
Mit welchen Methoden sich Decker-Voigt über Wasser hält, verdeutlicht seine Manipulation der Öffentlichkeit. Er ließ die Frage nach seinem Abitur gerichtlich verbieten. Der Öffentlichkeit wie auch dem Gericht erschien die Möglichkeit, dass ein Vorsitzender des Promotionsausschusses, der haufenweise Doktortitel vergibt, kein Abitur haben könnte, undenkbar. Aus Decker-Voigts eidesstattlicher Versicherung war jedoch zu erfahren, dass er kein Gymnasium besucht habe, sondern nur eine Prüfung zur Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung abgelegt habe, die er zudem nur mit einem knappen "befriedigend" bestanden hatte, obgleich er zu dieser Zeit bereits seit Jahren als Hochschuldozent Studierende unterrichtet hatte, die ein Reifezeugnis hatten, d.h., die höher qualifiziert waren als er.
In derselben eidesstattlichen Versicherung stellt Decker-Voigt die Behauptung auf, "daß Herr Hörmann sich auf meine damalige Stelle ebenfalls (zunächst) mit bewarb." Diese Behauptung ist falsch. Für einen Univ.-C4-Professor hätte diese Bewerbung eine gravierende Verschlechterung dargestellt. Es gab diese Bewerbung nicht einmal andeutungsweise, weder mündlich noch schriftlich und auch nicht zunächst.
Mit Hilfe von Finanzmitteln aus der Stiftung des Hamburger Bauunternehmerehepaars Greve, das für seine beträchtlichen Spenden Professoren- und Doktor-Titel ehrenhalber erhielt, werden von Decker-Voigt mit seinem "atypisch" absurden Verständnis von „Wissen-Schaft“ neue Studiengänge in anderen Ländern und die Übersetzung seiner "Erzählungen" und von ihm herausgegebenen Sammelbände finanziert, womit eine russische Hochschule die Verleihung des Titels "Professor honoris causa" begründet hat. Man gewinnt den Eindruck: Nicht Qualität, sondern "Geld regiert die Welt."
Natürlich wissen Absolventen usw., dass sie bei jemandem, der ohne Gymnasiums- und Hochschulabschluss Professor geworden ist, normalerweise nichts lernen können und somit ihre Abschlüsse in keiner Weise mit denen zu vergleichen sind, die unter typischen und üblichen akademischen Verhältnissen erworben wurden.
Ebenso logisch ergibt sich daraus, dass eine Musiktherapie, die von solchen Personen ausgeübt und gar gelehrt wird, eher schadet als nützt. Darauf lassen ihre Publikationen schließen. Sie sind großenteils nicht viel mehr wert als die Bücher, die Decker-Voigt in seinen Krisen schrieb. Der Krisen gab es offensichtlich viele.
Ergebnisse der Recherchen des BKMT:
Ph.D.: Dieser von der als "degree mill" bekannten und inzwischen verbotenen, niemals akkreditierten Columbia Pacific University (CPU) stammende Doktortitel war laut Schreiben des Sekretariats der Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland vom 7.12.2007 noch nie anerkannt und darf in Deutschland seit jeher nicht geführt werden. Der Doktortitel ist zudem im Fach Psychologie ausgestellt, obgleich Decker-Voigt in diesem Fach nie immatrikuliert war. Näheres zu dieser Titelmühle findet sich unter Wikepedia mit der Preisliste für die akademischenTitel.
Dr. phil.: Diesen Titel hat Herr Decker-Voigt nie erworben, führt ihn aber in seiner am 16.9.2002 zur Dissertation erhobenen Erzählung von 1999.
Ph.D. (Dr.phil.): Diese Titelkombination ist ebenfalls unzulässig.
M.A.: Dieser aus dem 2-jährigen "Postgraduate"-Studium am damals regional anerkannten Lesley College herrührende, von Prof. Knill ermöglichte Titel darf in dieser verkürzten Form in Deutschland nicht geführt werden, Prof. Knill hatte seinem Geschäftspartner Decker-Voigt die Möglichkeit geboten, ohne ein übliches ordnungsgemäßes Universitätsstudium einen amerikanischen "Master oft Arts" zu erwerben.
M.A.-Psychologe: Diesen im "Psychologie Kalender 2003" (Hogrefe Verlag, Göttingen) genannte Titel zusammen mit dem Hinweis auf 11 Doktoranden hat Decker-Voigt an keiner Universität erworben. Er darf ihn nicht führen.
Der Senat der Musikhochschule Hamburg verzichtet in seinem darauf eingehenden Schreiben vom 17.10.2002 konsequent auf die Nennung auch nur eines Titels aus Decker-Voigts Titelliste.
Die Klinik Wienebüttel, in der Decker-Voigt therapiert, wirbt mit falschen Titeln. [Decker-Voigts Anzeige gegen diesen Satz hat das Gericht am 13.6.2006 abgelehnt. Die betreffende Werbung hat die Klinik Wienebüttel längst eingestellt.]
Die von Prof. Decker-Voigt zusammen mit Prof. Knill gegründete private Hochschule in Freiburg darf laut Anordnung des Wissenschaftsministeriums von Baden-Württemberg den Titel "M.A." bei Strafandrohung von 51.128 Euro nicht vergeben. An ihrer Stelle agiert seither die "Beratungsgesellschaft" mit Prof. Kriz (I, II) und dem 74jährigen Prof. Knill, der ihn zusätzlich bei sich in der Schweiz beschäftigt, was Kriz' Engagement zur Verschleierung der von der Presse aufgedeckten Verhältnisse erklärt.
Laut Mitteilung von Prof. Eschen (Vorgänger von Decker-Voigt als C4-Prof. in Hamburg und Berufungsvorsitzender 1986 und 1990) vom 15.10.2003 hatte die „Ev. Fachhochschule für Sozialwesen Rheinland-Westf. Lippe“ Decker-Voigt "berufen (1972-76) – mit der Auflage, einen Abschluß an der Hochschule für Musik in Trossingen nachzuholen." Demnach hat Decker-Voigt die Ausbildung in Trossingen ohne Abschluss verlassen. Ob Decker-Voigt den eigens auferlegten Abschluss nachgeholt hat, wird nicht berichtet. Wenn er ihn aber nicht nachgeholt hat, stellt sich die Frage, warum er der Auflage nicht nachgekommen ist. Wie soll er auch, wo er doch das Zugangsberechtigungs-Zeugnis erst später erwarb. - Statt 1972 muss es laut Decker-Voigt in seiner Laudatio zu dem ""deutschen Hermann der Musik" - in Anlehnung an Hermann den Etrusker" am 10.8.2000 im Rathaus von Saas Fee heißen: "1971 - ich war 26 Jahre und frischgebackener Hochschuldozent in Düsseldorf."
Decker-Voigt hat ab 1967 einen Lehrlingslehrgang gemacht und in Braunschweig die Kaufmannsgehilfenprüfung mit "befriedigend (3)" abgelegt sowie laut Zeugnis vom 25. Oktober 1973 in Bonn die Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis abgelegt, zu einem Zeitpunkt also, als er seit 1971 schon Fachhochschullehrer war, wozu normalerweise Promotion oder wenigstens ein Hochschulabschluss als Voraussetzung erforderlich war. Decker-Voigt hat jedoch erst am 25.10.1973 das Zeugnis über die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis erhalten. Dort heißt es: Decker-Voigt "hat die Prüfung mit "-befriedigend bestanden-" (3.3) und ist damit zum Hochschulstudium zugelassen". 1978 wurde er Professor an der Musikhochschule Hamburg, 1980 Professor am regional anerkannten Lesley College, von dem er aber erst am 31.8.1983 einen M.A.-Titel erhielt. Dieser ist laut Schreiben des Ständigen Sekretariats der Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland weder in den USA noch in Deutschland als berufsqualifizierend anerkannt und entspricht damit weder einem FH-Diplom noch einem Grundschullehrerexamen noch einem Bachelor oder sonst einem Hochschulstudium.
Als Folge der Berichte zur Titelpraxis vom BKMT aufgeworfene Fragen zu den Titeln "M.A., Ph.D. (Dr. phil.), Dr.phil., Dr.h.c., M.A.-Psychologe u. Psychologischer Leiter" von Prof. Decker-Voigt
- Tatsächlich war er nie in einem Magister-Studium eingeschrieben.
M.A.: ausgestellt vom Postgraduate M.A. degree program des regional anerkannten Lesley College. Die absolvierten Kurse und sowohl bestandenen als auch nicht bestandenen Prüfungen werden normalerweise im M.A.-Transscript, dem zur M.A.-Urkunde zugehörigen Zeugnis, aufgelistet. Der "B.A." wurde Decker-Voigt erst 1983, also zeitgleich mit dem "M.A.", ausgestellt, obgleich er dem postgradualen Studium voranzugehen hat. Prof. Knill bezweifelt in seinem Schreiben vom 19.3.1999, daß dieser Abschluß von 1983 und der Ph.D. von 1984 anerkennungsfähig sind. Das klärende Antwortschreiben vom 30.9.02 an Decker-Voigts Kanzlei kann hier eingesehen werden: Seite 1 und Seite 2. Decker-Voigt hat auf Anraten des LG Hamburg acht Verbotsanträge vom 3.1.2003 mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen, darunter das Verbot der Aussage, daß Decker-Voigt auch den M.A.-Titel nicht rechtmäßig führt.
Dr.: Die im September 2002 überraschenderweise präsentierte Turbo-Promotion an der eigenen Hochschule, an der Herr Decker-Voigt Vorsitzender des Promotionsausschusses ist, setzt einen Abschluß in einem der Fächer voraus, in denen an der Musikhochschule Hamburg promoviert werden kann. Das plötzlich als Dissertation anerkannte Buch "Mit Musik ins Leben" von 1998, erschienen 1999 im Ariston-Verlag, Kreuzlingen, ist laut Vorwort "Von Festland und Wellengang" ausdrücklich nicht als fachliche Arbeit zu verstehen: "Hatte ich ursprünglich eine fachliche Arbeit über Musiktherapie im Sinn, geriet diese Arbeit nach dem Geburtssturm im Kapitel und jenem Sturm zwischen Dänemark und Mecklenburg-Vorpommerns Küsten in eine andere Strömung. Es drängte mich, ... zu erzählen" (S. 11). Sie enthält folglich auch kein einziges Zitat und eine nur schmale Literaturliste und weist damit auch formal auf ihren betont nichtwissenschaftlichen Charakter als Erzählung hin. Der Klappentext der zur Dissertation erhobenen, schon in die Jahre gekommenen Erzählung führt den nicht erworbenen Titel "Dr. phil.".
"Dr.h.c.": Ob der seit 2002 zu lesende Titel von der von Prof. Decker-Voigt & Prof. Dr. Rauhe zusammen mit Prof. Knill gegründeten Privathochschule in der Schweiz stammt und von Prof. Knill ermöglicht wurde, der seinerseits diesen Titel am 8.8.2002 von der Musikhochschule Hamburg erhielt, ist noch nicht geklärt. Die Titel der von Knill, Decker-Voigt & Rauhe gegründeten Institution ohne Hochschulstatus EGS bzw. EHB sind weder in der Schweiz noch in Deutschland anerkannt und dürfen weder dort noch hier geführt werden.
M.A.-Psychologe und Psychologischer Leiter mit 11 Doktoranden: Da Decker-Voigt kein Psychologiestudium absolviert hat, ist es eindeutig, daß er den Titel M.A.-Psychologe nicht führen darf.
Hier das am 12.3.2003 an den BKMT-Vorsitzenden gerichtete Schreiben der Staatsanwaltschaft, dem an Deutlichkeit nichts hinzuzufügen ist. Die Staatsanwaltschaft unterscheidet deutlich zwischen "wäre" und "war". Und hier der § 153 StPO, mit dem schon ungleich bedeutsamere Verfahren eingestellt werden konnten (siehe z. B. auch Hamburger Abendblatt v. 29.4.2003). Der mitverantwortliche Schuldige ist denn auch der Staat. Entsprechend hätte der Staatsanwalt den Staat anzuklagen und die dortigen Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Daran ist der Hamburger Stadtstaat nicht interessiert und schützt entsprechend angeblich fehlendes öffentliches Interesse vor.
Zum Vergleich:
„Das Berufsgericht für die Heilberufe beim Oberlandesgericht (OLG) München hat einem Arzt eine Geldbuße von 2000 Euro auferlegt, der unberechtigt einen Doktortitel führte. (…) Zur Führung des Titels war der Beschuldigte nicht berechtigt, da er das Promotionsverfahren nicht abgeschlossen hatte (…) Gleichwohl hat sich der Arzt einer Berufspflichtverletzung nach § 2 Abs. 2 der Berufsordnung (BO) schuldig gemacht. Zudem hat er gegen § 29 und den darin statuierten Grundsätzen kollegialen Verhaltens verstoßen (…) OLG München v. 12.2.1003; Az.: BG – Ä 10/02“ (Deutsches Ärzteblatt, Jg. 100, Heft 34-35, 25.8.2003, S. C1771).
"Protsch sieht sich im Pech, auch wegen seines zweiten Doktorgrades, des Dr. rer. nat. der Universität Wien vom Januar 1997. Schon einen Monat zuvor stand auf dem Plakat zu einem Vortrag in seinem Institut der doppelte Doktor. Für diese Voreiligkeit macht Protsch einen Assistenten verantwortlich, dem er gekündigt hatte. Gleichwohl wurde er, wie er sagt, mit einem „Bußgeld“ von 13 000 DM belegt (damit gilt er nicht als vorbestraft), jedoch nicht mit 27 000 DM Strafe, wie es im „Spiegel“ hieß. Doch er sieht keine Chance, selbst klare Falschmeldungen durch Gegendarstellungen korrigieren zu können. Klar ist auch, dass Staatsanwälte und Richter solche Vorgänge oft weniger streng beurteilen." (RM 37/2004, S. 31, http://www.merkur.de/aktuell/la/wiss_043702.html)
Weil Gunther von Hagen (bekannt durch seine "Körperwelten") zwischen Februar 2002 und August 2003 Schriftstücke mit "Prof." unterzeichnet hatte, hatte das Amtgericht Heidelberg gegen ihn einen Strafbefehl über 312 000 Euro erlassen (SZ 86 v. 23.3.05, S. 12).
Wie weitere vergleichsweise harmlose Verfehlungen aufgenommen wurden und welche Folgen sie hatten, zeigt dieser Einblick.
--> Kirchturmpolitik
Eine entsprechende Richtigstellung von Seiten Decker-Voigts zu seinem Titelschwindel hat es bis zum heutigen Tag nicht gegeben!
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen hat bereits am 17.4.1986 der Musikhochschule Hamburg mitgeteilt, daß das private Lesley College eine "regional anerkannte Hochschule" war. Laut mehrerer Schreiben von Decker-Voigts Geschäftspartner Prof. Knill hatte dieses College kein Promotionsrecht, womit es möglicherweise nicht als Universität anzusehen, sondern einer deutschen Fachhochschule gleichzustellen wäre.
Daß Decker-Voigt tatsächlich kein übliches ordnungsgemäßes Universitätsstudium absolviert hat, geht zweifelsfrei aus den im Rahmen dieses Gerichtsverfahrens vorgelegten Dokumenten zu seinem amerikanischen "Master of Arts" hervor, wie ihre ausführliche Analyse zeigt: http://www.kreativtherapien.de/m_a_.htm und http://www.kreativtherapien.de/falscher_psychologe.htm.
Trotzdem wirbt Decker-Voigt weiterhin mit seinen sämtlichen falschen Titeln, wie ein Blick ins Internet beweist, z. B.:
http://radioenergon.de/chairboard.html: Hier wirbt Decker-Voigt zusammen mit seinem Geschäftspartner, dem Anästhesiearzt Dr. med. Spintge vom Sportkrankenhaus Hellersen in Lüdenscheid, für seine bis nach Asien verkauften weitgehend wertlosen und immens teuren Entspannungsmusikkassetten, die als besonders drastische Beispiele für Schindluder bei Kassetten mit Entspannungs- und Meditationsmusik“ gelten. Dieses "virtuelle Institut" "ist in Zusammenarbeit mit dem Institut für Musiktherapie der Musikhochschule Hamburg … eingerichtet worden", heißt es auf S. 243 der 1998 fertiggestellten und 1999 erschienenen Erzählung, die am 16.9.2002, zwei Tage nach Selbstanzeige bzw. vier Wochen nach der Anzeige des BKMT als Dissertation deklariert wurde, was nach Univ.-Prof. Dr. jur. D. Leuze einen "eklatanten Verstoß gegen akademische Konventionalregeln" bedeutet (s. http://www.kreativtherapien.de/diss2002.htm). Decker-Voigt ignoriert somit den Beschluss des LG Hamburg vom 12.3.2003 zu seiner unerlaubten Titelführung.
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Sein unerlaubter Titel findet sich nach wie vor auf der Homepage der Musikhochschule Hamburg: http://www.hfmt-hamburg.de/html/aktuelles/presse/2001.htm.
Nach wie vor lässt Decker-Voigt mit seinen sämtlichen falschen Titeln für geldwerte Veranstaltungen werben, so z. B. für den 11.-12.10.2008 auf http://www.oeagg.at/w_kunst.htm:
Prof. Ph.D. (Dr. phil.), M.A. Hans-Helmut Decker-Voigt
Psychologe, Musik- und Ausdruckstherapeut, Lehrstuhlinhaber für Musiktherapie und Direktor des Instituts für Musiktherapie der Musikhochschule Hamburg.Eine Woche vor der Entscheidung des OLG Hamburg vom 20.1.2009 hat die am Decker-Voigt-Skandal mitschuldige Hochschule für Musik und Theater Hamburg eine sog. "Ehrenerklärung" abgegeben - uneinsichtig wie schon 2002. Und wieder fallen einige darauf herein, und wieder müssen die Verantwortlichen und Nutznießer der Hamburger Verhältnisse vor ihm den Bückling machen.
Im Vergleich zu der von Decker-Voigt in der Verhandlung vor dem LG Hamburg am 4.4.2008 geforderten Richtigstellung der Flüchtigkeitsfehler, die sofort korrigiert worden waren, wären mit sehr viel mehr Berechtigung Maßnahmen gegen Decker-Voigts trotz des eingestellten Strafverfahrens fortgesetzten Titelmissbrauch zu ergreifen. Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft die Anzeigen des BKMT vom 29.7.2006 wegen Decker-Voigts fortgesetzten Titelmissbrauchs abgelehnt. Aufgrund dieses Freibriefs fühlt er sich berechtigt, die übelsten Unterstellungen zu verbreiten und die Nutznießer aus seiner „atypischen“ Karriere aufzuhetzen, so dass immer wieder neu aufgeklärt werden muss. Während Decker-Voigt wegen seiner zahlreichen Lügen kein einziges Mal verklagt wurde, schießt er mit seinen massenhaften Klagen ständig Eigentore, so zuletzt mit den beiden Gerichtsurteilen vom 6.2.2009, in denen das Gericht in aller Deutlichkeit zu Decker-Voigts Schwindel Stellung nimmt. siehe Skandal
Das Bemühen um Frieden wird von Decker-Voigt schamlos unterlaufen und mit dem Ziel, möglichst viel und möglichst gravierend zu schädigen, ausgenutzt. Dabei hatte es der BKMT angesichts der nicht untersagten 8 Hauptpunkte vorgezogen, sich eine zeitaufwendige Auseinandersetzung um die verbliebenen 3 unwichtigsten Punkte, von deren Richtigkeit sich jedermann überzeugen kann, zu ersparen. RA Treptow erhielt am 7.3.2003 die Verzichtserklärung mit der Begründung:
"Wir erklären, dass diese Abschlusserklärung unserer Mandantschaft nur zur Vermeidung einer überflüssigen und in der Sache unbedeutenden Auseinandersetzung abgegeben wird. Der Schwerpunkt der kritischen Auseinandersetzung mit Ihrem Mandanten [Decker-Voigt] liegt in den vom Landgericht nicht verbotenen Äußerungen."
Indem Decker-Voigt selbstverliebt in Legendenbildung flieht und weiterhin unverfroren Lügen auftischt und indem seine Hochschule und die ihr glaubenden Journalisten instrumentalisiert, erfährt die größtmögliche Öffentlichkeit von den krassen Verhältnissen an der Musikhochschule Hamburg.
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