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Skandal

Decker-Voigt und der M.A.-Titel

Prof. Hans-Helmut Decker-Voigt führt einen mehrfachen Professorentitel. Hat er tatsächlich einen „M.A.“ erworben?
Diese Frage ist sowohl nach amerikanischem als auch nach deutschem Recht so zu beantworten: Der amerikanische "M.A." des gelernten Kaufmannsgehilfen entspricht weder einem amerikanischen oder deutschen B.A. noch einem FH-Diplom noch einem Primarstufenexamen oder sonstigem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Das Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Bonn erläutert Decker-Voigts "M.A. Expr. Therap. Lesley College/Cambridge/USA" (siehe Decker-Voigts Türschild) und die Darstellung seiner College-Filiale, an der er 1983 seinen Postgraduate-M.A. erhalten hat (siehe den Auszug aus den Mitteilungen des Lesley-College):

"Voraussetzung für die Aufnahme in einen solchen reglementierten zweijährigen Masterstudiengang ist in den USA stets der Nachweis eines Bachelor-Abschlusses, welche nach amerikanischen Maßstäben ein vierjähriges Studium abschließt. (...) Aus dem vorgelegten 'Transcript of Records' über ein Studium zum 'Master of Arts in Expressive Therapy' geht allerdings hervor, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um einen solchen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Bereich der Ausdruckstherapie handelt. Ein solcher Hochschulabschluss erfordert in den USA - wie bereits erwähnt - neben einem vierjährigen Bachelor-Studium ein zusätzlich zweijähriges Master-Studium mit integrierten Berufspraktika, somit also ein insgesamt sechsjähriges Studium. Nur ein solcher gegliederter berufsqualifizierender Studiengang kann auch als Entsprechung zu einem deutschen Hochschulabschluss im Bereich Kunst- oder Musiktherapie anerkannt werden.
Im vorliegenden Fall zeigt jedoch das genannte Transcript, dass es sich hierbei um ein individualisiertes Weiterbildungsstudium handelte, welches zudem auch nicht in den USA, sondern an deutschen Einrichtungen oder mit deutschem Personal durchgeführt werden sollte.
Seit Beginn der 80er Jahre haben die amerikanischen Hochschulen aufgrund steuerrechtlicher Maßnahmen der Reagan-Regierung in großer Zahl berufliche Weiterbildungsprogramme als Bestandteile ihres Studienangebots aufgelegt. Dabei haben sich viele Hochschulen auch bemüht, solche Programme im Ausland anzusiedeln. Uns sind die Folgen dieser steuerrechtlichen Maßnahmen erst gegen Ende der 80er Jahre in teilweise sehr negativer Weise bekannt geworden. Viele amerikanische Einrichtungen haben danach versucht, mit minimalem Aufwand substanzlose Weiterbildungsangebote zum ausschließlichen Zweck der Erwirtschaftung von Einkommen auch in der Bundesrepublik Deutschland anzusiedeln. Im Falle des Studiengangs Master of Arts in Expressive Therapy, der hier durch das Transcript dokumentiert ist, handelt es sich um einen solchen Versuch der Etablierung eines Weiterbildungsstudiengangs in Deutschland.
Das vorliegend geplante und in den USA fachlich nicht anerkannte Studienprogramm ist daher klar zu trennen von den berufsqualifizierenden Kernstudiengängen, die das Lesley College in den USA anbietet und die den Anforderungen des Bundesstaates Massachusetts für die Erteilung kunst- und musiktherapeutischer Berufserlaubnisse erfüllen."
Weiters heißt es in diesem Schreiben, dass der von Decker-Voigt sich beschaffte Weiterbildungstitel weder in den USA noch in Deutschland beruflich anerkannt werden kann. Dieser Titel besitzt den Stellenwert eines Volkshochschulzertifikats oder eines Vereinsdiploms, wie es in Deutschland von privaten Instituten vergeben wird und keinerlei Wert besitzt:
"Es kann angenommen werden, dass die Verleihung in Übereinstimmung mit den lockeren Anforderungen an beruflich nicht anerkannte Weiterbildungsmastergrade erfolgte. Allerdings ist auch klar, dass eine Anerkennung dieses Mastergrades im Sinne deutscher berufsqualifizierender Hochschulabschlüsse nicht möglich ist. Eine solche Anerkennung muss bereits an der Tatsache scheitern, dass für den Erwerb des Mastergrades keinerlei vorausgehendes Studium mit Bachelor-Abschluss erforderlich war. Die Anrechnung von Lebenserfahrung ist keine hinreichende Gewähr für eine qualifizierte Ausbildung, sondern wirkt auch nach amerikanischen Maßstäben als disqualifizierend."
Zu diesem Schluss war 1988 bereits der Kölner Promotionsausschuss gelangt, nachdem er den Promotionsantrag des C3-Professors Decker-Voigts geprüft hatte und seinen Promotionsantrag abgelehnt hat. Es ist schlicht unfassbar, wie es Decker-Voigt ohne jegliches Studium bis zum Promotionsausschussvorsitzenden gebracht hat und mit perfidesten Prozessen und weinerlichen Presseerklärungen als hochbezahltes und einflussreiches Opfer stilisiert.
Blicken wir ins Internet: Während es dort bis zu seiner Strafanzeige "im öffentlichen Interesse wegen falscher Titelführung, Anstellungsbetrugs und schwerwiegender Schädigung des Berufsstands der Künstlerischen Therapien" noch wimmelte von „Prof. Hans-Helmut Decker-Voigt Ph.D. (Dr. phil.), M.A.“, „Dr. phil.“ und „M.A.-Psychologe“, finden wir fast nur noch folgenden Eintrag: „Prof. Dr. Hans-Helmut Decker-Voigt M.A.“.
Dies liest sich zunächst, als habe der Herr Professor ein Hochschulstudium absolviert und dieses mit dem „M.A.“ abgeschlossen. „M.A.“, das steht hierzulande in aller Regel für „Magister Artium“.
Aber hat Decker-Voigt tatsächlich ein solches Hochschulstudium abgeschlossen? Den Titel „M.A.“ darf er jedenfalls in dieser Form nicht führen. Denn Decker-Voigt hat ein solches Studium nicht absolviert wie andere.
Es steht fest, dass Decker-Voigt weder in Deutschland noch in den USA ein Hochschulstudium absolviert hat.
Er behauptet, er habe den „M.A.“-Titel am Lesley-College in den USA erworben, unterschlägt jedoch die Tatsache, dass es sich bei diesem Titel nicht um einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss wie ein B.A. oder Diplom, sondern um einen weder in den USA noch in Deutschland anerkennungsfähigen, weil nicht berufsqualifizierenden Weiterbildungsabschluss handelt. Inzwischen liegt das Transcript dieses angeblichen Studiums vor. In diesem wird der Bildungsgang am Lesley-College wie folgt geschildert:
Die Darstellung beginnt damit, dass bei Decker-Voigt im August des Jahres 1981 anlässlich eines Aufenthalts in Cambridge die Idee zu diesem Studium entstand und damit dann auch der Aufenthalt in Cambridge auch schon wieder beendet war. Denn Decker-Voigt hatte anderes zu tun und musste noch im selben Monat einer Tätigkeit im Rahmen eines ein halbes Jahr dauernden Werkvertrags in Hannover nachgehen. Gottlob konnte diese Tätigkeit als Auslandsstudium anerkannt werden. Das Zusammenschreiben des Berichts galt ebenfalls als Studienleistung. In Deutschland wäre ein solcher Werkvertrag niemals als Hochschulstudium anerkannt worden. Über den Umweg, dass diese Tätigkeit in Deutschland allerdings Bestandteil einer angeblichen Ausbildung in den USA war, konnte dann Decker-Voigts Halbtagsjob zu einem Studium veredelt werden. Nach der Darlegung des Ablaufes des sog. Studiums kommt dann im Transcript der Hinweis, dass er sich diesen Titel in Deutschland hat anerkennen lassen. Eine solche Anerkennung ist erforderlich, weil anders ein Titel in Deutschland nicht geführt werden kann. Allererste Voraussetzung dafür ist, dass die Herkunft dieses Titels aus den USA klar hervorgeht. Denn sonst könnte ja der Eindruck entstehen, der Titel sei in Deutschland erworben worden. Schon dieses unterlässt Decker-Voigt. Die richtige Bezeichnung seines Titels lautet „M.A.Ex.Ther./Lesley Coll. Cambridge/Mass.“. In dieser Form führt er den Titel dann allerdings lieber nicht, wie seine Angaben belegen:

     

Dieser „M.A.“ spielte dann eine Schlüsselrolle bei der Berufung von Decker-Voigt zum Professor. Denn dafür wird ja hierzulande als Minimalvoraussetzung gefordert, dass man wenigstens ein Hochschulstudium absolviert hat. Deshalb stellte sich also die Frage für die Kultusministerkonferenz und die Berufungskommission, ob denn hier diese Tätigkeit am Lesley-College als deutsches Hochschulstudium anerkannt werden könne. Dazu vertrat die Kultusministerkonferenz die Auffassung, ein Master-Studium entspreche rangmäßig einem deutschen Hauptstudium. Dies ist so generell richtig, im Konkreten wohl allerdings nicht. Denn ein normales Masterstudium stellt man sich bei der Kultusministerkonferenz so vor, dass es sich um ein mehrjähriges Studium im Anschluss an einen ersten Studienabschluss handelt. In jenem Schreiben heißt es, „bei dem akademischen Grad eines Masters of Arts handelt es sich um einen Hochschulabschluss, der nach einem mindestens 5 bis 6-jährigen amerikanischen Hochschulstudium erworben wird.“ Mehrjährig aber war Decker-Voigt sicherlich nicht am Lesley-College. Es handelt sich wohl um eine Aufenthaltsdauer von nicht einmal vier Wochen. Das war im schönen Sommer des Jahres 1981. Decker-Voigt teilt am 24.4.2008 mit, er habe noch mehrere Sommerakademien besucht. Das ändert nichts daran, dass er den Titel, so wie er ihn führt, also nicht führen darf. Im selben Schreiben räumt er ein, dass sein in Köln gestellter Promotionsantrag 1988 abgelehnt worden war. Er hätte eine Diplomarbeit schreiben müssen. Das ließ der C3-Professor lieber bleiben. Doch hat er mit diesem Titel, den er in dieser Form nicht führen konnte, die Voraussetzungen für seine unrechtmäßig erfolgte Berufung geschaffen. Ein Strafverfahren wegen unerlaubter Titelführung oder Anstellungsbetrugs blieb erfolglos. Auf Seiten der Justiz sieht man in der Merkwürdigkeit, dass jemand Studierende unterrichtet, obwohl er selbst nie ordentlich studiert hat, einen Umstand, der den Betreffenden entlastet. Andere wären wohl der Auffassung, dass dies den Betroffenen eher belastet. Aus der einzigartigen Besonderheit, dass er die Früchte seiner bizarren akademischen Laufbahn ausgiebig genießt, wird ein entlastendes Verdienst, anstatt sich zu fragen, wie es dazu überhaupt kommen konnte.

Trotz dieses betrügerischen Werdegangs zur akademischen Würde hat Decker-Voigt eine Richtigstellung verlangt, wonach der aufgrund des zurückgezogenen Antrags vom Landgericht Hamburg nicht verbotene Satz, "Decker-Voigt dürfe den M.A.-Titel nicht führen", durch den Hinweis auf den vom Lesley College ausgestellten Titel ergänzt werden soll. Es spricht für sich, wenn er Klage gegen den vom Gericht autorisierten Satz einreicht, obgleich er nach Berufsfachschule, Lehrlingslehrgang und nur mit der Note 3 bestandener Kaufmannsgehilfenprüfung hauptamtlicher Hochschuldozent BAT IIa und dann mit einer sogar nur noch mit 3- bestandenen Prüfung zur Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung Professor wurde. Er gaukelt vor, er habe den deutschen "M.A." (= Magister Artium) erworben. Während der bis 2002 illegal geführte, von einer kalifornischen Titelmühle gekaufte "Ph. D." im Fach Psychologie, das er nie studiert hat, mit Hilfe raffinierter Psychologisierungen von "Neid" und "wissenschaftlichen Eifersüchteleien" straffrei blieb, wäre dieser Titel zwar gültig, wenn er so geschrieben würde, wie es der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kunst vorschreibt, doch darf er laut Schreiben der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt nicht geführt werden.

Zwar wird und wurde nie bestritten, dass der von jenem amerikanischen College ausgestellte wertlose Titel von Decker-Voigt erworben wurde. Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. Walther Zifreund hat jedoch zurecht geschrieben, dass dieser Titel "ermöglicht" wurde, d. h., dass Decker-Voigt die Möglichkeit erhalten hatte, diesen Titel ohne das erforderliche Studium zu erwerben. Dass diese Auskunft zutrifft, zeigen sowohl die Dokumente zu dem vom Lesley College ausgestellten wertlosen, weil nicht berufsqualifizierenden Grad als auch die Dokumente zu dem von der kalifornischen Titelmühle CPU gegen viel Geld ausgestellten Doktortitel. Im erwähnten Schreiben der KMK heißt es:

"Für die verleihende Einrichtung als Titelhandelsunternehmen sind die vom Bewerber eingetragenen Aussagen vollkommen uninteressant. Entscheidend ist nur die Überweisung des für die Urkunde zu zahlenden Geldbetrags."

Das Transcript zu dem wertlosen Titel M.A. darf hier nicht veröffentlicht werden. Es ist jedoch erlaubt, es detailliert zu beschreiben.

1.   Das von Decker-Voigt vorgelegte angebliche Transcript ist von niemandem unterschrieben, hat kein Siegel und ist auch kein mit Briefkopf oder einem anderen amtlichen Zeichen versehenes offizielles Papier - ganz im Gegensatz zu seinem ebenso wertlosen „Official Transcript“ zum „Ph.D.“ der Titel-Mühle Columbia Pacific University.

2.      Die wesentlichen Daten stimmen mit denen im „Official Transcript“ zum „Ph.D.“ nicht überein:

a.      im vorgelegten M.A.-Transcript ist vom "August of 1981" die Rede, im Ph.D.-Transcript heißt es 1982 und 1983.

b.     Auch die Angaben zum Werkvertrag weichen stark voneinander ab. Im Ph.D.-Transcript beginnt er nicht im August 1981, also nach der Rückkehr von der „Dummer Academy“ am Lesley College, sondern auf einmal schon im September 1979.

3.    Bestätigt wird der von Herrn Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. Zifreund am 30.8.2002 geäußerte Verdacht, dass Decker-Voigt in den USA nicht studiert haben kann und ihm der Titel „M.A.“ lediglich "ermöglicht" wurde. Wegen des Streits um das Wort "ermöglicht" sei nochmals darauf hingewiesen, dass damit gemeint ist, dass Decker-Voigt die Möglichkeit erhalten hat, vom regional anerkannten Lesley College ohne Erfüllung der obligatorischen Voraussetzungen und Bedingungen einen wertlosen "Master of Arts" zu erhalten.

4.    Laut Hauszeitschrift des Lesley College zu dem von Decker-Voigt in seiner deutschen Heimat gegründeten Lesley-Institut LIMA waren für die Teilnehmer an diesem Institut 36 credits vorgeschrieben, die in Cambridge erbracht werden mussten. Decker-Voigt hatte aber nicht einmal das "minimum of 27 credits on the Cambridge campus" vorzuweisen. Laut Ph.D.-Transcript brachte er es auf insgesamt nur 8 credits. Schon deswegen hätte ihm die M.A.-Urkunde nach Auffassung renommierter Professoren nicht ausgestellt werden dürfen.

5.    Mit Sicherheit war das Lesley-Institut an Decker-Voigts Wohnort nicht "recognized by the government of West Germany", wie er behauptet. Eine Anerkennung wäre Sache der Bundesländer. Es ist undenkbar, dass diese zugelassen hätten, dass Decker-Voigt ohne Studium Direktor dieses Instituts ist und ein Studium durch "life experience" ersetzen kann.

6.    Falsch ist natürlich auch, dass Decker-Voigt "holds faculty position at the University of Music in Hamburg". Eine Universität für Musik in Hamburg hat es nie gegeben.

7.    Ob er als Gastprofessor Fakultätsmitglied war, sei dahingestellt. Es würde nicht verwundern.

8.   Falsch ist jedenfalls, dass Decker-Voigt "holds faculty position at ... the Medical University of Hannover."  Dort hatte er einen Werkvertrag und war damit weder immatrikulierter Student noch Angehöriger der Universität. Ein Werkvertrag ersetzt schon gar nicht ein ordentliches Studium.

9.    Laut Ph.D.-Transcript will Decker-Voigt zeitgleich mit dem „M.A.“ einen "B.A." erworben haben, obgleich einem anerkannten „M.A.“ nach Auskunft der Kultusministerkonferenz als der "B.A." Voraussetzung ist. Ein B.A.-Studiengang dauert jedoch auch am Lesley College vier Jahre.

10.   Laut diesem Transcript will Decker-Voigt „Associate Professor“, „Senior Professor“ und „Research Professor“ gewesen sein. Nichts davon ist wahr.

11.  Als Abschlussarbeit („Thesis“) zum „M.A.“ haben die beiden Prüfer vom Lesley College den Bericht über den Werkvertrag anerkannt, obgleich ein solcher normalerweise keine Master-Thesis ist. Inzwischen steht fest, dass es sich lediglich um einen Vorwand für ein wertloses Dokument eines angeblich absolvierten Weiterbildungsangebots handelt.

12. Ohnehin hat jeder Werkler oder Praktikant Anspruch auf ein Zeugnis und erhält es auch. Selbstverständlich darf darin nichts Negatives stehen. Für Decker-Voigt wirkte es sich überaus vorteilhaft aus, dass er den Werkvertrag mit Professorentitel durchführen konnte. Ob die Ärzte – wie auch die Herren vom Lesley College - von der dubiosen Eigenschaft dieses Titels als Tür- und Toröffner nähere Kenntnis hatten, ist nicht bekannt.

13.  Jedenfalls sprengt es jegliche Erfahrung, dass zwei Professoren aus den USA nach Deutschland kommen, um einen Werkvertragsbericht zu bewerten und die mündliche Prüfung abzunehmen. Die von Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. Zifreund geäußerten Zweifel, ob Decker-Voigt jemals in den USA ordentlich studiert hat, sind somit sehr wohl berechtigt. Daran ändert auch die Teilnahme an Sommerakademien nichts. Wie aus dem Schreiben der Kultusministerkonferenz ersichtlich, ging es des amerikanischen Partner hauptsächlich darum, Geld einzunehmen.

14. Zudem sind die Namen der Prüfer z. T. falsch geschrieben: Auf S. 1 des Transcript steht „Richard Wylie“, auf S. 3 „Dick Wylie“. Komischerweise fehlen bei der angeblich offiziellen Bescheinigung oft die Titel. Andererseits sind mehrfach die Titel der Prüfer als "Dr." aufgeführt, obgleich diese deutschen Titel in den USA nicht gebräuchlich sind. Auch das Zeugnis selbst hat kein Siegel. Die Unterschriften sind ohne Titelangaben.

15.  Der vom Lesley College stammende Bericht zu seinen "International Degree Programs" suggeriert, dass der mit einem Werkvertrag beschäftigte ehemalige Kaufmannsgehile Decker-Voigt nun Direktor eines Hochschulinstituts ist, an dem er andere und vor allem erst einmal sich selbst ausbildet und die nötigen Leistungsnachweise erwerben muss, was er aber offensichtlich nicht getan hat. Ausdrücklich heißt es in diesem Papier: "Courses taken at the international center are not offered for Lesley credit. However, these experiences may be applied toward the Master's Degree through life experience credits awarded by the Graduate School." Die ermöglichte Anerkennung alltäglicher Lebenserfahrung ist weder mit amerikanischem noch mit deutschem Recht vereinbar. Laut Ph.D.-Transcript hat Decker-Voigt nicht einmal einen Monat lang an einer "Dummen-Academy" (soll wohl Sommer-Akademie heißen) am Lesley College teilgenommen. Als Student konnte er nach dessen Statuten nicht eingeschrieben werden. An diesem ehemaligen Kindergärtnerinnenseminar durften erstmals im Wintersemester 2005/06 männliche Studierende zugelassen werden. Doch ist anscheinend bei Decker-Voigt alles möglich, wie seine in vielerlei Hinsicht permanent "atypische" vita demonstriert: jeweils "zweiter Schritt vor dem ersten", wie er am 15.12.2002 im Internet verkündet.

Wie sich der "Ritter vom Orden der Caballeros del Monasterio des Yuste" nach einer rasanten Turbopromotion zwei Tage nach der Selbstanzeige vom 14.9.2002 der Staatsanwaltschaft Hamburg plötzlich mit einem „ordentlichen“ Doktortitel vorstellen konnte, so schaffte er es schon damals mit sensationeller Geschwindigkeit, nach der wertlosen M.A.-Urkunde vom 31.8.1983 bereits am 15.6.1984 die Urkunde zum „Dr. phil. Psychologie San Rafael Californien“ präsentieren zu können. Mit welcher Dissertation? Womöglich musste dafür der mit 15 Credits bewertete, im Titel etwas veränderte Bericht über den Werkvertrag nochmals herhalten.
Decker-Voigts jahrzehntelanger Geschäftspartner Prof. Knill, der sich fälschlicherweise als Emeritus ausgibt, wurde nur mit einer "Citation" verabschiedet, was laut Schreiben von Univ.-Prof. Dr. Zifreund, der bei der Verabschiedung anwesend war, keineswegs mit einer Emeritierung gleichzusetzen ist. Herr Knill ist im Gegensatz zu Decker-Voigts Behauptung vom 1.11.2007 keineswegs als Rollenträger in den USA erreichbar. Laut mehrerer Schreiben von Decker-Voigts Geschäftspartner Prof. Knill hatte dieses College kein Promotionsrecht. In Deutschland haben Fachhochschulen kein Promotionsrecht. Es handelte sich bei diesem College keineswegs um eine Eliteuniversität, sondern ganz offensichtlich um eine damals noch eher unbedeutende, aus dem Kindergärtnerinnenseminar hervorgegangene regional anerkannte Institution, die in Deutschland mit windigen Abzockprogrammen Geld verdienen wollte, wofür Decker-Voigt als Gegenleistung einen windigen M.A.-Titel erhielt.
„Eine Hand wäscht die andere“: Prof. Knill „ermöglicht“ den nicht anerkennungsfähigen „M.A.“ vom Lesley College, mit ihm zusammen gründet und leitet Decker-Voigt das „LIMA (Lesley College and the Institute for Media & Expressive Therapies, Hösseringen, West Germany)“, an dem er Musik-, Kunst- und Tanztherapie anbietet. So schlampig und regelwidrig wie das Transcript war das gesamte  Studium und Prüfungsverfahren. Die Belegstellen beweisen zweifelsfrei, wie massiv Decker-Voigt jongliert. Es wimmelt vor Ungereimtheiten. Man kann dieses "Studium" nur als Farce bezeichnen. Die Dokumente belegen exemplarisch, wie Decker-Voigt seine Karriere mit immer wieder gleicher Masche strickt bis hin zur Krönung mit einem nicht weniger ominösen hausinternen Doktortitel, für den es keinerlei Grundlagen gibt.

Daher hat er auch keinerlei Hemmungen, dagegen zu klagen, dass im Rahmen der vom BKMT aufgeworfenen Fragen zu Decker-Voigts Titeln ‚M.A., Ph.D. (Dr. phil.), Dr. h.c., M.A.-Psychologe u. Psychologischer Leiter’ der Satz aus Decker-Voigts Klageantrag vom 3.1.2003 zitiert wurde, wonach unter 11 Punkten auch dieser Satz verboten werden sollte:

 „*  Decker-Voigt darf "den M.A.-Titel nicht führen."

Nach einem entsprechenden rechtlichen Hinweis des Landgerichts Hamburg nahm Decker-Voigt seinen Erlass einer einstweiligen Verfügung auch in diesem Punkten zurück. Das Landgericht hat also in der Sache nicht über diese Äußerung entschieden, zu einem Beschluss ist es insoweit vielmehr aufgrund der bereits durch Decker-Voigt veranlassten Antragsrücknahme gar nicht erst gekommen. Nur über drei Äußerungen hat das Gericht entschieden, gegen die kein Widerspruch eingelegt werden konnte, da nun mal nicht zu beweisen war, dass Decker-Voigt weder ein Abitur noch eine amtliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde vorweisen konnte. Es stellte sich erst später heraus, dass er beides nicht besaß. Um zu beweisen, dass das Zitat von Decker-Voigts "Ahnungslosigkeit vom Sozialwesen", als er ohne Zulassung zu einem Hochschulstudium ohne Reifezeugnis eine Hochschuldozentur antrat, korrekt zitiert war, bedurfte es keines Gerichtsverfahrens, da dies der Leser bei der Gegenüberstellung des zitierten Textes und der mehrfach verdrehten angeblichen dritten Äußerung unschwer selbst erkennen konnte.

Darauf ergab sich dann auch die entsprechende Kostenfolge in der Entscheidung des Landgerichts Hamburg. Decker-Voigt mußte 70 % des von ihm ursprünglich angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahrens tragen.

Der beanstandete letzte Satz zu Decker-Voigts unzulässigerweise geführtem "M.A."-Titel wurde sofort nach Bemerken des Versehens durch den folgenden Satz ersetzt.

Nach Bekunden des Prozeßbevollmächtigten RA Treptow hat Decker-Voigt auf Anraten des LG Hamburg acht Verbotsanträge vom 3.1.2003 mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen, darunter das Verbot der Aussage, daß Decker-Voigt auch den M.A.-Titel nicht rechtmäßig führt. Tatsächlich war er nie in einem Magister-Studium eingeschrieben.“

Dieser Satz ist vollkommen korrekt, wie das Schreiben des Sekretariats der Ständigen Kultusministerkonferenz vom 7.12.2007 belegt.

"Eine Führung des Grades "Master of Arts in Expressive Therapy" des Lesley College in der Form M.A. entspricht nicht den rechtlichen Erfordernissen der zulässigen Führung eines Hochschulgrades aus den USA in der Bundesrepublik Deutschland."

Somit durfte Decker-Voigt den Titel „M.A.“ in dieser Form noch nie führen und darf ihn auch heute so noch nicht führen, woran er sich aber jahrzehntelang und bis vor kurzem nicht gehalten hat - sogar trotz des Rats des Landgerichts Hamburg, seine diesbezügliche Klage vom 3.1.2003 zurückzuziehen, wonach er verboten wissen wollte, dass er den M.A.-Titel nicht führen darf. Einen "Magister Artium" hat er tatsächlich nicht erworben. Und ebenso wenig hat er einen "M.A."-Titel erworben, der als Abschluss eines Hochschulstudiums anerkennungsfähig wäre.

Eine entsprechende Richtigstellung von Seiten Decker-Voigts hat es bis zum heutigen Tag nicht gegeben!

Dass Decker-Voigt tatsächlich kein Universitätsstudium absolviert hat, geht zweifelsfrei aus den im Rahmen dieses Gerichtsverfahrens vorgelegten Dokumenten zu seinem amerikanischen "Master of Arts" hervor, wie ihre ausführliche Analyse ergeben hat (siehe auch www.kreativtherapien.de/falscher_psychologe.htm). Trotzdem wirbt Decker-Voigt weiterhin mit seinen sämtlichen falschen Titeln, wie ein Blick ins Internet beweist, z. B.:

* http://radioenergon.de/chairboard.html: Hier wirbt Decker-Voigt zusammen mit seinem Geschäftspartner, dem Anästhesiearzt Dr. med. Spintge vom Sportkrankenhaus Hellersen in Lüdenscheid, für seine bis nach Asien verkauften weitgehend wertlosen und immens teuren Entspannungsmusikkassetten, die als besonders drastische Beispiele für Schindluder bei Kassetten mit Entspannungs- und Meditationsmusik“ gelten. Dieses "virtuelle Institut" "ist in Zusammenarbeit mit dem Institut für Musiktherapie der Musikhochschule Hamburg … eingerichtet worden", heißt es auf S. 243 der 1998 fertiggestellten und 1999 erschienenen Erzählung, die am 16.9.2002, zwei Tage nach Selbstanzeige bzw. vier Wochen nach der Anzeige des BKMT als Dissertation deklariert wurde, was nach Univ.-Prof. Dr. jur. Dieter Leuze einen "eklatanten Verstoß gegen akademische Konventionalregeln" bedeutet (s. www.kreativtherapien.de/diss2002.htm). Decker-Voigt ignoriert somit den Beschluß des LG Hamburg vom 12.3.2003 zu seiner unerlaubten Titelführung.

* Sein unerlaubter Titel fand sich bis zur Veröffentlichung dieses Textes auf der Homepage der Musikhochschule Hamburg: www.hfmt-hamburg.de/html/aktuelles/presse/2001.htm.  

* Nach wie vor lässt Decker-Voigt mit seinen sämtlichen falschen Titeln für geldwerte Veranstaltungen werben, so z. B. für den 11.-12.10.2008 auf www.oeagg.at/w_kunst.htm:

Prof. Ph.D. (Dr. phil.), M.A. Hans-Helmut Decker-Voigt
Psychologe, Musik- und Ausdruckstherapeut, Lehrstuhlinhaber für Musiktherapie und Direktor des Instituts für Musiktherapie der Musikhochschule Hamburg.

Aufgrund des ungewöhnlichen Verhaltens der Hamburger Staatsanwaltschaft in Hamburg, die keinen einzigen von Decker-Voigts Titelschwindel bestraft wissen will, erzwingt er dort ständig neue Prozesse, während er und seine Trittbrettfahrer in ihrem Verfolgungstourismus bei allen von ihnen angerufenen Gerichten in Celle (OLG), Hannover, Lüneburg, München (LG und auch OLG), Münster, Weilheim i. OB jeweils verloren haben bzw. die Klagen nicht angenommen oder nicht weiterverfolgt wurden oder zurückgezogen werden mussten.

Das Anzweifeln des "M.A." hat - erstmals seit 2002 - endlich ergeben, dass Decker-Voigt tatsächlich nicht ordentlich studiert hat und der ihm ermöglichte amerikanische „Master of Arts“ als Abschluss eines weder in den USA anerkannten noch in Deutschland anerkennungsfähigen Weiterbildungsstudiums ermöglicht wurde. Die durchgängig betrügerischen ("atypischen") "Ausnahmen" in der Karriere des Pfarrerssohns Decker-Voigt bestätigt nicht zuletzt sein zuvor ebenfalls in Hannover tätiger Vorgänger im Amt, der Pfarrerssohn Prof. Eschen. Dieser hat bei der Berufung seines Nachfolgers und Pfarrersohns Decker-Voigt wiederum hausintern mit Hilfe einer Einerliste entscheidend mitgewirkt. In seinem vor Falschangaben strotzenden „Offenen Brief“ vom 15.12.2002 schreibt Prof. Eschen sogar noch „mit dem Einverständnis von Hans-Helmut Decker-Voigt“ unverfroren: „Das erste ‚ordentliche’ Zeugnis kam viel später.“ - nämlich mit der rechtswidrigen hausinternen Turbopromotion nach der Selbstanzeige des Schwindlers. Das eben ist es, was allgemein als Skandal gilt. - "Ordentliches Zeugnis"! Nein!


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