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Berufsverband für Kunst-, Musik- und Tanztherapie -
Wissenschaftliche Gesellschaft für Künstlerische Therapien gem. e. V.
Univ.-Prof. Dr. Dr. Dr. Georg Hörmann, M. A., Dipl.-Psych., Arzt f. Psychotherapie 
Präsident des BKMT
Geschäftsstelle: Von-Esmarch-Str. 111
48149 Münster 
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Es "besteht grundsätzlich ein berechtigtes Berichterstattungsinteresse an der Frage nach seiner Qualifikation. (...) Es ist zumindest vertretbar, diese Qualifikation anhand der formellen Ausbildung zu beurteilen und aufgrund des Ausbildungsweges des Klägers [Decker-Voigt] zu dem Schluss zu kommen, dass seine Qualifikation den Anforderungen nicht gerecht werde." (aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009)
Die Angaben zu dem Kaufmannsgehilfen Decker-Voigt - einziger ehrlicher erworbener Berufsabschluss ist sein mit "befriedigend" (3) benoteter Kaufmannsgehilfenbrief - fundieren großenteils auf seinen zahlreichen Prozessen und auf den Informationen des früheren BKMT-Vorsitzenden Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. Walther Zifreund, approb. Psychotherapeut, Dipl.-Kunsttherapeut. Univ.-Prof. Dr. Zifreund hatte als Fellow am Lesley College/USA gelehrt und von den dortigen Kollegen erfahren, dass Decker-Voigt dort nie studiert hat, sondern ihm von seinem dortigen Geschäftspartner ein irreführender M.A.-Titel ermöglicht worden war, der weder in den USA noch in Deutschland einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss entspricht. In der von Decker-Voigt erwirkten Gerichtsverhandlung am 12.7.2005 musste der Grund für seine auf dem Internetportal der Kanzlei Treptow betriebenen Rufmordkampagnen genannt werden. Dadurch gelangte das bisherige Geheimnis von Decker-Voigts abgelehntem Promotionsantrag an die Öffentlichkeit: Dem Antrag hatte er jene nicht anerkennungsfähige M.A.-Urkunde und eine ebenfalls nicht anerkennungsfähige Doktorurkunde vorgelegt. Bei beiden Urkunden handelt es sich laut Schreiben des Ständigen Sekretariats der Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland um keine berufsqualifizierenden Zeugnisse. Der M.A. entspricht weder einem FH-Diplom oder Grundschullehrerexamen noch einem B.A. oder einem sonstigen Hochschulabschluss. Das andere Zeugnis im Fach Psychologie, das er nie studiert hat, hat er sich bei einer kalifornischen Titelmühle gekauft, die auch in den USA noch nie anerkannt war. Der dem Promotionsausschussvorsitzenden 2 Tage nach Selbstanzeige und 4 Wochen nach Anzeige wegen Anstellungsbetrugs und Titelmissbrauchs in einer regelwidrigen Turbopromotion verliehene hausinterne Doktortitel stellt einen "eklatanten Verstoß gegen akademische Konventionalregeln" dar (Univ.-Prof. Dr. D. Leuze, Vorsitzender des Vereins für deutsches und internationales Wissenschaftsrecht). Die Hamburger Justiz aber lässt Decker-Voigt und seine am Betrug mitschuldige Hochschule straffrei gewähren. Dies ist ein unglaublicher Behördenskandal.
Die hier versammelten Texte verfolgen das Anliegen, zu Decker-Voigts zahlreichen Falschbehauptungen Stellung zu nehmen und dadurch den Berufsstand der künstlerischen Therapeuten vor Rufschaden zu bewahren und die Qualität der Lehre zu verbessern. Insbesondere dienen jene Ausführungen zu Decker-Voigts falschen Titeln "M.A.", "Ph.D.", "Dr.phil.", "Dr.Dr.", "Dr.h.c.", "Psychotherapeut", "Psychologe", "M.A.-Psychologe" und zu der nachdrücklichen Behauptung, er habe "kein Gymnasium besuchen und das Abitur nicht ablegen können", dazu, über den Hamburger Behördenskandal und damit über Decker-Voigts aufgeflogenen jahrzehntelangen Schwindel und die von seiner mitschuldigen Hochschule und seinen Nutznießern organisierte Rufmord- und Hetzkampagnen aufzuklären und für Zustände zu sensibilisieren, die nicht nur dem Ansehen und Fortschritt der Musiktherapie in Wissenschaft und Praxis schaden, sondern auch das Ansehen von Professoren und der von ihnen ausgestellten Zeugnisse sowie das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttern. Die Dokumentation des Hamburger Behördenskandals demonstriert, auf welche Schwierigkeiten das Beachten von Gesetzen (hier StGB § 258) und das Bemühen stoßen, unter dem Banner von Wahrheit den Künstlerischen Therapien mehr Anerkennung zu verschaffen. An der Bereinigung des "atypischen" (betrügerischen) Zustands sind weder der Decker-Voigt-Clan noch die Hamburger Justiz interessiert. In seit Anfang 2003 bis heute andauernden endlosen und exzessiven Prozessen wird Univ.-Prof. Dr. Dr. Karl Hörmann in kaum vorstellbarer niederträchtiger Weise verfolgt, obgleich er lediglich die Texte des Verbandsvorsitzenden in die dem Verband gehörende vorliegende Domain gesetzt und die Domain unnötigerweise längst abgegeben hat. Insbesondere hat er es nicht zu vertreten, dass Decker-Voigts Promotionsantrag abgelehnt wurde. Schließlich hatte der  Kölner Promotionsausschuss, den Decker-Voigt betrügen wollte, die aus den USA stammenden nicht anerkennungsfähigen Zeugnisse zum "M.A." und "Ph.D." abgelehnt.
Auch der erst seit 2007 amtierende BKMT-Präsident wird durch eine "unvermindert anhaltende, in ihrer Schärfe sogar zunehmende Verunglimpfung der Person ... von außerordentlicher und perfider Gehässigkeit" (Ehrenerklärung des Hochschulsenats der Hochschule für Musik und Theater Hamburg vom 14.1.2009) verfolgt. Wie gegen seinen Vorgänger, Univ.-Prof. Dr. Zifreund, hetzen Decker-Voigt und die von seiner durch arglistige Täuschung erhaltenen Professur profitierenden Opportunisten mit größtmöglicher Instrumentalisierung der Hamburger Medienkonzerne und verdrehen die Fakten.
Decker-Voigt als rachgieriger Mobber und Stalker ist jedoch eher uninteressant. Vielmehr geht es um die Hamburger Hochschule für Musik und Theater und um die Hamburger Wissenschaftsbehörde. Einen einwandfrei erwiesenen, vielfachen Schwindel als Bagatelle abzutun, ist völlig unnormal und verträgt sich nicht mit der Aufgabenbeschreibung der Hamburger Justiz- und Wissenschaftsbehörde und auch nicht mit der journalistischen Sorgfaltspflicht der Hamburger Medienkonzerne. In Jahrzehnten seines Schwindels hat Decker-Voigt jedoch eine beträchtliche Zahl an Nutznießern mit Urkunden, Gutachten usw. versorgt. Diese und seine mitschuldigen Helfer wollen nicht, dass die Öffentlichkeit erfährt, wer für die "atypische" (betrügerische) Karriere des Kaufmannsgehilfen zum Promotionsausschussvorsitzenden mitverantwortlich ist und woher Decker-Voigt und seine Nutznießer ihre Titel, Posten und Gutachten haben.
Jeder andere Bürger wird allein schon für einen einzigen falschen Titel nach § 132a bestraft, nicht aber Decker-Voigt trotz Anzeigen von 1987, 2002, 2006 und 2009! Er genießt die ihm von den Hamburger Behörden gewährte Narrenfreiheit, spielt das Opfer und den Beleidigten, konstruiert Verschwörungstheorien und Räuberpistolen, vernebelt und lenkt ab, mobilisiert seine Nutznießer und organisiert Solidaritätsbekundungen, tischt unverfroren Lügen auf und strapaziert unentwegt die Gerichte. Auch auf seine als Erzählung deklarierte Lügengeschichte, in der er ungestraft zum Mord aufruft, sind wieder seine Musikhochschule und leichtgläubige Hamburger Journalisten hereingefallen.
Der Berufsverband BKMT, der am 19.8.2002 Strafanzeige gegen Decker-Voigt "im öffentlichen Interesse wegen falscher Titelführung, Anstellungsbetrugs und schwerwiegender Schädigung des Berufsstands Künstlerischer Therapien" gestellt hatte, wollte sich eine zeitaufwendige Auseinandersetzung ersparen. Decker-Voigts Anwalt erhielt am 7.3.2003 die Verzichtserklärung mit der Begründung:
"Wir erklären, dass diese Abschlusserklärung unserer Mandantschaft nur zur Vermeidung einer überflüssigen und in der Sache unbedeutenden Auseinandersetzung abgegeben wird. Der Schwerpunkt der kritischen Auseinandersetzung mit Ihrem Mandanten [Decker-Voigt] liegt in den vom Landgericht nicht verbotenen Äußerungen."
Nach wie vor gilt auch die Antwort auf Decker-Voigts im Internet und in Printmedien veröffentlichten, von Lügen strotzenden "Offenen Brief" vom 1.10.2002, mit dem er zur durch und durch verlogenen Hetze aufrief, die von ihm und seinen "Kirchtürmen" und Nutznießern in immer neuen Varianten fortgesetzt wird:
"Personen, die mit beispielloser Skrupellosigkeit den aus der Presse aufgegriffenen Fragen des um die künstlerischen Therapien besorgten Berufs- und Dachverbands BKMT ausweichen und polarisieren, möchte man nicht einmal vor Gericht begegnen."
Da ihn seine Nutznießer vorschieben und unterstützen, suggeriert der falsche Psychologe und falsche Psychotherapeut, die Aufklärung über die Hamburger Verhältnisse sei Mobbing und Cyberstalking, organisiert Kampagnen und führt die absurdesten Prozesse. Obgleich er z. B. das Landgericht Hamburg verspottet, weil es die Frage nach seinem Abitur verboten hat, strapaziert er es und sogar das Oberlandesgericht Hamburg wegen dieser Frage insgesamt bereits zum siebten Mal. Immer wieder behauptet er, er habe kein Gymnasium besuchen können, obgleich er die Voraussetzungen hatte, das Abendgymnasium zu besuchen, da er schließlich auch die dreijährige Berufsschule besucht hatte und die Kaufmannsgehilfenprüfung - die offenbar einzige berufsqualifizierende Prüfung - ablegte. Die massiven Lügen und Anfeindungen durch Decker-Voigt und seine Mitverantwortlichen, zahlreichen Nutznießern und instrumentalisierten Medien können nicht verhindern, im Interesse der Allgemeinheit wie auch insbesondere des Berufsstands der um ihre Anerkennung kämpfenden jungen Disziplin Musiktherapie und insbesondere zum Schutz der Studierenden und Patienten und nicht zuletzt des Steuerzahlers über Decker-Voigts langjährigen und vielfachen Schwindel und seine Folgen zu berichten.
Zum Vergleich das Urteil vom 20.2.2009 zum Plagiat eines Studenten: "Wer erwischt wird, muss mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße rechnen. Diese Geldbuße droht dem Abschreiber zwar nicht, teilte die Uni mit. Der Student werde aber exmatrikuliert." Decker-Voigt dagegen fliegt im Gegensatz zu dem Studenten nicht von der Hochschule, obgleich er laut Tatbestand im Urteil vom 6.2.2009 die Voraussetzungen für den M.A. nicht erfüllt hatte und zu den oben aufgeführten Titeln auch der zwei Tage nach weiterer Strafanzeige regelwidrig erhaltene Turbo-Dr.-Titel aberkannt werden muss. Bei Decker-Voigt, der sich im Unterschied zu diesem Studenten gar nicht erst den Mühen des Schreibens unterzogen hatte, sondern der Einfachheit halber seinen Ph.D. in einem nicht studierten Fach bei einer noch nie akkreditierten Degree Mill in Kalifornien gekauft hatte, wird der ungleich schwerer wiegende Verstoß gegen die Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit mit einer Berufung zum Professor belohnt! Beste Bedingungen also für einen wegen jahrzehntelangen Schwindels aufgeflogenen Promotionsauschussvorsitzenden, mit der zutiefst verlogenen, vom Verwaltungsgericht Hamburg am 11.5.2009 untersagten "Ehrenerklärung" seiner mitschuldigen Hochschule die Medien fortgesetzt irrezuführen und zur Verhöhnung der Öffentlichkeit und der Justiz sich nun auch noch als nicht studierter Therapeut profitmaximierend an Patienten zu wenden.
Die notorische Verdrehungsmasche und Klägeritis von Decker-Voigt und seinen Sprachrohren mit ständig neuen Lügen erfordern akribische Recherchen und immer wieder aktualisierte Stellungnahmen. Dank sei all den vielen gesagt, die das unerträgliche Treiben von Decker-Voigt und seinen Nutznießern zutiefst verabscheuen. Im Sinne von mehr Glaubwürdigkeit und Redlichkeit in Wissenschaft und Praxis der Musiktherapie kann der BKMT berufsschädigendes Verhalten nicht tolerieren. Die musiktherapeutisch Tätigen verdienen es, dass im Sinne der Studierenden, Patienten und nicht zuletzt des Steuerzahlers derart schwerwiegender jahrzehntelanger Betrug nicht hingenommen wird.
Angesichts der Instrumentalisierung der Hamburger Gerichte und Medien durch den jahrzehntelangen Promotionsausschussvorsitzenden und Doktormacher Decker-Voigt, der kein Gymnasium und keinerlei berufsqualifizierendes Hochschulstudium absolviert hat, sei der sehr lesenswerte Bestseller von Thomas Wieczorek empfohlen: "Die verblödete Republik. Wie uns Medien, Wirtschaft und Politik für dumm verkaufen" (Knaur, München, 2009), darin insbesondere das Kapitel 3: "Der Pseudorechtsstaat".


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Skandal
 

Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten können zu erheblichen Repressalien gegenüber den Hinweisgebern führen. Selbst wenn sich der Betrugsverdacht bestätigt, muss der Whistleblower empirisch fürchten, schärfer sanktioniert zu werden als derjenige, den er angezeigt hat."
(Wer den Plagiator verpfeift, muss mit Undank rechnen
. FAZ vom 24.02.2009)
Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht...
(Kurt Tucholsky)

Aus gegebenem Anlass sei betont, dass der Text dieser Webseite wie auch aller anderen Webseiten zu dem Hamburger Behördenskandal ausschließlich vom dem im Impressum Genannten verantwortet wird und jegliche gegenteilige Behauptung eine böswillige und strafbare Unterstellung darstellt. Laut BGH (Urteil vom 30.6.2009, VI ZR 210/08) kommt es maßgeblich darauf an, wer im Impressum als Verantwortlicher aufgeführt ist .