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Decker-Voigt-Skandal:

 "Um die erschwindelte akademische Würde geht es!"
und um die Nutznießer von Betrug und Scharlatanerie

Diese im Wesentlichen von dem Tübinger Ordinarius Univ.-Prof. Dr. W. Zifreund, dem verstorbenen BKMT-Vorsitzenden, herrührende Zusammenstellung spiegelt weitgehend den Stand von 2009 wider mit Ausnahme von einigen wenigen, aber umso drastischeren Aktualisierungen, die sich aufgrund der haarsträubenden Dokumente ergaben, die der Karrierebetrüger in seinen seither weiteren Gerichtsverfahren vorgelegt hat. Sein angeblicher, noch nie gesehener Kaufmannsgehilfenbrief, den sein glücklicherweise verhinderter Doktorvater von 1987 ins Internet gestellt haben soll, was blindlings sogar das Berliner Kammergericht unterstellt, war noch immer nicht darunter. Inzwischen ist der Hochstapler pensioniert und hat es damit geschafft, trotz gravierendster Betrügereien, die zur sofortigen und rückwirkenden Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und zu den für vielfachen Titelschwindel vorgesehenen Strafen hätten führen müssen, straflos weiterhin seine Lügen zu verbreiten und seine Opportunisten und Nutznießer zu versorgen. Nachdem der Lüneburger Bernd Althusmann, niedersächsischer Kultusminister, KMK-Präsident und Repräsentant der deutschen Wissenschaftsminister und ebenfalls Pastorensohn, als Plagiator diskutiert wird, wundert es nicht, dass sich sein Ministerium scheut, die erschwindelte Genehmigung zur Führung des amerikanischen M.A.-Titels, der kein berufsqualifizierender Hochschlabschluss ist und weder in den USA noch hierzulande anerkannt werden darf, zu entziehen. Immerhin ist den Urteilen des Landgerichts Hamburg die unglaubliche Groteske von Behördenwillkür und Ämterpatronage zu entnehmen. Auf vielfaches Drängen empörter Bürger bleiben die Webseiten, die das Vertrauen in unseren Rechtsstaat nachhaltig erschüttern können, bestehen. Sollte Neues bekannt werden, das sich zur Aktualisierung eignet, wird wieder um Mitteilung gebeten. Allen Unterstützern sei herzlich gedankt.

22.2.2012: Eingang des Beschlusses des OLG Hamburg, dass auch dieses Gericht den Antrag des notorischen Klägers Decker-Voigt komplett zurückgewiesen hat (7 W 177/10 v. 14.2.2012) wie schon das LG Hamburg (324 O 77/07 v. 2.12.2010).
17.3.2012:
Eingang des Beschlusses des Landgerichts Hamburg, das auch diesen Antrag des notorischen Klägers vom 12.1.2012 komplett zurückgewiesen hat (324 O 77/07 v. 27.2.2012).
Ganz nach Art eines hochgradig narzisstisch Gestörten will er einfach nicht begreifen, dass seine Betrügereien der Glaubwürdigkeit der Künstlerischen Therapien nachhaltigst schaden.

Auf Lug und Trug basierende Karriere
Handlanger, Opportunisten, Mietmäuler

Die Bezeichnung „Betrüger“ für eine Person, die sich als Kaufmannsgehilfe mit falschen Zeugnissen als Psychologen ausgegeben und bis zum Promotionsausschussvorsitzenden emporgeschwindelt hat, ist angebracht. In faktenverdrehenden Videobotschaften und auf der Grundlage ausgedachter Hirngespinste reiht Decker-Voigt Meinungen aneinander, verbreitet krasseste Diffamierungen und wirbt für sein Gewerbe als "kleiner Heilpraktiker". Wer sowohl privat als auch im Geschäftsleben nachweislich Handlungen begangen hat, die als Betrug zu werten wären, muss sich seine namentliche Nennung mit dem Zusatz "Betrug, Betrüger" gefallen lassen. Das Landgericht Berlin lehnte mit Urteil vom 17.6.2004 einen Antrag auf Unterlassung der namentlichen Nennung ab. Ein Gewerbetreibender müsse sich in der Regel einer Kritik an seiner Leistung und seinem Geschäftsgebaren stellen, so das Gericht (Az 27 O 324/04).

Auch hat das Landgericht Berlin die Bezeichnung "Psychotiker" erlaubt. Da Decker-Voigt seinen Doktorvater, der ihn wegen falscher und fehlender Zeugnisse nicht promovieren durfte, seit 23 Jahren exzessiv verfolgt, ist es folgerichtig, Decker-Voigt so zu bezeichnen. Anders ist schwerlich zu erklären, warum er sich nach Art eines hochgradig narzisstisch Gestörten zum fiktiven Opfer stilisiert, real aber mit seiner Verdrehung der Fakten und wildesten Projektionen die Justiz und alle, die auf seine Neid- und Mitleidsmasche hereinfallen, jovial zur profitmaximierenden Selbstvermarktung instrumentalisiert. 

 

Wer sich einen schnellen Überblick über die Problematik verschaffen möchte, lese am einfachsten die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 06.02.2009. Die Lektüre dieser Entscheidung ist deshalb ein guter Einstieg, weil sie von einer neutralen unparteiischen Stelle stammt und den Sachverhalt so schildert, wie er von Prof. Decker-Voigt nicht bestritten wird:

  Urteile zu Decker-Voigts Qualifikation, Betrug und Nutznießern

  "atypische" (betrügerische) Karriere von Prof. Decker-Voigt  

Wer sich weitergehend mit der Thematik beschäftigen möchte, findet hier nähere Ausführungen zu dem Doktortitel des Prof. Decker-Voigt, hier nähere Ausführungen zu seinem „M.A.“ und hier zu seinen falschen Berufsbezeichnungen Psychologe und Psychotherapeut. Natürlich blieben Enthüllungen über die betrügerische Karriere des Herrn Decker-Voigt nicht ohne eine Reaktion seinerseits. Sie führten zu zahlreichen Gerichtsverfahren, die der Verfolgte gelassen hinnahm, bis er endlich gegen Ende 2009 - nach weit mehr als zwei Jahrzehnten seit Decker-Voigts in Köln aufgeflogenen Betrugsversuch also - erstmals Klage gegen ihn einreichte, nachdem sich dieser erdreistet, das Hamburger Gericht zu verspotten, weil es die Frage nach seinem niemals abgelegten Abitur verboten hat:

   Decker-Voigts Verfolgungsaktionen       

Decker-Voigt hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe niemals bestritten, wie sollte er auch, da er sie einräumt. Gleichwohl organisiert er eine Unterstützungskampagne, über die man sich hier informieren kann:

  Decker-Voigts Kampagnen, Mitschuldige und Nutznießer      

Leider hat er für seine Position auch die Unterstützung mancher Medien gefunden, denn bei einigen Journalisten ist offenbar nicht mehr so viel Zeit für eine gründliche Recherche vorhanden, die man benötigt, um etwa die obige Entscheidung des Landgerichts Hamburg zu lesen:

  Die instrumentalisierten Medien verdrehen die Fakten ins Gegenteil        

Schließlich kann man hier nähere Informationen darüber finden, wie sich die eigene Hochschule, in dessen Senat der Täter sitzt, mit seiner Problematik auseinander gesetzt hat. Welches Niveau muss an dieser Hochschule herrschen, die Betrug und Scharlatanerie protegiert!

  Kampagne der mitschuldigen Musikhochschule Hamburg

  Gericht untersagt der Musikhochschule die sog. "Ehrenerklärung" für Decker-Voigt

Die Art, wie der bereits 1987 und 2002 wieder aufgeflogene Decker-Voigt die Polizei, die Staatsanwaltschaft, die Kultusministerkonferenz, das Niedersächsische Ministerium, seine Hochschule und Wissenschaftsbehörde Hamburg sowie die Hamburger Medienkonzerne für sich eingenommen hat und seine Strategie weiterhin betreibt, lässt sich aus den Kampagnen ersehen, die er und seine Nutznießer führen. Seine Betrügereien, für die das Gesetz drakonische Strafen vorsieht, die bei jedem anderen angewendet werden, bagatellisiert er mit leicht durchschaubaren pseudopsychologischen Ausflüchten. Dieser gelernte Kaufmannsgehilfe ohne Abitur und ohne jegliches berufsqualifizierendes Hochschulstudium stellt sich als beneidetes und bemitleidenswertes Opfer seines hochbezahlten jahrzehntelangen Betrugs dar und organisiert Solidaritätskundgebungen der Nutznießer seiner betrügerischen Karriere. Man kann ihn nicht einmal Hochstapler nennen, da Hochstapler noch immer aus ihren erschlichenen Ämtern entfernt und bestraft wurden.  

"Für das unrechtmäßige Führen des Doktor-Titels werden bis zu 50 000 Euro Bußgeld fällig" (Wissenschaftsminister A. Pinkwart laut Titelseite der Westfälischen Nachrichten v. 4.9.2009).

Ein Student wird wegen Verstoßes gegen die Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit exmatrikuliert (Urteil vom 20.2.2009). Der wegen vielfachen Titelschwindels auffällig gewordene Decker-Voigt sammelt weiterhin dubiose Titel und belügt weiterhin die Hamburger Medienkonzerne, wogegen man sich nicht wirksam wehren kann, weil ihm die Hamburger Behörden gegen Recht und Gesetz Narrenfreiheit lassen, was dieser in perfidester Weise ausnutzt.

Decker-Voigt hat es nach der mit 22 Jahren abgelegten Kaufmannsgehilfenprüfung ohne Gymnasium und ohne Studium mit 26 Jahren zum hauptamtlichen Fachhochschuldozenten und mit 33 zum Professorentitel geschafft, sich damit in den USA zwei wertlose und weder in den USA noch in Deutschland anerkennungsfähige Zeugnisse besorgt und war mit diesen angeblichen Hochschulabschlüssen unter Ausschaltung von Konkurrenz bis zum C4-Professor und Promotionsausschussvorsitzenden aufgestiegen. Seine nach Presseberichten und Anzeige wegen Anstellungsbetrugs und Titelschwindels bekanntgewordene "atypische" Karriere krönte er mit 58 Jahren flugs in einer hausinternen regelwidrigen Turbopromotion mit dem Doktortitel. Diesen erhielt er aus „Solidarität“ (Präsident Rauhe am 24.9.2002). Ein derart skandalöses, von den Hamburger Behörden gebilligtes Verhalten und die erwiesenen Fakten mit beträchtlichen Auswirkungen für den Steuerzahler usw. stellen er und seine Hochschule wie auch die von ihnen instrumentalisierten Medien als private Meinungsäußerungen und den aufgeflogenen Täter als Mobbingopfer dar. Nach der Logik dieses falschen "Psychologen", "Psychotherapeuten", "M.A.", "Ph.D.", "Dr.phil.", "Dr.Dr.", "Dr.h.c." und der von ihm und seiner mitschuldigen Hochschule instrumentalisierten Presse sind alle, die sich gegen Falschbehauptungen und Nachstellungen wehren und nicht nur mit Schlagworten, sondern detailliert über zweifelsfrei belegten Betrug informieren, schlicht neidische Rufmörder, Mobber und Stalker.

Die Wahrheit ist so krass, dass man sich nicht vorstellen kann, dass dies an einer deutschen Hochschule vorkommt und von den Behörden geduldet wird. Wer sich dazu äußert, wird von Decker-Voigt und seinen Nutznießern mit den fantastischsten Falschbehauptungen verfolgt und in allen möglichen Varianten beschimpft. Er braucht einen Sündenbock und stempelt als solchen ausgerechnet den echten Wissenschaftler, Musiker, Gründer und Gutachter von Studiengängen, der sich um die Anerkennung von Musiktherapie und ihre Befreiung vom Ruch der Scharlatanerie verdient gemacht hat. Ihm ist der Schwindel seit 1988 bekannt.  Um der Sache Musiktherapie willen hatte er ihn für sich behalten und Decker-Voigts Klägeritis gelassen über sich ergehen lassen mit dem am 21.11.2008 bzw. 6.2.2009 endlich aufgegangenen Kalkül.

"Der Krug geht zum Brunnen, bis er bricht. Irgendwann kommt die Wahrheit doch ans Licht."

Die Wahrheit lässt sich nun endgültig nicht mehr leugnen. Die Hamburger Behörden müssen wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt zur Rechenschaft gezogen werden.

§ 258 Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 339 Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Aufschlussreich ist Decker-Voigts Bekenntnis:

"Ich erinnere nur, daß ich in meinen Krisen … ein Buch nach dem anderen schrieb und veröffentlichte, um mich freizuschreiben".

Schwerpunkt des falschen Psychotherapeuten und Psychologen Decker-Voigt sind "Narzisstische Persönlichkeitsstörungen". Für die sachgemäße Behandlung ist jedoch ein berufsqualifizierendes Hochschulstudium notwendig, das Decker-Voigt nicht hat.

"Die Kompetenzlüge ist die Mutter allen Schwindels."

 


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