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Um die erschwindelte Würde geht es!

Skandal

Regelwidrige Turbopromotion

Auf der Seite "Decker-Voigts 'Abitur'" hatten wir über die schulische Ausbildung von Decker-Voigt berichtet, auf der Seite "Decker-Voigts 'M.A.'" über sein „Hochschulstudium“. Diese Seite widmet sich den weiteren Sprossen der Karriereleiter von Hans Helmut Decker-Voigt, dem Weg zur Promotion. Der Weg zur Promotion führt Studierende in der Regel zu dem Promotionsausschuss ihrer Hochschule. Dem Promotionsausschuss Musiktherapie der Musikhochschule Hamburg sitzt Decker-Voigt seit ca. 20 Jahren vor. Gemeinsam mit seinen Kollegen befindet er über die Doktorarbeiten der Studierenden, die diese in jahrelanger Arbeit angefertigt haben. Er selbst hatte sich bis dahin diese Mühe nicht gemacht. Decker-Voigt hatte nämlich nicht nur bei seinem wertlosen "M.A.", sondern auch bei der Promotion die Vorzüge des amerikanischen Bildungssystems erkannt. Dort bieten manche Hochschulen Doktortitel an, wie anderenorts Äpfel und Birnen zu kaufen sind. Es handelt sich um so genannte „Degree mills“, bei denen solventen Kunden akademische Titel aller Art verkauft werden. Der Verkauf solcher Titel ist in den USA legal, das Führen dieser Titel allerdings nicht. Eine solche „Degree mill“ ist die Columbia Pacific University in Kalifornien. Die Titel an dieser „Hochschule“ dürfen in Deutschland nicht geführt werden. Die Hochschule trieb es in Kalifornien hinterher so weit, dass sie sogar von diesem Bundesstaat verboten wurde. Decker-Voigt jedoch, der keinerlei Hochschulstudium absolviert hat, aber einen nicht anerkennungsfähigen M.A. führt, erwarb ausgerechnet an dieser Hochschule gegen sehr viel Geld den „Ph.D.“ und führte diesen Titel in Deutschland. Auch dies war Gegenstand der Berichterstattung in der Deutschen Universitätszeitung: "Falsches Etikett"
Der Wissenschaftsjournalist Dr. Horstkotte berichtet in der Deutschen Universitätszeitung vom 11.10.2002:
Jahrelang führte der hauptamtliche Professor der staatlichen Hochschule für Musik und Theater in Hamburg, Hans-Helmut Decker-Voigt, hierzulande rechtswidrig den Doktortitel einer zweifelhaften amerikanischen University.“
Deutsche Universitätszeitung vom 11.10.2002:

Nach dieser Veröffentlichung wollte Decker-Voigt diese Peinlichkeit aus der Welt schaffen und organisierte sich einen neuen, hausgemachten Doktortitel. Zeitlich zeichnete sich diese Promotion durch eine nicht zu unterbietende Kürze aus: Wenige Wochen nach der Anzeige des BKMT vom 19.8.2002 war es Decker-Voigt vergönnt, sich am 14.9.2002 selbst anzuzeigen und bereits am 16.9.2002 der Staatsanwaltschaft mit dem frischen Doktortitel aufzuwarten. In der Deutschen Universitätszeitung 19/2002 blieb dem Vorsitzenden des Vereins für Deutsches und Internationales Wissenschaftsrecht, Prof. Dr. jur. Dieter Leuze, nur der kopfschüttelnde Kommentar: Diese „regelwidrige Turbopromotion“ stelle einen „eklatanten Verstoß gegen akademische Konventionalregeln“ dar. 
Geradezu trotzig mutet die Reaktion von Decker-Voigt auf diese Veröffentlichung allerdings insofern an, als er als Dissertation eine Erzählung einreichte, die damals schon vier Jahre als war. Das Vorwort beginnt:
  • "Dieses Buch wurde an zwei Orten geschrieben: Einmal am Mount Buffalo, National Park/Victoria, Australien. Zum anderen auf unserem Segelboot auf der Ostsee." (S. 11)

In dem Vorwort kann man auch allen Ernstes lesen:
  • Hatte ich ursprünglich eine fachliche Arbeit über Musiktherapie im Sinn, geriet diese Arbeit nach dem Geburtssturm im Kapitel und jenem Sturm zwischen Dänemark und Mecklenburg-Vorpommerns Küsten in eine andere Strömung. Es drängte mich, ... zu erzählen" (S. 11)."
Auch die formale Gestaltung der Arbeit drückt eine souveräne Missachtung der Konventionen des Wissenschaftsbetriebes aus. Es darf allerdings bezweifelt werden, dass insoweit Decker-Voigt ein geeignetes Vorbild für den deutschen wissenschaftlichen Nachwuchs ist. Wer ähnliches anderswo versuchten sollte, dürfte wohl deutlichen Schiffbruch erleiden, der Decker-Voigt erspart blieb, als er auf der Ostsee segelnd an seiner Dissertation arbeitete.
  • Ich schrieb diesen Teil des Buches auf einem Segelboot auf der Ostsee.“ (S. 138).
Klappentext der am 16.9.2002 hausintern als Dissertation angenommenen Erzählung "Mit Musik ins Leben" (Kreuzlingen: Ariston, 1999) mit dem falschen "Dr. phil.":

 

Diese skandalöse "Dissertation" eines Professors, der keinerlei Hochschulstudium absolviert hat, erlaubt Rückschlüsse auf das Niveau der Lehre von Decker-Voigt und auf die Qualität der von ihm ausgestellten zahllosen Diplome, Doktor-Urkunden, Gutachten usw. Was von seinen Büchern zu halten ist, sagt er in  "Meine Väter im Himmel" (in Hopf, H. (1990), "... geboren als Kind des Pfarrers ...", Münster: Lit, S. 183): "Ich erinnere nur, daß ich in meinen Krisen ... ein Buch nach dem anderen schrieb und veröffentlichte, um mich freizuschreiben." Seit Aufdeckung seiner "atypischen" Karriere gibt es neue Bücher...
Mit diesem Briefkopf stellte Decker-Voigt einen Promotionsantrag, der wegen seiner wertlosen amerikanischen Titel abgelehnt worden war. 
In der von Decker-Voigt erwirkten Gerichtsverhandlung am 12.7.2005 musste der Grund für seine auf dem Internetportal der Kanzlei Treptow betriebenen Rufmordkampagnen genannt werden. Dadurch gelangte das bisherige Geheimnis von Decker-Voigts abgelehntem Promotionsantrag an die Öffentlichkeit: Dem Antrag hatte er zwei nicht benotete Zeugnisse aus den USA vorgelegt, ohne ein zugehöriges Studium vorweisen zu können, das mit einem amerikanischen oder deutschen ordentlichen Hochschulstudium vergleichbar wäre. Das eine Zeugnis stammte von einem unbedeutenden College, das kein Promotionsrecht hatte, und in Deutschland als vermeintlicher Geldmaschine ein in den USA nicht anerkanntes Weiterbildungsstudium analog zu einem Volkshochschulkurs anbot; das andere Zeugnis  im Fach Psychologie, das er nie studiert hat, stammt aus einer kalifornischen Titelmühe, die auch in den USA noch nie anerkannt war und für sehr viel Geld Titel verkaufte.
"Entscheidend ist nur die Überweisung des für die Urkunde zu zahlenden Betrags" (aus den Schreiben I und II der Kultusministerkonferenz zu Decker-Voigts wertlosen Titeln M.A. und Ph.D.).
Der ehemalige Kaufmannsgehilfe Decker-Voigt, der keinerlei Hochschulstudium absolviert hat, führte viele Jahre lang eine stattliche Anzahl von Titeln, darunter eindeutig falsche. Den falschen "M.A." führt er sogar noch im Jahr 2008. Für die Führung auch nur eines einzigen falschen Titels hat der Gesetzgeber Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vorgesehen. Dasselbe gilt für die unrechtmäßige Verwendung geschützter Berufsbezeichnungen:
  • Ph.D.
  • M.A.
  • Dr. phil.
  • Dr. h.c.
  • Dr. Dr.
  • Psychologe
  • M.A.-Psychologe
  • Psychotherapeut
Decker-Voigt, Ritter vom Orden der Caballeros del Monasterio des Yuste, ist an einer öffentlich rechtlichen Hochschule tätig. Wie bei allen Hochschulen darf auch bei dieser Hamburger Hochschule im Interesse der Öffentlichkeit nach Qualitätssicherung und Evaluierung gefragt werden. Das hat das LG Hamburg am 6.2.2009 verkündet. Eine solche Frage zwingt sich geradezu auf, wenn bekannt wird, dass ein Professor in einem wissenschaftlichen Studiengang Studierende unterrichtet und gar als Promotionsvorsitzender fungiert, obgleich seine Voraussetzungen dazu mehr als dubios sind. Decker-Voigt möchte mit allen Mitteln verhindern, dass die Öffentlichkeit Genaueres darüber erfährt.  
Von öffentlichem Interesse sind nicht Decker-Voigts Noten in seiner Kaufmannsgehilfenprüfung und in seiner nur knapp bestandenen Prüfung zur Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis. So entlarvend sie auch sein mögen, ist weitaus eher das jeweilige Datum der hausinternen regelwidrigen Turbopromotion vom 16.9.2002 und die Zulassung des Kaufmannsgehilfen zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung vom 25.10.1973:
1. Zwei Jahre, bevor Decker-Voigt die Möglichkeit hatte, eine Hochschule zu besuchen, hat er schon Studenten unterrichtet. Darüber gibt sein Zeugnis Auskunft.
Aufgrund der jahrelang verbreiteten Falschbehauptungen liegt es zweifelsfrei im öffentlichen Interesse, dieses Zeugnis zu kennen. Immerhin ist seiner Verschleierungstaktikselbst das Landgericht Hamburg aufgesessen, weshalb er es in seiner perfiden Art verspottet, und immerhin gab es für Außenstehende keinen Beweis für seine Falschbehauptung. Dieser ergab sich erst sehr viel später, als seine eidesstattliche Versicherung vorlag, wo er erklärt, dass er kein Gymnasium besucht habe.
2. Ebenso unabdingbar notwendig ist es im öffentlichen Interesse, auf den laut DUZ 7/2007 gegenwärtig breit debattierten "eklatanten Verstoß gegen akademische Konventionalregeln" (Univ.-Prof. Dr. Dieter Leuze, Vorsitzender des Vereins für deutsches und internationales Wissenschaftsrecht in der DUZ 19/2002) an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg hinzuweisen. Immerhin wurde Decker-Voigt dort nicht nur zum Professor ernannt, ohne ein Gymnasium und ohne irgendeine Hochschule absolviert zu haben, sondern vom selben für die Ernennung verantwortlichen Hochschulpräsidenten auch noch in einer "regelwidrigen Turbo-Promotion" promoviert.
Diese "Urkunde" der Hochschule für Musik und Theater Hamburg, an der Decker-Voigt seit 1987 C3-Professor und seit 1990 C4-Professor ist, musste veröffentlicht werden, um zu zeigen, dass Decker-Voigt nicht nur Diplome, sondern als langjähriger Vorsitzender des Promotionsausschusses gar Doktorurkunden ausgestellt hat, ohne selbst überhaupt studiert zu haben. Wie das Datum belegt, ist Decker-Voigts Doktorurkunde zwei Tage nach seiner Selbstanzeige am 16.9.2002 ausgestellt und von Prof. Dr. Hermann Rauhe, dem 26 Jahre lang amtierenden Hochschulpräsidenten, mit dem Zusatz "derzeit amtierender Vorsitzender des Promotionsausschusses am Institut für Musiktherapie" unterschrieben. Als "Prüfungskommission" fungierten Dr. D. Niedecken und Prof. Dr. F.-K. Maetzel. Beide sind auf der Liste des Lehrkörpers von Decker-Voigts Instituts für Musiktherapie vom 16.8.2002 genannt. In der Urkunde heißt es: "Der Senat der Hochschule für Musik und Theater verleiht Herrn Hans-Heinrich-Helmut Decker-Voigt den Grad eines Doktor der Musikwissenschaften (doctor scientiae musicae) aufgrund der mit der Note  S e h r  g  u t  beurteilten eingereichten und als Dissertation angenommenen Veröffentlichung Mit Musik ins Leben. Klänge in Schwangerschaft und früher Kindheit sowie der am 16. September 2002 stattgefundenen und mit der Note  S e h r  g u t   beurteilten Disputation mit der Gesamtnote  S E H R  G U T ".
Auf der Rückseite der zur skandalösen Dissertation umdeklarierten "Erzählung", die laut  Vorwort "Von Festland und Wellengang" keine "fachliche Arbeit" ist und mit denkbar schmaler Literaturliste ohne jegliche korrekte Kennzeichnung der wenigen Zitate brilliert, prangt Decker-Voigts Konterfei und sein falscher "Dr. phil.".
Zu Decker-Voigts "atypischer Karriere", wie sich Herr Eschen, Decker-Voigts unpromovierter Vorgänger im Amt, in seiner "mit Einverständnis Hans-Helmut Decker-Voigts" verfassten, von falschen Behauptungen strotzenden Erklärung vom 15.10.2003 ausdrückt, gehört z. B. auch, dass er in seiner Eigenschaft als C3-Professor in Köln einen Promotionsantrag gestellt hat, der von dem dortigen Promotionsausschuss abgelehnt wurde. Decker-Voigt hatte verschwiegen, dass bereits 1987 ein Verfahren gegen ihn und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten der Musikhochschule Hamburg, Prof. Dr. Rauhe, wegen mutmaßlichen Anstellungsbetrugs gestellt worden war. Dies war erstmals durch Decker-Voigts "Offenen Brief" vom 1.10.2002 bekannt geworden. Die Beschwerde enthält derart umfängliche und konkrete Details, dass sie nur von einem Insider stammen kann, der zur Anonymität gezwungen war.
Da in der von Decker-Voigt & RA Treptow erwirkten Gerichtsverhandlung am 12.7.2005 der Grund für die widerlichen Ablenkungskampagnen der Herren Decker-Voigt & Treptow genannt werden musste, gelangte das bisherige Geheimnis von Decker-Voigts abgelehntem Promotionsantrag an die Öffentlichkeit. So wie ihm 1983 die Voraussetzungen für den M.A.-Titel fehlten und so wie ihm 1987 als C3-Professor auch die Voraussetzungen zur Promotion fehlten, so hat der C4-Professor Decker-Voigt auch zwei Tage nach Selbstanzeige vom 14.9.2002 keine der folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt:
Auszug aus der am 16.9.2002 geltenden Promotionsordnung der Hochschule für Musik und Theater Hamburg; sie weist Decker-Voigt als promoviert aus, obgleich er es nicht war, und nennt den Titel "M.A.", obgleich er nie ein Magisterstudium absolviert hat und somit den Titel unzulässig führt:
    "Vorsitzender des Promotionsausschusses: Prof. Dr. Hans-Helmut Decker-Voigt M.A.
     Zulassungsvoraussetzungen:
     die bestandene Diplomprüfung in einem Studiengang der Hochschule (außer Schauspiel)
     oder
     die bestandene 1. Staatsprüfung für das Lehramt mit Musik als Unterrichtsfach
     oder
     die bestandene Diplomprüfung im integrierten Studiengang Musiktheater-Regie
     oder
     die bestandene Diplom- oder Magisterprüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule
     mit dem Hauptfach  Musikwissenschaft.
     Abschluss: Doktor der Musikwissenschaften (doctor scientiae musicae)."
Anlässlich einer weiteren seiner zahlreichen Klagen vor dem Landgericht Hamburg teilte Decker-Voigt  am 24.4.2008 mit, dass sein in Köln gestellter Promotionsantrag 1988 abgelehnt worden war. Da überall in Deutschland ein Hochschulabschluss mit wenigstens "gut" (2,0) gefordert wird, Decker-Voigt aber nur unbenotete suspekte Papiere vorgelegt hatte, hätte er wenigstens eine Diplomarbeit schreiben müssen. Das ließ der C3-Professor mit den vielen akademischen Graden lieber bleiben. Bereits am 24.9.1995 hatte er schließlich bekannt: "Möglich, daß Sie inhaltlich entsetzt sind, weil ich keine Wissenschaftsbeiträge im üblichen Sinne schreibe." Daran hatte sich auch 2002 nichts geändert, weshalb er eine nicht fachliche Erzählung zur Dissertation deklarieren ließ.
Höchst bemerkenswerterweise enthält Decker-Voigts Urkunde über seine rasante Promotion keinerlei Hinweis auf ein vorausgegangenes Studium. Der unzulässig geführte Titel "M.A." steht ebenso wenig auf der Urkunde wie der von der kalifornischen Titelmühle CPU gekaufte Titel "Ph. D.", der laut Schreiben des Sekretariats der Kultusministerkonferenz noch nie geführt werden durfte, was Decker-Voigt sehr wohl wusste. Mit diesem illegalen Titel wurde er auf einer Einerliste zum C3-Professor und später wieder auf einer Einerliste zum C4-Professor hausberufen und gar Vorsitzender des Promotionsausschusses. Eben weil er seine Kritiker mit zahllosen Prozessen überzieht, selbst aber trotz eindeutigen Titelschwindels straffrei davonkam und den nie erworbenen Titel "M.A." (Magister Artium) hartnäckig z. T. noch immer führt, war es unabdingbar notwendig, diese Urkunde zu veröffentlichen, da es sonst unmöglich gewesen wäre, sich ein Bild von den Machenschaften an der Musikhochschule Hamburg zu machen. Nur so lässt sich erkennen, dass Decker-Voigt ohne das übliche ordnungsgemäße Studium nur formal den ihm nach der Strafanzeige Hals über Kopf verliehenen neuen Doktortitel führt. Wegen fehlender Voraussetzungen für den M.A. und den hauseigenen Dr. müssen ihm beide Titel aberkannt werden. Stattdessen klagt er wieder. Schließlich wird Decker-Voigt offenbar von der Rechtschutzversicherung "Bruderhilfe - Versicherer im Raum der Kirchen" unterstützt (s. "Kirchturmpolitik").
3. Im selben Einschreiben behauptet sein Anwalt allen Ernstes, seinem Mandanten sei bekannt geworden, dass "jedenfalls seit Anfang 2007 im Internet" folgende, ihm seit mehr als drei Jahren bekannte Absätze veröffentlicht seien, und verlangt den Widerruf des jeweiligen Schlusssatzes:
a) "Das Verfahren gegen Decker-Voigt wegen "Mißbrauchs von Titeln" (Plural) wurde am 12.3.2003 gemäß 153 StPO (1) eingestellt. Die bereits 1987 gestellte Anzeige wegen mutmaßlichen Anstellungsbetrugs war schon damals aufgrund von nicht überprüften falschen Behauptungen ohne Folgen geblieben. Das 2002 eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlichen Anstellungsbetrugs musste wegen Verjährung eingestellt werden. Titelschwindel ist gerichtlich bestätigt."
Nach Auffassung der Hamburger Gerichte muss es juristisch exakt nicht gerichtlich, sondern staatsanwaltlich bzw. justitiabel heißen. Das Oberlandesgericht Hamm ist anderer Meinung. Das Volk spricht von gerichtlich, da die Staatsanwaltschaft im Gerichtsgebäude untergebracht ist und für die Staatsanwaltschaft das Gerichtsverfassungsgesetz gilt. Auch ist die Einstellung eines Strafverfahrens nach § 153 StPO ohne Zustimmung des Gerichts nicht möglich. Zudem hat Decker-Voigt den Titelschwindel laut dem der Einstellung vorangegangenen Schreiben der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 28.2.2003 zugegeben: "Der Beschuldigte ist geständig."
b) "'Um die Würde geht es!', behaupten die Decker-Voigt-Zugehörigen. - Ja, tatsächlich geht es um die Würde, da darunter Decker-Voigts durch Betrug erhaltenen akademischen Würden und die darauf basierenden Machenschaften zu verstehen sind. Die von einem Wissenschaftsjournalisten im Jahre 2002 aufgedeckten Fakten lassen sich längst nicht mehr leugnen. Jahrelanger Schwindel zum eigenen Nutzen auf Kosten von Studierenden, Patienten und nicht zuletzt des Steuerzahlers ist aufgeflogen."
Wie unverfroren das Begehren von Decker-Voigt ist, wird in besonders drastischer Weise deutlich, wenn man bedenkt, dass nach eigenen Erklärungen seines Prozessbevollmächtigten auf das entgegenkommende Anraten des Landgerichts Hamburg Decker-Voigts Verbotsanträge vom 3.1.2003 mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen wurden, darunter folgende Aussage: "Ihm komme es nur auf Profit und dessen Maximierung auf Kosten von Patienten, Studierenden und nicht zuletzt der Wissenschaft an."
Die bei weitem nicht vollständige und somit lediglich exemplarische Liste der von Decker-Voigt Promovierten und sonstigen Nutznießer zeigt nur allzu deutlich, welch immensen und irreparablen Schaden Decker-Voigt angerichtet hat. Der Aufforderung, bis zum 11.2.2008 die Liste seiner Nutznießer vorzulegen, ist er nicht nachgekommen.
Unverkennbar macht Decker-Voigt seinen "atypischen" wissenschaftlichen Werdegang zur Methode; man denke nur an seine zahlreichen Gründungen von Studiengängen und Hochschulen, die keine sind, und an seine Titelwirtschaft in der Schweiz und nicht zuletzt in Freiburg, wo das Stuttgarter Ministerium die illegale Ausstellung des "M.A."-Titels untersagt hat.
Es gibt eklatante Belege, wie Decker-Voigt Personen mit fehlender oder nur dürftiger Hochschulausbildung im Wissenschaftsbetrieb unterzubringen versucht - man denke nur an seinen Versuch im Jahre 2005, als Mitglied der Findungskommission in Dresden die Professur für Tanztherapie einer Frau zuzuschanzen, die ihren weder in der Schweiz noch in Deutschland anerkannten "M.A" von der nicht anerkannten Decker-Voigt- & Knill-"Hochschule" EGS gekauft hat und damit in Witten-Herdecke beinahe promoviert worden wäre, wenn das sächsische Ministerium nicht noch rechtzeitig aus dem Internet über Decker-Voigts "atypische Karriere" gelesen und sofort die mit Decker-Voigt besetzte Findungskommission aufgelöst hätte: Doktortitel weg und Professur futsch und obendrein noch ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Titelführung, das gegen Zahlung einer beträchtlichen Geldauflage eingestellt wurde.
Der betreffende Doktorvater - ebenso wenig kompetent in Tanztherapie wie Decker-Voigt -  ist inzwischen entlassen, der vorgesehene Zweitgutachter kam nicht zum Zuge. Wer dieser Zweitgutachter im Netzwerk der gegenseitigen Nutznießer war? Hier die wohl kaum noch erstaunliche Antwort: Decker-Voigts langjähriger Geschäftspartner und Rektor jener "Hochschule" EGS Prof. Knill.
Decker-Voigt kam - wie immer - straffrei davon. Wer ihn gewähren lässt, läuft Gefahr, sich mit Zuständen abfinden zu müssen, wie sie in den USA herrschen, wo es zwei Sorten von Hochschulen gibt, die angesehenen und solche, die eher Titelmühlen ähneln.
Wer Decker-Voigts betrügerische ("atypische") Karriere überblickt, kommt nicht umhin festzustellen, wie zutiefst verwerflich, infam und perfid Decker-Voigt & Treptow in ihrem Verfolgungstourismus durch deutsche Gerichte mit der Wahrheit umgehen und den Medien unverfroren Lügen auftischen, die diese nur allzu gern weiterverbreiten. Während ein Student wegen Plagiats aus der Universität fliegt, stellt der wegen vielfachen Schwindels aufgeflogene Decker-Voigt, dem der "M.A." ebenso wie der hausinterne "Dr." aberkannt werden müssen, weiterhin Promotionsurkunden aus.
Die Wissenschaftsbehörde überprüft leider nicht, sondern schließt sich der Vorgabe der Hochschule an, wie dies bereits im Schreiben vom 23.09.2002 auf die Strafanzeige wegen Anstellungsbetrugs und Titelschwindel seitens des damaligen Vorsitzenden des BKMT, Univ.-Prof. Dr. Walter Zifreund, erfolgt ist. Die Musikhochschule wird dabei repräsentiert vom jahrzehntelang amtierenden Präsidenten Prof. Dr. H. Rauhe, der von Antritt seines Amtes 1978 an bis zu seinem Abgang 2004 seinen Schützling Decker-Voigt protegiert hat und neben seiner wohl nur wenige Minuten dauernden Übernahme des Vorsitzes des Promotionsausschusses zur Promovierung des langjährigen Promotionsausschussvorsitzenden Decker-Voigt am 17.10.2002 eine schon damals falsche Pressemitteilung zugunsten von Decker-Voigt abgegeben hat. Die von Rauhe erwähnten besonderen Verdienste von Decker-Voigt um eine „musikalische Tiefenentspannung“ bestehen übrigens im Verkauf wissenschaftlich wertloser Kassetten unter Angabe falscher Titel in Kooperation mit einem nicht weniger suspekten „Prof. Dr. med. Spintge“, einem Anästhesiearzt aus Lüdenscheid, der an der Hamburger Musikhochschule zum Honorarprofessor ernannt wurde, nachdem seine in Köln eingereichte Habilitationsschrift wegen mangelnder Qualifikation abgelehnt und das Verfahren gegen ihn wegen falscher Titelführung 1993 vom Gericht in Lüdenscheid eingestellt worden war – er hatte sich zwei Titel zugelegt.
Da der 26 Jahre lang amtierende  Präsident Rauhe nicht nur die Dienstaufsichtsbeschwerde von 1987, sondern auch die weiteren Eingaben durch Falschinformationen an die Wissenschaftsbehörde niedergeschlagen hat, ist ein Disziplinarverfahren gegen die Verantwortlichen der Hochschule für Musik und Theater längst überfällig, wozu es des Einschreitens der Hamburger Wissenschaftsbehörde bedürfte. Doch will diese genauso wenig tätig werden wie die Hamburger Justiz. Die Strafanzeige des seinerzeitigen Vorsitzenden des BKMT  aus dem Jahre 2002 wurde eingestellt mit dem Hinweis, dass die Schuld von Decker-Voigt als gering anzusehen wäre, da er ja zwischenzeitlich rechtmäßig promoviert sei!! Zynischer kann ein jahrzehntelanger vielfacher Schwindel nicht honoriert werden.
Wenn überdies Prof. Rauhe in seinem Schreiben vom 10.10.2002 unverblümt zugibt, dass Decker-Voigt aus „Solidarität“ promoviert wurde, gesteht er offen ein, dass nicht fachliche Gründe, sondern angesichts anhängiger Strafanzeige wegen Anstellungsbetrugs und Titelschwindels Beihilfe zur Strafvereitelung im Amt und Unterstützung gegen die fälschlicherweise behauptete „Rufmordkampagne“ (vgl. Hamburger Abendblatt vom 24.09.2002) ausschlaggebend waren. Sofern Präsident Rauhe sowie die Mitbeteiligten an Decker-Voigts Promotionsverfahren  elementarste Regeln wissenschaftlicher Gepflogenheiten verletzt haben, ist es umso unverständlicher, dass die Hamburger Wissenschaftsbehörde einen derart gravierenden Verstoß im gebotenen Interesse der Qualitätssicherung von Promotionen bis heute nicht ahndet.

Immerhin kommt die Wahrheit scheibchenweise ans Licht. Sie lässt sich auch mit noch so viel Medienverdummung auf Dauer nicht leugnen. Die Wahrheit heißt: Der Promotionsausschußvorsitzende und Doktormacher Decker-Voigt hat keinerlei Hochschulstudium absolviert und führt damit zu Unrecht akademische Titel.


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Stand: 1.3.10