"Aufgrund der herausgehobenen beruflichen Stellung des Klägers [Decker-Voigt] besteht grundsätzlich ein berechtigtes Berichterstattungsinteresse an der Frage nach seiner Qualifikation. (...) Es ist zumindest vertretbar, diese Qualifikation anhand der formellen Ausbildung zu beurteilen und aufgrund des Ausbildungsweges des Klägers zu dem Schluss zu kommen, dass seine Qualifikation den Anforderungen nicht gerecht werde." (aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009)
Um die erschwindelte Würde geht es!
Die Bezeichnung „Betrüger“ für den vom Kaufmannsgehilfen mit falschen Zeugnissen bis zum Promotionsausschussvorsitzenden aufgestiegenen Titelschwindler, der sich als Psychologe ausgab, ist angebracht. Wer sowohl privat als auch im Geschäftsleben nachweislich Handlungen begangen hat, die als Betrug zu werten wären, muss sich seine namentliche Nennung mit dem Zusatz "Betrug, Betrüger" gefallen lassen. Das Landgericht Berlin lehnte mit Urteil vom 17.6.2004 einen Antrag auf Unterlassung der namentlichen Nennung ab. Ein Gewerbetreibender müsse sich in der Regel einer Kritik an seiner Leistung und seinem Geschäftsgebaren stellen, so das Gericht. (Az 27 O 324/04)
Hans-Helmut Decker-Voigt, ohne Reifezeugnis und trotz abgebrochenen Studiums Hochschuldozent und Hamburger Professor für Musiktherapie geworden, brauchte nie einen Gedanken an Habilitation zu verschwenden, obgleich sie Voraussetzung zur Professur in wissenschaftlichen Studiengängen ist. Ein Professor muss selbstverständlich eine Universität mit überdurchschnittlichen Noten absolviert haben, um promovieren und später habilitieren zu können. Danach folgt die Bewerbung an einer Hochschule mit der Hoffnung auf einen ersten Platz auf einer Liste mit sechs Bewerbern. Bis jemand diese Ochsentour durchlaufen hat, ist er meist weit über 40 Jahre alt. Zahlreiche Habilitierte erreichen das Ziel nie, weil es nicht genügend Stellen gibt.
Jener "Direktor" des Instituts für Musiktherapie hat nicht einmal ein Gymnasium absolviert. 19jährig besuchte er die Berufsfachschule und legte mit 22 die Kaufmannsgehilfenprüfung mit "befriedigend (3)" ab. 25jährig wurde er Musikschulleiter in Uelzen und Lehrbeauftragter an der Pädagogischen Hochschule Lüneburg - ohne Besuch eines Gymnasiums (auch das Hamburgische Schulgesetz definiert Abitur als „Abschluss eines Gymnasiums“) und ohne irgendeinen Hochschulabschluss, mit 26 Jahren gar Hochschuldozent, obgleich er dafür hätte promoviert sein müssen, so Decker-Voigt in seiner Laudatio zu dem "'deutschen Hermann der Musik' - in Anlehnung an Hermann den Etrusker" am 10.8.2000 im Rathaus von Saas Fee: "1971 - ich war 26 Jahre und frischgebackener Hochschuldozent in Düsseldorf." Er hatte jedoch keinerlei Universitätsstudium. Erst mit 28 Jahren legte er die Prüfung zur Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung ab; er bestand sie noch schlechter als die Kaufmannsgehilfenprüfung, nämlich nur knapp mit "befriedigend -" (3 -), bildete aber bereits seit zwei Jahren Studenten aus, die im Gegensatz zu ihm ein Gymnasium absolviert hatten. Anlässlich der Pensionierung seines Kollegen Prof. Georg Rosenthal 2002 verkündete er:
"[Wir] waren die einzigen, die zu diesem [Einführungs-] Gottesdienst im Anzug kamen und Mercedes fuhren - atypische Merkmale für unsere neuen Rollen und Zeichen, die unsere (wohlwollend ausgedrückt) relative Ahnungslosigkeit von Sozialwesen zeigte und dem, was damals soziale Brennpunkte hieß."
Fünf Jahre, nachdem er zum Hochschulstudium zugelassen war, wurde Decker-Voigt "Lehrkraft für das Fach Musiktherapie" mit der Dienstbezeichnung "Professor" an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst Hamburg und immatrikulierte sich als Professor an der Hochschule Lüneburg, wo er 34jährig die Vor-Diplomprüfung in Erziehungswissenschaft ablegte und dann das Studium abbrach. Decker-Voigt genügte die Professur in Hamburg nicht, er besorgte sich zwei Jahre danach und ein Jahr nach dem Vor-Diplom auch noch den Titel "Professor" vom Lesley College und gründete an seinem damaligen Wohnort bei Uelzen ein Institut mit dem schönen Namen „Lesley-Institut für Medien- und Ausdruckstherapie (LIMA)“. Bereits in dem Namen dieses „Instituts“ wird die Verbindung zu dem Lesley-College in den USA deutlich. Diese Verbindung bestand auch personell: An der Leitung dieses Instituts beteiligte er den aus der Schweiz stammenden Prof. Knill, der ihm fortan verschleiernde Atteste schrieb und bei der Titelbeschaffung half. Knill war an dem Lesley-College in Cambridge, USA, tätig. Trotz seiner Professur in Hamburg und Cambridge/USA und der Belastung durch die Leitung des Lesley-Instituts an seinem Wohnort bei Uelzen gelang es Decker-Voigt angeblich ein Studium am Lesley-College in den USA zu absolvieren und dort einen Titel "M.A." zu erwerben. Diesen Titel verlieh ihm – wen wundert es – sein Geschäftspartner Knill. Dass Decker-Voigt dieses Lesley-College jemals wie ein Studierender besucht hat, erscheint zweifelhaft, denn es handelte sich damals um ein ehemaliges Kindergärtnerinnen-Seminar, das erstmals zum Wintersemester 2005 männliche Studierende zuließ: "This past fall, Lesley College (Mass.) admitted its first coeducational freshman class." Aus dem zugehörigen Transcript zur M.A.-Urkunde des Lesley College ergibt sich, auf welche Weise der "M.A."-Abschluss zustandegekommen ist: Decker-Voigt hat dieses College im Sommer des Jahres 1981 besucht, damals den Plan für das Studium gefasst und sich daraufhin seinen Aufenthalt in Deutschland als "Auslandsstudium" anerkennen lassen. Die erforderlichen Credits hat er nur zu einem geringen Teil und nicht in der üblichen Weise erworben, vielmehr sich "Lebenserfahrung" als Hochschulstudium veredeln lassen. Zur Abnahme der Abschlussprüfung kamen die Prüfer nach Deutschland an seinen damaligen Wohnort Hösseringen bei Uelzen.
"Die Anrechnung von Lebenserfahrung ist keine hinreichende Gewähr für eine qualifizierte Ausbildung, sondern wirkt auch nach amerikanischen Maßstäben als disqualifizierend." (Schreiben der Kultusministerkonferenz vom 10.9.2009).
Nach diesem „glücklichen Studienabschluss“ erwarb er kurz darauf an der Degree Mill CPU einen „Ph. D.“ im nicht studierten Fach Psychologie. Im "Official Transcript" zur Doktorurkunde wird allen Ernstes bescheinigt, dass er in Trossingen und in Lüneburg jeweils den Grad "Diploma" und nur 1 Jahr vor dem "Ph.D." am Lesley College Graduate School jeweils in Expressive Therapy zeitgleich sowohl den "B.A." als auch den "M.A." erworben habe. Seine Zeit an der Hochschule Lüneburg deklariert er als "Assistant", an der Fachhochschule Düsseldorf, wo er hauptamtlicher Dozent BAT IIa war, als "Assistant Professor", an der Musikhochschule Hamburg als "Senior Professor" und an der Medizinischen Hochschule Hannover aufgrund eines Werkvertrags als "Research Professor".
Der Name der Columbia Pacific University of California (CPU) stellt eine Mischung der Namen der renommierten Columbia University in New York, einer amerikanischen Eliteuniversität, und der gleichfalls renommierten staatlichen University of Columbia, Berkley, dar. Auch dürfte der Name an die staatlich anerkannte Fernuniversität „California Pacific University“ angelehnt sein. Diese „University“ CPU wurde vom Staat Kalifornien wegen Titelhandels verboten.
So hatte Decker-Voigt im Alter von 39 Jahren bereits folgende Titel beisammen: Den Titel des Professors, den er für einen Lehrauftrag an der Hochschule für Musik in Hamburg erhalten hatte; den Titel "M.A." von dem regional anerkannten Lesley-College, einem ehemaligen Kindergärtnerinnen-Seminar, an dem er nicht in der üblichen Weise ordentlich studiert hat. Atypischerweise wurde dort "life experience" anerkannt und waren seine Prüfer zur Abnahme der Prüfung eigens an Decker-Voigts Wohnort Hösseringen bei Uelzen gereist. Daraufhin kaufte er sich den "Ph. D." zum Fach Psychologie, für das er nie immatrikuliert war, an einer Degree Mill in Kalifornien. Sowohl die Führung des "Ph. D." als auch die Führung des irreführenden "M.A."-Titels ist in Deutschland gem. § 132a Absatz 1 Strafgesetzbuch mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe strafbar. Er führte illegal den Titel „Ph. D. (Dr. phil.)" und den Titel "M.A.".
Mehr noch: Mit derartigen akademischen Weihen versehen war Decker-Voigt bereits zum Vorsitzenden des Promotionsausschusses avanciert. Es prüfte bei der Promotion, der nie selbst promoviert wurde. Beruflich ging es für Decker-Voigt weiter bergauf. Seit 1985 hatte er eine C3-Professur inne, auf die er am 11.8.1987 berufen wurde. Da war er 42 Jahre alt. Angesichts seiner doch recht lückenhaften wissenschaftlichen Vita muss das irgend jemandem aufgestoßen sein. Jedenfalls wurde später eine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 2.4.1987 bekannt, die vermutlich ein Insider von der Hochschule für Musik in Hamburg an die Senatsverwaltung Hamburg gerichtet hatte. In dieser Dienstaufsichtsbeschwerde wird der Lebensweg von Decker-Voigt nachgezeichnet, es war von Anstellungsbetrug die Rede. Die Dienstaufsichtsbeschwerde blieb allerdings folgenlos, dem weiteren wissenschaftliche Aufstieg von Prof. Decker-Voigt hat sie auch nicht geschadet. Denn drei Jahre später stieg er 1990 "als Nichtbewerber" (Rauhe am 22.9.2002) weiter zum C4-Professor auf. Die Vorschlagsliste umfasste – wie bei seiner Berufung zum C3-Professor – nur einen einzigen Namen, seinen.
Nach zwölf Jahren, im Jahre 2002, wurde dann erstmals in der Fachpresse über die bemerkenswerte wissenschaftliche Vita des Ordinarius "Ph. D. (Dr. phil.) M.A." Decker-Voigt berichtet. Bis dahin hat er zahlreiche Prüfungen abgenommen, zahlreiche Diplom- und Doktor-Urkunden unterschrieben und zahlreiche Gutachten erstellt. Dies nahm der Berufsverband BKMT am 19.08.2002 zum Anlass für eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg. Gegenstand der Strafanzeige war der Vorwurf des Anstellungsbetruges sowie der unerlaubten Titelführung. Dem Vorwurf des Anstellungsbetruges ist die Staatsanwaltschaft von vornherein nicht nachgegangen, weil dieser schon fünf Jahre zurückgelegen hatte und die Staatsanwaltschaft den Vorgang als verjährt angesehen hatte. Schwerer wog der Vorwurf der unerlaubten Titelführung, und zwar wohl auch aus Sicht des Ordinarius "Ph. D. (Dr. phil.) M.A." Decker-Voigt. Zwei Tage nach der Selbstanzeige und einen Monat nach der Strafanzeige des BKMT verlieh der 73jährige Präsident der Hochschule für Musik und Theater Hamburg Rauhe, der ihn vor 26 Jahren trotz fehlenden Hochschulabschlusses mit dem Titel Professor ausgestattet hatte und nun kurzerhand den Vorsitz des Promotionsausschusses übernommen hatte, dem langjährigen Vorsitzenden des Promotionsausschusses Decker-Voigt den "Dr.", obgleich jegliche von der Promotionsordnung der Hamburger Musikhochschule geforderten Voraussetzungen fehlten. In Hamburg hätte man in gleicher Weise wie in Köln verfahren müssen, wo Decker-Voigts Promotionsantrag 1988 wegen fehlender Voraussetzungen abgelehnt worden war; dort hätte er wenigstens eine Diplomarbeit anfertigen müssen, was er lieber bleiben ließ, hatte er doch schon 1995 bekannt:
"Möglich, daß Sie inhaltlich entsetzt sind, weil ich keine Wissenschaftsbeiträge im üblichen Sinne schreibe."
Der 57jährige Decker-Voigt, der seit 1971 Studierende unterrichtet, obgleich erst 1973 die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung knapp bestanden hatte, und seit 1978 die Dienstbezeichung "Professor" führt, obgleich er bereits nach wenigen Semestern das Hochschulstudium abgebrochen hatte, konnte in dem Ermittlungsverfahren 2003 diesen frisch erworbenen Doktortitel vom 16.9.2002 vorlegen. Die „Rezensionen“ in der Fachpresse waren unfreundlich. Der Doyen des deutschen Hochschulrechts Prof. Dr. jur. Leuze kritisierte diese regelwidrige Turbopromotion in der „Deutschen Universitätszeitung“ als „eklatanten Verstoß gegen akademische Konventionalregeln“. Als Dissertation diente ein Werk, das Decker-Voigt im Vorwort ausdrücklich als "nicht fachliche" Erzählung beschrieben hatte, und auf dessen Rückseite der falsche "Dr. phil." prangt.
Konsequenz der Strafanzeige war also, dass Decker-Voigt seinen in den USA käuflich erworbenen "Ph. D. (Dr. phil.)" zu einer deutschen regulären Promotion veredelt hatte. Den "M.A."-Titel führt er weiterhin, obgleich das Landgericht Hamburg dazu geraten hatte, die Verbotsanträge vom 3.1.2003 mangels Erfolgsaussichten zurückzunehmen, darunter die Aussage, dass Decker-Voigt "den M.A.-Titel nicht führen darf". Er erweckt damit den Eindruck, er habe ein Magister-Studium absolviert, und unterzeichnete mit "M.A." sogar seine Vollmacht zur Klage gegen den vom Gericht nicht untersagten Satz: "Der Antragsteller dürfe den M.A.-Titel nicht führen.". Trotz der Urteile vom 6.2.2009, in denen festgelegt ist, dass er diesen nicht berufsqualifizierenden Titel nicht ohne den Zusatz, den ihm das niedersächsische Ministerium aufgezwungen hatte, führen darf, führt er ihn immer wieder ohne den Zusatz, wie sein Anwalt im Schreiben vom 11.4.2011 mit der von Decker-Voigt am 8.2.2011 unterzeichneten Vollmacht unter Verwendung des M.A.-Titels ohne den vorgeschrieben Zusatz wiederum belegt. Doch hat auch das Amtsgericht Lüneburg am 5.3.2012 das Verfahren wegen Missbrauchs von Titeln wegen angeblich geringer Schuld eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg gewährt laut Schreiben vom 12.3.2003 – wohl beeindruckt durch die zahlreichen "wissenschaftlichen" Arbeiten – Decker-Voigt Straffreiheit. Es wäre ja wohl auch kleinlich, daran Anstoß zu nehmen, dass ein mehrfacher akademischer Würdenträger nie in der üblichen Weise studiert hat und unter Wissenschaft den "Wissen-Schaft" versteht.
Prof. Decker-Voigt machte dann seinen eigenen wissenschaftlichen Werdegang zur Methode und ermunterte andere, ihm nachzueifern. Er beteiligte sich mit seinem Geschäftspartner Prof. Knill schon früh an der Gründung weiterer "Institute" und Titelmühlen, die inzwischen ein weltweites Netzwerk bilden, wobei die illegale Titelvergabe in Freiburg im Jahre 2002 verboten wurde und die Titel von der Schweizer Gründung ebenso wenig jemals anerkannt waren und bis heute weder in der Schweiz noch in Deutschland geführt werden dürfen. Gegenwärtig - er müsste längst pensioniert sein, erhält aber weiterhin 100 % seines C4-Gehalts - hat er beim Ministerium in Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag zur Hochschulgründung in Klein-Jasedow gestellt, wo er bereits einen nicht genehmigten "Studiengang" betreibt.
17.3.1945 - 1964 Kindheit und Schulzeit
1964 - 1967 Berufsfachschule, Lehrlingslehrgang und am 31.3.1967 mit "befriedigend (3)" bestandene Kaufmannsgehilfenprüfung.
1967 - 1969 Besuch des Hochschulinstituts für Musikerziehung Trossingen - laut Prof. Eschen vom 15.10.2003 ohne Abschluss.
1970 - 1971 Musikschulleiter und Lehrbeauftragter an der Pädagogischen Hochschule Lüneburg - ohne Reifezeugnis und ohne die spätere Hochschulzugangsberechtigung ohne Reifezeugnis sowie ohne einen Hochschulabschluss. "Das erste 'ordentliche' Zeugnis kam viel später" (Prof. Eschen am 15.10.2003).
18.12.1971 zwei Jahre nach Verlassen von Trossingen nachträglich Zeugnis über eine dortige Erweiterungsprüfung als Ergänzung zur vor 4 Jahren abgelegten Kaufmannsgehilfenprüfung. Direktor in Trossingen war Guido Waldmann, Herausgeber von "Musik und Rasse" (Berlin-Lichterfelde 1939), als dessen Assistent sich Decker-Voigt rühmt. Th. Phleps ("Es geht eine helle Flöte..." In: Musik & Bildung 27. 6/1995, S. 64-74): "Alle diese Werke sind aus der Gemeinschaft der HJ, für diese Gemeinschaft geschrieben, von der HJ zum ersten Mal aufgeführt worden". Das schrieb Guido Waldmann (Zeitschrift für Musik 105, 10/1938, 1098). (...) Waldmann, ab 1.11.1935 in der HJ, ab 1.5.1937 in der NSDAP, Mitgliedsnummer 5853404, nach 1945 zum Professor in Trossingen (...), war vor der Zeit Autor und Herausgeber zahlreicher HJ-Publikationen (...). Auch war er ab Juni/Juli 1935 Schriftleiter von Musik und Volk, danach - 1937-39 - von Musik in Jugend und Volk, den beiden amtlichen Musikzeitschriften der RJF. (...) Waldmann starb übrigens im Februar 1990."
1971 bzw. 1972 (Decker-Voigt macht unterschiedliche Angaben) bis 1976 hauptamtlicher Hochschuldozent an der Ev. Fachhochschule Rheinland in Düsseldorf (wozu es normalerweise der Promotion bedarf) - ohne Absolvierung eines Gymnasiums mit dem am 18.12.1971 ausgestellten Zeugnis über eine Erweiterungsprüfung als Ergänzung zur mit "befriedigend (3)" bestandenen Kaufmannsgehilfenprüfung vom 31.3.1967.
25.10.1973 Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung - Prüfung mit der Note 3,3 bestanden, nachdem er seit 1971/72 schon hauptamtlicher Hochschullehrer war.
1977 - 1981 "Medienpädagogische Werkstatt" am Wohnort in Hösseringen.
seit dem 1.10.1978 "Lehrkraft für das Fach Musiktherapie" mit der Dienstbezeichnung "Professor" an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst Hamburg mit 1.509,18 DM Honorar je Semesterwochenstunde gemäß Gruppe Ib der Honorarordnung.
28.2.1979 als Professor Diplom-Vorprüfung in Erziehungswissenschaft an der Hochschule Lüneburg. Dann Abbruch des dortigen Studiums.
1980 Professor am Lesley College, an dem er unter Ausnutzung des 1978 ohne Hochschulabschluss erhaltenen Professorentitels erst 1983 seinen einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss vortäuschenden postgraduate-(Weiterbildungs-)"M.A." erhielt.
September 1979 - April 1982 Werkvertrag in Hannover unter Ausnutzung des 1978 ohne Hochschulabschluss erhaltenen Professorentitels.
1981 Umwandlung der "Medienpäd. Werkstatt Hösseringen" in das "Lesley Institut für Medien- und Ausdruckstherapie (LIMA)", Hochschulinstitut des Lesley College Grad. School in Cambridge/USA, gemeinsame Leitung mit Prof. Knill.
Am 28.7.1983 war seine Bewerbung zum "Bachelor's Degree Waiver Program at Lesley College with acceptance to the Expressive Therapies Master's degree program" akzeptiert worden.
Am 31.8.1983, ein einziger Monat später also, erhielt er das Zeugnis über einen "M.A.", zu dem er bereits am 31.1.1983 - also sechs Monate vor seiner Bewerbung - an seinem Heimatort in Hösseringen die "Oral Presentation to Shaun McNiff and Dick Wylie" abgelegt hat. Der Titel "M.A." ist laut Kultusministerkonferenz vom 10.9.2009 kein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Laut Univ.-Prof. Dr. Zifreund (Fellow am Lesley College) hatte Decker-Voigt zum Postgraduate-Studium weder die Aufnahmebedingungen erfüllt noch die Präsenzpflicht eingehalten noch die erforderlichen Leistungen erbracht, da ja seine College-Filiale LIMA an seinem Heimatort alle Kräfte beanspruchte. Prof. Knill hatte seinem Geschäftspartner Decker-Voigt die Möglichkeit geboten, ohne ein üblicherweise 5- bis 6jähriges Studium einen amerikanischen "Master oft Arts", der weder einen FH-Diplom noch einen Grundschullehrerexamen noch einem B.A. entspricht, zu erwerben. Dem "M.A." hätte ein "B.A." vorausgehen müssen, siehe Urteil v. 6.2.2009:
"Er absolvierte in den 1980er Jahren ein Studium an dem Lesley College in den USA. Gleichzeitig war er Leiter des "Lesley Instituts für Medien und Ausdruckstherapie" in Uelzen. Parallel dazu hatte er einen Werk- und Forschungsauftrag an der Medizinischen Hochschule in Hannover. Die Abschlussarbeit dieses Werkauftrags bildete zugleich seine Abschlussarbeit des Studiums am Lesley College in den USA, das er mit einem M.A. abschloss, ohne über einen Bachelor-Abschluss zu verfügen, welcher grundsätzlich Voraussetzung für den Erwerb eines M.A.-Titels ist."
20.10.1983 Genehmigungsurkunde zur Führung des "akademischen Grads 'Master of Arts in Expressive Therapy/Lesley College Cambridge/Mass.' (abgekürzt 'M.A.Ex.Ther./Lesley Coll. Cambridge/Mass,')'' durch den Niedersächsischen Minister für Wissenschaft und Kunst, dem Decker-Voigt den als deutscher und amerikanischer Professor und Leiter der Filiale des Lesley College an seinem Wohnort Hösseringen erworbenen Weiterbildungs-M.A. als berufsqualifizierenden Abschluss eines 5- bis 6-jährigen Hochschulstudiums in den USA mit vorausgegangenem B.A. angedreht und es damit arglistig getäuscht hat.
15.6.1984 - knapp 10 Monate nach dem M.A.-Zeugnis - Zeugnis zum "Ph.D." im nichtstudierten Fach Psychologie an der später wegen exzessiven Titelhandels verbotenen degree mill CPU in Kalifornien. Der Titel ist und war weder in den USA noch in Deutschland jemals anerkannt, wie Decker-Voigt bei der Polizei schließlich einräumen musste.
Kurz darauf, seit 1985 Inhaber der C3-Stelle an der Musikhochschule Hamburg, für die Decker-Voigt erst zwei Jahre später hausberufen wurde.
11.8.1987 Berufung als C3-Professor auf die Stelle, die er bereits seit zwei Jahren besetzte, per Einerliste und Hausberufung.
2.4.1987 Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Decker-Voigts Berufung (am 26.9.2002 von Decker-Voigt bekannt gegeben).
26.5.1987 Ausweichende und falsche Stellungnahme des Hochschulpräsidenten Prof. Dr. Rauhe (Hochschulpräsident 1978 - 2004).
1988 wegen fehlender Voraussetzungen abgelehnter Promotionsantrag (in der Gerichtsverhandlung am 12.7.2005 bekannt geworden).
4.9.1990 "als Nichtbewerber" (Rauhe am 22.9.2002) Berufung zum 1.10.1990 zum C4-Professor an der Musikhochschule Hamburg: wieder Hausberufung und Einerliste.
In den folgenden Jahren mit Prof. Knill Ph.D. zusammen Gründungen der „International School for Interdisziplinary studies (ISIS)" in Zürich, der EGS in Leuk/Schweiz und der "Internationalen Hochschule" IHMA in Freiburg. Der von Knill verliehene Titel "M.A." ist laut Sekretariat der Kultusministerkonferenz vom 11.10.2005 weder in der Schweiz noch in Deutschland anerkannt.
August 2002 Verbot des illegalen Titelhandels der von Decker-Voigt und Rauhe gegründeten sog. Internationalen Hochschule IHMA in Freiburg.
19.8.2002 "Strafanzeige gegen Herrn Hans-Helmut Decker-Voigt im öffentlichen Interesse wegen falscher Titelführung und Anstellungsbetrugs und schwerwiegender Beschädigung des Berufsstands der Künstlerischen Therapien".
14.9.2002 Decker-Voigts Selbstanzeige.
16.9.2002 - also zwei Tage danach - regelwidrige Turbopromotion des seit Jahren als Vorsitzender des Promotionsausschusses fungierenden 58jährigen Decker-Voigt für eine ausdrücklich „nicht fachliche“ „Erzählung“ von 1998 durch den Hochschulpräsidenten, der ihn schon 25 Jahre zuvor ohne Hochschulabschluss mit dem Professorentitel ausgestattet hatte.
27.5.2003 ohne Ablegen einer Prüfung beschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde durch das Ordnungsamt Uelzen gegen eine Gebühr von 350,00 € - also nach seiner Klage vom 6.1.2003 gegen die zutreffende Frage nach seiner amtlichen Therapieberechtigung.
15.5.2008 Anerkennung von vierzigjähriger Tätigkeit in treuer Pflichterfüllung im öffentlichen Dienst durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg. - Wieso vierzigjährige Tätigkeit 15.5.1968 - 15.5.2008 im öffentlichen Dienst?
16.6.2010: Sitzung des Senats der Hochschule für Musik und Theater Hamburg. Auszug aus dem Protokoll:
TOP 8: Auf Antrag von Prof. Decker-Voigt wird der TOP "Nachwahl für den Promotionsausschuss (zum Dr. phil. und Dr. sc. mus.)" einstimmig als neuer TOP 8 in die Tagesordnung aufgenommen. Herr Decker-Voigt schlägt für den von ihm ab 1. Oktober 2010 freigemachten Sitz im Promotionsausschuss Prof. Weymann vor. Dem stimmt der Senat mit 10 : 0 : 0 Stimmen zu.
TOP 9 Berichte: Herr Decker-Voigt verabschiedet sich vom Senat mit einem launigen Rückblick auf seine Erfahrungen mit Senaten und bedankt sich noch einmal für die stets gewährte Unterstützung.
Wie das Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Hamburg diese Art von Unterstützung sahen, ist hier nachzulesen..
"Für das unrechtmäßige Führen des Doktor-Titels werden bis zu 500 000 Euro Bußgeld fällig" (Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart laut Titelseite der WN v. 4.9.2009). In Hamburg hat der falsche "Psychologe", "Psychotherapeut", "M.A.", "Ph.D.", "Dr.phil.", "Dr.Dr.", "Dr.h.c." Narrenfreiheit.
„Liegt eine arglistige Täuschung im Hinblick auf die Ernennung eines Beamten vor, ist nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz das Beamtenverhältnis zwingend sofort und ohne Disziplinarverfahren, aber mit Wirkung für die Vergangenheit zu beenden, indem die Ernennung zurückgenommen wird“ (Klarstellung des verbandspolitischen Leiters einer Rechtsabteilung vom 31.10.2009).
Chronologie von Decker-Voigts "atypische(r)" "Wissen-Schaft" und Gerichtsverfahren infolge der Titel "M.A., Ph.D. (Dr. phil.), Dr.phil., Dr.h.c., M.A.-Psychologe u. Psychologischer Leiter" von Prof. Decker-Voigt
19.8.2002: "Strafanzeige gegen Herrn Hans-Helmut Decker-Voigt im öffentlichen Interesse wegen falscher Titelführung, Anstellungsbetrugs und schwerwiegender Schädigung des Berufsstandes der Künstlerischen Therapien" gemäß StGB § 258.
14.9.2002: Decker-Voigts Selbstanzeige.
16.9.2002: Regelwidrige Turbopromotion des langjährigen Promotionsausschuss-Vorsitzenden Decker-Voigt.
1.10.2002: Decker-Voigt gibt die wegen mutmaßlichen Titelschwindels und Anstellungsbetrugs am 2.4.1987 eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten seiner Hochschule bekannt.
29.1.2003: Decker-Voigt hat auf Anraten des LG Hamburg folgende Verbotsanträge vom 3.1.2003 mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen:
1. Der Antragsteller habe im September 2002 an der eigenen Hochschule (Hochschule für Musik und Theater Hamburg) als Vorsitzender des dortigen Promotionsausschusses eine regelwidrige Turbopromotion abgelegt.
2. Der Antragsteller dürfe den M.A.-Titel nicht führen.
4. Der Antragsteller spiele den Beleidigten, konstruiere Verschwörungstheorien und Räuberpistolen, er vernebele und lenke ab, organisiere Solidaritätsbekundungen, tische unverfroren Lügen auf und diffamiere.
5. Der Antragsgegner habe dem Antragsteller zu seiner Professur in Hamburg verholfen.
6. Der Antragsteller sei mit dem Hochstapler Gert Postel vergleichbar.
7. Der Antragsteller treibe Schindluder mit Kassetten mit Entspannungs- und Meditationsmusik. Ihm komme es nur auf Profit und dessen Maximierung auf Kosten von Patienten, Studierenden und nicht zuletzt der Wissenschaft an.
8. Der Antragsteller habe das Vertrauen des Antragsgegners exzessiv missbraucht.
9. Der Antragsgegner hat es zu unterlassen, durch bildliche Darstellung im Internet den Eindruck zu erwecken, hinter seinen Ausführungen über den Antragsteller stünde die DUZ (Deutsche Universitätszeitung).“
28.2.2003: Staatsanwaltschaft Hamburg: "Der Beschuldigte ist geständig" .
12.3.2003: Schreiben der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Anzeige mutmaßlichen Anstellungsbetrugs und "Mißbrauchs von Titeln" (Plural!)
24.1.2006 Staatsanwaltschaft Hamburg zur Anzeige wegen falscher eidesstattlicher Versicherung.
Trotz des Beschlusses des Landgerichts Hamburg vom 29.1.2003 haben die Herren Decker-Voigt & RA Treptow zahlreiche weitere Gerichtsverfahren angestrengt. Stets ging der Schuss nach hinten los.
15.4.2004: Anzeige gegen den BKMT mit angeblich „vertraulichen Informationen“: Das Amtsgericht hat die Angaben als unzutreffende Behauptungen entlarvt und die Anzeige abgewiesen.
12.7.2005: Decker-Voigt mit Ehefrau und RA Treptow mit seiner neuen Anwältin müssen - ohne überhaupt gehört worden zu sein - wieder abziehen.
13.6.2006 zum "Abitur".
5.9.2007: Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 5.9.2007 die Klage von Rechtsanwalt und Notar Winfried Treptow, Geschäftsführer des nach Decker-Voigt benannten Archivs, gar in eigener Sache "insgesamt abgewiesen". Herr Treptow hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. "Die Revision wird nicht zugelassen."
17.11.2008: Herr Treptow nimmt seine Klage beim Amtsgericht Uelzen in eigener Sache nach vorausgegangener Verhandlung zurück. Der Rücknahme wird zugestimmt, da weder an Herrn Treptow noch an einem weiteren für ihn negativen Urteil Interesse besteht. Beschluss des Amtsgerichts Uelzen vom 18.12.2008: "Dem Kläger [Herrn Treptow] werden wegen Klagerücknahme die Kosten des Rechtsstreits auferlegt (3 269 III ZPO)."
6.2.2009 Urteile des Landgerichts Hamburg:
Urteil vom 6.2.2009 zu Decker-Voigts Klage zu den Sätzen: "Es besteht kein Zweifel, dass Decker-Voigts Karriere die akademischen Konventionalregeln in höchstem Grade verhöhnt. Er spielt den Beleidigten, konstruiert Verschwörungstheorien und Räuberpistolen, vernebelt und lenkt ab, organisiert Solidaritätsbekundungen, tischt unverfroren Lügen auf und diffamiert. Dementsprechend hat das von ihm angerufene Landgericht Hamburg eine stattliche Reihe von Aussagen nicht untersagt, die jeden anderen zu abgrundtiefer Scham erblassen ließen. Nicht so Decker-Voigt und seine Nutznießer, die er mit Titeln, Stellen, Gutachten usw. versorgt hat."
Urteil vom selben Tag zu Decker-Voigts Klage zu dem Satz: "Die von einem Wissenschaftsjournalisten im Jahre 2002 aufgedeckten Fakten lassen sich längst nicht mehr leugnen. Jahrelanger Schwindel zum eigenen Nutzen auf Kosten von Studierenden, Patienten und nicht zuletzt des Steuerzahlers ist aufgeflogen."
Eine entsprechende Richtigstellung von Seiten Decker-Voigts zu seinem vielfachen Titelschwindel hat es bis zum heutigen Tag nicht gegeben!
Unter dem passenden Titel "Hans-Helmut Decker-Voigt über sich, die Wahrheit" prahlt Decker-Voigt in seiner "Nabelschau" mit einem der nicht wenigen Beispiele für seine „atypische Biographie“ (so er selbst mit Eschen über sich), die sich in der Summe stets als betrügerisch und nützlich erwiesen haben:
"Lediglich Decker-Voigt schlug aus der Art. Und das gleich richtig. Bis hin zum Kirchaustritt Ende der 60er Jahre. Es war zu jener Zeit, als sich der Autor, eigentlich Jahrgang 1945, noch ein Jahr älter machte, um alt genug zu sein für eine Mitgliedschaft im Schriftsteller-Verband. Und Ursache war: Liebeskummer."
Die Ursachen wechselten, der rote Faden blieb und hält auch die Seilschaften, die an ihm hängen. Seit den Presseveröffentlichungen zu Decker-Voigts "atypischer" Karriere nahmen auch die Bücher zu …
Das Bemühen um Frieden wird von Decker-Voigt und der mitschuldigen Hamburger Hochschule für Musik und Theater unter ihrem neuen Präsidenten Elmar Lampson schamlos unterlaufen und mit dem Ziel, möglichst viel und möglichst gravierend zu schädigen, ausgenutzt. Dabei hatte es der BKMT angesichts der nicht untersagten 8 Hauptpunkte vorgezogen, sich eine zeitaufwendige Auseinandersetzung um die verbliebenen 3 unwichtigsten Punkte, von deren Richtigkeit sich jedermann überzeugen kann, zu ersparen. RA Treptow erhielt am 7.3.2003 die Verzichtserklärung mit der Begründung:
"Wir erklären, dass diese Abschlusserklärung unserer Mandantschaft nur zur Vermeidung einer überflüssigen und in der Sache unbedeutenden Auseinandersetzung abgegeben wird. Der Schwerpunkt der kritischen Auseinandersetzung mit Ihrem Mandanten [Decker-Voigt] liegt in den vom Landgericht nicht verbotenen Äußerungen."
Richterin am OLG Hamburg Lemcke zum Titelschwindel von Decker-Voigt: "Wir finden nicht die absolute Wahrheit, wir treffen eine Entscheidung."
Während anderen die Führung zum Verwechseln ähnlicher Titel verboten wird, hat der vielfache Titelschwindler Decker-Voigt offensichtlich Narrenfreiheit. Er muss lediglich durch den obligatorischen Zusatz der Herkunft darauf hinweisen, dass sein Weiterbildungs-M.A. kein berufsqualifizierender Hochschulabschluss ist. Wer erkennt das schon? Die Notwendigkeit, über den Decker-Voigt-Skandal aufzuklären, ist damit außer Frage.
Stand: 30.3.12