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Der BKMT wehrt sich gegen die Schädigung des Berufsstands.
Der des jahrzehntelangen Titelschwindels überführte und ohne jegliches berufsqualifizierendes Hochschulstudium bis zum Promotionsausschussvorsitzenden aufgestiegene gelernte Kaufmannsgehilfe Decker-Voigt veröffentlicht neuerdings komplette Schreiben seines gegnerischen Anwalts. Ein solches Verhalten spricht für sich selbst.
Für den BKMT wäre es kein Problem, im Gegenzug die äußerst aufschlussreichen Schreiben von Decker-Voigts Anwälten auszustellen. Daher die Umfrage an die Leser, was sie davon halten. Sollen die Schriftsätze von Decker-Voigts Anwälten ausgestellt werden? Oder soll davon Abstand genommen werden?
Die Redaktion bittet um - durchaus auch anonyme - Antworten.
Vielen Dank.
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Auf diese Umfrage ist bislang keine einzige schriftliche Antwort eingegangen. Ausdrücklich wird versichert, dass nie wieder ein Schreiben - auch kein anonymes - veröffentlicht wird. In der Vergangenheit erschien es notwendig, der Glaubhaftigkeit wegen namenlose Schreiben bekanntzugeben, wie man dies von Wissenschaftlern erwartet, deren Texte von seriösen Verlagen nur angenommen werden, wenn sie durch korrekte Quellenangaben belegt sind. Da jedoch einerseits Decker-Voigt notorisch lügt, dass sich die Balken biegen, und stets auf irgendwelche Belege für seine Falschbehauptungen verzichtet, weil er keine hat, und weil andererseits einem zweifelsfrei erwiesenen Schwindler ohnehin niemand glaubt, reicht es fortan aus, den Sachverhalt bekanntzugeben, ohne irgendjemanden seinem Verdächtigungs- und Verfolgungswahn auszusetzen. Niemand soll erleben müssen, was dem von den Hamburger Medienkonzernen auf Initiative dieses vielfachen, vom Kaufmannsgehilfen mit wertlosen amerikanischen Zeugnissen ohne jeglichen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zum langjährigen Promotionsausschussvorsitzenden aufgestiegenen Hochstapler verunglimpften Justiz- und Medienopfer, von dem der Kaufmannsgehilfe 1987 promoviert werden wollte, seit 23 Jahren geschieht.
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