Zu Decker-Voigts "atypischer Karriere", wie sich dessen Vorgänger im Amt, der mit 60 in Pension gegangene Prof. Eschen, in seiner "mit Einverständnis Hans-Helmut Decker-Voigts" verfassten, von falschen Behauptungen strotzenden Erklärung vom 15.10.2003 ausdrückt, gehört z. B. auch, dass Decker-Voigt in seiner Eigenschaft als C3-Professor in Köln einen Promotionsantrag gestellt hat. Der damalige Vorsitzende des Promotionsausschusses hat schriftlich mitgeteilt,
"dass der von dem an der Musikhochschule Hamburg tätigen Professor Hans-Heinrich-Helmut Michael Decker-Voigt gestellte Promotionsantrag wegen fehlender Voraussetzungen abgelehnt worden war."
Decker-Voigt hatte zudem verschwiegen, dass bereits 1987 ein Verfahren gegen ihn und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten der Musikhochschule Hamburg, Prof. Dr. Rauhe, wegen Anstellungsbetrugs und Titelschwindels gestellt worden war. Dies war erstmals durch Decker-Voigts "Offenen Brief" vom 1.10.2002 bekannt geworden. Die Beschwerde enthält derart umfängliche und konkrete Details, dass sie nur von einem Insider stammen kann, der zur Anonymität gezwungen war.
Da in der von dem Geschäftsführer RA Winfried Treptow erwirkten Gerichtsverhandlung am 12.7.2005 der Grund für die auf dem Internetportal der Kanzlei Treptow betriebenen widerlichen Kampagnen der Herren Decker-Voigt & Treptow genannt werden musste, gelangte das bisherige Geheimnis von Decker-Voigts abgelehntem Promotionsantrag an die Öffentlichkeit: Decker-Voigt hatte seinem Antrag an den Kölner Promotionsausschuss zwei nicht benotete Zeugnisse aus den USA vorgelegt, ohne ein zugehöriges Studium vorweisen zu können, das mit einem deutschen Studium vergleichbar wäre. Das eine Zeugnis zu einem angeblichen M.A.-Weiterbildungsstudium, dem ein normales M.A.-Studium hätte vorausgehen müssen, stammte von einem unbedeutenden College, das nicht einmal Promotionsrecht hatte, was in den USA ungewöhnlich ist; das andere Zeugnis zum Ph.D. im Fach Psychologie, das er nie studiert hat, stammt aus einer kalifornischen Titelmühle, die auch in den USA noch nie anerkannt war.
Anlässlich einer weiteren seiner zahlreichen Klagen vor dem Landgericht Hamburg teilte er am 24.4.2008 mit, dass sein in Köln gestellter Promotionsantrag 1988 abgelehnt worden war. Er hätte wenigstens eine Diplomarbeit schreiben müssen. Das ließ der C3-Professor mit den vielen akademischen Graden lieber bleiben. Bereits am 24.9.1995 hatte er schließlich bekannt: "Möglich, daß Sie inhaltlich entsetzt sind, weil ich keine Wissenschaftsbeiträge im üblichen Sinne schreibe." Daran hat sich bis heute nichts geändert
Die hausinterne Turbopromotion von Decker-Voigt als dem seit vielen Jahren tätigen Vorsitzenden des Promotionsausschusses der Musikhochschule Hamburg gewinnt angesichts dieses nun aufgeflogenen Hintergrunds über das Dictum von Prof. Dr. Dieter Leuze, Vorsitzender des Vereins für deutsches und internationales Wissenschaftsrechts, hinaus weitere Brisanz. Prof. Dr. Leuze sah schon vor Bekanntwerden dieses Sachverhalts in Decker-Voigts Turbopromotion einen "eklatanten Verstoß gegen akademische Konventionalregeln" (Deutsche Universitätszeitung v. 16.10.2002).
Offensichtlich trifft auf Decker-Voigt nicht nur hinsichtlich seines Hochschulpräsidenten, der ihn ohne Hochschulzeugnisse zum Professor gemacht und immer weiter befördert hat, zu, was Decker-Voigt im letzten Satz seiner Laudatio anlässlich der Verleihung des Ehrendoktors durch die von ihnen mitgegründete Privathochschule einräumt: "Wir haben uns alle daran gewöhnt, ihn zu brauchen, ihn zu nutzen, ihn zu instrumentalisieren, ihn als Bürgen zu bitten – auch die EHB. Und wir alle in Hamburg. Besonders ich, wenn es um Musiktherapie und Musikmedizin ging." Wie unvorstellbar Decker-Voigt zu instrumentalisieren versteht, zeigt seine jedes Maß an Vorstellungskraft sprengende Karriere: www.kreativtherapien.de/decker-voigt.htm
EHB = die von Decker-Voigt mitgegründete "Europäische Hochschule für Berufstätige" in der Schweiz, in deren Senat Decker-Voigt Mitglied ist, ist laut www.anabin.de eine "Institution ohne Hochschulstatus". Die von ihr verliehenen Titel dürfen weder in Deutschland noch in der Schweiz geführt werden. Verdummte, die für den Titelerwerb viel Geld hingelegt haben, mussten laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft beträchtliches Bußgeld bezahlen. Decker-Voigt & Co. blieben unbehelligt.
Wenn Decker-Voigt in Krisen steckt, schreibt er Bücher. Er bekennt: "Ich erinnere nur, daß ich in meinen Krisen … ein Buch nach dem anderen schrieb und veröffentlichte, um mich freizuschreiben". Die Krisen häufen sich, die Bücher ...
Für die sachgemäße Behandlung seines Schwerpunkts "Narzisstische Persönlichkeitsstörungen" (Narziss, Narzissmus) wäre ein Hochschulstudium notwendig.
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Stand: 1.4.11