
Nach der Promotion folgt in der Regel die Habilitation - für Mutige und Durchsetzungsfähige mit langem Atem - oder nach dem Rezept jenes Hamburger C4-Professors Decker-Voigt, der dem engen Arbeitsmarkt ("Etwa 30000 bis 40000 Habilitierte sind derzeit in beruflich ungesicherter Situation") nach Recherchen von Univ.-Prof. Dr. W. Zifreund dadurch auswich, dass er es ohne Besuch eines Gymnasiums und ohne "Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis" bis zum Hochschuldozenten und bloß mit einer "Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis" bis zum Professor in einem wissenschaftlichen Studiengang brachte und ohne Habilitation und ungestraft mit falschen Titeln und falschen Berufsbezeichnungen bis zum Vorsitzenden des Promotionsausschusses aufstieg, sich nach Selbstanzeige wegen Titelschwindels regelwidrig ohne die vorgeschriebenen Voraussetzungen einen Doktortitel verleihen ließ und obendrein diverse "Hochschulen" gründete, deren Titel weder in der Schweiz noch in Deutschland geführt werden dürfen. "Durchschnittlich 4,8 Jahre dauert eine Habilitation" (FAZ Nr., 174, 30.7.2009, S. 6). Nachdem der besagte Promotionsausschussvorsitzende die verbotenen Titel nicht mehr führen darf, hat er Möglichkeiten gefunden, sich z.B. durch die Instrumentalisierung des DAAD Ehrentitel zu besorgen. Während Prüfungsausschussvorsitzende an Universitäten habilitiert sind, vergibt Decker-Voigt, der sich in dieser langjährigen Position 58jährig promovieren ließ, Doktortitel. Zweitgutachter ist der Präsident seiner Hochschule, Elmar Lampson, aus dessen im Internet nachlesbarem Lebenslauf nicht hervorgeht, ob er die Waldorfschule mit Abitur und ein Universitätsstudium absolviert hat. Krasser können die Unterschiede zu habilitierten Professoren und gar zu einem habilitierten Musikhochschulabsolventen, dessen Habilitation wenigstens ein Universitätsabschluss und wenigstens eine Promotion vorausgehen, nicht sein.
Auszüge: 18.12.2007 http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,523933,00.html
UNI-MARATHON - Nach 20 Jahren endlich habilitiert
Von Hermann Horstkotte
Nun hat er die Hochschullehrerprüfung bestanden - nach einem akademischen Ausdauertraining der krassen Art: Volle zwei Jahrzehnte lang lag ein Lateinlehrer im Streit mit der Düsseldorfer Uni. Seine Habilitation gelang erst auf Druck der Gerichte und der Politik. (...)
Der Kandidat, schon Mitte 50, war mit seiner Prüfungsschrift über Schimpfworte in einer Bibelübersetzung mehrmals rechtswidrig ausgebremst worden. In seinem "opus magnum" habe er Hebraismen überschätzt und moderne sprachwissenschaftliche Theorien nicht genügend berücksichtigt, lauteten die zwei wichtigsten Einwände. Mehrere Gutachter indes werteten die Arbeit weitaus positiver.
Erst nach einem zähen Rechtsstreit über volle zwei Jahrzehnte gab die Philosophische Fakultät durch einen gerichtlichen Vergleich endlich nach. Sie nahm die Arbeit genau in dem Wortlaut an wie 1987 vorgelegt. Der Autor Michael W. belegt damit Platz 2 im akademischen Ausdauertraining, nach dem All-Time-High des Mediziners Walter Laabs, der für seine Habilitation bis Februar 2006 ein knappes Vierteljahrhundert kämpfen musste.
(mehr...) (...)Tatsächlich hing die Habilitation bis zu einem Sieg W.s vor dem Bundesverwaltungsgericht 1994 vom Votum der Gesamtfakultät ab. Jede Professorenstimme wog gleich, ob durch Sachverstand gestützt oder nicht. Seit 1994 aber gilt höchstrichterlich, dass es bei der Habilitation um keine willkürliche Zuwahl wie bei der Aufnahme in den Rotarierclub geht, sondern im Wesentlichen um eine Berufszulassungsprüfung vor Fachvertretern mit derselben Lehrbefugnis, die der Bewerber anstrebt. Das ergibt sich zwingend aus der im Grundgesetz verankerten freien Berufswahl.
Die Tragweite dieses Grundsatzurteils hat auch 13 Jahre später noch nicht jede Fakultät ganz begriffen. So mag das gemischte Düsseldorfer Prüfungsgremium fachlich inkompetent entschieden haben - das aber diesmal fehlerfrei. Dekan von Alemann, gelernter Politikwissenschaftler, zu SPIEGEL ONLINE: "Ende gut, alles gut." Ab kommendem Semester wird W. an der Uni mindestens zwei Wochenstunden lehren müssen, unentgeltlich, nur um den Ehrentitel "Privatdozent" führen zu dürfen.
Auszüge: 14.2.2006 http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,400636,00.html
Falle Habilitation - Eine Frage der akademischen Ehre
Von Hermann Horstkotte25 Jahre lang prozessierte der Mediziner Walter Laabs gegen die Uni Münster, um habilitiert zu werden - pünktlich mit Erreichen der Pensionsgrenze ist es ihm gelungen. Was er nun davon hat: eine späte Genugtuung. Eine schmucke Urkunde. Und garantiert keine Professur.
Walter Laabs war immer ein Außenseiter, er mochte sich nicht wie seine Kollegen in den Münsteraner Unikliniken vom Assistenz- bis zum Oberarzt hochdienen. Auf akademische Meriten wollte der streitbare Arzt dennoch nicht verzichten - er strebte den Professorentitel und die Ernennung zum Hochschullehrer für Chirurgie an. Zu diesem Zweck reichte Laabs, medizinischer Direktor des Rehazentrums Wilhelmshaven, bereits 1981 eine "experimentelle Studie am Großtier" über Knochenheilung als Qualifikationsschrift ein. (...)
Ein sattes Vierteljahrhundert lang ersann die medizinische Fakultät der Universität Münster immer neue Tricks, um die Habilitation von Laabs zu durchkreuzen - zunächst offiziell aus Qualitätsgründen, dann trotz Nachbesserungen immer wieder. Seit 1977 machte die Fakultät die Habilitation von Externen, also von Ärzten, die außerhalb der Münsteraner Uni arbeiteten, formell davon abhängig, ob diese "erwünscht" seien oder eben "kein Bedarf" bestehe.
Der eigenwilligen Idee vom geschlossenen Club schoben aber Richter des Verwaltungsgerichts Münster einen Riegel vor. Sie hoben das erste Njet der Fakultät und viele weitere Neins immer wieder auf und erklärten die Anforderungen für erfüllt.
Indes fand die Fakultät reichlich Kniffe, um das Verfahren zu verzögern. So ließen die Mitglieder des Habilitationsausschusses den Kollegen im Mai 2004 in der mündlichen Prüfung durchrasseln. Der Kandidat sei nicht auf dem neuesten Wissensstand, seine Ausführungen beruhten auf Erkenntnissen aus den frühen achtziger Jahren - nicht direkt überraschend nach der Verschleppung über 23 Jahre.
Habilitation durch Gerichtsbeschluss
Die Richter gaben abermals Laabs Recht und verpflichteten die Fakultät, endlich die Prüfungsurkunde auszustellen. In einer Urteilsbegründung von Ende 2004 sparten sie nicht an deutlichen Worten: Der Habilitierungsausschuss habe das Verfahren "in rechtswidriger Weise" fast ein Vierteljahrhundert hinausgezögert und Laabs so die Möglichkeiten beruflichen Fortkommens vorenthalten (Aktenzeichen: 10 K 871/02).
Erstmals in der deutschen Hochschulgeschichte wurde damit eine Habilitationsschrift allein durch Gerichtsbeschluss angenommen. (...)
Der Kleinkrieg um den Titel lässt vergessen, zu welchem Zweck die Habilitation eigentlich dient - vor gut hundert Jahren wurde sie eingeführt, um die Qualität von Forschung und Lehre zu heben und zu sichern.
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Stand: 1.3.10