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Skandal

Ist den Hamburger Journalisten das Gehirn ausgelaufen? Decker-Voigt zählt die gerichtsbekannten Vorwürfe auf - in jenem weinerlich zerknirschten Ton, wie man ihn von entlarvten Betrügern kennt. Haben die Hamburger Journalisten bei der Hamburger Wissenschaftsbehörde nachgefragt, ob die Vorwürfe zutreffen? Dass Decker-Voigts vielfacher Schwindel zutrifft und dass die Hamburger Wissenschaftsbehörde weder gegen ihn noch gegen die mitschuldige Hamburger Musikhochschule einschreitet, übersteigt die Vorstellungskraft der Hamburger Journalisten Insa Gall, Alexandra Ringling, Hendrik Vöhringer, Marcus Bensemann, Thomas Darnstädt, Frank Hornig, Martin U. Müller, Marcel Rosenbach und Hilmar Schmundt. Unkritisch plappern sie die von der mitschuldigen Hamburger Musikhochschule verbreiteten Falschbehauptungen und Schmähungen nach, die das Verwaltungsgericht Hamburg am 11.5.2009 verboten hat. Aufgrund ihres Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht sind sie Fälle für die Medienaufsicht.
Laut Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009 "besteht grundsätzlich ein berechtigtes Berichterstattungsinteresse an der Frage nach seiner [Decker-Voigts] Qualifikation." Es liegt somit im öffentlichen Interesse, dass über die vom Steuerzahler finanzierte betrügerische ("atypische") Karriere von Decker-Voigt, dem das Gericht Schwindel bescheinigt hat, berichtet wird und man sich nicht länger von seinem Medienterror irritieren lässt.

Fragen, die nicht die Hamburger Journalisten, sondern die Zuschauer und Leser gestellt haben:

  • "Ist der Promotionsausschussvorsitzende Decker-Voigt habilitiert?": Nein.

  • "Darf oder durfte Decker-Voigt jemals die Titel "Psychologe" und "Psychotherapeut" führen?": Nein. Decker-Voigt hat nie Psychologie studiert. Die von ihm geführten und ihm von seiner Hochschule wider besseren Wissens zugeschriebenen geschützten Berufsbezeichnungen hat er nie erworben. Die Promotionsurkunde zum "Ph.D." im Fach Psychologie hat er von der auch in den USA noch nie akkreditierten Degree Mill CPU in Kalifornien für sehr viel Geld gekauft. Die auf dem zur Urkunde zugehörigen Transcript angegebenen zahlreichen angeblich erbrachten Studienleistungen und beruflichen Positionen sind fast durchweg falsch. Die falschen Angaben sind ohne weiteres zu erkennen. Trotzdem wurde diese Urkunde von der Hochschule für Musik und Theater Hamburg mit dem amtlichen Stempel beglaubigt und bei Decker-Voigts Berufung zum C3-Professor als Qualifikationsnachweis akzeptiert.

  • Nachfrage zu Decker-Voigts Berufung zum C4-Professor: Trotz der detaillierten Angaben zu Decker-Voigts falschen Titeln in der Anzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den damaligen Präsidenten Hermann Rauhe von 1987 hat die Hochschule für Musik und Theater Hamburg Decker-Voigt 1990 wieder auf einer Einerliste unter Ausschaltung von hochkarätigen Mitbewerbern berufen.

  • "Decker-Voigt behauptet, er habe den "M.A." erworben. Stimmt das?" Nein, den von ihm ohne die vorgeschriebene Herkunftsbezeichnung geführten "M.A." (Magister Artium) hat er nicht erworben. Weder in den USA hat er studiert und die obligatorischen Leistungsnachweise (Credits) erbracht noch hat er je ein Studium an einer deutschen Hochschule absolviert. Sein "M.A." gilt in den USA nicht als Hochschulabschluss und ist somit auch nicht in Deutschland anerkennungsfähig. Er muss ihm endlich entzogen werden. Der "M.A." des gelernten Kaufmannsgehilfen entspricht weder einem B.A. noch einem FH-Diplom noch einem Primarstufenexamen oder sonstigen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.

  • "War das Lesley College eine Elite-Universität?"  Nein. Das aus einem Kindergärtnerinnenseminar hervorgegangene Lesley College war damals völlig unbedeutend. Es hatte nicht einmal Promotionsrecht.

  • "Wie kam Decker-Voigt zu seinem amerikanischen M.A.?" Decker-Voigt hatte von einem aus der Schweiz stammenden, am Lesley College tätigen Prof. Paolo Knill erfahren und diesen dafür gewonnen, die von Decker-Voigt in seinem Wohnort Hösseringen gegründete Einrichtung als Filiale des Lesley College anzuerkennen. Hier hat Decker-Voigt ohne entsprechendes Studium ein Zeugnis zu einem amerikanischen M.A., der in den USA nicht als Hochschulabschluss anerkannt ist und allenfalls eine Weiterbildung analog zu einem Volkshochschulbesuch bescheinigt, erworben und gleichzeitig als Direktor an der Ausbildung von Studenten verdienen wollen. Gleichzeitig erhielt er in Hannover, wo zuvor sein Vorgänger, Prof. Eschen, tätig war, einen Werkvertrag mit bis zu 20 Stunden: "Die Abschlussarbeit dieses Werkauftrags bildete zugleich seine Abschlussarbeit des Studiums am Lesley College in den USA, das er mit einem M.A. abschloss, ohne über einen Bachelor-Abschluss zu verfügen, welcher grundsätzlich Voraussetzung für den Erwerb eines M.A.-Titels ist." (aus dem Urteil des LG Hamburg vom 6.2.2009).

  • "Hat Decker-Voigt den M.A. erworben, wie er behauptet?" Erworben hat er eine amerikanische M.A.-Urkunde, die weder in den USA noch in Deutschland als Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulstudiums anerkennungsfähig ist. Für ein ordentliches M.A.-Studium hätte er einen B.A.-Abschluss gebraucht, in den USA präsent sein müssen und die verlangte Anzahl an Credits erwerben müssen. Er hatte jedoch nicht einmal die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wie das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 6.2.2009 geschrieben hat. Laut schriftlicher Auskunft der Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland ist der ausgestellte M.A. weder in den USA als berufsqualifizierender Hochschulabschluss anerkannt, noch ist er als solcher in Deutschland anerkennungsfähig.

    "Es ist klar, dass eine Anerkennung dieses Mastergrades im Sinne deutscher berufsqualifizierender Hochschulabschlüsse nicht möglich ist." (Schreiben des Sekretariats der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen)

  • "Hat Decker-Voigt in den USA studiert?" Seiner Präsenzpflicht konnte er nicht nachkommen, da er mit der Leitung seines Unternehmens in Hösseringen und mit der Wahrnehmung des Halbtags-Werkvertrags vollauf ausgelastet war. Auch die vom Lesley College geforderten Credits, ohne die der B.A.- oder M.A.-Titel als Hochschulabschluss nicht ausgestellt werden kann, hat er nicht erbracht. In dem zum Zeugnis gehörenden Transcript, in dem normalerweise die besuchten Lehrveranstaltungen und die erreichte Punktzahl an Credits aufgelistet sind, findet sich keinerlei Hinweis, dass Decker-Voigt irgendeine Lehrveranstaltung in den USA besucht und irgendeinen Creditpunkt erworben hat. Bei der mündlichen Prüfung an seinem Wohnort in Hösseringen, bei der es sich nicht um eine Prüfung handelt, die mit einer Prüfung eines berufsqualifizierenden Hochschulstudiums vergleichbar wäre, haben ihm die aus den USA eingeflogenen Prüfer "life experience" als Prüfungsleistung bescheinigt. Laut Schreiben der Kultusministerkonferenz

    • "ist auch klar, dass eine Anerkennung dieses Mastergrades im Sinne deutscher berufsqualifizierender Hochschulabschlüsse nicht möglich ist. Eine solche Anerkennung muss bereits an der Tatsache scheitern, dass für den Erwerb des Mastergrades keinerlei vorausgehendes Studium mit Bachelor-Abschluss erforderlich war. Die Anrechnung von Lebenserfahrung ist keine hinreichende Gewähr für eine qualifizierte Ausbildung, sondern wirkt auch nach amerikanischen Maßstäben als disqualifizierend."

  • "Hat Decker-Voigt zur Erlangung des M.A.-Titels eine schriftliche Arbeit vorgelegt und eine Dissertation geschrieben?" Eine von Decker-Voigt eigens für den M.A.-Titel angefertigte Arbeit gibt es ebenso wenig wie eine eigens angefertigte Dissertation. Als thesis hat er sich den Bericht zu seinem Werkvertrag anerkennen lassen. Diesen Werkvertrags-Bericht nutzte er nochmals für den kurz darauf für viel Geld gekauften Doktortitel einer noch nie anerkannten, weil noch nie akkreditierten Degree Mill in Kalifornien.

    • "An der zwischenzeitlich verbotenen Columbia Pacific University in Kalifornien erwarb der Kläger den Titel eines Ph.D. im Fach Psychologie, welches er nicht studiert hat. Der Titel Ph.D. berechtigt ihn nicht zum Tragen eines deutschen Doktortitels." (aus dem am 6.2.2008 verkündeten Urteil des LG Hamburg)

    • "Für die verleihende Einrichtung als Titelhandelsunternehmen sind die vom Bewerber eingetragenen Aussagen vollkommen uninteressant. Entscheidend ist nur die Überweisung des für die Urkunde zu zahlenden Geldbetrags." (aus dem Schreiben der Kultusministerkonferenz zu Decker-Voigts M.A.- und Ph.D.-Titel)

  • "Ist sein jetziger Doktortitel gültig?" Noch, weil die Hamburger Wissenschaftsbehörde nicht dagegen eingeschritten ist, obgleich Decker-Voigt wegen fehlenden Hochschulstudiums die Promotionsvoraussetzungen nicht erfüllt hat. Als Promotionsausschussvorsitzender zwei Tage nach Selbstanzeige ließ er sich von seinem Präsidenten Hermann Rauhe, der für wenige Minuten den Vorsitz übernahm, in einer regelwidrigen Turbopromotion promovieren. Seine Hochschule bzw. die Hamburger Wissenschaftsbehörde müsste Decker-Voigt den Doktortitel entziehen. Da beide aber bereits bei seiner Berufung zum C3-Professor und dann zum C4-Professor versagt haben, sind sie nicht bereit, endlich Konsequenzen zu ziehen. Vielmehr geht die Hochschule für Musik und Theater mit Falschbehauptungen und Schmähungen an die Öffentlichkeit, so dass das Verwaltungsgericht Hamburg am 11.5.2009 gegen sie einschreiten musste. Es ist jedoch lediglich eine Frage der Zeit, bis die Hochschule gezwungen wird, ihm den Titel abzuerkennen.

  • "Wie kam Decker-Voigt ohne Besuch eines Gymnasiums und ohne Abitur zum Professorentitel?" Warum Hermann Rauhe bereits im ersten Jahr seiner Amtszeit dem aus der Gegend seines Geburtsorts stammenden Kaufmannsgehilfen Decker-Voigt den Professorentitel vergeben hat, ist nicht bekannt. Mit diesem Professorentitel hat Decker-Voigt die unbenoteten Zeugnisse zum M.A. und Ph.D. aus den USA, wo er nie studiert hat, "erworben" und seine Geschäfte mit Paolo Knill betrieben. Mit ihm, der sich fälschlicherweise als Emeritus ausgibt, betreibt er seine Geschäfte noch immer.

  • "Ist der Begriff 'Emeritierung' von Decker-Voigt auf Seite 51 der Broschüre 'Die Saison 2009/10', die die Hochschule für Musik und Theater Hamburg herausgegeben hat, richtig?" Nein. Decker-Voigt erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Verwendung des Begriffs "Emeritierung". Seine Hochschule verwendet den Begriff somit genau so hochstaplerisch wie er selbst ihn in seinem belletristisch verbrämten Mordaufruf und als Dokumentation ausgegebenen Lügengeschichte verwendet.

  • "Sind die von Decker-Voigt und seiner Hochschule ausgestellten Doktorurkunden gültig?" Momentan ja, selbst wenn es vorkommt, dass keiner der Gutachter ein Universitätsstudium absolviert hat. Wer an keiner anderen Hochschule eine Chance sieht, kann sich den Doktortitel bei Decker-Voigt besorgen, wie sich aus der Vita der Nutznießer und Unterzeichner seines Aufrufs auf seiner eigens für seine Hetzkampagne gekauften Domain ersehen lässt. Seit diese katastrophalen Zustände bekannt sind, hat sich die Anzahl der Doktoranden nach Aussagen der Musikhochschule Hamburg drastisch erhöht. Die Qualität dieser Dissertationen spottet großenteils jeder Beschreibung. Die Zustände an der Musikhochschule Hamburg sind grotesk und in jedem anderen Bundesland undenkbar!

  • "Prof. Eschen und Decker-Voigt bezeichnen seine Karriere als "atypisch". Kann "atypisch" "betrügerisch" bedeuten?" Ja. Dieser Schluss ergibt sich sowohl aus ihrem Eingeständnis der Reihenfolge von beruflicher Positionen und anschließendem Zeugnis (stets "der zweite vor dem ersten Schritt"). Im Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009 (AZ 324 O 211/08) heißt es:

    • "Dieses Verhalten darf dann auch als "Schwindel des Klägers [Decker-Voigt]" bezeichnet werden. (...) Es ist ... vertretbar, ... aufgrund des Ausbildungsweges des Klägers [Decker-Voigt] zu dem Schluss zu kommen, dass seine Qualifikation den Anforderungen nicht gerecht werde."

  • "Wo ist Decker-Voigt tätig?" Zumindest ist er tätig

    • in der Hochschule für Musik und Theater Hamburg

    • in der von ihm mitgegründeten European Graduate School (EGS) in Leuk/Wallis, Schweiz, einer laut www.anabin.de "nicht anerkannten Hochschule", die für viel Geld akademische Grade ausstellt, die laut Mitteilung des Sekretariats der Kultusministerkonferenz der Bundesländer Deutschlands (Bonn) weder in der Schweiz noch in Deutschland geführt werden dürfen. Dort hat auch der vorige Präsident der Hamburger Musikhochschule seinen Titel "Dr. h.c." erhalten. Die sehr lesenswerte und aufschlussreiche Laudatio dazu hielt Decker-Voigt. (siehe Zitate

    • in der von ihm mitgegründeten International School for Interdisciplinary Studies (ISIS) in Zürich

    • in der privaten "Europäischen Akademie der Heilenden Künste" Klein Jasedow. Der dortige Kleinstverleger Johannes Heimrath profitiert nicht nur aus der missbräuchlichen Nutzung des Sekretariats der Hamburger Musikhochschule auf Kosten des Steuerzahlers, sondern vertreibt aus reinem Geschäftsinteresse und unter krassesten Falschbehauptungen Decker-Voigts belletristisch verbrämten Mordaufruf mit haarsträubende Lügen und Gehässigkeiten, wie man sie nur einem hochgradig narzisstisch Gestörten zutraut.    

    • in der von ihm gegründeten Akademie für Weiterbildung in künstlerischen Therapieformen der Herbert von Karajan-Stiftung Berlin

    • in der von ihm gegründeten Firma Energon unter profitmaximierender Verwendung der falschen Titel "Ph. D. (Dr. phil.), M.A., Psychologe"

    • im Beirat von Il Canto del Mondo, dessen Präsident jener für Decker-Voigts Betrügereien maßgeblich verantwortliche Hermann Rauhe ist, mit den falschen Titeln "Ph. D. (Dr. phil.) M. A."

    • für ÖAGG mit den falschen Titeln "Ph.D. (Dr. phil.), M.A. Hans-Helmut Decker-Voigt, Psychologe"

    • für die Akkreditierungsagentur AQAS. Decker-Voigt war z. B. Gutachter für den Studiengang Eurythmie an der Alanus Hochschule Alfter. Kennt jemand irgendeinen Qualifikationsnachweis von Decker-Voigt für Eurythmie?

     

  • Frage vom 10.5.2009:
   MA-Lesley: ist dieser Titel so hochwertig, daß das Hauptfach das wissenschaftliche NF mit abdecken kann?

Antwort:

Aus den vorliegenden kompletten Dokumenten, die Decker-Voigt im Rahmen seiner zahlreichen Prozesse vorgelegt hat, steht nichts von einem Nebenfach Psychologie. Im Zeugnis vom 31.8.1983 und im zugehörigen Transcript, in dem normalerweise sämtliche besuchten Lehrveranstaltungen und erbrachten Credits aufgelistet sind, kommt das Wort "Psychology" bzw. "Psychologie" kein einziges Mal vor. Decker-Voigt hat in keinem einzigen seiner zahllosen Prozesse nachgewiesen, dass er irgendeine Lehrveranstaltung zum angeblichen Nebenfach Psychologie besucht hat. Die Dokumente dürfen trotz fraglos eindeutigen breiten öffentlichen Interesses leider nicht veröffentlicht werden. Ein Transcript nach dem unkenntlich gemachten Beispiel zu einem wenige Jahre später ausgestellten Zeugnis konnte Decker-Voigt nicht vorlegen. - Nochmals sei betont, dass der von Decker-Voigt geführte amerikanische "M.A." weder in den USA noch in Deutschland anerkennungsfähig ist und somit einen anerkannten akademischen Abschluss vortäuscht, den er nicht erworben hat.  mehr   

Es empfiehlt sich allerdings, die Frage nicht zu stellen, da es Decker-Voigt gelungen ist, die Frage nach seinem Abitur bestrafen zu lassen. Das Hamburger Landgericht hatte die auf der Homepage von Decker-Voigts Rechtsanwalt verbreitete Lüge, Abitur zu haben, nicht überprüft und ein Verbot dieser fraglos berechtigten Frage erlassen. Allein schon wegen dieses Verbots  hat Decker-Voigt im Verlauf seines Verfolgungstourismus weitere sechs Male die Hamburger Gerichte in Anspruch genommen, davon dreimal das Landgericht Hamburg und dreimal das Oberlandesgericht Hamburg .  mehr

  • Weitere Frage vom 10.5.2009 zu den Urteilen und Beschlüssen der Gerichte:

Sie scheinen ja ganz schön frustriert zu sein, dass sie so einen Schrott über andere Menschen verbreiten müssen.

Zumal sie sämtliche Urteile oder Beschlüsse, die sie "zitieren" erfunden haben, da es keine Quellenangaben gibt.
zB. gibt es gar keine Entscheidung des LG HH vom 6.2.2009.

10.05.2009 - 15:26:09

Antwort:

Wenn auch nur 1 einziges Wort falsch oder auch nur annähernd missverständlich ist, dann klagt Decker-Voigt sofort. Wie ängstlich er darauf bedacht ist, dass nichts erwähnt wird, was er verheimlichen darf, ist daran zu ersehen, dass er dem Geschäftsführer des nach ihm benannten Archivs in Uelzen, Rechtsanwalt und Notar Winfried Treptow, den Auftrag erteilt hat, "regelmäßig diese Internet-Darstellungen zu lesen mit einem Zeitaufwand von täglich nicht unter einer Stunde", wie dieser am 22.8.2007 an das Oberlandesgericht Celle schreibt. Wie frustrierend muss diese tägliche Arbeit für einen Anwalt sein, selbst wenn er dadurch gut verdient.

Die Chronologie von Decker-Voigts zahlreichen Gerichtsverfahren ist unter www.kreativtherapien.de/verfolgungsaktionismus.htm aufgelistet. Dort sind auch die Quellenangaben (Aktenzeichen) mitgeteilt. Das für ihn vernichtende Urteil vom 21.11.2008, verkündet am 6.2.2009, trägt das AZ 324 O 211/08.

  • Weitere Frage vom 10.5.2009:

warum haben sie spiegel online kein interview gegeben würde mich interessieren.

10.05.2009 - 19:34:54

Antwort:

Weil Frau Alexandra Ringling von Spiegel-TV es abgelehnt hat, die Hamburger Wissenschaftsbehörde und die Hamburger Staatsanwaltschaft zu befragen und stur darauf bestand, es handle sich um einen Privatkrieg und um Stalking (§ 238 StGB), obgleich eine diesbezügliche Gerichtsentscheidung nicht einmal von Decker-Voigt, der ja ständig klagt, angestrengt worden war, da der Vorwurf einer solchen Straftat am ehesten auf ihn selbst zutrifft. Aufgrund der Erfahrung mit dem Journalisten Marcus Bensemann von BILD war davon auszugehen, dass Frau Ringling das Interview so zurechtschneidet, dass es in ihr Konzept passt. Wie Decker-Voigt die Fakten verdreht, ist hier dargestellt: mehr  

  • Frage vom 11.5.2009:

Komischerweise sind die Urteile zu Ihrem Fall auf den offiziellen Websits des LG Hamburg wirklich nicht zu erkennen - siehe link:

http://lrha.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/ha_frameset.py?GerichtName=Landgericht+Hamburg&GerichtAuswahl=LG+Hamburg

Andererseits auf dem nicht-offiziellen Link von Rolf Schälike

siehe link(Fr.6.2.09/9:55):

http://www.buskeismus.de/termine_09_1Q.html

324 O 211/08 ist klar.
 zu
324 O 931/07:

Welche zwei Äußerungen darf denn der Beklagte nicht mehr äußern?

Um Hamburg müßte man sich allmählich Sorgen machen.

11.05.2009 - 18:33:40

Antwort:

Vielen Dank für den aufschlussreichen Hinweis auf diese Merkwürdigkeit. Das LG Hamburg hat in seinem am 6.2.2009 veröffentlichten Urteil vom 21.11.2008 (AZ - 324 O 931/07) sowohl die seit März 2003 anstandslos veröffentlichte, 2 Tage nach Selbstanzeige und 4 Wochen nach der Anzeige wegen Anstellungsbetrugs und Titelschwindels in einer regelwidrigen Turbopromotion ausgestellte Urkunde der hausinternen Promotion, einem "eklatanten Verstoß gegen die akademischen Konventionalregeln" (Univ.-Prof. Dr. jur. D. Leuze), als auch die als Gegenbeweis zu der auf der Kanzlei Treptow verbreiteten Behauptung, Decker-Voigt habe Abitur, verwendete "Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung", die er 2 Jahre nach seiner Anstellung als hauptberuflicher Dozent nach einer nur knapp bestandenen Sonderprüfung in Bonn erhalten hatte, untersagt und auch zu behaupten untersagt, Titelschwindel des Klägers sei "gerichtlich" bestätigt, weil es hätte "staatsanwaltschaftlich" oder "justitiell" heißen müssen. "Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 5/7 und der Beklagte 2/7."   mehr  

In dem am selben Termin verkündeten Urteil (AZ 324 O 211/08) mit der kompletten Abweisung von Decker-Voigts Klage heißt es: Für die Aussage, "der "Titelschwindel" sei "aufgeflogen", sind hinreichende Anknüpfungstatsachen vorhanden."  Und an anderer Stelle in diesem Urteil steht der Satz: "Dieses Verhalten darf dann auch als "Schwindel des Klägers" bezeichnet werden" mehr  


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