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Berufsbegleitendes WeiterbildungsstudiumTanztherapie
(Die einjährige
Kurzausbildung
während drei Wochen (Mo - Fr, 9 - 17
Uhr) wird nur denen empfohlen,
Die Lehrenden unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Dr. Karl
Hörmann, C4-Universitätsprofessor für Musik- und Tanztherapie, Das Weiterbildungsstudium mit seiner kassenanforderungsorientierten Zusatzqualifikation erfüllt die Voraussetzungen zur Anerkennung von allen maßgebenden Instanzen und therapeutischen Einrichtungen und auch die Bedingungen für die Niederlassung mit eigener Praxis für Musiktherapie und/oder Tanztherapie nach PsychThG Art. 1 § 1 Abs. 3 außerhalb der Heilkunde. Erworben werden können spezifische Seminarleiterscheine zum Autogenen Training / Entspannungsverfahren und zur Singleitung im Gesundheitswesen sowie die Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde Psychotherapie (HPG).
Bericht von 2002 zum damaligen
sechssemestrigen Weiterbildungsstudium Musik- und Tanztherapie Annahme von Bildungsschecks und Bildungsprämie
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