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Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 23.3.2010:

Die am Hamburger Behördenskandal mitschuldige Hochschule für Musik und Theater Hamburg darf auch ihre 3. sog. "Ehrenerklärung" vom 10.6.2009 für den aufgeflogenen jahrzehntelangen Titelschwindler nicht mehr verbreiten! Sie kann sich nun mit einer 4. Fassung blamieren:  →→→

Untersagte "Ehrenerklärung"

Wenn irgendwo in Deutschland ein Beamter zum Mord aufruft, muss er damit rechnen, aus dem Dienst entfernt zu werden. Nicht so in Hamburg. Auf der Grundlage des Aufrufs zum sozialen Mord durch den jahrzehntelangen Vielfachschwindler Decker-Voigt, der keinerlei anerkennungsfähiges Hochschulstudium absolviert hat, hat der Senat der Hochschule für Musik und Theater Hamburg am 10.6.2009 für sein Senatsmitglied die dritte, wiederum verlogene sog. "Ehrenerklärung" abgegeben.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat bereits am 11. Mai 2009 der Hochschule für Musik und Theater Hamburg die in ihrer sog. "Ehrenerklärung" vom 14.1.2009 verbreiteten Falschbehauptungen und Schmähungen untersagt. Die Hamburger Musikhochschule, die am 14.1.2009 zum zweiten Mal auf die Irreführung ihres damaligen Senatsmitglieds Decker-Voigt hereingefallen ist, hat den Gerichtsbeschluss akzeptiert. Nachdem die Hochschule wider besseren Wissens wie schon im Jahre 2002 eine völlig unzutreffende "Ehrenerklärung" abgegeben hat und nun damit an die "größtmögliche Öffentlichkeit" gegangen war, konnte sie wegen der immensen, völlig unkritischen Hamburger Presse- und Fernsehkampagne im Dienste der Hamburger Hochschule nicht mehr geschont werden, wogegen es trotz zahlreicher von Decker-Voigt & Co. angestrengten Verfahren es dabei geblieben war, Decker-Voigt, dessen Lügen sich problemlos durchschauen lassen, nicht zu verklagen. Er hat sich und seine Hochschule mit den Entscheidungen des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009 und des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 11.5.2009 selbst gerichtet. Welches Niveau muss an dieser Hochschule herrschen, die Betrug und Scharlatanerie protegiert!

Noch immer gilt die Frage: Warum dulden die Hamburger Wissenschaftsbehörde und die Hamburger Justiz seit über zwanzig Jahren das verlogene Treiben des vielfachen Schwindlers Decker-Voigt und seiner mitverantwortlichen Hochschule?
Und warum lassen sich die Hamburger Medien trotz besseren Wissens für die Ablenkungskampagnen und Profitmaximierung des von der Justitiarin und Öffentlichkeitsreferentin der Musikhochschule Hamburg, Frau Gabriele Bastians, jahrelang fälschlicherweise als Psychologen und Psychotherapeuten bezeichneten Decker-Voigt missbrauchen? Die von ihm und seiner Hochschule eingespannten Hamburger Medien haben dafür gesorgt, dass der aufgeflogene Schwindel ihres damaligen Senatsmitglieds auch der breiten Öffentlichkeit bekannt geworden ist. Die Medien haben inzwischen teilweise bereits erkannt, dass sie der Faktenverdrehung durch Decker-Voigt  und seine mitschuldige Hochschule aufgesessen sind. BILD hat am 25.2.2009 die verlangte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, Spiegel-TV hat sie am 19.5.2009 abgegeben. 

Auszüge aus der aufgrund von Decker-Voigts Klägeritis bekanntgewordenen Dienstaufsichtsbeschwerde an den Senator für Wissenschaft und Bildung vom 2.4.1987:

"Ich möchte gegen den Berufungsausschuss der Musikhochschule Hamburg Dienstaufsichtsbeschwerde erheben und lege Ihnen meine Anzeige gegen Herrn Prof. Dr. Decker-Voigt bei, die ich bei der Staatsanwaltschaft Hamburg erstattet habe. In Anbetracht der in dieser Anzeige und ihren Anlagen erhobenen Vorwürfen muss ich annehmen, dass die Berufungskommission aus mangelnder Sorgfalt oder kollegialer Protektion die Bewerbungsunterlagen von Herrn Decker-Voigt nicht sorgfältig und kritisch geprüft hat. Sonst hätte ihr die Unstimmigkeiten in den Angaben und vorgelegten Urkunden nicht entgehen können. Herr Decker-Voigt ist seit 1978 Professor an der Musikhochschule (auf welcher Grundlage wurde er es eigentlich?), wie kann es einem Berufungsgremium dann entgehen, wenn ein Kollege plötzlich einen M.A. und dann gar einen Ph.D. an amerikanischen Universitäten absolviert haben will und das noch in zwei verschiedenen Studien: "expressive therapy". der M.A. erfordert in der Regel 8 Semester Studium, und dann Ph.D. in "clinical psychology", das erfordert in den USA gemeinhin 6 Jahre Präsenzstudium. War Herr Decker-Voigt so lange von seinen Lehrverpflichtungen in Hamburg beurlaubt und hatte er offizielle Forschungsprojekte mit den USA, dass sich das Berufungskollegium diese Titel so unkritisch vorsetzen liess und akzeptiert? Wurde die Dissertation und die Master-Arbeit auf Gleichwertigkeit, das Studium auf Vergleichbarkeit geprüft?

Ist der Berufungskommission nicht aufgefallen oder unbekannt geblieben, dass Herr Decker-Voigt an den Fakultäten, von denen er seine Grade hat, seit Jahren in einträglichen Fernlehr- und Fernstudienprojekten mitarbeitet und diese für dieses Lesley College in Deutschland und der Schweiz mit organisiert, dass er - unpromoviert - seit 1980 Professor am Lesley College ist, an dem er gerade seinen M.A. erhalten hat? Sind die wirtschaftlichen Verflechtungen Decker-Voigt/Lesley College, LIMA-Institut einerseits und die plötzlichen akademischen Würden andererseits den Mitgliedern der Berufungskommission wirklich nicht aufgefallen? Und ist ihnen nicht aufgefallen, dass Herr Decker-Voigt in seinen Unterlagen und in seinem Lebenslauf ständig Qualifikationsnachweise aufführt von Verbänden und Institutionen (IAAT, ISIS, DBVMT usw.), die er selbst mitbegründet hat? Hat die Berufungskommission Biographie und Bibliographie von Herrn Decker-Voigt (liegt bei) allen Ernstes als wissenschaftlich seriös eingestuft?

Hat es bei diesem Hausberufungsverfahren tatsächlich keine gleich oder besser qualifizierten Aussenbewerber gegeben? Oder wurden diese aus Protektionsgründen ausgemustert?

Ist den Mitgliedern der Berufungskommission nicht aufgefallen, dass Decker-Voigt seine amerikanischen Grade nicht in der Originalform und nach Massgabe der diese Titel genehmigenden Behörde unter Angabe der verleihenden Hochschule führt, so dass der Eindruck erweckt wird, es handle sich um einen Magister oder Doktorgrad einer deutschen Universität? Hat der Berufungsausschuss die Urkunden über die Führung dieser ausländischen Grade in der BRD gesehen und die unkorrekte Art der Führung - bis hin in den Ausdruck der Lehrankündigungen - nicht beanstandet? (...)

Es scheinen mir alle diese Fragen offen. Sie müssten überprüft werden. Es müsste festgestellt werden, ob und wer hier eine Sorgfaltspflicht verletzt hat, wer hier protektionistisch gehandelt hat? Ich kann mir sonst nicht vorstellen, wie Herr "Dr." Decker-Voigt Professor geworden ist.

Ich möchte weiterhin Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Decker-Voigt selbst erheben, weil er seine Titel nicht ordnungsgemäß führt, weil er sich aktiv (als Vorstandsmitglied und Dozent)  - wohl ohne vorliegende Nebentätigkeitsgenehmigung - bei ISIS, Zürich, beteiligt, einer Organisation, die gegen erkleckliche Summen in Fernstudiengängen zu amerikanischen akademischen Graden führt, die hierzulande nicht genehmigungsfähig sind. Ein solches Vorgehen erscheint mir eines deutschen Hochschullehrers unwürdig. Weiterhin, weil Herr Decker-Voigt sich, ohne es zu sein, als "klinischer Psychologe" und als "Psychotherapeut" ausgibt und praktiziert und dabei auf Legitimationen und Bestätigungen zurückgreift, die ihm sein Freund "Prof." Dr. P. Knill vom Lesley College, mit dem zusammen er das Geschäft mit Therapiekursen und Titeln betreibt, ausgestellt hat.

Herr Decker-Voigt bringt durch solche Aktivitäten, insbesondere durch seine unzulässige psychotherapeutische Tätigkeit und seine "Geschäfte" die Musikhochschule in Verruf."

Hierin unterstützt ihn ihr unpromovierter Präsident Elmar Lampson, der als Waldorfschüler in der Lüneburger Heide, in der Gegend von Decker-Voigt also, aufgewachsen ist (nach der Laudatio für "Hermann den Etrusker" ist nun die für Elmar den Cherusker fällig). Ob er Abitur hat, verrät er in seiner Kurzbiographie nicht. Decker-Voigts Behauptung, er, Decker-Voigt, habe Abitur, hat sich als Lüge herausgestellt (er hat nur eine Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung). Ob Lampson ein Universitätsstudium absolviert hat, erwähnt Lampson ebenfalls nicht. An der Privatuniversität Witten/Herdecke wurde er Professor, war gar Dekan "und federführend bei der Konzeption und Einführung eines neuen Studiengangs für Philosophie und Kulturwissenschaften". An welcher Universität hat er diese Fächer studiert? Man weiß inzwischen: Decker-Voigt wurde ohne Abitur, das er auch am Abendgymnasium hätte erwerben können (er hat nur eine Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung), und ohne Hochschulstudium Professor. Seit 2004 ist Lampson als Nachfolger von Hermann Rauhe Präsident der Hamburger Hochschule für Musik und Theater, an der es neben künstlerischen auch wissenschaftliche Studiengänge gibt. Aufgrund seiner sichtlich faszinierenden wissenschaftlichen Bildung eignet er sich als idealer Verbündeter Decker-Voigts, dem bereits am 2.4.1987 attestiert wurde, die Musikhochschule in Verruf zu bringen. Zu zweit und mit Hilfe der Hamburger Medien schaffen sie es umso besser: "Yes, we can!". Dem Promotionsausschussvorsitzenden Decker-Voigt dürfte es nicht schwerfallen, einen Vorwand zu finden, um auch den Zweitgutachter Elmar Lampson zur Dissertation von Till M. Florschütz zu Rudolf Steiner mit dem neuen hausinternen Titel "Dr. phil." auszustatten. Im "eklatanten Verstoß gegen akademische Konventionalregeln" (so Univ.-Prof. Dr. jur. D. Leuze in der Deutschen Universitätszeitung) hat die Hamburger Hochschule für Musik ja Erfahrung.

Was ist von Lampsons Komponieren zu halten? Es empfiehlt sich, wie im Fall seines Musikhochschul- und Komponistenkollegen Peter Michael Hamel andere als nur die Hamburger Zeitungen zu lesen. Die große Kennerin Christiane Florin etwa schreibt am 11.6.2008 im RM, Nr.24, S. 7:

Ein Niesen zerreißt die Stille. Stirnrunzeln im Publikum: Gehört das Geräusch zum Stück? Die großen Notenblätter, die auf den Pulten des Arditti-Quartetts liegen, sind wild bemalt, da hätte ein Heuschnupfen-Hinweis Platz. Praktischerweise dirigiert Komponist Elmar Lampson selbst die Probe und klärt die Situation: "Ich brauche absolute Ruhe", tadelt er. "Bitte warten Sie nicht, sondern hören Sie in diese Stille hinein." Das "Halleluja" für Streichquartett und vier Stimmen hat er vor drei Nächten extra für das Musikfestival Heidelberger Frühling geschrieben. Das Publikum lauscht beim nächsten Versuch geräuschlos in den tonfreien Raum, bis das Quartett mit einem schrägen Kanon beginnt.
Irvin Arditti, Kopf des weltbekannten Kammermusikensembles, macht keinen Hehl daraus, dass er diesem frisch geschaffenen "Halleluja" keinen Spitzenplatz in der Meisterwerkhitparade zutraut. Auch die Sänger des Hillard-Ensembles, die den Vokalpart übernehmen, zweifeln, ob es mit anderen Hallelujas der Historie mithalten kann. Der Komponist bevorzugt freies Spiel, die Musiker wollen genaue Tempoangaben, Lampson schwärmt von der Stille als "Crescendo des Hörens", Arditti bemerkt bissig "Das mit der Stille hatten wir schon bei John Cage", einer der Tenöre sehnt sich vernehmlich nach einer Tasse Kaffe. 


Hier zum Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009 zu Decker-Voigts Klage zu  folgender Äußerung: "Es besteht kein Zweifel, daß Decker-Voigts Karriere die akademischen Konventionalregeln in höchstem Grade verhöhnt. Er spielt den Beleidigten, konstruiert Verschwörungstheorien und Räuberpistolen, vernebelt und lenkt ab, organisiert Solidaritätsbekundungen, tischt unverfroren Lügen auf und diffamiert. Dementsprechend hat das von ihm angerufene Landgericht Hamburg eine stattliche Reihe von Aussagen nicht untersagt, die jeden anderen zu abgrundtiefer Scham erblassen ließen. Nicht so Decker-Voigt und seine Nutznießer, die er mit Titeln, Stellen, Gutachten usw. versorgt hat."  Das Gericht hat Decker-Voigts Klage abgewiesen.    mehr 

Hier zum weiteren Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009 zu Decker-Voigts Klage zu dem Satz: "Die von einem Wissenschaftsjournalisten im Jahre 2002 aufgedeckten Fakten lassen sich längst nicht mehr leugnen. Jahrelanger Schwindel zum eigenen Nutzen auf Kosten von Studierenden, Patienten und nicht zuletzt des Steuerzahlers ist aufgeflogen." Auch hierzu hat das Gericht Decker-Voigts Klage abgewiesen    mehr  


Von Decker-Voigt und von der an seinem Schwindel mitschuldigen Hochschule für Musik und Theater Hamburg betriebene
Rufmordkampagne

In der Ehrenerklärung des Senats der für den Decker-Voigt-Skandal mitverantwortlichen Hochschule für Musik und Theater wird Prof. Decker-Voigt als Opfer von "Verunglimpfungen" bezeichnet. Sämtliche Vorwürfe gegen Decker-Voigt seien unbegründet. Wer anderes behaupte, mache sich der Verunglimpfung schuldig.

Dazu ist folgendes festzustellen:

Decker-Voigt, der seit Jahren Falschbehauptungen verbreitet und exzessiv Rufmord und Mobbing betreibt, ist in seinen zahlreichen Prozessen kein einziges Mal gegen Tatsachenbehauptungen vorgegangen. Er geht nur gegen Meinungsäußerungen vor. Die Fakten sind unstreitig:

In zahlreichen Medien wie etwa der  Deutschen Universitätszeitung ist vollständig zutreffend über die Vita von Prof. Decker-Voigt berichtet worden. Dieser ist gegen diese Veröffentlichungen niemals juristisch vorgegangen, weil sie zutreffend sind.

  • So bestreitet Prof. Decker-Voigt nicht, an einer inzwischen verbotenen "Titelmühle" in den USA für sehr viel Geld einen PhD gekauft zu haben und diesen in Deutschland sogar als "Dr." geführt zu haben, obwohl er nicht promoviert war und keinerlei anerkennungsfähigen Hochschulabschluss besitzt.

  • Er bestreitet nicht, dass er jahrelang Vorsitzender des Promotionsausschusses der Hochschule für Musik und Tanz war ohne eigene Promotion.

  • Ebenso wenig wird von ihm bestritten, jahrelang in Deutschland einen M.A.-Titel unerlaubt geführt zu haben.

  • Auch bestreitet er nicht, dass die von ihm gegründete "Hochschule" in Freiburg wegen illegalen Titelverkaufs geschlossen werden musste und dass die von Leuk/Schweiz ausgestellten Titel weder in der Schweiz noch in Deutschland geführt werden dürfen.

  • Er bestreitet auch nicht, dass er widerrechtlich die geschützten Berufsbezeichnungen "Psychologe" und "Psychotherapeut" geführt hat und dass ihn seine Hochschule trotz besseren Wissens auf ihrer Homepage jahrelang mit diesen falschen Titeln vorgestellt hat.

Die Hamburger Hochschule für Musik und Tanz hatte Prof. Decker-Voigt mit dem Professorentitel ausgestattet, obwohl er nicht einmal ein Hochschulstudium abgeschlossen hatte. Sie hat ihn jahrelang den Promotionsausschuss leiten lassen, ohne dass er promoviert worden war. Das holten die Kollegen freundlich in einer regelwidrigen Turbopromotion nach, als die unerlaubte Titelführung des in den USA beschafften "Ph.D." aufgeflogen war. Die Promotion von Prof. Decker-Voigt, die er nach jahrelanger Tätigkeit als Vorsitzender des Promotionsausschusses dann doch einreichte, wurde von dem allgemein anerkannten Experten des Wissenschaftsrechts, Prof. Dr. jur. Dieter Leuze, als "eklatanter Verstoß gegen akademische Konventionalregeln" bezeichnet: www.kreativtherapien.de/DUZ021011.jpg. Diesem Urteil kann man sich nur anschließen.

Decker-Voigt mit den Titeln "Dr. phil.", "Dr. Dr.", "Dr. h.c." (vor 2003), "Ph.D.", "M.A.", "Psychologe" und "M.A.-Psychologe" wird von der Hamburger Hochschule für Musik und Theater gedeckt, weil sie es war, die den Titelschwindel erst ermöglicht hat. Sie hat den Kaufmannsgehilfen zum Professor gemacht. Mit diesem Titel besorgte er sich einen wertlosen amerikanischen "M.A.", der nicht mit einem Abschluss eines Masterstudiengangs gleichgesetzt werden kann, da Decker-Voigt für einen solchen die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllte. Den Titel darf er in Deutschland nur mit Zusatz führen, was jedoch aufgrund fehlenden Studiums nicht rechtens sein kann, da der Titel zum Verwechseln ähnlich ist mit einem berufsqualifizierenden Titel "M.A.". Andere werden bei Führung von zum Verwechseln ähnlicher Titel verurteilt. Zusätzlich beschaffte er sich von einer kalifornischen Titelmühle einen Doktortitel im Fach Psychologie, das er nie studiert hat, und nannte sich Psychologe. Mit diesen Titeln wurde er 1985 ohne Berufung und 1987 mit Berufung C3-Professor und wollte damit in Köln promovieren. Der dortige Promotionsausschuss hat ihn jedoch abgewiesen. Wenig später war er - ohne Bewerbung! - C4-Professor. Im Alter von 58 Jahren erhielt er zwei Tage nach Selbstanzeige mit einer seit Jahren veröffentlichten, von ihm als nichtfachlich bezeichneten Erzählung hausintern den Doktortitel, den er seit Jahren seinen Studenten ausstellte. Ein Promotionsausschussvorsitzender ist normalerweise habilitiert. Der plötzliche Doktortitel kann genauso wenig wie der M.A. rechtens sein.

Um zu verhindern, dass bekannt wird, wie Decker-Voigt zu seinen "Würden" kam, führt er seit 2002 Jahren zahllose Prozesse und Rufmordkampagnen. Die Ehrenerklärung der Hamburger Hochschule für Musik und Theater mit ihren Links auf Webseiten mit zahlreichen Falschbehauptungen gilt als untauglicher Versuch, von ihrem eigenen Versagen abzulenken. Näheres ist nachzulesen unter www.kreativtherapien.de/skandal.htm. Die Hochschule hat allen Grund, die eigene Rolle bei der Förderung der Karriere von Prof. Decker-Voigt mit einer größeren Bereitschaft zur Selbstkritik zu prüfen.

Hier die Mitglieder des Senats der Musikhochschule Hamburg, der sich am 14.1.2009 für die verlogene Mobbing- und Rufmordkampagne des von der Justitiarin der Musikhochschule Hamburg, Frau Gabriele Bastians, jahrelang gegen besseren Wissens fälschlicherweise als Psychologen und Psychotherapeuten bezeichneten Decker-Voigt einspannen ließ:

1. Vorsitz:
Vorsitzender: Prof. Elmar Lampson, Präsident (beratend)
Prof. Dr. Michael v. Troschke, Vizepräsident (beratend)

2. Mitglieder:
Gruppe Professorinnen und Professoren
Prof. Reinhard Bahr / Prof. Renate Birnstein
Prof. Dr. Beatrix Borchard
Prof. Dr. Reinhard Flender
Prof. Dr. Wolfgang Hochstein / Prof. Ewald Kehlenbach
Prof. Dr. Hans-Helmut Decker-Voigt / Prof. Dr. Friedrich Loock
Prof. Fredrik Schwenk / Prof. Peter M. Hamel

Gruppe Akademische Mitarbeiter/innen:
-unbesetzt-

Gruppe Studierende
Fuluk Liu / Andreas Heinemeyer
Fabian Röse

Gruppe sonstige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
Martina Bick

3. Weitere Mitglieder mit beratender Stimme:
3.1 Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule
Prof. Eva Maria Bleckwedel

3.2 Studiendekane
Prof. Schwenk (s.o.), Prof. Michael Börgerding, Prof. Dr. Hochstein (s.o)

Gegen die Hochschule für Musik und Theater Hamburg wurde vergebens Strafantrag gestellt wegen Beihilfe zu Decker-Voigts erwiesenem Titelschwindel, indem sie gegen besseren Wissens und trotz der Strafanzeigen von 1987, 2002 und 2006 jahrelang unverfroren weiterhin die Falschbehauptungen verbreitet hat, das Senatsmitglied

  • Decker-Voigt sei Psychologe,

  • Decker-Voigt sei Psychotherapeut,

  • Decker-Voigt habe an der Hochschule seit 1978 eine Professur für Musiktherapie inne.

Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Senats der Hochschule für Musik und Theater Hamburg vom 16.06.2010:

"TOP 9 Berichte: Herr Decker-Voigt verabschiedet sich vom Senat mit einem launigen Rückblick auf seine Erfahrungen mit Senaten und bedankt sich noch einmal für die stets gewährte Unterstützung."

Wie das Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Hamburg diese Art von Unterstützung sahen, ist hier nachzulesen..


Wer kann eine Ehrenerklärung für die Hochschule für Musik und Theater Hamburg abgeben?

Diese Frage muss man stellen, nachdem diese Hochschule eine solche “Ehrenerklärung” für den dort lehrenden Prof. Decker-Voigt abgegeben hat. In dieser Erklärung stellt sich der Senat der Hochschule uneingeschränkt hinter Prof. Decker-Voigt, ja mehr noch, die Hochschule verweist auf ihrer Homepage gleich noch auf weitere Internetveröffentlichungen, die sich der “Solidarität” mit Prof. Decker-Voigt verschrieben haben. Handelt es sich um falsch verstandene Kollegialität oder will man von eigenen Fehlern ablenken? 

In der Erklärung wird Prof. Decker-Voigt als Opfer von “Verunglimpfungen” bezeichnet, die an ihm geäußerte Kritik seien juristisch nicht angreifbare Meinungsäußerungen und außerdem seien “sämtliche Vorwürfe gegen Prof. Dr. Decker-Voigt ...unbegründet”.

Dazu ist folgendes festzustellen:  

1. Auf den Seiten zum Decker-Voigt-Skandal wird die “wissenschaftliche Vita” des Kaufmannsgehilfen Prof. Decker-Voigt vollständig zutreffend dokumentiert. Alle Tatsachen sind belegt und werden nicht bestritten - am wenigsten von Prof. Decker-Voigt selbst. Dieser hat zwar eine Unzahl von Prozessen geführt. In keinem dieser Verfahren hat er jedoch diese hier dokumentierten Fakten bestritten und in keinem Verfahren ist er gegen diese Veröffentlichungen vorgegangen: www.kreativtherapien.de/decker-voigt.htm

  • Der Kaufmannsgehilfe Prof. Decker-Voigt hat also nicht bestritten, dass er behauptet, jahrelang als “Hochschuldozent” tätig gewesen zu sein, obwohl er zu diesem Zeitpunkt weder eine Hochschulzugangsberechtigung noch ein Studium vorzuweisen hatte: www.kreativtherapien.de/Abitur.htm  

  • Der Kaufmannsgehilfe Prof. Decker-Voigt bestreitet nicht, an einer inzwischen verbotenen “Titelmühle” in den USA einen PhD gekauft zu haben und diesen in Deutschland sogar als “Dr.” geführt zu haben und als Krönung auch noch jahrelang Vorsitzender des Promotionsausschusses der  Hochschule für Musik und Theater in Hamburg gewesen zu sein - allein mit dem in Kalifornien gekauften Titel: www.kreativtherapien.de/diss2002.htm 

  • Der Kaufmannsgehilfe Prof. Decker-Voigt bestreitet nicht, jahrelang einen “M.A.”-Titel in Deutschland geführt zu haben, obwohl ihm die Führung dieses Titels in dieser Form in Deutschland gar nicht erlaubt war: www.kreativtherapien.de/m_a_.htm

Diese Aufzählung ließe sich endlos fortführen. Halten wir fest: Gegen keine dieser Veröffentlichungen ist der Kaufmannsgehilfe Prof. Decker-Voigt jemals vorgegangen. Aus gutem Grund, sie sind sämtlich zutreffend. So ist Prof. Decker-Voigt - sicher ungewollt - zum besten Kronzeugen für die Richtigkeit dieser Veröffentlichungen geworden.

2. In der Ehrenerklärung wird der Anschein erweckt, die Veröffentlichungen beträfen  “juristisch nicht angreifbare Meinungsäußerungen”. Dazu ist festzuhalten: Diese Veröffentlichungen betreffen in erster Linie Tatsachen, Tatsachen über den Schleichweg des Prof. Decker-Voigt zu akademischen Würden. Natürlich werden diese Tatsachen auch bewertet, obwohl sie eigentlich für sich sprechen. Die regelwidrige Turbopromotion des Kaufmannsgehilfen  Prof. Decker-Voigt, die er nach jahrelanger Tätigkeit als Vorsitzender des Promotionsausschusses dann doch einreichte, wurde etwa von dem allgemein anerkannten Experten des Wissenschaftsrechts, Prof. Leuze, als "eklatanter Verstoß gegen akademische Konventionalregeln" bezeichnet: www.kreativtherapien.de/DUZ021011.jpg Diesem Urteil schließen wir uns an. Diese Bewertungen sind selbstverständlich zulässig, und aus diesem Grund sind alle Verfahren des Herrn Prof. Decker-Voigt, die Meinungsäußerungen zum Gegenstand hatten, erfolglos geblieben: www.kreativtherapien.de/verfolgungsaktionismus.htm 

3. Warum also diese “Ehrenerklärung” der Hochschule, wenn alle Tatsachenbehauptungen selbst von Decker-Voigt nicht angezweifelt werden und die Kritik daran erlaubt ist? Die Hochschule gibt in ihrer Erklärung unfreiwillig selbst darüber Auskunft: Die Hochschule befürchtet, “selbst diskreditiert” zu werden. Nicht ganz zu Unrecht, denn es ist schon ausgesprochen bemerkenswert, wie diese Hochschule Prof. Decker-Voigts Schwindel  gedeckt und ermöglicht hat.

  • Es ist diese Hochschule, die den zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis zugelassenen Kaufmannsgehilfen Decker-Voigt bereits 1978, 5 Jahre vor seinem nicht berufsqualifizierenden amerikanischen Weiterbildungs-M.A., mit dem Professorentitel ausgestattet hatte.

  • Es ist diese Hochschule, die ihn zwei Jahre nach Inhaber einer C3-Professur 1987 zum hauptamtlichen Professor berufen hatte und ihm damit den Einstieg in die akademische Welt ermöglicht hat, obwohl er nicht promoviert worden war, sondern erst 1983 auf höchst dubiose Weise den nicht berufsqualifizierenden amerikanischen Weiterbildungs-"M.A." erhalten hat, den er allenfalls mit dem Zusatz „M.A.Ex.Ther./Lesley Coll. Cambridge/Mass.“ führen darf.

  • Es ist diese Hochschule, die diesen nicht-promovierten Hochschullehrer sogar jahrelang zum Vorsitzenden des Promotionsausschusses machte, obgleich es andernorts wohl kaum einen solchen gibt, der nicht habilitiert wäre. Es ist diese Hochschule, die Decker-Voigt zwei Tage nach Anzeige eine regelwidrige Turbopromotion verschaffte.

  • Es ist diese Hochschule, die einen Dozenten für Berufsrecht”, der sich lediglich für einen niederrangigen Verwaltungsbeamtenjob qualifiziert hat, mit Lehraufträgen versieht, obgleich er keinen Hochschulabschluss besitzt und schon gar nicht Jura studiert hat.

  • Es ist diese Hochschule, deren jahrzehntelanger voriger Präsident sich nicht scheut, eine “Ehrendoktorwürde" von einer zusammen mit Decker-Voigt im im Ausland gegründeten, nicht anerkannten Privathochschule anzunehmen. Der verliehene, von Decker-Voigt komplimentierte "Dr.h.c." darf in Deutschland ebenso wenig geführt werden wie ein dort gegen teures Geld verkaufter "M.A.": www.kreativtherapien.de/hochschul-gruendungen.htm

Da stellt sich schon die Frage: Wer gibt eine Ehrenerklärung für die Hochschule für Musik und Tanz in Hamburg ab? Und natürlich fragt man sich auch, aus welchem Grund dieses Treiben von der Wissenschaftsverwaltung in Hamburg weiter toleriert wird.

Das allein ist die Wahrheit: Der Senat der für Decker-Voigt "atypischen" Karriere mitverantwortlichen Hochschule für Musik und Theater Hamburg lässt sich von Decker-Voigt instrumentalisieren und zum wiederholten Mal für seine verlogene Rufmordkampagnen einspannen. 

  • Die Hochschule für Musik und Theater Hamburg und die Behörde für Wissenschaft und Forschung Hamburg sind mitverantwortlich für den Decker-Voigt-Skandal. Wie die angeblich "eingehende" Prüfung aussah, steht im Schreiben der Behörde für Wissenschaft und Forschung vom 23.09.2002 an das Kriminalkommissariat Hamburg: "Wir haben die Personalakte aus der Hochschule angefordert, sie liegt uns bis jetzt jedoch noch nicht vor." Trotzdem folgt die Behörde unbesehen den Behauptungen des 26 Jahre lang amtierenden Präsidenten der Musikhochschule. Prof. Dr. Rauhe führt in seinem Schreiben vom 16.9.2002 pikanterweise sogar selbst einen illegalen Titel. Den "Dr.h.c." hat er von der von Decker-Voigt mitgegründeten, laut Sekretariat der Kultusministerkonferenz (www.anabin.de) "nicht anerkannten Hochschule" EGS in Leuk/Schweiz erhalten. Die von ihr ausgestellten Titel dürfen weder in der Schweiz noch in Deutschland geführt werden. - Die von Decker-Voigt & Rauhe gegründete "Hochschule" in Freiburg, die illegal gegen viel Geld den "M.A." ausstellen wollte, hat das zuständige Ministerium verboten.

  • Die Übersetzung von Decker-Voigts Büchern und seine Tätigkeiten in Osteuropa sind nicht zuletzt den opulenten finanziellen Mitteln der Hamburger Greve-Stiftung zu verdanken:

    - "Förderung durch die Greve-Stiftung: Der Studiengang selbst wurde finanziert aus Mitteln der Hamburger Helmut und Hannelore Greve-Stiftung für die Förderung von Wissenschaft und Kunst. Der Stiftsherr, Prof. Dr. Helmut Greve, ist gleichzeitig auch Honorargeneralkonsul Ungarns in Hamburg." (Pressestelle vom 11.09.2006)

    - "Die Ehrung für Decker-Voigt [erfolgte] vor dem Hintergrund seiner bisherigen in das Russische übersetzten Arbeiten und seiner Gastprofessur an der Orenburger Hochschule im Rahmen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)."  (Pressestelle 2007 ohne Datum)

  • Die "Ehrenerklärung" vom 14.1.2009 nennt nur 74 Buchveröffentlichungen und tut damit Decker-Voigt möglicherweise Unrecht. Er selbst nennt drei Monate vorher "knapp achtzig Bücher". In der Presseerklärung vom 15.3.2005, S. 13, sind es "knapp 70 Buchveröffentlichungen", in derjenigen vom 20.6.2003: "mehr als 30 Bücher" und in derjenigen vom 13.2.2001, S. 2,  "über 30 Bücher". In seiner "Nabelschau" (Uelzener "Allgemeine Zeitung" vom 2.10.2000) waren es "56 Bücher". 1990 bekennt er:  "Ich erinnere nur, daß ich in meinen Krisen … ein Buch nach dem anderen schrieb und veröffentlichte, um mich freizuschreiben" (S. 183). Die Krisen nahmen zu ...

  • Tatsächlich ist seit den Presseberichten über den Titelschwindel des Promotionsvorsitzenden Decker-Voigt die Zahl seiner Promovenden sprunghaft gestiegen. Sie erhalten den "Dr. phil.", womit der Eindruck geweckt wird, er stamme von einer Philosophischen Fakultät einer Universität. Noch eine Frage?

  • Den ihn ehrenden, inzwischen aufgelösten Berufsverband der Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten Deutschlands hat Decker-Voigt selbst mitgegründet. Auch das verschweigt die "Ehrenerklärung" des Hochschulsenats. Und sie verschweigt, dass die führenden Köpfe seines Vereins von Decker-Voigt mit Titeln und Stellen ausgestattet worden sind, wofür sich seine Nutznießer erkenntlich zeigen. Nun gibt er - ausgerechnet der Betreiber einer durch und durch verlogenen Rufmordkampagne - an, "einen gemeinnützigen Verein für den Schutz von Rufmordopfern im Internet" gründen zu wollen und macht damit den Bock zum Gärtner. 

Empfehlung: Dem ach so beneidenswerten Promotionsausschussvorsitzenden Decker-Voigt für seinen "Wissen-Schaft" und seine erfolgreiche betrügerische Karriere als Kaufmannsgehilfe die Habilitation und seinem unpromovierten Präsidenten Prof. Elmar Lampson und allen Senatsmitgliedern für ihre verunglimpfende "Ehrenerklärung" den hausinternen "Dr. phil." verleihen!


Inzwischen hat Decker-Voigt ein Statement zur obigen Stellungnahme abgegeben, das sich wieder lohnt, näher betrachtet zu werden.

  • "In den mehrere hundert Seiten umfassenden Internet-Einstellungen" - in seinem Psychogramm schreibt er gar von fast 500 Seiten, tatsächlich sind es zum Zeitpunkt der Abfassung der als Erzählung getarnten Dokumentation nur wenige, von denen sich nicht alle mit ihm befassen.

  • "wird neuerdings und durchgehend formuliert, ich hätte keinen der gegen mich erhobenen Vorwürfe und Unterstellungen bestritten. Ich stelle fest: Bis auf einen offenen Brief im Herbst 2002 an die Herren habe ich mich sehr wohl gegen alle genannten Vorwürfe und Unterstellungen gewehrt – allerdings nur über meine Anwälte und nie öffentlich." - Das ist definitiv falsch, wie sich aus dem Tatbestand des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009 ergibt, das den zwischen den Parteien unstreitigen Sachvortrag umfasst. Seine Anwälte dürfen im Übrigen nur tun, wozu er sie beauftragt. Gegen den Nachweis der ihm nicht zustehenden zahlreichen akademischen Titel hat er und haben auch seine Anwälte sich niemals gewehrt: "Dr. phil.", "Dr. Dr.", "Dr. h.c." (vor 2003), "Ph.D.", "M.A.", "Psychologe", "M.A.-Psychologe".

  • "In den gleichen Internet-Einstellungen wird (...) behauptet, ich sei es, der Karl Hörmann seit Jahren verfolge, aktuell nun durch eine Rufmordkampagne. Ich stelle erstens fest, dass meine nichtöffentliche Gegenwehr ausschließlich Re-Aktionen auf die Internet-Aktionen gegen mich waren und sind."

    - Dass dies falsch ist, konnte man nachlesen auf dem Internetportal der Kanzlei seines Anwalts Treptow vom 27.9.2002, wo er die Abmahnung auf seine Falschbehauptungen, die Univ.-Profs. Drs. Zifreund und Hörmann seien die Initiatoren der Presseberichte über seine "atypische" Karriere, veröffentlicht hatte. Wie auch in seinem von Lügen strotzenden, mit seinem Vorgänger Eschen verfassten Offenen Brief vom 15.10.2003 hat er sie damit erneut wieder aufgestellt.

    - Univ.-Prof. Dr. mult. G. Hörmann, der die Wahrheit über Decker-Voigts Abitur ungestraft sagen darf, hat als BKMT-Vorsitzender 2007 die Internetseiten übernommen, nachdem  Decker-Voigt wegen seines "Abiturs" K. Hörmann schon zum 7. Mal - viermal vor der 1. und dreimal vor der 2. Instanz - verfolgt hat. Das OLG Hamburg hat Decker-Voigts Beschwerde über den Bericht, dass das LG Hamburg abgelehnt hat, den Satz zu bestrafen: "Wie jedem Narren seine Kapp', so Herrn Decker-Voigt sein Abitur", abgelehnt. 
    In seinem Psychogramm verspottet Decker-Voigt das Gericht. Er hatte ihm weisgemacht, er, obgleich nur mit einer Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung ausgestattet, habe Abitur. Auch die für seine "atypische" Karriere Mitverantwortlichen und seine Nutznießer stehen trotz besseren Wissens "voll und ganz zu ihm" - warum? Weil sie mitschuldig sind oder als Nutznießer von der "atypischen" Karriere profitieren.

  • "Ich stelle weiter fest, dass die durch die Ehrenerklärung meiner Hochschule für mich ausgelösten gegenwärtigen Aktivitäten im Internet, der Presse und weiteren Medien nicht von mir ausgelöst und gesteuert werden, sondern von den Repräsentanten der mich schützenden Institutionen."
    Auch das ist falsch. Auch diese Rufmordkampagne ist wieder allein durch Decker-Voigt selbst ausgelöst und zwar diesmal aufgrund seiner als narzisstische Krisen-Erzählung getarnten verlogenen Dokumentation, die er vor Weihnachten 2008, vor den am 6.2.2009 bekanntgegebenen Urteilen des LG Hamburg vom 28.11.2008 also, unaufgefordert verschickt hat.

Im Gegensatz zu dem Studenten, der wegen Nichtkennzeichnung eines zweiseitigen Zitats exmatrikuliert wurde (Urteil vom 20.2.2009), fliegt Decker-Voigt, der sich im Unterschied zu diesem Studenten gar nicht erst den Mühen des Schreibens unterzogen hatte, sondern der Einfachheit halber seinen Ph.D. bei einer inzwischen verbotenen Degree Mill in Kalifornien erworben hatte, nicht von der Hochschule. Vielmehr wird der ungleich schwerer wiegende Verstoß gegen die Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit mit einer Berufung zum Professor belohnt! Bedingungen also für einen wegen jahrzehntelangen Schwindels aufgeflogenen Promotionsauschussvorsitzenden, zur Verhöhnung der Öffentlichkeit und Justiz nun auch noch einen Verein für Mobbingopfer zu gründen, in dem er "therapeutische Beratung anbietet". Der Geschäftemacher, dessen lukrative Posten schon zur Zeit der Anzeige vom 2.4.1987 "atypisch" umfangreich waren, nutzt jede Möglichkeit, die zur Angeberei und Profitmaximierung taugen könnte. Zu den 2001 von ihm zurückgenommenen acht Verbotsanträgen gehört dieser Satz: "Ihm komme es nur auf Profit und dessen Maximierung auf Kosten von Patienten, Studierenden und nicht zuletzt der Wissenschaft an." So wie er seit Jahrzehnten die Hamburger Behörden um den Finger wickelt, so lassen sich auch die Hamburger Medien für seinen Schwindel und zur Umsatzsteigerung missbrauchen. Decker-Voigt schämt sich nicht einmal, am 10.2.2009, kurz vor Bekanntgabe des ihn in aller Deutlichkeit entlarvenden Urteils vom 6.2.2009 also, sich an den Pranger zu stellen. Als Pendant zu dem nackten BILD Girl auf der ersten Seite prangt er seinerseits auf der Rückseite (S. 8) ebenfalls ganzkörperlich und sogar noch großflächiger sozusagen als mobbender Psychostripper. Merken denn seine Mitverantwortlichen und Nutznießer noch immer nicht, wie ihm jedes Mittel recht ist, sie in Verruf zu bringen? Wegen Decker-Voigts skrupelloser Irreführung gelten nun die Hamburger Journalisten Insa Gall, Alexandra Ringling und Marcus Bensemann als Fälle für die Medienaufsicht. Am 17., 18., 19. und 20.7.2009 kam noch Susanne Donner hinzu, nachdem sie in identischen, aber mit teilweise unterschiedlichen Überschriften versehenen Artikeln über Decker-Voigt, den sie als "Experten" bezeichnet, allen Ernstes schreibt: "Er leitet eine Klinik."



 Skandal


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Fragen, Kommentar, Anregungen
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Decker-Voigts gescheiterte Ablenkungskampagne:
Nun hat er unter Verwendung narzisstischer Grandiositätsfantasien die "größtmögliche Öffentlichkeit" auf seinen Betrug hingewiesen und seine Hochschule mit ihrem vorigen und jetzigen Präsidenten und die Hamburger Behörde für Wissenschaft und Forschung mit der für sie zuständigen Senatorin Gundelach größtmöglichst blamiert.
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19.4.2012