Programm


Angeboten werden
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ein viersemestriges Weiterbildungsstudium (als Nachfolge des sechssemestrigen Weiterbildungsstudiums Musiktherapie an der medizinischen Fakultät der Universität Münster)
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Spezialkurse über 5 Wochenenden zu Themen aus dem Bereich Musiktherapie (s. Lehrmusiktherapie).
Das Weiterbildungsstudium Musiktherapie richtet sich an musikversierte Berufstätige und Doktoranden, die bereits über die wünschenswerte Berufs- und Lebenserfahrung verfügen und dadurch gezielter auf die Erfordernisse in klinischen, schulischen und außerschulischen Berufen ansprechbar sind. Zielgruppen sind Musiker, Musikpädagogen und musikgebildete Ärzte, Psychologen, Sozial- und Diplompädagogen, die mehr als üblicherweise erwarten und zu mehr Leistung bereit sind.
Musiktherapie wird hier als künstlerisch fundierte Angewandte Musikpsychologie verstanden und ist ausdrücklich nicht psychoanalytisch, morphologisch, anthroposophisch oder esoterisch orientiert.
Dieses Studienangebot nutzt die Erfahrungen aus mehreren vom Lehrstuhlinhaber gegründeten bzw. begutachteten Musiktherapiestudiengängen, darunter in Münster. Das berufsbegleitende Weiterbildungsstudium ist eine Alternative zu Studiengängen, die nur als Vollzeitstudium belegt werden können. Der finanzielle Aufwand kann an Steuern abgesetzt werden.
Unterstützt wird das Weiterbildungsstudium von der von den ersten Musiktherapiestudierenden in Münster 1984 gegründeten Initiative und vom Berufsverband für Kunst-, Musik- und Tanztherapie gem. e. V. - Europäischer Dachverband für künstlerische Therapien / First European Association of Arts Therapies (BKMT/FEAT, seit 1986), der für die Vergleichbarkeit der künstlerischen Therapien und ihrer Ausbildungseinrichtungen und u. a. auch für die beruflichen Interessen seiner Mitglieder eintritt.
Des weiteren gibt der Leiter die Zeitschrift für künstlerische Therapien MTK heraus, die in einem der bedeutendsten Psychologie- und Medizin-Verlage erscheint und dadurch, dass sie über die künstlerischen Therapien insgesamt informiert und dazu ermuntert, über den eigenen Zaun zu schauen, mehr als jedes andere diesbezügliche Journal unmittelbar die Kliniken erreicht, die für die Einstellung von Therapeuten zuständig sind. 
Dieses Weiterbildungsstudium Musiktherapie bildet Multiplikatoren und Musiktherapeuten aus, die im Gesundheitswesen wie auch in schulischen und außerschulischen Berufsfeldern eine zeitgemäße Musiktherapiepraxis auf dem heute möglichen wissenschaftlichen und künstlerischen Niveau vertreten und damit dazu beitragen, daß mit Hilfe von Musik bei Kranken, Leidenden, Behinderten und sich in der Entwicklung oder Rehabilitation Befindlichen die zur Daseinsbewältigung unverzichtbare Aufgeschlossenheit für Lebensfreude und für das afunktional Schöne gefunden werden kann.

Voraussetzungen für das Weiterbildungsstudium sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder Abitur und möglichst Berufsausübung im pädagogischen, sozialen oder therapeutischen Bereich und/oder in Musik sowie Beherrschung mindestens eines Musikinstrumentes.

In der Aufnahmeprüfung wird geprüft:
a) das musikalische Können mit besonderem Schwerpunkt in der musikalischen Improvisation. Bei besonders guter musikalischer Voraussetzung kann ausnahmsweise nach dem Usus von Musikhochschulen verfahren werden, wo Bewerber auch ohne Abitur zugelassen werden. Die Musikhochschule ist schließlich Bestandteil der Universität Münster. Da musiktherapeutische Berufsfelder sehr heterogen sind und nicht überall dieselben Qualifikationen benötigt werden, werden im persönlichen Interview die Berufschancen eruiert.
b) die Wahrnehmungs- und Empathiefähigkeit.

Dauer: 4 Semester berufsbegleitende Praxisseminare an durchschnittlich 1 Wochenende pro Monat. Die Texte können zuhause - mit Internetbetreuung - gelesen werden. Dieses Weiterbildungsstudium nutzt die Erfahrungen aus mehreren vom Lehrstuhlinhaber gegründeten bzw. begutachteten Musiktherapiestudiengängen.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann gleichzeitig zum Promotionsstudium zugelassen werden.

Kosten: 1.400 € (keine weiteren, versteckten Gebühren). Sie lassen sich an Steuern absetzen. Bildungsschecks werden angenommen.

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