Hier werden wissenschaftliche Beiträge zu aktuellen Fragen der künstlerischen Therapien und Kreativtherapien veröffentlicht.
Die Beiträge können bei neuen Erkenntnissen jederzeit aktualisiert werden. Autoren sind herzlich eingeladen.Hinweise
Fragen zur Qualität der Lehre in den KünstlerischenTherapienBegriffsklärung
Der Begriff „Künstlerische Therapien“ bezeichnet Therapieformen, die von künstlerisch qualifizierten Therapeuten klientenzentriert ausgeübt werden. Zu den künstlerischen Therapien zählen Kunsttherapie, Musiktherapie, Tanztherapie, Dramatherapie bzw. Theatertherapie und Poesietherapie bis hin zur Filmtherapie. Sie umfassen aktives, improvisatorisches oder nachvollziehendes Tun wie Singen, Musizieren, Tanzen, Schreiben und Schauspielern in der Einzel- oder Gruppensitzung ebenso wie die rezeptive Wahrnehmung von Musik, Tanz, Bildender Kunst, Poesie bis hin zur Betrachtung von szenischen Aufführungen und Videoclips unter symptom- und therapiespezifischen Aspekten.
Die Begriffe „Künstler“ und „künstlerisch“ passen keineswegs gleicherweise auf alle Personen, die mit überwiegend nonverbalen Medien umgehen bzw. vorgeben, damit umzugehen, und eignen sich in keiner Weise zur Beschreibung der üblichen Tätigkeiten in der Kreativ- und Ergo-/Beschäftigungstherapie. So gibt es auf Grund des Grundrechts der freien Wahl von Beruf und Ausbildung nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes durchaus Kunst-, Mal-, Musik-, Sing-, Stimm-, Rhythmus-, Klang-, Tanz-, Bewegungstherapeuten usw., die sich Künstlerische Therapeuten nennen, aber keine künstlerische Ausbildung haben und somit im eigentlichen Sinne des Begriffs keine künstlerischen Therapeuten sind, was sich natürlich auf die Qualität der Behandlung wie auch auf deren angemessene Bezahlung auswirkt. Der Begriff ist nicht geschützt, was nicht heißt, dass es keine Kriterien für ihn gibt. Schließlich nennt sich ja auch ein Malermeister nicht Künstler, wenn er eine künstlerische Qualifikation nicht erworben hat und von Berufs wegen hauptsächlich Wände tapeziert.
mehr
Skandal und Folgen für die Qualität der Lehre in der Musiktherapie
"Der berufliche Werdegang des Professors der Hochschule für Musik und Theater in Hamburg, ... ist ... sachlich zutreffend dargestellt." "Die Äußerung der Antragsgegnerin, die Vorwürfe des Antragstellers seien als haltlos zurückgewiesen worden, ist als Tatsache unwahr, da der Sachverhalt des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 06.02.2009 (Az 324 O 211/08) zwischen dem Antragsteller und Prof. Decker-Voigt unstreitig ist." (aus dem Urteil des VG Hamburg vom 11.5.2009)
mehr
"besteht grundsätzlich ein berechtigtes Berichterstattungsinteresse an der Frage nach seiner Qualifikation. (...) Es ist zumindest vertretbar, diese Qualifikation anhand der formellen Ausbildung zu beurteilen und aufgrund des Ausbildungsweges des Klägers zu dem Schluss zu kommen, dass seine Qualifikation den Anforderungen nicht gerecht werde." (aus dem Urteil des LG Hamburg vom 6.2.2009)
mehr
Decker-Voigts Klage zu: "Es besteht kein Zweifel, dass Decker-Voigts Karriere die akademischen Konventionalregeln in höchstem Grade verhöhnt. Er spielt den Beleidigten, konstruiert Verschwörungstheorien und Räuberpistolen, vernebelt und lenkt ab, organisiert Solidaritätsbekundungen, tischt unverfroren Lügen auf und diffamiert. Dementsprechend hat das von ihm angerufene Landgericht Hamburg eine stattliche Reihe von Aussagen nicht untersagt, die jeden anderen zu abgrundtiefer Scham erblassen ließen. Nicht so Decker-Voigt und seine Nutznießer, die er mit Titeln, Stellen, Gutachten usw. versorgt hat." Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009: Decker-Voigts Klage wurde abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last (324 O 211/08).
"Die Sozialpädagogin Frau Professor Dr. Susanne Metzner wurde vom Kläger promoviert und später als Professorin für Musiktherapie an der Fachhochschule Magdeburg berufen. Eckehard Weymann wurde Nachfolger des Klägers auf dessen Stelle als C3-Professor an der Hochschule für Musik in Hamburg. Eine Promotion hatte Herr Weymann zu diesem Zeitpunkt nicht absolviert. 12 Jahre nach seiner Berufung zum Professor wurde er vom Kläger promoviert."
mehr
Decker-Voigts Klage zu: Die von einem Wissenschaftsjournalisten im Jahre 2002 aufgedeckten Fakten lassen sich längst nicht mehr leugnen. Jahrelanger Schwindel zum eigenen Nutzen auf Kosten von Studierenden, Patienten und nicht zuletzt des Steuerzahlers ist aufgeflogen." Auch hierzu hat das Gericht Decker-Voigts Klage abgewiesen.
mehr
Für die Aussage, "der "Titelschwindel" sei "aufgeflogen", sind hinreichende Anknüpfungstatsachen vorhanden." "Dieses Verhalten darf dann auch als "Schwindel des Klägers [Decker-Voigt]" bezeichnet werden." (aus dem Urteil des LG Hamburg vom 6.2.2009)
mehr
Akkreditierungsproblematik
Der Hochschullehrerverband lehnt das derzeit herrschende Akkreditierungsunwesen rundweg ab. Wo Decker-Voigt mitmischt, empfiehlt es sich, näher hinzuschauen. Erfahrungsgemäß kommen dabei oftmals dubiose Verhältnisse ans Licht. So auch wieder bei der Gründung einer Trudi-Schoop-Hochschule für künstlerische Therapien in Neukirchen-Vluyn durch Decker-Voigts Sprachrohr Udo Baer, das das andere, vergebens "Hohes Gericht, ich bitte um Milde!" winselnde Sprachrohr Stefan M. Flach in dessen erfolglosen Prozessen beraten hat. Während die einen fassungslos mitansehen, wie sich Decker-Voigt "atypisch" Posten und Ehrungen besorgt, sich seit Jahrzehnten an Strafen vorbeilaviert und ihn Couragierte hinauswerfen, bewundern ihn andere und nutzen seine besonderen Fähigkeiten für ihre Zwecke.
mehr
Berufs- und Leistungsrecht für künstlerische Therapien
Mit Pseudowissenschaft sollte man sich nicht befassen. Welchen Anlass hat Decker-Voigt, der das Vorwort schreiben durfte, dieses von Irrtümern strotzende und nachgerade gefährliche Machwerk zu loben? Flach ist Rechtslehrer an Decker-Voigts Institut, das Buch offensichtlich ein nachträglicher Vorwand dafür. Wie aber kommt ein Rechtslehrer, der keinerlei Hochschulstudium hat, an die Hamburger Hochschule für Musik und Theater? Das liegt an den singulären Verhältnissen im Umkreis von Decker-Voigt, der selbst die größten Probleme mit seinen Titeln hat. Von Flach jedenfalls kann man sich keine Hilfe versprechen. Da hilft auch kein Gesuch um Nachsicht und Mitleid, dass der Verfasser kein Jurist sei. Rezension zu Stefan M. Flach (2008). Berufs- und Leistungsrecht für künstlerische Therapien. München: Ernst Reinhardt.
mehr
Berufspolitik
In den letzten Jahren sind zahlreiche neue Vereine zu den einzelnen künstlerischen Therapien gegründet worden. Dieser Umstand gibt Anlass, an eine wesentliche Bedeutung des Berufsverbands für Kunst-, Musik- und Tanztherapie - Wissenschaftliche Gesellschaft für künstlerische Therapien gem. e. V. zu erinnern.
mehr
►►► Fragen, Kommentar, Anregungen ◄◄◄