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Skandal

Volker Bernius

ist Redakteur beim Hessischen Rundfunk und bei der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft (DMfG), in deren Wissenschaftlichem Beirat Decker-Voigt und in deren Berufsständischem Beirat Flach ihr Unwesen treiben und deren Ethikkommission ausgerechnet mit Frohne, Nöcker und Weymann besetzt ist. Bernius und diese sog. Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft distanzieren sich nicht von der auf Decker-Voigts Rufmorddomain von seinen Sprachrohren Flach und Baer verbreiteten ungeheuerlichen Verleumdung eines für Musiktherapie ausgewiesenen C4-Univ.-Professors, der ihre verblendete Ideologie und berufsschädigenden Machenschaften ablehnt, als "kranken Paranoiker, den man nicht verfolgen kann". Dass ein Verein und sein Redakteur Volker Bernius heute noch - Jahrzehnte nach der Nazi- und Stasiherrschaft - dergleichen übelste Schmierereien des Schreiberlings und erwiesenen mehrfachen Schwindlers Decker-Voigt propagieren, muss in höchstem Maße alarmieren. Ein Verein mit derart verblendeten Repräsentanten wie Bernius, dem wegen vielfachen und langjährigen Schwindels aufgeflogenen Decker-Voigt und seinem um Milde winselndem Sprachrohr und Nutznießer Flach kann in einer demokratischen Gesellschaft als Zumutung bezeichnet werden und hat insbesondere in der Musiktherapie, in der es auf Wissenschaftlichkeit und Glaubwürdigkeit ankommt, absolut nichts verloren. 

Bernius und dem Decker-Voigt-Clan ist es unerträglich ist, dass die Öffentlichkeit erfährt, woher Decker-Voigts Nutznießer ihre Titel und Posten haben. Seine Behauptung, alle Punkte zu Decker-Voigts Schwindel seien juristisch entkräftet, ist falsch. Tatsächlich ist kein einziger Punkt von Decker-Voigts jahrzehntelangem vielfachem Schwindel juristisch entkräftet. Prof. Eschen als Berufungsausschussvorsitzender ist ein Hauptverantwortlicher von Decker-Voigts Schwindel und damit der denkbar ungeeignetste Gewährsmann für die Falschbehauptung von Bernius. Bernius ist Träger des (nach dem Vorbild des BKMT) von ihm selbst (!) und seinem Vereinsblatt entwickelten Preises des ominösen Eschen-Personenkults und missbraucht in dessen Sinn immer wieder erneut seinen Posten als Koordinator des Vereinsblatts zur Agitation. Er rächt sich für die Entlarvung seiner "Mitteilungen" in Heft 1/2004 seines Blatts mit Diffamierung und Hetze. Laut Deutschem Presserat ist dagegen nichts einzuwenden, da es sich um Meinungen handelt, die Bernius und seine Vasallen äußern dürfen, auch wenn diese Meinungen noch so dümmlich und falsch sind: Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen. Mit den Dummen treibt man die Welt um, heißt ein weiteres Sprichwort. Dementsprechend versteckt sich Bernius hinter seiner Verbohrtheit, indem er selbst nach den eindeutigen Gerichtsurteilen vom 6.2.2009 noch vorgibt, die klar und deutlich dargelegten und problemlos für jedermann verständlichen Texte seien für ihn "nicht nachvollziehbar", womit er die Formulierung des von 2003 bis 2008 permanenten Prozessverlierers Treptow vom 3.9.2003 übernimmt. RA Winfried Treptow hat sich damit auf der Homepage seiner Kanzlei nachhaltig blamiert, "die Sozietätsauseinandersetzung endete streitig" (Schreiben der Prozeßbevollmächtigten von RA Treptow vom 23.11.2005 an die Staatsanwaltschaft Münster); RA Treptow hat seither eine neue Adresse. Man sieht: Bernius hat daraus nichts gelernt.

Diese Sorte von Musiktherapeuten erweckt den Eindruck, ihre mangelhafte Lese- und Verständnisfähigkeit sei Grundlage für Musiktherapie als nonverbale Therapie. Damit gehört sie zu den Analphabeten, über die der MDR in seiner Sendung vom 23.4.2009 sagt:

"Vier Millionen Bundesbürger haben ernsthafte Probleme mit der Schriftsprache. Sie können zwar einzelne Wörter schreiben und lesen, verstehen aber den Sinn längerer Texte nicht."

Diese Unfähigkeit, den Sinn längerer Texte zu verstehen, nutzen Decker-Voigt & Co. für Ihre Lügen. So z. B. lässt Decker-Voigt, der kein Reifezeugnis besitzt, im Internet fettgedruckt verkünden:

 "Wer Fragen unterhalb der Gürtellinie aufwirft dahingehend, ob Prof. Dr. Decker-Voigt überhaupt ein Gymnasium absolviert und das Abitur abgelegt hat, der darf nicht annehmen, daß man sich ernsthaft mit ihm auseinandersetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Archivs sind nicht bereit, sich auf diese unterste Ebene einer Auseinandersetzung zu begeben. Nach Auskunft von Herrn Dr. Decker-Voigt werden ab sofort die zutreffenden Veröffentlichungen -egal in welchen Medien- mit den gebotenen rechtlichen Mitteln (Strafanzeigen und Zivilklagen) beantwortet werden."

Dies tut er seither - insbesondere auch mit anderen Mitteln inkl. Schwindel, Intrigen, Mobbing usw.; es geht schließlich ums Geschäft. Die Staatsanwaltschaft hat am 28.2.2003 zu Decker-Voigt  mitgeteilt: "Der Beschuldigte ist geständig." Die Anzeige wegen mutmaßlichen Anstellungsbetrugs wurde wegen Verjährung nicht verfolgt. Der gerichtliche Nachweis haufenweise weiterer Behauptungen von Decker-Voigt & Eschen lässt sich problemlos erbringen. Mit ihren Verdrehungen machen sich Bernius und die Mitglieder seines Vereinsblatts zum Affen des Decker-Voigt-Theaters. Von der Propagandalüge der Pfarrisäer, Papazitäten, Werkler und Wirkler leimen lassen sich offensichtlich nur diejenigen, die keinerlei oder nur notdürftige wissenschaftliche Qualifikationen erworben haben, vom um Gnade wimmernden Sprachrohr bis zu den willfährigen Musiktherapie-Professoren, von denen es kein einziger bis zur Habilitation geschafft hat und von denen das Urteil vom 6.2.2009 exemplarisch die von Decker-Voigt promovierten Fachhochschulprofessoren Susanne Metzner (Magdeburg) und Eckhardt Weymann (Frankfurt) als Nutznießer namentlich nennt. Anscheinend stehen sie jener Kategorie nahe, die sich

"entlarvt als Minderwertigkeitskomplex, Neid und irrationaler Haß, der sich bis zu ungeheuerlichen Formulierungen wie "psychische Euthanasie" verirrt. Der Vorwurf einer "psychischen Euthanasie", den der Bremer Prof. Dr. Feuser erhebt (vgl. Musiktherapeutische Umschau 12, 1991, S. 336), erinnert in fataler Weise an ein aus der jüngsten Zeit stammendes vergleichbares Vorgehen aus der Bundesrepublik Deutschland."

Verantwortlich für den Abdruck solch abscheulichen Rufmords wie "psychische Euthanasie" ist Volker Bernius. Damit hat er sich endgültig selbst diskreditiert und hat wahrhaftig allen Grund, sich zutiefst zu schämen. Er und seine Vasallen fühlen sich somit zurecht von dem in dem von ihnen gefürchteten Buch Gesagten angesprochen:

 "Immer wieder wird denn auch der BKMT um Stellungnahme zu Diffamierungen und Ausgrenzungen angerufen wie in jenem spektakulären Fall von J. Schörkmayr (1989), der – wohl gerade deshalb, weil er die Einseitigkeit und Schieflage musiktherapeutischer Funktionäre ablehnt - aus seinem Können als qualifizierter und engagierter Musiker, der er im Gegensatz zu den meisten jenen ist, heraus mit Behinderten in einer Weise zu musizieren versteht, die die Bezeichnung „Integrative Musiktherapie“ zurecht trägt, da sie Behinderte in das gesellschaftliche Leben integriert und somit als Vorbild für eine musikorientierte und behindertenspezifische Musiktherapie gewertet werden muß (www.noproblem-orchestra.at). Es dürfte nur zu verständlich sein, daß der BKMT, der in seinem Thema zum Symposion 2002 die Frage nach dem Etikettenschwindel aufwarf und sich im weiteren Symposion 2004 mit der Frage der Evaluation in den künstlerischen Therapien beschäftigt, sich von einer Musiktherapie, die sich so nennt, aber im umfassenden Sinn von Musik und ihren anspruchsvollen Anforderungen keine ist, distanziert." (S. 321 f.)

Für Volker Bernius und seinen gegen ethische Prinzipien verstoßenden Verein gilt unverändert, was im genannten Gutachten festgehalten werden musste:

"Bleibt zu fragen, was einen Professor ... veranlassen mag, mit solchen diskriminierenden Äußerungen einigen Musiktherapiefunktionären Schützenhilfe zu leisten bei der Abqualifizierung mißliebiger Strömungen oder selbst nicht vorzuweisender Erfolge. Während sich jedoch die deutschen medizinischen Standesvertreter und Fachjournale ziemlich einhellig von ähnlichen Geschmacklosigkeiten und Entgleisungen distanzierten..., bietet sich das literarische Organ der Deutschen Gesellschaft für Musiktherapie offenkundig wieder bereitwillig an zur Austragung solcher Schlammschlachten, um die eigene Position zu stärken... Die "Deutsche Gesellschaft für Musiktherapie" und ihr Mitteilungsblatt "Musiktherapeutische Umschau" repräsentieren die für Musiktherapie, einem Fachberuf mit dem Wort Musik, sonderbare Ideologie... Herausgeber des Mitteilungsblattes ist ein Schulfunkredakteur ohne Hochschulabschluss in Musiktherapie - ein gravierender Mangel, der sich im unkritischen Abdruck dubioser Kampagnen und offensichtlichen Unsinns niederschlägt."

So wie die Hamburger Journalisten Insa Gall, Alexandra Ringling und Marcus Bensemann Decker-Voigts skrupelloser Irreführung aufgesessen sind und nun als Fall für die Medienaufsicht gelten, so wird auch Volker Bernius nicht müde, Personen, die sich um die Musiktherapie verdient gemacht haben, aber das engstirnige und unethische Verständnis von Bernius' Verein ablehnen, zu verunglimpfen. Trotz der vernichtenden Gerichtsurteile, die Decker-Voigt widerspruchslos anerkannt hat, setzt sich Bernius für dessen von Lügen und niedrigsten Instinkten strotzendes Psychogramm ein, obgleich er weiß, dass die notgedrungen gewählte Romanform als Vorwand dient, in schamlosester Form öffentlich zu masturbieren und am Gericht vorbei widerlichste Lügen auszubreiten, wie sie nur ein von mangelnder Bildung und jahrzehntelangem Schwindel geprägtes Gehirn produzieren kann, das sich nicht scheut, seine Frau, die ihn aus dem gemeinsamen Schlafzimmer geschmissen hat, zu denunzieren, das Hamburger Gericht wegen seines keineswegs fiktiven Fehlurteils zu verspotten und seinen ihm ergebenen Anwalt als Deppen darzustellen.

Nochmals: Ein Verein mit einem Redakteur Bernius, der sich bereits 1991 diskreditiert hat und nun unter der Tarnkappe von Bellestristik infamste Lügen propagiert mit dem Ziel, dass sie als Tatsachen verstanden und behandelt werden, hat in der Musiktherapie, in der es auf unbedingte Glaubwürdigkeit ankommt, absolut nichts verloren! 


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Stand: 1.3.10