Stalking eines wegen Titelschwindels abgelehnten Bewerbers

Lehrer kennen das: Vergeben sie eine schlechte Note, müssen sie mit Rache rechnen. Von einem solchen Fall bin ich betroffen.

Mit verlogenen Hetzkampagnen stalken mich der vielfache Titelschwindler Decker-Voigt und seine von dem Hamburger Behördenskandal profitierenden Nutznießer, nachdem der Kölner Promotionsausschuss 1988 die amerikanischen Zeugnisse nicht anerkannt hatte, mit denen der Kaufmannsgehilfe Decker-Voigt ohne grundständiges wissenschaftliches Studium mit den falschen Titeln "Ph.D.", "Dr. phil.", "M.A.", "Psychologe" bis zum langjährigen Promotionsausschussvorsitzenden aufstieg, so dass er massenweise Doktortitel, Gutachten usw. zum unermesslichen Schaden für Studierende, Patienten und nicht zuletzt den Steuerzahler ausstellen konnte. Eine am Institut dieses Betrügers aufgelistete Intrigantin, der er - wie vielen anderen auch - für einen Lehrauftrag den Professorentitel besorgt hat, hatte gegen den vom Kölner Senat beschlossenen Studiengang Musik- und Tanztherapie interveniert, für den ich berufen worden war. Musiktherapie lehrte ich dann in Prag. 2001 erreichten die Gegner einen Zeitungsartikel, der verschweigt, dass ich seit 1997 wieder in Münster lehrte und in Köln durchaus noch eine Lehrveranstaltung mit voller Teilnehmerzahl hatte, nachdem ich dort bereits 1995 in einer anonymen Bewertung meiner Lehrveranstaltungen die besten Noten erhalten hatte. Mit diesem irreführenden Artikel wirbt der neidische, im Lügen geübte Kaufmannsgehilfe auf seiner Homepage, um von seiner kriminellen Karriere abzulenken. In den Gerichtsurteilen heißt es jedoch deutlich: 

"Der berufliche Werdegang des Professors der Hochschule für Musik und Theater in Hamburg, ... ist ... sachlich zutreffend dargestellt."
"Die Äußerung der Antragsgegnerin, die Vorwürfe des Antragstellers seien als haltlos zurückgewiesen worden, ist als Tatsache unwahr, da der Sachverhalt des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 06.02.2009 (Az 324 O 211/08) zwischen dem Antragsteller und Prof. Decker-Voigt unstreitig ist."
(Zitate aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg gegen die Hochschule für Musik und Theater Hamburg vom 11.5.2009: http://www.kreativtherapien.de/VG-Hamburg11-5-09.pdf)

Dieser Stalker, der ohne Besuch eines Gymnasiums mit einer Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung die Dienstbezeichnung "Professor" erhielt, brach nach wenigen Semestern das aufgenommene Hochschulstudium ab und kaufte in Kalifornien einen weder in den USA noch in Deutschland anerkennungsfähigen Doktortitel, womit er beamteter Professor wurde und wenig später ohne Bewerbung weiter befördert wurde. Als sein Doktorvater, der wegen des 1988 erkannten Betrugs seinen Promotionsantrag ablehnen musste, habe ich mich bis zur Notwendigkeit, seine falschen Verdächtigungen zu widerlegen, an das Dienstgeheimnis gehalten. Nach Bekanntwerden des Skandals ließ sich dieser langjährige Promotionsausschussvorsitzende mit einer seit Jahren veröffentlichten nichtfachlichen Erzählung hausintern regelwidrig promovieren. Das Hamburger Gericht hat mir sogar verboten zu sagen, er habe kein Abitur, obgleich er in seiner eidesstattlichen Versicherung erklärt hat, dass er "kein Gymnasium besuchen und daher auch nicht das sog. Regel-Abitur absolvieren konnte", was nicht stimmt, da er problemlos die Möglichkeit hatte, ein Gymnasium zu besuchen und das Abitur zu erwerben. Auch das Oberlandesgericht Hamburg behauptete allen Ernstes: "Wenn es ihm [dem Leser] als ein Missstand geschildert wird, dass eine Person zu einem Zeitpunkt, zu der sie eine Tätigkeit ausgeübt habe, die eigentlich ein Abitur voraussetzt, kein Abitur gehabt habe, so wird der Leser denken, dass dieser Zustand andauere, wenn ihm nicht mitgeteilt wird, dass sich der kritisierte Zustand geändert habe. Auf den Gedanken, der Gläubiger könne das Abitur nachgeholt haben, nachdem er bereits ohne dieses in eine Stellung aufgerückt sei, für die er es eigentlich hätte haben müssen, kann der Leser nicht kommen, schon gar nicht, wenn ihm mitgeteilt wird, dass die betreffende Person in der Folgezeit weitere Titel geführt hat, die 'fragwürdig' seien."  Zur Rede gestellt, antwortete die Vorsitzende Richterin in einem weiteren Verfahren am 7.9.2010 mit frappierender Offenheit: „Wir finden nicht die absolute Wahrheit, wir treffen eine Entscheidung“ (http://twitter.com/RolfSchaelike/status/23272510853). Aufgrund solcher Richterphilosophie spielt der Stalker erfolgreich den Beleidigten, konstruiert Verschwörungstheorien und Räuberpistolen, vernebelt und lenkt ab, organisiert Solidaritätsbekundungen, tischt unverfroren Lügen auf, instrumentalisiert die Hamburger Medienkonzerne, diffamiert und beschimpft, betreibt weiterhin seine Scharlatanerie und richtet mit Hilfe seiner zahlreichen Nutznießer trotz zugegebener gravierender Schuld, für die jeder andere gemäß § 156 StGB mit bis zu 3 Jahren Freiheits- oder entsprechender Geldstrafe rechnen muss, aufgrund des eklatanten Versagens der Hamburger Kontrollorgane weiterhin ungestraft unermesslichen Schaden für Studierende, Patienten und nicht zuletzt den Steuerzahler an. Für andere dagegen gilt:

"Liegt eine arglistige Täuschung im Hinblick auf die Ernennung eines Beamten vor, ist nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz das Beamtenverhältnis zwingend sofort und ohne Disziplinarverfahren, aber mit Wirkung für die Vergangenheit zu beenden, indem die Ernennung zurückgenommen wird.“ (s. Hamburger Behördenskandal)

 

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