Sitemap     |     Impressum

Der BKMT wehrt sich gegen die Schädigung des Berufsstands.

 

Der des jahrzehntelangen Titelschwindels überführte und ohne jegliches berufsqualifizierendes Hochschulstudium bis zum Promotionsausschussvorsitzenden aufgestiegene gelernte Kaufmannsgehilfe Decker-Voigt veröffentlicht neuerdings komplette Schreiben seines gegnerischen Anwalts. Ein solches Verhalten spricht für sich selbst.

Für den BKMT wäre es kein Problem, im Gegenzug die äußerst aufschlussreichen Schreiben von Decker-Voigts Anwälten auszustellen. Daher die Umfrage an die Leser, was sie davon halten. Sollen die Schriftsätze von Decker-Voigts Anwälten ausgestellt werden? Oder soll davon Abstand genommen werden?

Die Redaktion bittet um - durchaus auch anonyme - Antworten.

►►► Fragen, Kommentar, Anregungen ◄◄◄

 

Vielen Dank.

 

 

horizontal rule

Sitemap  Impressum