Angeboten werden
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ein viersemestriges Weiterbildungsstudium
(als Nachfolge des sechssemestrigen
Weiterbildungsstudiums
Musiktherapie an der medizinischen Fakultät der Universität
Münster) |
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Spezialkurse
über 5 Wochenenden zu
Themen aus dem Bereich Musiktherapie (s.
Lehrmusiktherapie).
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Das
Weiterbildungsstudium Musiktherapie richtet sich an
musikversierte Berufstätige und Doktoranden, die bereits über die wünschenswerte
Berufs- und Lebenserfahrung verfügen und dadurch gezielter auf die
Erfordernisse in klinischen, schulischen und außerschulischen Berufen
ansprechbar sind. Zielgruppen sind Musiker, Musikpädagogen und musikgebildete Ärzte,
Psychologen, Sozial- und Diplompädagogen, die mehr als üblicherweise erwarten
und zu mehr Leistung bereit sind.
Musiktherapie wird hier als künstlerisch fundierte Angewandte Musikpsychologie
verstanden und ist
ausdrücklich nicht psychoanalytisch, morphologisch, anthroposophisch oder
esoterisch orientiert.
Dieses Studienangebot nutzt die
Erfahrungen aus mehreren vom
Lehrstuhlinhaber
gegründeten bzw. begutachteten Musiktherapiestudiengängen, darunter in
Münster. Das
berufsbegleitende Weiterbildungsstudium ist
eine Alternative
zu Studiengängen, die nur als Vollzeitstudium belegt
werden können. Der finanzielle Aufwand kann an Steuern abgesetzt werden.
Unterstützt wird das Weiterbildungsstudium von der von den
ersten Musiktherapiestudierenden in Münster 1984 gegründeten
Initiative und vom
Berufsverband für Kunst-, Musik- und Tanztherapie gem. e. V. -
Europäischer Dachverband für künstlerische Therapien / First European
Association of Arts Therapies (BKMT/FEAT,
seit 1986),
der für die Vergleichbarkeit der künstlerischen Therapien und ihrer
Ausbildungseinrichtungen und u. a. auch für die beruflichen Interessen
seiner Mitglieder eintritt.
Des weiteren gibt der Leiter die
Zeitschrift für künstlerische Therapien
MTK heraus, die in einem
der bedeutendsten Psychologie- und Medizin-Verlage erscheint und dadurch, dass
sie über die künstlerischen Therapien insgesamt informiert und dazu
ermuntert, über den eigenen Zaun zu schauen, mehr als jedes andere
diesbezügliche Journal unmittelbar
die Kliniken erreicht, die für die Einstellung von Therapeuten zuständig sind.
Dieses Weiterbildungsstudium Musiktherapie bildet Multiplikatoren und
Musiktherapeuten aus, die im Gesundheitswesen wie auch in
schulischen und außerschulischen Berufsfeldern eine zeitgemäße Musiktherapiepraxis auf dem heute möglichen wissenschaftlichen und
künstlerischen Niveau vertreten und damit dazu beitragen, daß mit Hilfe
von Musik bei Kranken, Leidenden, Behinderten und sich in der
Entwicklung oder Rehabilitation Befindlichen die zur Daseinsbewältigung
unverzichtbare Aufgeschlossenheit für Lebensfreude und für das afunktional
Schöne gefunden werden kann.
Voraussetzungen
für das Weiterbildungsstudium sind ein
abgeschlossenes Hochschulstudium oder Abitur und möglichst Berufsausübung im
pädagogischen, sozialen oder therapeutischen Bereich und/oder in Musik sowie Beherrschung mindestens eines Musikinstrumentes.
In der Aufnahmeprüfung wird geprüft:
a) das musikalische
Können mit besonderem Schwerpunkt in der musikalischen Improvisation. Bei
besonders guter musikalischer Voraussetzung kann ausnahmsweise nach dem Usus von
Musikhochschulen verfahren werden, wo Bewerber auch ohne Abitur zugelassen
werden. Die Musikhochschule ist schließlich Bestandteil der Universität Münster.
Da musiktherapeutische Berufsfelder sehr heterogen sind und nicht überall
dieselben Qualifikationen benötigt werden, werden im persönlichen Interview die
Berufschancen eruiert. b) die Wahrnehmungs- und Empathiefähigkeit.
Dauer: 4 Semester
berufsbegleitende Praxisseminare an durchschnittlich 1
Wochenende pro Monat. Die Texte können zuhause - mit Internetbetreuung - gelesen werden. Dieses Weiterbildungsstudium
nutzt die Erfahrungen aus
mehreren vom
Lehrstuhlinhaber gegründeten bzw. begutachteten Musiktherapiestudiengängen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann
gleichzeitig zum Promotionsstudium zugelassen werden.
Kosten: 1.400 € (keine weiteren, versteckten Gebühren).
Sie lassen sich an Steuern absetzen.
Bildungsschecks werden angenommen.

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