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Der BKMT wehrt sich gegen die Schädigung des Berufsstands.
Der des jahrzehntelangen Titelschwindels überführte und ohne jegliches berufsqualifizierendes Hochschulstudium bis zum Promotionsausschussvorsitzenden aufgestiegene gelernte Kaufmannsgehilfe Decker-Voigt veröffentlicht neuerdings komplette Schreiben seines gegnerischen Anwalts. Ein solches Verhalten spricht für sich selbst.
Für den BKMT wäre es kein Problem, im Gegenzug die äußerst aufschlussreichen Schreiben von Decker-Voigts Anwälten auszustellen. Daher die Umfrage an die Leser, was sie davon halten. Sollen die Schriftsätze von Decker-Voigts Anwälten ausgestellt werden? Oder soll davon Abstand genommen werden?
Die Redaktion bittet um - durchaus auch anonyme - Antworten.
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Vielen Dank.
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