jahre nach Verleihung der Professorenwürde der Titel „M.A.“ eines kleinen und völlig unbedeutenden amerikanischen College, das nicht einmal Promotionsrecht hatte, ausgestellt wurde. Der Titel, den er laut Beschreibung des Tatbestands im Urteil vom 6.2.2009 nicht rechtmäßig erworben hat und in dieser Form in Deutschland ohnehin nicht führen darf, wurde ihm ermöglicht, indem ihm, der sich ja als Professor immatrikuliert hatte, die ansonsten obligatorische Anwesenheit in den USA erlassen und die mündliche Prüfung sogar zuhause abgenommen wurde, wozu die Prüfer eigens in das 500 Seelen umfassende Hösseringen eingeflogen kamen. Kostenlos werden sie dies wohl kaum gemacht haben. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass sich diese Herren, angeführt von dem bis heute als Geschäftspartner fungierenden Rektor einer zusammen mit Decker-Voigt gegründeten Schweizer Titelmühle, Profit aus der von dem geschäftstüchtigen Kaufmannsgehilfen an seinem Heimatort gegründeten College-Filiale versprochen haben und in dieser, später enttäuschten Erwartung dazu bereit waren, einen Bericht über einen Werkvertrag als M.A.-Abschlussarbeit anzuerkennen, nachdem er bereits einige Jahre Direktor dieses Außeninstituts war, obgleich er lediglich die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung besaß.
In seinem Psychogramm verhöhnt er das Landgericht Hamburg mit folgenden Worten: "Soll ich das Thema 'Abitur' ausweiten? Es ist eine Posse inmitten eines Dramas. Nein, ich lasse es, obwohl schade... Denn da untersagt das Gericht meinem [vermeintlichen] Verfolger eine Behauptung, die aber stimmt: Ich habe kein Abitur wie die Leute hier vor mir." Und er setzt noch eins drauf: "Dafür habe ich eine Sonderprüfung, die mich zu mehr berechtigte als ein Abitur. Jedenfalls eines Abiturs mit dem Notendurchschnitt unter 1,5. Meine Sonderprüfung an der Uni Bonn schloß ich mit 3,5 ab."
Decker-Voigt suggeriert, dass er als Kaufmannsgehilfe mit einer derart schlecht bestandenen Prüfung zur Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung mehr Rechte habe als ein Abiturient nach neun Jahren Schulzeit. Er rechnet damit, dass niemand weiß, welchen Zweck die in Nordrhein-Westfalen damals mögliche Sonderprüfung hatte.
1960 war in Nordrhein-Westfalen eine Sonderprüfung mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung eingerichtet worden, die es in veränderter Form seit 1985 weiterhin gibt (http://infobub.arbeitsagentur.de/bbz/pdf/287.pdf). Sie stand für Personen offen, die mindestens drei Jahre Berufserfahrung hatten. Decker-Voigt hatte eine dreijährige Berufsfachschule und eine Lehre besucht. Die Kaufmannsgehilfenprüfung hatte er nur mit "3" (befriedigend) bestanden.
Selbstverständlich hätte er auch das Abendgymnasium, das ebenfalls drei Jahre dauert, besuchen können. Doch dazu sah er sich nicht in der Lage, worauf die Note seiner Sonderprüfung schließen lässt. Es gelang ihm, auch ohne Abitur hauptamtlicher Fachhochschuldozent zu werden und schon zwei Jahre lang vor der nur knapp bestandenen Sonderprüfung Studenten zu unterrichten, die Abitur hatten.
Geld spielte und spielt bei Decker-Voigt durchweg eine immense Rolle. Die opulenten Finanzen des Hamburger Bauunternehmerehepaars Greve, das seinerseits seinen gespendeten Millionen z. T. seine akademischen Ehrentitel verdankt, haben die ihm gewährten Ehrenbezeigungen im Ausland ermöglicht. Korrekterweise müssten einem derart vielfachen Titelgaukler die akademischen Würden aberkannt werden. Doch gewähren ihm die für ihn zuständige und für sein Treiben mitverantwortliche Hochschule für Musik und Theater sowie die übergeordneten Hamburger Behörden trotz der Anzeige von 1987, zu der 2002 und 2006 weitere hinzukamen, Narrenfreiheit. Diese nutzte der weit mehr als zehn Jahre als Promotionsausschussvorsitzender fungierende Träger falscher Titel zwei Tage nach Selbstanzeige zur hausinternen Turbopromotion. Wie schon zu Beginn seiner Amtszeit war wieder sein Präsident, von dem Decker-Voigt sagt, er habe ihn jederzeit instrumentalisieren und gebrauchen können, mit von der Partie: Rauhe, „der deutsche Hermann der Musik, Hermann, der Etrusker“, statt Cherusker, was der plötzliche Doktorand Decker-Voigt wegen seiner mangelnden Schulbildung offenbar nicht wusste, übernahm für wenige Minuten den Vorsitz des Prüfungsausschusses. Und hopplahopp war Decker-Voigt regelwidrig promoviert, was er als C4-Professor in einem wissenschaftlichen Studiengang und als Promotionsausschussvorsitzender schon seit jeher hätte sein müssen. Doch dazu hatte er einen von einer kalifornischen Titelmühle für viel Geld erworbenen Doktortitel vorgelegt. In der Urkunde wird ihm die Promotion im Fach Psychologie bescheinigt, obgleich er das Fach nie studiert hat. Diese ungültige Doktorurkunde ist mit dem Stempel der Musikhochschule Hamburg beglaubigt. Angesichts der „atypischen“ Methode, „immer den zweiten Schritt vor dem ersten“ zu tun und immer zuerst die lukrative Position zu raffen, dann erst das dafür erforderliche Zeugnis vorzulegen, wie er am 15.12.2003 im Internet bekennt, ist es nicht unwahrscheinlich, dass Decker-Voigt für seine ihn beschämende Erzählung mit der Habilitation ausgestattet wird. Denn einerseits ist es im Wissenschaftsbetrieb unüblich, dass ein Promotionsausschussvorsitzender nicht habilitiert ist. Zum anderen hat die Musikhochschule Hamburg eine von ihm ausdrücklich als „nicht fachlich“ benannte „Erzählung“ auf der Grundlage eines erschwindelten "M.A." als Dissertation anerkannt, obgleich sie schon viele Jahre zuvor fertiggestellt und längst im Buchhandel vertrieben worden war. Als Gipfel von Decker-Voigts Hochstaplertum präsentiert sie auch noch im Klappentext unter seinem Konterfei den falschen Titel „Dr. phil.“. Der Hochschule für Musik und Theater Hamburg unter ihrem unpromovierten Präsidenten Elmar Lampson und den Hamburger Behörden steht somit eine weitere Möglichkeit offen, sich mit Decker-Voigt zu blamieren.
Es lohnt sich, sich mit Decker-Voigts geschmacklosem Psychogramm zu beschäftigen. Immer wieder handelt es von seiner primitiven sexuellen Triebhaftigkeit, so dass es nicht erstaunt, dass sich die Pornobranche für ihn einsetzt. Er musste, so berichtet er, schließlich darauf verzichten, sein Schlafzimmer mit seiner Frau zu teilen. Wie er schon 1990 seine Bücher als Ergebnisse seiner Krisen einstufte („Ich erinnere nur, daß ich in meinen Krisen ein Buch nach dem anderen schrieb und veröffentlichte, um mich freizuschreiben"), so ist auch dieser autobiographische Jammerlappen Ausfluss seiner Dauerkrisen. Seiner am 2.10.2000 in der Allgemeinen Zeitung Uelzen unter dem denkwürdigen Titel "Hans-Helmut Decker-Voigt über sich, die Wahrheit“ erschienenen Selbsteinschätzung (,,Manchmal" , sagt er und lehnt sich tief in den Sessel unter seinen Vorfahren zurück, ,,glaubt mir die Wahrheit keiner." – wobei das übertrieben euphemistische Wort „manchmal“ verwendet) braucht nicht widersprochen zu werden. Was er in seiner damaligen „Nabelschau“ eingeräumt hat, trifft insbesondere für sein neuestes Psychogramm zu: Er spielt den Beleidigten, konstruiert Verschwörungstheorien und Räuberpistolen, vernebelt und lenkt ab, organisiert Solidaritätsbekundungen, tischt unverfroren Lügen auf und diffamiert nach dem Vorbild jener von ihm eingestandenen Unwahrheiten, die sich in seiner vita in der Summe stets als nützlich erwiesen. Sie lassen sich in einer Rezension unmöglich auflisten. So verlogen wie seine seit Jahren betriebenen Rufmordkampagnen, wozu ihm das hier geschmähte Internet höchst willkommen ist, auch sind, sei Decker-Voigts feiges Mobbing und Internetstalking trotzdem und vor allem all den zahlreichen Nutznießern seiner „atypischen“ Karriere empfohlen, da es unverhohlen entlarvt und damit einigermaßen nachvollziehbar erklärt, wie es Decker-Voigt mit seiner immergleichen Mitleidleidstour, mit seinem bigotten pharisäischen Geschwafel und mit der Inszenierung seiner Neid- und Opferrolle stets gelingt, die Behörden, ahnungslose Geschäftspartner und seine wissende Umgebung bis hin zu durchaus eingeweihten Verlegern zum Schaden der Wissenschaft und insbesondere der Musiktherapie zu psychologisieren.
Nicht ausgeschlossen, dass die Zahl der Promovenden nach Decker-Voigts verlogener und perfider Selbstinszenierung wieder sprunghaft ansteigt. Die offenbar "atypische" Karrieren ermöglichende Hochschule für Musik und Theater vergibt neuerdings den ansonsten nur von Philosophischen Fakultäten verliehenen "Dr. phil."! Nutznießer dieser Möglichkeit sind unter Decker-Voigt-Clan exemplarisch aufgelistet. Wie sich ihr "akademischer Anspruch" beim Komponieren auswirkt, schreibt die Süddeutsche Zeitung Nr. 17 vom 22.1.2009, S. 53: "Es hilft aber auch nichts, dass Hamel - kognitiv reizvoll - Zitate der jeweiligen Komponisten aufgreift. Dieser Zyklus hat seine Aussage einfach zu rasch getroffen." Ähnlich berichtet der Rheinische Merkur vom 11.6.2008 über den begnadeten Komponistenkollegen Elmar Lampson. Auch sonst brilliert die Hochschule für Musik und Theater in singulärer Weise: Titelschmuck im Nebenjob.