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Karin Schumacher

Professorin in Berlin, zeigt sich ebenfalls für ihre Promotionsmöglichkeit unter Decker-Voigts "atypischen" Verhältnissen erkenntlich. Da auch sie erst 1998 promoviert wurde, nachdem sie sich bereits seit 1984 mit dem Professorentitel schmückte, hätte auch sie in dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009 als Beweis für Decker-Voigts Nutznießer, die er mit Titeln, Stellen, Gutachten usw. versorgt hat, genannt werden können.


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