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19.09.2002

Datum:   19.09.2002
Ressort:   Feuilleton
Autor:   Hermann Horstkotte

Eine Titel-Geschichte

Wie ein Hamburger Professor seine Karriere auf einen falschen Doktortitel baute

Wir konnten nicht anders, sonst würde ein ganzer Berufsstand großen Schaden nehmen", erklärt der Tübinger Universitätsprofessor Walther Zifreund gegenüber der "Berliner Zeitung". Zifreund ist Vorsitzender des Bundesverbandes für Kunst-, Musik- und Tanztherapie. Er hat gegen den Kollegen Hans-Helmut Decker-Voigt Strafanzeige gestellt - wegen unberechtigter Führung des Doktortitels und entsprechenden "Anstellungsbetrugs" bei der Berufung auf eine hauptamtliche Professorenstelle. Das hat es in der deutschen Hochschulgeschichte bislang nicht gegeben.

Die Sache mit dem falschen Doktorgrad ist unbestreitbar. Decker-Voigt hat ihn schon 1984 an der Columbia Pacific University (CPU) in Kalifornien/USA erworben und darauf auch scheinbar arglos in der Fachliteratur hingewiesen. Die CPU ist als reine Titel-Fabrik berüchtigt. Der dortige Abschluss ist in Deutschland nicht anerkannt, so stellt die Kultusministerkonferenz (KMK) klar. Auch der Sprecher des niedersächsischen Wissenschaftsministeriums, das nach dem Wohnortprinzip - der Hamburger Musikprofessor lebt in der Lüneburger Heide - für die Titelführung zuständig ist, erklärt auf konkrete Nachfrage: "Mit dem (angelsächsisch-deutschen) Namenszusatz ,PhD (Dr. phil. ) erfüllt Decker-Voigt einen Straftatbestand. " Ihm muss die Staatsanwaltschaft schon von sich aus nachgehen.

Die Behörde will klären Die Anmaßung eines Hochschulgrades wird hier zu Lande mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet. Hinter dieser Regelung steht keineswegs reiner Akademikerdünkel. Vielmehr will der Staat damit ganz im Sinne des Verbraucherschutzes ein verlässliches Niveau in akademischen Berufen garantieren, fernab aller Scharlatanerie.

Vielen Professorenkollegen von Decker-Voigt ist die Titel-Geschichte seit Jahren bekannt. Aber sie haben darüber höchstens hinter vorgehaltener Hand getuschelt, bis eine Fachzeitschrift die Sache in diesem Frühjahr antippte. Decker-Voigt knickte gleich ein. Auf Nachfrage gab er kürzlich zur Kenntnis: "Bis zur Klärung mit meiner Wissenschaftsbehörde im Blick auf die korrekte Titelführung für mich und durch mich präsentiere ich mich ,neutral , wie Sie an meinem Briefkopf sehen können. Ich strebe aber eine Äquivalenzregelung an" - was in klarem Deutsch heißt: eine nachträgliche Anerkennung des bislang unberechtigten Titels. Neuerdings fehlt im besagten Briefkopf außer dem Doktor- freilich auch der bis vor kurzem noch angehängte Mastergrad. Der stammt von der Lesley College Graduate School in Cambridge/USA. Grundsätzlich, so erklärt die KMK, kann der Master dieser Hochschule auch in Deutschland geführt werden - wenn zugleich alle fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind, also auch ein Bachelor-Abschluss vorausgegangen ist. Das ist im konkreten Fall offenbar noch klärungsbedürftig.

Die Hamburger Behörde für Wissenschaft und Forschung hat sich der Angelegenheit Decker-Voigt mittlerweile angenommen und bittet um Nachsicht für eine monatelange Prüfungsdauer, weil es ihr "obliegt, gegebenenfalls weit reichende Konsequenzen ins Auge fassen zu müssen".

Die Aufgabe ist umso komplizierter, als der Professor mit dem "faulen" Doktortitel allem Anschein nach auch anderen "faule" Titel andrehen wollte. Bis das Stuttgarter Wissenschaftsministerium im Juli eine gesetzliche Geldbuße bis zu hunderttausend Mark (jetzt gut 51 000 Euro) androhte, warb er ausdrücklich als Direktor des Hamburger Instituts für Musiktherapie im Internet für das "Internationale Hochschulprogramm für musik- und ausdruckstherapeutische Methoden in Beratung und Coaching" mit Sitz im badischen Freiburg, das zum Master führen sollte. Den Titel vergab eine European Graduate School (EGS) in der Schweiz, angeblich ein Kooperationspartner der Hamburger Hochschule.

Außerhalb des Abkommens Decker-Voigt schrieb in seinem "Grußwort": "Wir freuen uns, einen weiteren wichtigen Beitrag zum Ausbau der internationalen Beziehungen und besonders von künstlerisch-wissenschaftlichen staatlichen Hochschulen leisten zu können. " Allerdings kommt die EGS im deutsch-schweizerischen Abkommen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich nicht vor. Dem entsprechend sind ihre Abschlüsse in Deutschland nicht anerkannt. Die berufsbegleitende Ausbildung in vierzehn Block- und drei Intensivseminaren kostete 15 800 Euro.

Decker-Voigt hatte für das gewinnbringende "Kooperationsprojekt" offenbar die Rückendeckung seines Hochschulpräsidenten Hermann Rauhe. Er gibt an: "Unser Präsident übernahm die Schirmherrschaft über den neuen Studiengang. " Mehr noch: Rauhe ist zugleich Ehrendoktor der EGS. Er nennt sich auch im Hamburger Amt Dr. h. c. , obwohl dieser von der EGS vergebene Titel genauso wie der Master im Bundesgebiet nicht geführt werden darf. Es bleibt zu fragen, wie weit die Hamburger Behörde für Wissenschaft und Forschung solcherart "künstlerische Freiheiten" an ihrer Musikhochschule dulden will.

Foto: DPA/MARTIN SCHUTT Wenn schon Doktor, dann richtig. Hier präsentieren sich stolz sieben junge Wissenschaftler der Universität Erfurt mit anerkanntem Doktortitel.


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