Diese im Wesentlichen von dem Tübinger Ordinarius Univ.-Prof. Dr. W. Zifreund, dem verstorbenen BKMT-Vorsitzenden, herrührende Zusammenstellung spiegelt weitgehend den Stand von 2009 wider mit Ausnahme von einigen wenigen, aber umso drastischeren Aktualisierungen, die sich aufgrund der haarsträubenden Dokumente ergaben, die der Karrierebetrüger in seinen seither weiteren Gerichtsverfahren vorgelegt hat. Sein angeblicher, noch nie gesehener Kaufmannsgehilfenbrief, den sein glücklicherweise verhinderter Doktorvater von 1987 ins Internet gestellt haben soll, was blindlings sogar das Berliner Kammergericht unterstellt, war noch immer nicht darunter. Inzwischen ist der Hochstapler pensioniert und hat es damit geschafft, trotz gravierendster Betrügereien, die zur sofortigen und rückwirkenden Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und zu den für vielfachen Titelschwindel vorgesehenen Strafen hätten führen müssen, straflos weiterhin seine Lügen zu verbreiten und seine Opportunisten und Nutznießer zu versorgen. Nachdem der Lüneburger Bernd Althusmann, niedersächsischer Kultusminister, KMK-Präsident und Repräsentant der deutschen Wissenschaftsminister und ebenfalls Pastorensohn, als Plagiator aufgeflogen ist, wundert es nicht, dass sich sein Ministerium scheut, die erschwindelte Genehmigung zur Führung des amerikanischen M.A.-Titels, der kein berufsqualifizierender Hochschlabschluss ist und weder in den USA noch hierzulande anerkannt werden darf, zu entziehen. Immerhin ist den Urteilen des Landgerichts Hamburg die unglaubliche Groteske von Behördenwillkür und Ämterpatronage zu entnehmen. Auf vielfaches Drängen empörter Bürger bleiben die Webseiten, die das Vertrauen in unseren Rechtsstaat nachhaltig erschüttern können, bestehen. Sollte Neues bekannt werden, das sich zur Aktualisierung eignet, wird wieder um Mitteilung gebeten. Allen Unterstützern sei herzlich gedankt.
Auf Lug und Trug basierende Karriere
Decker-Voigts Verfolgungswahn
Handlanger, Opportunisten, Mietmäuler
Decker-Voigts Kirchtürme
Decker-Voigts Präsident
Geschäftsführer Winfried Treptow
Sprachrohr Stefan M. Flach
Vorgänger Eschen
Vereinsblattkoordinator Volker Bernius
instrumentalisierte Hamburger Medienkonzerne
► Urteile zu Decker-Voigts Qualifikation, Betrug und Nutznießern
► "atypische" (betrügerische) Karriere von Prof. Decker-Voigt
► Decker-Voigts Verfolgungsaktionen
► Decker-Voigts Kampagnen, Mitschuldige und Nutznießer
► Die instrumentalisierten Medien verdrehen die Fakten ins Gegenteil
► Kampagne der mitschuldigen Hochschule für Musik und Theater Hamburg
► Gericht untersagt der Hochschule für Musik und Theater Hamburg die sog. "Ehrenerklärung"
Die Art, wie der bereits 1987 und 2002 wieder aufgeflogene Decker-Voigt die Polizei, die Staatsanwaltschaft, die Kultusministerkonferenz, das Niedersächsische Ministerium, seine Hochschule und Wissenschaftsbehörde Hamburg sowie die Hamburger Medienkonzerne getäuscht und belogen hat und weiterhin täuscht und belügt, lässt sich aus den Kampagnen ersehen, die er und seine Nutznießer führen. Seine Betrügereien, für die das Gesetz drakonische Strafen vorsieht, die bei jedem anderen angewendet werden, bagatellisiert er mit leicht durchschaubaren pseudopsychologischen Ausflüchten. Dieser gelernte Kaufmannsgehilfe ohne Abitur und ohne jegliches berufsqualifizierendes Hochschulstudium stellt sich als beneidetes und bemitleidenswertes Opfer seines hochbezahlten jahrzehntelangen Betrugs dar und organisiert Solidaritätskundgebungen der Nutznießer seiner betrügerischen Karriere. Man kann ihn nicht einmal Hochstapler nennen, da Hochstapler noch immer aus ihren erschlichenen Ämtern entfernt und bestraft wurden.
"Für das unrechtmäßige Führen des Doktor-Titels werden bis zu 50 000 Euro Bußgeld fällig" (Wissenschaftsminister A. Pinkwart laut Titelseite der Westfälischen Nachrichten v. 4.9.2009).
"Der Krug geht zum Brunnen, bis er bricht. Irgendwann kommt die Wahrheit doch ans Licht."
§ 258 Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.§ 339 Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
"Ich erinnere nur, daß ich in meinen Krisen … ein Buch nach dem anderen schrieb und veröffentlichte, um mich freizuschreiben".
► "Die Kompetenzlüge ist die Mutter allen Schwindels."