Alle Welt redet vom „Bologna-Prozess“. Hochschulabschlüsse sollen in ganz Europa gleichermaßen anerkannt werden. Den Studierenden soll es möglich werden, nach dem Erwerb des Bachelor-Abschlusses in andere europäische Mitgliedsstaaten zu wechseln oder im angloamerikanischen Raum ihr Studium fortzusetzen. Deshalb werden überall Prüfungsordnungen überarbeitet und das Studium auf Bachelor und Master umgestellt.
Vielfach stellt sich dabei die Frage, inwieweit diese Abschlüsse tatsächlich vergleichbar sind. Ist ein Master, erworben auf einer landschaftlich reizvoll gelegenen Hochschule auf Hawaii, wirklich mit einem in jahrelangem Studium erreichten Master-Abschluss einer deutschen Hochschule vergleichbar? Doch diese Frage stellt sich nicht erst mit der Einführung der neuen Hochschulabschlüsse. Auch in der Vergangenheit bewies mancher, dass man auf eher „atypischen Wegen“ zu akademischen Ehren und Würden gelangen kann. Einen solchen Fall findet man an der Hamburger Musikhochschule. Dort lehrt ein gewisser Professor Hans-Helmut Decker-Voigt. Fünf Jahre, nachdem er zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung zugelassen war, hatte der von der Hochschule für Musik in Hamburg gegen besseren Wissens fälschlicherweise als Psychologe und Psychotherapeut bezeichnete Decker-Voigt laut Mitteilung der dortigen Justitiarin G. Bastians bereits eine Professur inne - ohne Hochschulstudium. Während andere langwierig habilitieren, nutzte er falsche Titel, mit denen er zum Vorsitzenden des Promotionsausschusses aufstieg. Nach der ►Strafanzeige wegen falscher Titelführung, Anstellungsbetrugs und schwerwiegender Schädigung des Berufsstands der Künstlerischen Therapien krönte er seine "atypische" Karriere unter Abgabe seines Vorsitzes des Promotionsausschusses für wenige Minuten an den Hochschulpräsidenten mit einer regelwidrigen Turbopromotion zwei Tage nach ermöglichter Selbstanzeige. Zusammen mit dem neuen, unpromovierten Präsidenten Elmar Lampson stellt er Doktorurkunden aus.
Decker-Voigt führt den nicht erworbenen Titel "M.A." ( = von deutschen Hochschulen verliehener akademische Grad "Magister Artium" oder "Master of Arts"). An anderer Stelle sind seine Titel noch großzügiger ausgestellt. Dort findet sich gleichzeitig ein "Ph.D.", also eine Promotion an einer noch nie akkreditierten und wegen Titelhandels verbotenen kalifornischen Hochschule, deren Titel laut Expertise des Sekretariats der Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland auch in den USA noch nie anerkannt waren (hier die Preisliste). Auch ein "Dr. phil." begegnet bei ihm immer wieder. Am 6.5.2005 stellt er sich bei der Staatsanwaltschaft Münster mit einem weiteren falschen Titel vor: „Prof. Dr. Dr. Hans-Helmut Decker-Voigt“. Und sogar der Titel "M.A.-Psychologe" kommt an markanter Stelle vor. Auch ansonsten wird Decker-Voigt mit Ehrentiteln überhäuft. Vom Bauunternehmerehepaar Greve (das z. T. seinerseits für großzügige Spenden akademische Ehrentitel erhalten hatte) wird seine Tätigkeit finanziell opulent unterstützt - sozusagen nach der Devise "Geld regiert die Welt". Von einer kleinen russischen Hochschule erhielt er unter Ausnutzung des vom Steuerzahler finanzierten DAAD den Titel "Professor ehrenhalber". ("Die Ehrung für Decker-Voigt [erfolgte] vor dem Hintergrund seiner bisherigen in das Russische übersetzten Arbeiten und seiner Gastprofessur an der Orenburger Hochschule im Rahmen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).")
Wie aber sieht die wissenschaftliche vita von Prof. Decker-Voigt wirklich aus? Im Jahre 2002 war es dem Wissenschaftsjournalisten Dr. Horstkotte zu verdanken, dass in der Deutschen Universitätszeitung, der führenden Zeitschrift des Deutschen Hochschulrechts, über ein von Decker-Voigt in Freiburg gegründetes "Internationales Hochschulprogramm für musik- und ausdruckstherapeutische Methoden in Beratung und Coaching" berichtet wurde (s. "Zwischen Schein und Sein"), das gegen 15 800 € Studiengebühren bei lediglich zwei Jahren Berufserfahrung in einem verwandten Bereich und mit der Möglichkeit der "Nachqualifizierung während des Studiums" den Titel "M.A." anbot. Das Ministerium in Baden-Württemberg hat diese illegale Praxis sofort verboten (s. "Geldstrafe droht").
Dieser Artikel gab Anlass für weitere Nachforschungen. Dabei stellte sich folgender bemerkenswerte wissenschaftliche Lebenslauf dieses begnadeten Professors heraus (s. "Wie ein Hamburger Professor seine Karriere auf einen falschen Doktortitel baute": ►Decker-Voigts "atypische" Karriere.
In unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Publikation in der Deutschen Universitätszeitung ging dann Decker-Voigt gerichtlich gegen diesen Journalisten und alle anderen vor, die den Sachverhalt aufgedeckt haben. Damit unterlag er. Diese Niederlage akzeptierte Decker-Voigt letztlich nicht. Deshalb klagte er erneut auf Widerruf der Behauptung, er dürfe den M.A.-Titel in Deutschland nicht führen. Wie er ihn allenfalls führen kann, ergibt sich aus einem Schreiben des ständigen Sekretariats der Kultusministerkonferenz und der Anerkennungsurkunde des Niedersächsischen Wissenschaftsministeriums. Dort heißt es, der Titel dürfe allenfalls in der folgenden Form geführt werden: „M.A.Ex.Ther./Lesley Coll. Cambridge/Mass.“ Decker-Voigt führt ihn aber als "M.A." und tut so, als ob er ein Studium zum "Magister Artium" absolviert habe. ► Decker-Voigts "M.A."
Wie Decker-Voigt, der die Kaufmannsgehilfenprüfung mit der nicht gerade ansehnlichen Note 3 abgelegt hat, nach jahrzehntelanger Tätigkeit als Hochschullehrer, Professor und gar Vorsitzender des Promotionsausschusses seine "atypische" Karriere mit einer gegen die Regeln akademischer Konvention verstoßenden Turbopromotion krönte, ist hier zu ersehen: ►Decker-Voigts "Dr."
Und wie er sogar am am 19.2.2008 noch das Landgericht Hamburg bewusst irrezuführen versucht, ist hier dargestellt: ►Decker-Voigts falsche Berufsbezeichnung "Psychologe" und "Psychotherapeut". Aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21.11.2008, verkündet am 6.2.2009:
"Der Kläger führte die Bezeichnung "Psychologe", ohne ein Diplom in Psychologie zu haben, was Voraussetzung für die Bezeichnung "Psychologe" ist. Er ist bereits 1987 darauf hingewiesen worden, dass er nicht berechtigt ist, diese Berufsbezeichnung zu führen. Im Psychologie-Kalender 2003 wird der Kläger als "Lehrstuhlinhaber und Direktor Prof. Hans-Helmut Decker-Voigt Ph.D. (Dr. phil. M.A.-Psychologe)" vorgestellt."
Seine am Schwindel mitschuldige Hochschule für Musik und Theater Hamburg hat nach der Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen ihren unpromovierten Präsidenten Elmar Lampson durch die Staatsanwaltschaft Hamburg (AZ 3202 Js 290/09) Decker-Voigts falsche Berufsbezeichnung "Psychologe" aus ihrer Homepage entfernt, weist den Titelschwindler aber weiterhin als Psychotherapeuten aus. "Die Bezeichnung Psychotherapeut oder Psychotherapeutin ist in Deutschland seit dem 1. Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz geschützt und darf nur von Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie ärztlichen Psychotherapeuten geführt werden." (http://de.wikipedia.org/wiki/Psychotherapeut].
Bereits 1988 war ein Strafverfahren gegen Decker-Voigt wegen Titelschwindels eingestellt worden. Skrupellos führte er weiterhin unbehelligt illegal die Titel "M.A.", "Ph. D.", "Dr. phil." und "Psychologe". Bis zur erneuten Anzeige. Doch hat die Hamburger Justiz auch das erneute Verfahren wegen Missbrauchs von Titeln 2003 wieder eingestellt - und ebenso 2006. Trotzig nennt er sich "psychologischer Leiter" und lässt profitmaximierend weiterhin mit seinen falschen Titeln werben, z. B. hier als "Ph. D. (Dr. phil.), M.A., Psychologe" und hier als "Dr., M.A." und hier als "Ph.D. (Dr. phil.), M.A. Hans-Helmut Decker-Voigt, Psychologe" sowie hier als "Ph. D. (Dr. phil.) M. A." usw.
Mit allen Mitteln will Decker-Voigt verhindern, dass die Öffentlichkeit erfährt, wie er vom Kaufmannsgehilfen zum Professor wurde. Das aber gelingt ihm nicht. Nach zahlreichen Prozessen hat er seine juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft. Mit jener Energie und Raffinesse, mit der er seine "atypische" Karriere betrieb, vertreibt er nun unter dem Deckmantel künstlerischer Freiheit sein seinen Charakter entlarvendes ►Psychogramm als weiteren Ausfluss seiner nicht endenden Krisen, ►instrumentalisiert und blamiert seine mitschuldige Hochschule und ►die Hamburger Medien und will einen Verein für Mobbingopfer im Internet gründen, womit er den Bock zum Gärtner macht.
Wer sich für Decker-Voigt und seine Hochschule einsetzt, darf auf Titel, Gutachten, Stellen usw. hoffen, wie die ►Liste der Nutznießer zeigt. Schützenhilfe bieten weitere falsche Aufrufe wie I, II, III, IV, V, VI und der Vereinsblattkoordinator Volker Bernius. Sie folgen ihm trotz der Gerichtsurteile und erschweren damit massiv die Arbeit von ehrlichen Musiktherapeuten. Hierzu wieder ein Zitat aus dem erwähnten Urteil des Landgerichts Hamburg:
"Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit vergibt der Kläger akademische Titel an seine Absolventen. Die Sozialpädagogin Frau Professor Dr. Susanne Metzner wurde vom Kläger promoviert und später als Professorin für Musiktherapie an der Fachhochschule Magdeburg berufen. Eckehard Weymann wurde Nachfolger des Klägers auf dessen Stelle als C3-Professor an der Hochschule für Musik in Hamburg. Eine Promotion hatte Herr Weymann zu diesem Zeitpunkt nicht absolviert. 12 Jahre nach seiner Berufung zum Professor wurde er vom Kläger promoviert. Sowohl Herr Prof. Dr. Weymann als auch Frau Prof. Dr. Metzner sind in der Liste des Aufrufs "Um die Würde geht es!" aufgeführt. Stefan Flach wurde vom Kläger mit der Wahrnehmung eines Lehrauftrags an der Hochschule für Musik in Hamburg zum Thema "Berufsrecht" beauftragt. Er war zuvor als Verwaltungsbeamter bei einer Landesversicherungsanstalt tätig."
Weder Decker-Voigt noch einer der im Urteil vom 6.2.2009 genannten Professoren, die sich nicht "Universitätsprofessor" nennen dürfen, ist habilitiert. "Durchschnittlich 4,8 Jahre dauert eine Habilitation" (FAZ Nr., 174, 30.7.2009, S. 6). Der ►Habilitation eines Musikhochschulabsolventen gehen wenigstens ein Universitätsabschluss und wenigstens eine Promotion voraus. Krasser kann der Unterschied zwischen einem habilitierten Universitätsprofessor für Musiktherapie und jenen vom Gericht genannten Studiengangsleitern kaum sein.
Zweck dieser Dokumentation ist es, über die von Decker-Voigt seit 2002 organisierte Hetzkampagne gegen den gegen besseren Wissens zu Unrecht verdächtigten Univ.-Prof. Dr. Dr. Karl Hörmann, bei dem Decker-Voigt 1988 mit wertlosen amerikanischen Zeugnissen promovieren wollte, aufzuklären und für Zustände zu sensibilisieren, die dem Ansehen und Fortschritt der Musiktherapie in Wissenschaft und Praxis schaden und das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttern. Die Dokumentation demonstriert, auf welche Schwierigkeiten das Beachten von Gesetzen (hier StGB § 258) und das Bemühen stoßen, den Künstlerischen Therapien mehr Anerkennung zu verschaffen. Dass die Hamburger Justiz dem gelernten Kaufmannsgehilfen Decker-Voigt für jahrzehntelangen mehrfachen Titelschwindel Narrenfreiheit gewährt und ihn wiederholt und sogar trotz krasser Verschleierungstaktik straffrei belässt, Kritiker jedoch für das Sagen der unmöglich zu leugnenden Wahrheit und für das eindeutige, aber angeblich nicht vollkommen korrekte Verwenden von juristischer Terminologie (z. B. "gerichtlich" statt "staatsanwaltlich" oder "justiziell bestätigt") zu horrenden Strafen verurteilt, ist ein Skandal. Das Problem zum Titelschwindel von Decker-Voigt formulierte die Richterin am OLG Hamburg Lemcke, die zwischen "gerichtlich bestätigt" und "gerichtlich festgestellt" nicht unterscheiden kann und die anderslautende Sicht des OLG Hamm schlichtweg ignoriert, frappierend unverblümt:
"Wir finden nicht die absolute Wahrheit, wir treffen eine Entscheidung."
siehe auch: "Rechtswissenschaft sei keine Geistes- oder Sozialwissenschaft, erklärte mir die Dame am Telefon. Aber Jura sei ja nun auch keine Naturwissenschaft, entgegnete ich konsterniert." (Prof. Dr. jur. Hoeren) Die Rechtswissenschaft ist am Ende, Jura zur Governance verkommen.So perplex die Öffentlichkeit ob solch ehrlich scheinender Antwort auch sein mag, so hat sie doch den Eindruck, dass die Richterin eher noch beschönigt. Denn von einem Bemühen um Wahrheit ist nichts zu erkennen. Die Entscheidungsfindung beruht offensichtlich eher auf politischem Kalkül. Die Folgen für die an dem jahrzehntelangen vielfachen Schwindel Beteiligten sind schließlich unschwer auszumalen.
Trotz der Entscheidungen der Hamburger Recht-Haber gilt: Verhaltensweisen, die bei Patienten ein Höchstmaß an Verständnis verlangen, sind im Tertiärbereich aus berufspolitischer Sicht nicht tolerabel. Wenn zwischen beidem nicht getrennt wird, ist zu befürchten, dass es zu Verhältnissen kommt, die die Therapie wie auch die Ausbildung und Forschung behindern und die durch jahrzehntelange ernsthafte Arbeit mühsam erreichten Errungenschaften untergraben und letztlich ruinieren. Endlich liegen die seit langem erwarteten Urteile vom 6.2.2009 zu Decker-Voigts Lügen und zu seinen Nutznießern vor. Trotzdem ist zu befürchten, dass der Schaden irreparabel ist und ihn der Täter, der nun gar noch eine therapeutische Praxis führt, mit den ihm zur Verfügung stehenden opulenten Finanzmitteln noch vergrößert.
Die Anmaßung eines Hochschulgrades wird hier zu Lande mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet. Hinter dieser Regelung steht keineswegs reiner Akademikerdünkel. Vielmehr will der Staat damit ganz im Sinne des Verbraucherschutzes ein verlässliches Niveau in akademischen Berufen garantieren, fernab aller Scharlatanerie.
Neuerdings fehlt im besagten Briefkopf außer dem Doktor- freilich auch der bis vor kurzem noch angehängte Mastergrad. Der stammt von der Lesley College Graduate School in Cambridge/USA. Grundsätzlich, so erklärt die KMK, kann der Master dieser Hochschule auch in Deutschland geführt werden - wenn zugleich alle fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind, also auch ein Bachelor-Abschluss vorausgegangen ist. Das ist aber nicht der Fall. Auch hat Decker-Voigt dieses Zeugnis erhalten, ohne das entsprechende Studium absolviert und die geforderte Anzahl an Leistungsnachweisen (Credits) erarbeitet zu haben.
Die Hamburger Behörde für Wissenschaft und Forschung hat sich der Angelegenheit Decker-Voigt mittlerweile angenommen und bittet um Nachsicht für eine monatelange Prüfungsdauer, weil es ihr "obliegt, gegebenenfalls weit reichende Konsequenzen ins Auge fassen zu müssen". Geschehen ist jedoch nichts.
Die Aufgabe ist umso komplizierter, als der Professor mit dem "faulen" Doktortitel allem Anschein nach auch anderen "faule" Titel andrehen wollte. Bis das Stuttgarter Wissenschaftsministerium im Juli eine gesetzliche Geldbuße bis zu hunderttausend Mark (jetzt gut 51 000 Euro) androhte, warb er ausdrücklich als Direktor des Hamburger Instituts für Musiktherapie im Internet für das "Internationale Hochschulprogramm für musik- und ausdruckstherapeutische Methoden in Beratung und Coaching" mit Sitz im badischen Freiburg, das zum Master führen sollte. Den Titel vergab eine European Graduate School (EGS) in der Schweiz, angeblich ein Kooperationspartner der Hamburger Hochschule.
Decker-Voigt schrieb in seinem "Grußwort": "Wir freuen uns, einen weiteren wichtigen Beitrag zum Ausbau der internationalen Beziehungen und besonders von künstlerisch-wissenschaftlichen staatlichen Hochschulen leisten zu können." Allerdings kommt die EGS im deutsch-schweizerischen Abkommen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich nicht vor. Dem entsprechend sind ihre Abschlüsse in Deutschland nicht anerkannt. Die berufsbegleitende Ausbildung in vierzehn Block- und drei Intensivseminaren kostete 15.800 Euro.
Decker-Voigt hatte für das gewinnbringende "Kooperationsprojekt" offenbar die Rückendeckung seines Hochschulpräsidenten Hermann Rauhe. Er gibt an: "Unser Präsident übernahm die Schirmherrschaft über den neuen Studiengang." Mehr noch: Rauhe ist zugleich Ehrendoktor der EGS. Er nennt sich auch im Hamburger Amt "Dr. h.c." , obwohl dieser von der EGS als "nicht anerkannter Hochschule" vergebene Titel genauso wie der von ihr vergebene "M.A." weder in der Schweiz noch in Deutschland geführt werden darf.
Zu solch einem "atypischen" Verhalten seien die Aussagen bedeutender Autoren zitiert:
"Ein zentraler Aspekt in der Problematik von Fehlverhalten ist die Art, wie Institutionen und Kritik antworten. Und immer wieder agieren leitende Wissenschaftler und Beamte so, dass sie alle Möglichkeiten ausloten, wie sie um eine Antwort herumkommen können. Derartige unsaubere Antworten sind alle zusammen ein typisches Zeichen dafür, dass ein Fehlverhalten vorliegt." (H. Judson, Wissenschaftshistoriker, in: Engelbrecht, T. & Köhnlein, C. (2006). Virus-Wahn. Lahnstein: emuverlag, S. 131)
"Dies verdeutlicht, wie wenig es um Wahrheit geht, die zu finden derart massiv behindert wird, dass alle möglichen Seilschaften und Interessengruppen den maximalen Profit für sich herausholen wollen." (a.a.O. 159).
"Fazit: Eine Gesellschaft profitiert davon, wenn sie soziales Fehlverhalten ahndet. Dazu genügt schon ein bisschen Kontrolle - und die Zivilcourage von Menschen, die auch einmal eigene Nachteile in Kauf nehmen, um Missstände anzuprangern." (Gehirn & Geist 6/2006. Trittbrettfahrer, bitte absteigen! Wer Egoisten bestraft, fördert den Gemeinsinn - und damit letztlich das Wohl allerErzählung deklarierten, von Falschbehauptungen strotzende. S. 10-11)Der Decker-Voigt-Skandal hat seit seiner Aufdeckung im Juli 2002 beträchtliche Dimensionen an Täuschungen und Ablenkungskampagnen angenommen, so dass ständig widersprochen werden muss und permanent weitere Richtigstellungen erforderlich sind. Wie Gysi erinnert Decker-Voigt an die "bäuerlichen Prozeßhansel".
"Durch seine ewige Klagerei hat er jedoch auf das Thema nur noch mehr aufmerksam gemacht" und dabei offenbar nicht bedacht, "dass immer neue Klagen auch neue Nachforschungen auslösen würden" (vgl. "Strategie gescheitert". DER SPIEGEL vom 7.7.2008, S. 48).
Der als falscher Psychologe zum Professor berufene Decker-Voigt und die für seinen jahrzehntelangen Schwindel mitverantwortliche Hamburger Hochschule für Musik mit ihrem unpromovierten Präsidenten Elmar Lampson suchen die Öffentlichkeit, um von den "atypischen" Verhältnissen abzulenken, gegen die die dortige Wissenschaftsbehörde und Justiz dringendst eingreifen müssten. Gegen besseren Wissens unterstellt Decker-Voigt Neid und persönliche Feindschaft. Und gegen besseren Wissens lassen sich die Hamburger Medien für Decker-Voigts Mobbing und Internet-Kampagnen instrumentalisieren. Die Axel Springer AG hat am 25.2.2009 rechtsverbindlich die Erklärung abgegeben, die in BILD Hamburg verbreitete Falschbehauptung zu unterlassen. Spiegel-TV hat am 19.5.2009 eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben. Der Täter Decker-Voigt bleibt uneinsichtig; er braucht einen Sündenbock.
Zweifelsfrei steht fest, dass Decker-Voigt mit einer Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung, d. h., ohne Besuch eines Gymnasiums und ohne Hochschulabschluss hauptamtlicher Hochschuldozent wurde, dann den Titel Professor erhielt und unter Ausschaltung von Mitbewerbern ohne Promotion und ohne Habilitation mit falschen Titeln C3- und C4-Professor und sogar Promotionsausschussvorsitzender wurde und trotz illegalen Titelhandels seit Jahrzehnten bis zur Stunde zum eigenen Nutzen auf Kosten von Studierenden, Patienten und nicht zuletzt des Steuerzahlers seine Nutznießer mit akademischen Graden, Stellen, Gutachten usw. versieht. Trotz eindeutigen mehrfachen und langjährigen Titelschwindels waren die Anzeigen von 1987, 2002 und 2006 erfolglos. Warum darf ein wegen Vielfachschwindel Entlarvter seine akademischen Würden behalten? Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 6.2.2009 geschrieben:
"'Er führte in Deutschland auch nach 1983 sowohl den Titel Ph.D. als auch den Titel M.A. ohne Zusatz. Beides ist ihm nicht gestattet. Der Kläger führte die Bezeichnung "Psychologe", ohne ein Diplom in Psychologie zu haben, was Voraussetzung für die Bezeichnung "Psychologe" ist. Er ist bereits 1987 darauf hingewiesen worden, dass er nicht berechtigt ist, diese Berufsbezeichnung zu führen. Es ist jedoch unstreitig, dass der Kläger die genannten Titel im Rechtsverkehr geführt hat, ohne über eine entsprechende Berechtigung zu verfügen."
Wozu haben wir Gesetze, an die sich jeder andere halten muss? "Für das unrechtmäßige Führen des Doktor-Titels werden bis zu 500 000 Euro Bußgeld fällig" (Wissenschaftsminister Pinkwart laut WN v. 4.9.2009).
Das unbefugte Führen von Titeln, akademischen Graden und Berufsbezeichnungen ist gem. § 132a Absatz 1 Strafgesetzbuch mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe strafbar.
Dr. phil., Ph.D., Dr. Dr.: Das unbefugte Führen von Titeln, akademischen Graden und Berufsbezeichnungen ist gem. § 132a Absatz 1 Strafgesetzbuch mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe strafbar.
M.A.:
und Psychotherapeut: Gleiches gilt gemäß Absatz 2 des § 132a StGB für das unbefugte Führen von Berufsbezeichnungen, die den geschützten Titeln usw. zum Verwechseln ähnlich sind. Psychologe
Abitur: Auch für das Vortäuschen von Abitur wurde Decker-Voigt nicht bestraft. Das Landgericht Hamburg hat sogar verboten zu sagen, er habe kein Abitur. Es hat aber nicht verlangt zu sagen, er habe Abitur. Er ließ die Frage, ob er überhaupt Abitur habe, auf der Homepage seines Rechtsanwalts entrüstet als "unter der Gürtellinie" abtun. In seinem verlogenen Psychogramm, in dem er seinen Charakter überdeutlich entlarvt, verspottet er das Hamburger Gericht, weil es Decker-Voigts Verschleierungstaktik nicht erkannt hat. In seiner eidesstattlichen Versicherung behauptet er, er habe kein Gymnasium besuchen und das Abitur nicht ablegen können. Doch hatte er die dreijährige Berufsfachschule und Lehre besucht. Somit hätte er auch das Abendgymnasium besuchen und das Abitur ablegen können, wie das zigtausend Andere tun.
Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 6.2.2009 zum Tatbestand geschrieben: Eidesstattliche Versicherung. Auch diese Anzeige wurde niedergeschlagen. Gemäß § 156 StGB wird die Abgabe einer falschen (unrichtigen oder unvollständigen) eidesstattlichen Versicherung mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
"Er absolvierte in den 1980er Jahren ein Studium an dem Lesley College in den USA. Gleichzeitig war er Leiter des "Lesley Instituts für Medien und Ausdruckstherapie" in Uelzen. Parallel dazu hatte er einen Werk- und Forschungsauftrag an der Medizinischen Hochschule in Hannover. Die Abschlussarbeit dieses Werkauftrags bildete zugleich seine Abschlussarbeit des Studiums am Lesley College in den USA, das er mit einem M.A. abschloss, ohne über einen Bachelor-Abschluss zu verfügen, welcher grundsätzlich Voraussetzung für den Erwerb eines M.A.-Titels ist."
Somit gilt, dass Decker-Voigts "M.A." mehr als fragwürdig ist. Auf diesem "M.A." - das Zeugnis ist ebenso wenig wie das Zeugnis des von einer Titelmühle in Kalifornien beschafften "Ph.D." benotet - basiert die regelwidrige Turbopromotion als Promotionsausschussvorsitzender zwei Tage nach der Selbstanzeige wegen Führung falscher Titel. Es ist somit zum mehrfach wiederholten Mal zu fordern, dass
Decker-Voigt aus allen Gremien fliegt und nicht mehr lehren darf. Jemand wie Decker-Voigt, der gar zum Mord aufruft, hat weder in der Wissenschaft noch in der Therapie etwas zu suchen.
In Hamburg ticken die Uhren offensichtlich anders, so dass die Hamburger Staatsanwaltschaft, die Hamburger Hochschule für Musik und Theater, die Hamburger Wissenschaftsbehörde und die Hamburger Medien vor Decker-Voigts jahrzehntelangem vielfachen Schwindel kuschen und angesichts seiner eklatant regelwidrigen "atypischen" Karriere kläglich versagen.
Im Fall Decker-Voigt wird Schweigen verlangt. Da Decker-Voigt selbst aber die Öffentlichkeit mobilisiert, gehen die Hamburger Behörden gegen ihn nicht strafrechtlich vor, sondern stellen den Decker-Voigt-Skandals als persönlichen Streit dar, aus dem sie sich heraushalten. Anstatt das öffentliche Interesse an der Aufklärung des Skandals als berechtigt anzuerkennen und den Fall, der alle davon Betroffenen in Misskredit bringt, mit den notwendigen strafrechtlichen Konsequenzen endlich zu erledigen, wird alles getan, um zu personalisieren und mit einer Strategie exzessiven Mobbings den Whistleblower seit sieben Jahren Tat für Tag zu verfolgen, wobei jeder weiß, dass dieser zu Unrecht als Initiator der Presseberichte denunziert wird und sich lediglich notgedrungen gegen Decker-Voigts zahlreiche und ständig neue Falschbehauptungen wehrt, was doch selbstverständlich sein gutes Recht ist.
Trotz seines aufgeflogenen Schwindels behauptet Decker-Voigt, verfolgt zu werden.
An dieser Stelle stand früher folgender Text: "Tatsache ist, dass allein Decker-Voigt & Co ca. 40 Verfahren bei diversen Gerichten eingeleitet und verloren haben, während er selbst in diesen sieben Jahren kein einziges Mal verklagt worden ist, obgleich er übelste Rufmordkampagnen organisiert und lügt, dass sich die Balken biegen, mit der Folge, dass ständig aufgeklärt werden muss."
Richtigstellung: Richtig ist, dass Decker-Voigt nicht allein verloren hat. In unwesentlichen Punkten waren seine Klagen erfolgreich. Richtig ist auch, dass ab Oktober 2009 gegen einige aus seinem Umfeld geklagt wurde. In den meisten Fällen wurden die Klagen als Meinungsäußerung abgewiesen.
Richtig ist, dass Decker-Voigts Komplizen (Treptow, Flach) zahlreiche Verfahren bei diversen Gerichten eingeleitet und insgesamt verloren haben, während er selbst in diesen sieben Jahren (2002 - 2008) unseres Wissens kein einziges Mal verklagt worden ist. Er dagegen strengte bereits am 9.10.2002 vergebens ein Verfahren gegen den Wissenschaftsjournalisten an, der den Skandal im Juli 2002 aufgedeckt hatte. Der von Decker-Voigt beanstandete Satz wurde als Antwort auf seine Falschbehauptung vom Mai 2009 bezüglich seiner Klagen und Klageandrohungen von 2002 - 2008 geschrieben. Tatsache ist, dass Decker-Voigt & Co ca. 40 Verfahren bei diversen Gerichten eingeleitet haben. In den meisten Fällen wurden die Klagen als Meinungsäußerung abgewiesen. Nur in unwesentlichen Punkten hat er gewonnen. Sie erwiesen sich jeweils als Pyrrhussiege.
Die Hamburger Behörden decken seinen vielfachen Schwindel, während jeden anderen die volle Wucht des Gesetzes trifft. Sie lassen es zu, dass er sie anschwindelt, lassen es zu, dass er anhand einer als "präzise Studie" bezeichneten Art von Dokumentation zum Mord aufruft, während andernorts ein derart ausfälliger Beamter fristlos entlassen würde, und sie lassen es zu, dass er sie verspottet. Obgleich seit dem 16. Lebensjahr vollkommen gesund, weigerte er sich, die Reifeprüfung nachzuholen und ordnungsgemäß zu studieren. Es gelang ihm, ohne Besuch eines Gymnasiums und lediglich mit einer Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung, jedoch ohne berufsqualifizierendes Studium Hochschuldozent zu werden. Ihm, dem Kaufmannsgehilfen, gelang es gar, den Titel "Professor" zu erhalten und damit ohne Zulassungsvoraussetzungen, ohne Studium und ohne die vorgeschriebenen Studienleistungen einen amerikanischen Weiterbildungs-M.A., für den ihm die Voraussetzungen fehlten und der weder mit einem Bachelor noch mit einem Hochschuldiplom vergleichbar ist, zu erhalten. Die Hamburger Behörden ließen es zu, dass er, der falsche Psychologe, mit einem falschen Doktortitel C3- und C4-Professor wurde, illegalen Titelhandel betrieb und nach der Anzeige vom 19.8.2002 sich einen Monat später selbst anzeigen durfte. Und sie ließen es zu, dass der langjährige, weder examinierte noch promovierte noch habilitierte Promotionsausschussvorsitzende in einer regelwidrigen Turbopromotion weitere zwei Tage später den hausinternen Doktortitel erhielt. Anstatt zu untersuchen, ob hier ein krasser Fall von Rechtsbeugung vorliegt, wird der Hochstapler für seine pseudowissenschaftlichen Umtriebe mit opulenten Finanzmitteln ausgestattet. Endlich hat er seine notorische Klägeritis so weit überspannt, dass das Gericht nicht umhin kam, die Urteile zu fällen:
(AZ - 324 O 211/08).Hier zum einen Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009 zu Decker-Voigts Klage wegen folgender Äußerung: "Es besteht kein Zweifel, dass Decker-Voigts Karriere die akademischen Konventionalregeln in höchstem Grade verhöhnt. Er spielt den Beleidigten, konstruiert Verschwörungstheorien und Räuberpistolen, vernebelt und lenkt ab, organisiert Solidaritätsbekundungen, tischt unverfroren Lügen auf und diffamiert. Dementsprechend hat das von ihm angerufene Landgericht Hamburg eine stattliche Reihe von Aussagen nicht untersagt, die jeden anderen zu abgrundtiefer Scham erblassen ließen. Nicht so Decker-Voigt und seine Nutznießer, die er mit Titeln, Stellen, Gutachten usw. versorgt hat." Das Gericht hat Decker-Voigts Klage abgewiesen
Hier zum anderen Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.2.2009 zu Decker-Voigts Klage zu dem Satz: "Die von einem Wissenschaftsjournalisten im Jahre 2002 aufgedeckten Fakten lassen sich längst nicht mehr leugnen. Jahrelanger Schwindel zum eigenen Nutzen auf Kosten von Studierenden, Patienten und nicht zuletzt des Steuerzahlers ist aufgeflogen." Auch hierzu hat das Gericht Decker-Voigts Klage abgewiesen (AZ 324 O 931/07).
Nachdem Decker-Voigt den Gerichtsweg erfolglos ausgeschöpft hat, belügt er zusammen mit seiner mitschuldigen Hochschule und seinen Nutznießern Flach und Treptow die Öffentlichkeit. Und prompt fallen wieder einige Medien, insbesondere die in Hamburg verbreiteten, auf seine Lügen herein. Maßgebend ist jedoch nicht, was die BILD-Zeitung (sie hat am 25.2.09 die Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben) und was Spiegel-TV (hat am 19.5.2009 ebenfalls eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben) usw. schreiben, sondern was die Gerichte zu Decker-Voigts Schwindel und zur Rufmordkampagne seiner Nutznießer entschieden haben!
Decker-Voigt ist nicht der einzige Skandalfall, gegen den die Staatsanwaltschaft nicht vorgeht. Wie ist das möglich? Antwort vom 13.4.2008: "Justiz ist zu faul."
Zum Vergleich jedoch das Urteil vom 24.2.2009, wonach einer Supermarktkassiererin wegen angeblicher Unterschlagung von 1.30 € gekündigt wurde. Einer 58jährige Altenpflegerin wurde wegen sechs Maultauschen-Essensresten im Wert von 3 - 4 € nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt. Ein an der Universität Erlangen aufgeflogener Hochstapler, der immerhin Realabschluss hat, wird am 3.8.2009 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Und zum Vergleich das Urteil vom 20.2.2009 zum Plagiat eines Studenten: "Wer erwischt wird, muss mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße rechnen. Diese Geldbuße droht dem Abschreiber zwar nicht, teilte die Uni mit. Der Student werde aber exmatrikuliert." Bei dem Studenten, der in seiner vermutlich mehrere Dutzend Seiten umfassenden Arbeiten ein zweiseitiges Zitat nicht gekennzeichnet hat, führt dieser Verstoß gegen die Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit zur Exmatrikulation. Decker-Voigt dagegen fliegt im Gegensatz zu dem Studenten nicht von der Hochschule, obgleich er laut Tatbestand im Urteil vom 6.2.2009 die Voraussetzungen für den M.A. nicht erfüllt hatte und zu den Titeln "M.A.", "Ph.D.", "Dr.phil.", "Dr.Dr.", "Dr.h.c.", "Psychotherapeut", "Psychologe", "M.A.-Psychologe" auch der zwei Tage nach weiterer Strafanzeige regelwidrig erhaltene Turbo-Dr.-Titel aberkannt werden muss. Bei Decker-Voigt, der sich im Unterschied zu diesem Studenten gar nicht erst den Mühen des Schreibens unterzogen hatte, sondern der Einfachheit halber seinen Ph.D. in einem nicht studierten Fach bei einer inzwischen verbotenen Degree Mill in Kalifornien erworben hatte, wird der ungleich schwerer wiegende Verstoß gegen die Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit mit einer Berufung zum Professor belohnt! Beste Bedingungen also für einen wegen jahrzehntelangem Schwindel aufgeflogenen Promotionsauschussvorsitzenden, mit der zutiefst verlogenen, vom Verwaltungsgericht Hamburg am 11.5.2009 wegen krasser Falschbehauptungen und Schmähungen verbotenen "Ehrenerklärung" seiner mitschuldigen Hochschule die Medien fortgesetzt irrezuführen und zur Verhöhnung der Öffentlichkeit und Justiz nun auch noch einen Verein für Mobbingopfer zu gründen.
Im Hinblick auf den Decker-Voigt-Skandal, bei dem alle Kontrollinstanzen kläglich versagt haben, so dass der Betrüger und seine Nutznießer unbeschadet weiterhin irreparablen Schaden anrichten können und die Opfer in übelster Weise drangsalieren, sind die Erfahrungen anderer Betroffener erwähnenswert:
"Wir brauchen dringend Qualifizierung der Richter" (SPD-Bundestagsabgeordnete Marlene Rupprecht, Vorsitzende der Kinderkommission, am 21.3.2011 im Bundestag)
Fehlurteile: Wie gerecht kann Justiz
sein? (DER SPIEGEL v. 30.5.2011)
Zur Unabhängigkeit von Richtern und ihrer nicht untypischen Rechtsprechung:
“Für uns ist der entscheidende Skandal, daß hier ein Bürger aufgrund einer unrechtmäßig ergangenen Verfügung hinter Gitter kommt, der sich erwiesenermaßen nichts hat zu Schulden kommen lassen, außer über einen Betrugsfall zu berichten, während jener, der sogar rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt wurde, weiter frei herumläuft. Dieses Verständnis von Rechtssprechung ist einer Demokratie unwürdig.”
Wenn man von Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Düsseldorf, erfährt, wie sogar diesem hochgebildeten und zutiefst zu bewundernden Diplom-Physiker wegen seines selbstlos couragierten Engagements für Gerechtigkeit ergeht, bekommt man eine Ahnung, wozu nicht wenige Richter in einem angeblichen Rechtsstatt aufgrund ihrer skrupellosen Unabhängigkeit fähig sind. Man kommt nicht mehr darum herum, den Autoren des Buches “Anklage unerwünscht! Korruption und Willkür in der deutschen Justiz” (Frankfurt, 2007) Glauben zu schenken. Siehe auch: "Justizirrtum!: Deutschland im Spiegel spektakulärer Fehlurteile" u.v.a.m.
Erkenntnis: Die Justiz ist buchstäblich in jedweder Hinsicht unabhängig
- unabhängig
von Wahrheit, Moral, Ethik, Anstand, Respekt, Gewissen und geltendem
Recht!
Zum Glück gibt es auch Richter, deren Urteil man vertrauen darf.
Doch kann man sie sich nicht aussuchen.
Nichts ist beglückender und süßer als die Wahrheit.
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Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd.
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Stand: 1.11.11