Diese im Wesentlichen von dem Tübinger Ordinarius Univ.-Prof. Dr. W. Zifreund, dem verstorbenen BKMT-Vorsitzenden, herrührende Zusammenstellung spiegelt weitgehend den Stand von 2009 wider mit Ausnahme von einigen wenigen, aber umso drastischeren Aktualisierungen, die sich aufgrund der haarsträubenden Dokumente ergaben, die der Karrierebetrüger in seinen seither weiteren Gerichtsverfahren vorgelegt hat. Sein angeblicher, noch nie gesehener Kaufmannsgehilfenbrief, den sein glücklicherweise verhinderter Doktorvater von 1987 ins Internet gestellt haben soll, was blindlings sogar das Berliner Kammergericht unterstellt, war noch immer nicht darunter. Inzwischen ist der Hochstapler pensioniert und hat es damit geschafft, trotz gravierendster Betrügereien, die zur sofortigen und rückwirkenden Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und zu den für vielfachen Titelschwindel vorgesehenen Strafen hätten führen müssen, straflos weiterhin seine Lügen zu verbreiten und seine Opportunisten und Nutznießer zu versorgen. Nachdem der Lüneburger Bernd Althusmann, niedersächsischer Kultusminister, KMK-Präsident und Repräsentant der deutschen Wissenschaftsminister und ebenfalls Pastorensohn, als Plagiator diskutiert wird, wundert es nicht, dass sich sein Ministerium scheut, die erschwindelte Genehmigung zur Führung des amerikanischen M.A.-Titels, der kein berufsqualifizierender Hochschlabschluss ist und weder in den USA noch hierzulande anerkannt werden darf, zu entziehen. Immerhin ist den Urteilen des Landgerichts Hamburg die unglaubliche Groteske von Behördenwillkür und Ämterpatronage zu entnehmen. Auf vielfaches Drängen empörter Bürger bleiben die Webseiten, die das Vertrauen in unseren Rechtsstaat nachhaltig erschüttern können, bestehen. Sollte Neues bekannt werden, das sich zur Aktualisierung eignet, wird wieder um Mitteilung gebeten. Allen Unterstützern sei herzlich gedankt.
22.2.2012: Eingang des Beschlusses des OLG Hamburg, dass auch dieses Gericht den Antrag des notorischen Klägers Decker-Voigt komplett zurückgewiesen hat (7 W 177/10 v. 14.2.2012) wie schon das LG Hamburg (324 O 77/07 v. 2.12.2010).
17.3.2012: Eingang des Beschlusses des Landgerichts Hamburg, das auch diesen Antrag des notorischen Klägers vom 12.1.2012 komplett zurückgewiesen hat (324 O 77/07 v. 27.2.2012).
Ganz nach Art eines hochgradig narzisstisch Gestörten will er einfach nicht begreifen, dass seine Betrügereien der Glaubwürdigkeit der Künstlerischen Therapien nachhaltigst schaden.
Auf Lug und Trug basierende Karriere
Decker-Voigts Verfolgungswahn
Handlanger, Opportunisten, Mietmäuler
Decker-Voigts Kirchtürme
Decker-Voigts Präsident
Geschäftsführer Winfried Treptow
Sprachrohr Stefan M. Flach
Vorgänger Eschen
Vereinsblattkoordinator Volker Bernius
instrumentalisierte Hamburger Medienkonzerne
Die Bezeichnung „Betrüger“ für eine Person, die sich als Kaufmannsgehilfe mit falschen Zeugnissen als Psychologen ausgegeben und bis zum Promotionsausschussvorsitzenden emporgeschwindelt hat, ist angebracht. In faktenverdrehenden Videobotschaften und auf der Grundlage ausgedachter Hirngespinste reiht Decker-Voigt Meinungen aneinander, verbreitet krasseste Diffamierungen und wirbt für sein Gewerbe als "kleiner Heilpraktiker". Wer sowohl privat als auch im Geschäftsleben nachweislich Handlungen begangen hat, die als Betrug zu werten wären, muss sich seine namentliche Nennung mit dem Zusatz "Betrug, Betrüger" gefallen lassen. Das Landgericht Berlin lehnte mit Urteil vom 17.6.2004 einen Antrag auf Unterlassung der namentlichen Nennung ab. Ein Gewerbetreibender müsse sich in der Regel einer Kritik an seiner Leistung und seinem Geschäftsgebaren stellen, so das Gericht (Az 27 O 324/04).
Auch hat das Landgericht Berlin die Bezeichnung "Psychotiker" erlaubt. Da Decker-Voigt seinen Doktorvater, der ihn wegen falscher und fehlender Zeugnisse nicht promovieren durfte, seit 23 Jahren exzessiv verfolgt, ist es folgerichtig, Decker-Voigt so zu bezeichnen. Anders ist schwerlich zu erklären, warum er sich nach Art eines hochgradig narzisstisch Gestörten zum fiktiven Opfer stilisiert, real aber mit seiner Verdrehung der Fakten und wildesten Projektionen die Justiz und alle, die auf seine Neid- und Mitleidsmasche hereinfallen, jovial zur profitmaximierenden Selbstvermarktung instrumentalisiert.
Wer sich einen schnellen Überblick über die Problematik verschaffen möchte, lese am einfachsten die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 06.02.2009. Die Lektüre dieser Entscheidung ist deshalb ein guter Einstieg, weil sie von einer neutralen unparteiischen Stelle stammt und den Sachverhalt so schildert, wie er von Prof. Decker-Voigt nicht bestritten wird:
► Urteile zu Decker-Voigts Qualifikation, Betrug und Nutznießern
► "atypische" (betrügerische) Karriere von Prof. Decker-Voigt
► Decker-Voigts Verfolgungsaktionen
► Decker-Voigts Kampagnen, Mitschuldige und Nutznießer
► Die instrumentalisierten Medien verdrehen die Fakten ins Gegenteil
► Kampagne der mitschuldigen Musikhochschule Hamburg
► Gericht untersagt der Musikhochschule die sog. "Ehrenerklärung" für Decker-Voigt
"Für das unrechtmäßige Führen des Doktor-Titels werden bis zu 50 000 Euro Bußgeld fällig" (Wissenschaftsminister A. Pinkwart laut Titelseite der Westfälischen Nachrichten v. 4.9.2009).
"Der Krug geht zum Brunnen, bis er bricht. Irgendwann kommt die Wahrheit doch ans Licht."
§ 258 Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.§ 339 Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
"Ich erinnere nur, daß ich in meinen Krisen … ein Buch nach dem anderen schrieb und veröffentlichte, um mich freizuschreiben".
► "Die Kompetenzlüge ist die Mutter allen Schwindels."
►►► Fragen, Kommentar, Anregungen ◄◄◄