Hinweise zur Veröffentlichung von wissenschaftlichen Texten im Internet
Wer wissenschaftlich arbeitet, weiß, dass normalerweise die Quellen zitiert und möglichst zugänglich gemacht werden müssen. Im Internet gelten dafür teilweise andere Regeln. Vor allem dürfen oftmals ausgerechnet jene eindeutigen Beweisstücke nicht gezeigt werden, die eine Aussage zweifelsfrei belegen. Das macht es dem Entlarvten denkbar einfach, jedermann und insbesondere seine Freunde zu belügen.
Heikel ist die Beschreibung und Wertung von Fakten. Ob es sich um die Behauptung von Tatsachen oder um eine Meinungsäußerung handelt, wird von den Gerichten weitgehend willkürlich beurteilt.
Um von vorneherein gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, kann man sich auf historische Themen oder auf Berichte beschränken, in denen keine Verbindungen zu lebenden Personen vorkommen. Dementsprechend unergiebig sind solche Berichte meist für die Reflexion gegenwärtiger Verhältnisse.
Wenn man sich nicht sicher ist, ob etwas berichtet werden darf, empfiehlt sich die Tarnkappe der künstlerischen Freiheit. Diesen Weg hat Decker-Voigt beschritten, nachdem er und seine Sprachrohre bei Gericht nahezu durchweg gescheitert sind. Aus purer Rache tischt er nun unverfroren Märchen auf, die vor Gericht unmöglich Bestand hätten. Dies mag für ihn der letzte Ausweg sein, kann aber durchaus daneben gehen, wenn der Geschmähte sich entschließt, eine solche "Erzählung" gerichtlich überprüfen zu lassen.
Es kann also nicht darauf verzichtet werden, durch Aufdecken von Schwachstellen und unerträglichen Mauscheleien von einem einzigen oder einigen wenigen und ihren Nutznießern um deren egoistischer Profitmaximierung willen die Augen zu verschließen und wegen des verbreiteten Harmoniestrebens möglichst wegzusehen.
Zu unterscheiden ist hauptsächlich die "rechtliche" Frage, ob eine "Tatsachenbehauptung" oder "ein Werturteil" vorliegt. Durch die Namensnennung wird ein Bezug zu einer Person hergestellt. Dabei wird unterschieden zwischen "journalistischer Sorgfaltspflicht" und ob bei einem rechtswidrigen Eingriff Wiederholungsgefahr bestehe, und der Relativierung des "Schweregrads der Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wenn denn überhaupt" eine solche vorläge. Letztlich geht es um die Alternative "Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht" versus "Pressefreiheit" (in dieser Gegenüberstellung). Meinungsfreiheit gilt als ein grundgesetzlich geschütztes Gut. Manche Richter tendieren zur güterabwägenden Relativierung, die zugunsten der Pressefreiheit vorgenommen wird, andere interpretieren je nach Gutdünken gegen das Verständnis des Volkes, in dessen Namen sie Recht sprechen, und verhängen für lächerliche Petitessen skrupellos horrende Strafen. Man kennt diesen Wirrwarr aus dem Bundestag, in dem sich die Juristen kloppen und dann nicht selten doch einer kleinen Überzahl von Stimmen im höchsten Gericht unterliegen.
Das sollte um der Qualität der Lehre willen nicht abschrecken. Am Beispiel der zahllosen Prozesse von Decker-Voigt und Co. ergibt sich eine ungefähre Richtlinie, was und wie bei der Beschreibung von aktuellen Situationen formuliert werden darf. Es muss selbstverständlich strikt vermieden werden, jemanden anzugreifen und bloßzustellen. Man kommt aber nicht umhin, auch dann, wenn es ausschließlich um die Sache geht, immer mal wieder Namen zu nennen, wenn im Sinne der Verbesserung von Qualität der Lehre und damit im Hinblick auf Studierende, Patienten und nicht zuletzt des Steuerzahlers Verhältnisse und Praktiken hinterfragt werden, die möglicherweise all jenen schaden, die sich redlich um das ordnungsgemäße Absolvieren von Studiengängen, Durchführen von Therapien um der Patienten willen, Besetzen von Stellen nach Gesichtspunkten der Qualifikation usw. bemühen. Ihnen schaden gegenteilige Praktiken und Machenschaften nicht nur hinsichtlich des Renommées der künstlerischen Therapien und ihrer Akzeptanz im Vergleich zu anderen Therapieansätzen. Betrug und Profitgier wirken sich letztlich auf die Bezahlung insgesamt und auf das Stellenangebot aus.
In Kürze werden deshalb an dieser Stelle Anhaltspunkte gegeben, wie man wissenschaftliche Erkenntnisse veröffentlichen kann, ohne Gefahr zu laufen, dass ein betuchter notorischer Kläger eine Chance erhält, einen Maulkorb zu verpassen.
Vorweg Beispiele, wie Journalisten über entlarvte Betrügereien berichten: www.bkmt.de/betrug.htm
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